https://www.skverlag.de/rettun…ch-notfallsanitaeter.html
„Grundlage der Maßnahmen sind die Handlungsempfehlungen Baden-Württemberg in der Version 3.0. Zudem wurden eine entsprechende Supervision und Organisationsstruktur installiert. In den FAQ wird klargestellt, dass Notfallsanitäter sowohl in der Reihenfolge der Maßnahmen wie auch in der Auswahl der Medikamente und Dosierungen an die exakten Vorgaben der Handlungsempfehlungen gebunden sind. Damit soll einerseits eine sichere Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht, andererseits das Auftreten von Komplikationen reduziert werden. Eine Gabe von Betäubungsmitteln gemäß Handlungsempfehlungen ist aufgrund der Vorgaben zu einer entsprechenden Bevorratung und Dokumentation nicht vorgesehen.„
Öha...Schritte nach vorne durch ne Rolle Rückwärts im Freiburg, nachdem im Sept.2019 dort ja noch die Medikamentengabe für NFS explizit untersagt wurde...
Über die Qualität der „Handlungsempfehlungen“ will ich mich jetzt nicht auslassen.