Heilkundliche Maßnahmen für NFS in Freiburg B-W

  • https://www.skverlag.de/rettun…ch-notfallsanitaeter.html


    Grundlage der Maßnahmen sind die Handlungsempfehlungen Baden-Württemberg in der Version 3.0. Zudem wurden eine entsprechende Supervision und Organisationsstruktur installiert. In den FAQ wird klargestellt, dass Notfallsanitäter sowohl in der Reihenfolge der Maßnahmen wie auch in der Auswahl der Medikamente und Dosierungen an die exakten Vorgaben der Handlungsempfehlungen gebunden sind. Damit soll einerseits eine sichere Umsetzung der Maßnahmen ermöglicht, andererseits das Auftreten von Komplikationen reduziert werden. Eine Gabe von Betäubungsmitteln gemäß Handlungsempfehlungen ist aufgrund der Vorgaben zu einer entsprechenden Bevorratung und Dokumentation nicht vorgesehen.


    B-W 3.0 : https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/20180709_Handlungsempfehlungen_für_Notfallsanitaeter_in_B-W_V.3.0.pdf


    Öha...Schritte nach vorne durch ne Rolle Rückwärts im Freiburg, nachdem im Sept.2019 dort ja noch die Medikamentengabe für NFS explizit untersagt wurde...

    Über die Qualität der „Handlungsempfehlungen“ will ich mich jetzt nicht auslassen.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Weltreisender ()

  • "Sollte bei einem Einsatz ohne Notarzt durch die Notfallsanitäter erkannt werden, dass heilkundliche Maßnahmen erforderlich sind, so müsse der Notarzt nachalarmiert, dies dokumentiert und danach bei zutreffender Indikation die heilkundliche Maßnahme gemäß Handlungsempfehlung 3.0 korrekt durchgeführt werden. Demzufolge sei im Verlauf eigentlich immer ein Notarzt eingebunden."


    Das ist ja der Fortschritt des Jahrhunderts.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Das ist ja fast wie damals, als die Bundesärztekammer eine Empfehlung für Rettungsassistenten rausgab. :D :S

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Sollte das wirklich ernst gemeint sein? Man muss die Durchführung einer indizierten Maßnahme zugunsten einer Dokumentationstätigkeit nach hinten verschieben? Ich lese das als Aufforderung zu einer Straftat. Davon abgesehen ändert dieses Konstrukt überhaupt nichts am Status quo und ist somit vollkommen überflüssig. BaWü, das ewige Schlusslicht im bundesdeutschen Rettunsgdienst.

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  • Selbst das wirklich sehr streng eingeengte Bayern erlaubt eine Dokumentation im Nachhinein solange die Reihenfolge richtig dargestellt wird.

  • Das Ablaufschema lässt einiges an Fragen zu. Ich finde das verwunderlich, da der als verantwortlich genannte Arzt früher als RA gefahren ist und die Probleme der Basis eigentlich kennen sollte. Aber wahrscheinlich war er in der Erstellung dieser Vorgaben nicht alleine tätig.


    Man muss wohl den alten Satz herauskramen, dass ein guter Retter für jedes Problem eine Lösung findet, ein guter Jurist findet für jede Lösung ein Problem. (Forumsjuristen sind selbstverständlich nicht gemeint)

  • 1992. Damals übrigens mit "die Intubation ohne Relaxantien"

    Die damals wichtigste Dokumentation war die Eintragung im NK-Büchlein, dass man eine indizierte Massnahme erfolgreich durchgeführt hatte.

  • Fun fact: Diese Massnahmen-Büchlein gibt es in Bayern jetzt wieder. Und anhand von Layout und bayernweiter Verbreitung wohl offiziel von den ÄLRD...

  • Man muss die Durchführung einer indizierten Maßnahme zugunsten einer Dokumentationstätigkeit nach hinten verschieben? Ich lese das als Aufforderung zu einer Straftat.

    Auf handschriftlichen Protokollen ist der Zeitpunkt der Dokumentation schon einmal gar nicht ersichtlich, bei den elektronischen Systeme weiß ich es nicht. Dann gibt es Indizierte Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden und sofort ausgeführt werden müssen. Diese machen jedoch insgesamt nur einen kleinen Anteil aus. Bei den meisten könnte man auch noch eine kleine Notiz machen, bevor man sie ausführt.


    Auch Änderungen im Nachhinein sind prinzipiell möglich, wenn diese erkennbar sind.

  • il aus. Bei den meisten könnte man auch noch eine kleine Notiz machen, bevor man sie ausführt.

    Gibt es einen plausiblen Grund, warum man erst dokumentieren und im Anschluss die Maßnahme durchführen sollte? Es ist das erste Mal, dass ich so eine Forderung höre, und ich halte sie für sinnlos.

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  • Also im NIDApad zum Beispiel ist der Zeitpunkt zu dem eine Massnahme angeklickt wurde ersichtlich und damit auch die Reihenfolge. Man kann sie aber hinundher verschieben in der Zeit. Im Papierausdruck sind nur die Zeiten der Vitalparameter (Verlaufsgraph) und der Medikamente sichtbar. Auch im NIDAclient sieht man nicht die Uhrzeit.
    Ob sie das meinen?

  • Freiburg verwendet nur kein Nida Pad.

    Hier ist ein eigenes System im Einsatz.... Meona.

    Es ist schon gewöhningsdürftig genug ein Normals Protokoll damit zu erstellen... mal abwarten wie das mit den neuen Abläufen dann werden wird.

  • Gibt es einen plausiblen Grund, warum man erst dokumentieren und im Anschluss die Maßnahme durchführen sollte? Es ist das erste Mal, dass ich so eine Forderung höre, und ich halte sie für sinnlos.

    Wir benutzen sowohl im OP als auch auf Intensivstation ein digitales Protokoll, bei dem man ebenso den Zeitpunkt der Dokumentation im PC erkennen kann. Diese können ebenso erkennbar verändert werden.


    Ich protokolliere also schon immer im OP/ Intensiv durchgehend digital. Manchmal trage ich erst das Medikament ein, und verabreiche es dann, meist jedoch umgekehrt. In keinem der beiden Fälle kam es jemals zu Problemen. Ich wüsste auch nicht, wie das eine oder andere Vorgehen nachweisbar wäre.


    Ganz allgemein ist eine zeitnahe Dokumentation sinnvoll, damit einerseits nichts vergessen wird und andererseits Maßnahmen mit Ereignissen/ Messwerten auch ungefähr einen Zusammenhang ergeben. Das funktioniert natürlich nur in übersichtlichen Situationen.


    Bezogen auf den Passus komme ich nach nochmaligem Lesen zum Schluss, dass lediglich die Feststellung des Notfalles und die Alarmierung des Notarztes dokumentiert werden muss. Das halte ich für problemlos und ohne Verzögerung der Behandlung durch den Alarmierenden für möglich. Während man auf die Leitstelle am Telefon oder Funk wartet, kann man ja das entsprechende Feld ankreuzen oder eine kleine Notiz machen.

  • Bezogen auf den Passus komme ich nach nochmaligem Lesen zum Schluss, dass lediglich die Feststellung des Notfalles und die Alarmierung des Notarztes dokumentiert werden muss. Das halte ich für problemlos und ohne Verzögerung der Behandlung durch den Alarmierenden für möglich. Während man auf die Leitstelle am Telefon oder Funk wartet, kann man ja das entsprechende Feld ankreuzen oder eine kleine Notiz machen.

    Aber warum sollte man das tun? Es schadet doch in keiner Weise, wenn man das im Status 7 oder im Status 8 dokumentiert. Was also ist der Vorteil, beim Telefonieren ein Kreuzchen auf ein Zettelchen zu machen? Mir schwant allmählich immer mehr, dass sich an der rechtlichen Situation des NotSan im Vergleich zum RettAss nur eines verändert hat: Der Dokumentationsaufwand hat erheblich zugenommen, und man neigt die letzten Jahre sehr zum Übertreiben.

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  • Der MHD hat doch BW-weit NaProt von Pulsation im Einsatz, oder sollte das ausgerechnet an einem der größten RD-Standorte des MHD in BW nicht so sein?


    Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.


    Eddy

  • Afaik hat man sich RDB Weise tatsächlich für Meona entschieden.

    (EDIT: Diese Aussage ist falsch, meine Quelle hat da wohl was verwechselt)