Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • Allerdings ist es schon eine gesetzgeberische Meisterleistung, nach einem unklaren RettAssG und einem unklaren NotSanG nun noch eine regelungstechnisch unsinnige Ergänzung aufzuschreiben. Man darf gespannt sein. Entweder versucht jemand, da ein U-Boot zu platzieren, oder es sind wirklich Experten am Werk. Na ja, so oder so wird die Praxis einen Weg finden, damit umzugehen.

    Kannst du das aus deiner Ansicht etwas detaillierter ausführen, bitte?

    Das wäre super! :clapping_hands:

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Mich stört, dass über die Rechtmäßigkeit entschieden wird auf der Basis, ob ein Arzt rechtzeitig hätte helfen können. Seit der Notkompetenz ist das ein schlicht undurchsichtiges Konstrukt.

    Was ist den rechtzeitig? Wie lange ist denn Hypoglykämie zu ertragen? Schmerz? Luftnot?


    Das bleibt auch nach dieser Änderung völlig unklar. Schade.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Mich stört, dass über die Rechtmäßigkeit entschieden wird auf der Basis, ob ein Arzt rechtzeitig hätte helfen können. Seit der Notkompetenz ist das ein schlicht undurchsichtiges Konstrukt.

    Was ist den rechtzeitig? Wie lange ist denn Hypoglykämie zu ertragen? Schmerz? Luftnot?


    Das bleibt auch nach dieser Änderung völlig unklar. Schade.

    Naja, aber wie willst du es anders formulieren? Und hier gehe ich auch davon aus, dass Richter hier "pro NotSan" sein werden,zumal sie die Frage aufwirft wer hier gegen was klagen will.

  • Kannst du das aus deiner Ansicht etwas detaillierter ausführen, bitte?

    Das wäre super! :clapping_hands:

    Nicht an dieser Stelle und zum aktuellen Zeitpunkt. Ich bitte um Verständnis. Ein Teil dessen, was mir durch den Kopf geht, ist aber schon in der Stellungnahme enthalten, an der ich mitgewirkt habe.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Mich stört, dass über die Rechtmäßigkeit entschieden wird auf der Basis, ob ein Arzt rechtzeitig hätte helfen können. Seit der Notkompetenz ist das ein schlicht undurchsichtiges Konstrukt.

    Was ist den rechtzeitig? Wie lange ist denn Hypoglykämie zu ertragen? Schmerz? Luftnot?


    Das bleibt auch nach dieser Änderung völlig unklar. Schade.

    Warum? Medizinisch ist "der" Arzt halt Maß der Dinge, bzw. genauer gesagt sogar der Facharztstandard.

    Und die restlichen Fragen (rechtzeitig, wie lange, etc) sind genau wie beim Arzt immer nur für den Einzelfall und nur retrospektiv durch ein Gericht (maßgeblich beurteilt durch Fachgutachter) zu beantworten.


    Du/ihr erwartet euch Klarheiten, die es so nicht gibt, nicht geben kann und daher auch nie geben wird - selbst für Ärzte nicht!

  • Ich finde, Michael Neupert hat das in diesem inzwischen doch sehr seitenstarken Thread gut dargestellt: Es sollte die Begründung nach dem Notstandsparagraphen beseitigt werden, das wird mit dieser Vorlage getan. Und nach wie vor finde ich, dass bei symptomorientierten SOP, die die wesentlichen Kernaufgaben (nicht die, die man sonst noch so gerne haben möchte) des Rettungsdienstes abgedeckt werden können und ein Ausüben der Heilkunde nur sehr selten notwendig machen und auch in Zukunft machen werden.

    Wenn man diese nun -auf Druck dieses Paragraphen der es dem NotSan ja ansonsten erlaubt "selber" tätig zu werden- endlich umsetzt wäre das tatsächlich ein riesen Fortschritt.

    ...Ich bin ja riesiger Anhänger von Handlungsempfehlungen, am liebsten für alle am RD Beteiligten. (Man wird ja träumen dürfen)


    Aktuell ist halt grade im Südwesten die Situation nicht zu ertragen was die Handlungsempfehlungen angeht. Von daher dürfte diese Neuregelung evtl. doch den einen oder anderen wach machen. Hoffentlich in die richtige Richtung.

  • Warum? Medizinisch ist "der" Arzt halt Maß der Dinge, bzw. genauer gesagt sogar der Facharztstandard.

    Und die restlichen Fragen (rechtzeitig, wie lange, etc) sind genau wie beim Arzt immer nur für den Einzelfall und nur retrospektiv durch ein Gericht (maßgeblich beurteilt durch Fachgutachter) zu beantworten.


    Du/ihr erwartet euch Klarheiten, die es so nicht gibt, nicht geben kann und daher auch nie geben wird - selbst für Ärzte nicht!

    Erstmal spreche ich nur für mich. Ich habe keinerlei Funktion in der ich für andere sprechen könnte.


    Ich habe kein Problem mit Verantwortung, und mir ist auch klar, das viele Dinge erst im Nachgang vor Gericht abschließend geklärt werden. Hier jedoch ist eine Hürde eingebaut, die mit dem Patienten wenig zu tun hat, und unnötigerweise das ganze Undeutlicher macht.
    Zu guter letzt führt die aktuelle Formulierung dazu, dass in Bayern nach wie vor der Notarzt zur O2 Gabe fahren muss. Und ich bitte euch inständig, jetzt nicht zu erklären, dass das keiner umsetzt. Fakt is, diverse ÄLRD haben sich das so überlegt, und der NotSan muss es so umsetzen. Ist das echt ein System in dem ihr arbeiten wollt?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Erstmal spreche ich nur für mich. Ich habe keinerlei Funktion in der ich für andere sprechen könnte.


    Ich habe kein Problem mit Verantwortung, und mir ist auch klar, das viele Dinge erst im Nachgang vor Gericht abschließend geklärt werden. Hier jedoch ist eine Hürde eingebaut, die mit dem Patienten wenig zu tun hat, und unnötigerweise das ganze Undeutlicher macht.
    Zu guter letzt führt die aktuelle Formulierung dazu, dass in Bayern nach wie vor der Notarzt zur O2 Gabe fahren muss. Und ich bitte euch inständig, jetzt nicht zu erklären, dass das keiner umsetzt. Fakt is, diverse ÄLRD haben sich das so überlegt, und der NotSan muss es so umsetzen. Ist das echt ein System in dem ihr arbeiten wollt?

    Ja, will ich tatsächlich. Mit der Einschränkung, dass man Anforderung und Qualität der ÄLRD vereinheitlichen müsste..

  • Und du findest das sinnvoll, und Patientenorientiert, wenn in Bayern der Notarzt zu jeder Sauerstoffgabe hinzugezogen wird?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Außerdem dürften jetzt Kosten für die BerufshaftPflichtversicherung sowohl für die Arbeitgeber, aber vor allem für die ganzen „Glücksritter“ (die neue Mode bei vielen NFS jetzt als Freiberufler tätig zu sein um den vermeidlichen schnellen Bruttogehalt hinter her zu jagen) ziemlich in die Höhe schnalzen.

    Ich habe immer etwas die Vermutung, dass Versicherungen eine ganz gute Lobby haben und sich über neue Einnahmequellen freuen... ;-)

  • um mal den Stein dazwischen zu werfen: weiß ich persönlich von einem ÄLRD in BY dass an dem 2c Algorithmus Sauerstoffgabe definitiv gearbeitet wird :) ( yay :rolleyes:)


    Persönlich muss ich gestehen, dass ich seit der Heilkundeerlaubnis Pandemische Lage (wenn ich das mal frei so nennen darf) die angenehmste Arbeitszeit hatte. (Beschwert hat sich nie jemand, eher bedankt.)

  • Aktuell ist halt grade im Südwesten die Situation nicht zu ertragen was die Handlungsempfehlungen angeht.

    Der Südwesten besteht nicht nur aus Baden-Württemberg. In Rheinland-Pfalz z.B. ist auch nicht alles top, die SOP in vielen Bereichen des Landes decken aber den größten Teil der Notfallbilder m.E. ausreichend ab.

  • Der Südwesten besteht nicht nur aus Baden-Württemberg. In Rheinland-Pfalz z.B. ist auch nicht alles top, die SOP in vielen Bereichen des Landes decken aber den größten Teil der Notfallbilder m.E. ausreichend ab.

    Definitionsfrage. Das zählt für mich schon zu Westen. Ihr liegt in der nördlichsten Ausdehnung genauso weit nördlich wie Thüringen. Das zählt auch nicht mehr zu Süddeutschland. ;)

  • Definitionsfrage. Das zählt für mich schon zu Westen. Ihr liegt in der nördlichsten Ausdehnung genauso weit nördlich wie Thüringen. Das zählt auch nicht mehr zu Süddeutschland. ;)

    Es würde auch vom Südwesten, nicht von Süddeutschland gesprochen ;). Wenn man einzelne Bundesländer meint, sollte man diese vielleicht auch klar benennen und nicht sehr grobe Himmelsrichtungen.

  • Allerdings ist es schon eine gesetzgeberische Meisterleistung, nach einem unklaren RettAssG und einem unklaren NotSanG nun noch eine regelungstechnisch unsinnige Ergänzung aufzuschreiben. Man darf gespannt sein. Entweder versucht jemand, da ein U-Boot zu platzieren, oder es sind wirklich Experten am Werk. Na ja, so oder so wird die Praxis einen Weg finden, damit umzugehen

    In der Praxis wird es darauf hinauslaufen, dass man gleich die nächste Novelle planen kann weil der vorliegende Vorschlag annähernd keine Probleme löst - dafür aber eine ganze Menge neuer Fragen und Probleme aufwirft.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Das wird vermutlich eben nicht passieren. Zumindest nach dem, was ich höre, sind die Beteiligten im politischen Prozess jetzt schon maximal genervt davon, sich mit dem Thema befassen zu müssen. Das ist natürlich anekdotisch, aber in meinen Augen plausibel.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Allerdings ist es schon eine gesetzgeberische Meisterleistung, nach einem unklaren RettAssG und einem unklaren NotSanG nun noch eine regelungstechnisch unsinnige Ergänzung aufzuschreiben. Man darf gespannt sein. Entweder versucht jemand, da ein U-Boot zu platzieren, oder es sind wirklich Experten am Werk. Na ja, so oder so wird die Praxis einen Weg finden, damit umzugehen.

    Was ist hier mit U-Boot gemeint?