Der aktuell durch das BMG vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes hinsichtlich der Erlaubnis einer beschränkten Heilkunde steht in der Diskussion.
Wie vorab zu erfahren war, hatte die BÄK wohl einen eigenen Entwurf eingereicht, diesen jedoch nach Einsicht in den Entwurf des BMG wieder zurückgezogen. Weshalb die BÄK den Entwurf des BMG begrüßt, dürfte sich nach dem Lesen von selbst beantworten.
Ich sehe in den Formulierungen des Referentenentwurfes insbesondere die Problematik
- dass erneut eine Verunsicherung durch mögliche Fragestellungen und regional uneinheitliche Regelungen geschaffen wird:
- lässt die Situation es zu, vor den zu treffenden Maßnahmen einen Arzt zu kontaktieren?
- wer entscheidet darüber, ob meine Entscheidung richtig oder falsch war?
- welche Folgen hat eine Fehlentscheidung, sollte festgestellt werden (durch wen auch immer), dass kein lebensgefährlicher Zustand oder die Gefahr wesentlicher Folgeschäden vorlag?
- steigt die Wahrscheinlichkeit, nicht nur arbeits- sondern auch strafrechtlich belangt zu werden?
Es ist einmal mehr sehr befremdlich, dass in der Begründung zur Änderung des Gesetzes der Schutz der Patienten aufgeführt wird. Dadurch wird eine mögliche Gefährdung der Patienten durch Notfallsanitäter suggeriert. Auch die weitere Formulierung in der Begründung hinsichtlich des Ausbildungsziels ist meines Erachtens mindestens zu hinterfragen. Notfallsanitäter/innen werden dazu ausgebildet, den Gesundheitszustand eines Patienten einzuschätzen und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen einzuleiten oder selbst durchzuführen. Hierbei handeln sie in großen Teilen eigenverantwortlich und es ist sehrwohl das originäre Ziel der Ausbildung, NotSan die notwendigen Kompetenzen für diese Situationen zu vermitteln. Sie werden ausgebildet und handeln nach Leitlinien, die dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Medizin entsprechen.
Die Formulierung zum Entwurf entspricht der Denkweise zur Notkompetenz - wenn ein Arzt nicht (rechtzeitig) verfügbar ist, darf der NotSan diese Maßnahmen, die ihm sonst untersagt sind und die sonst ausschließlich durch einen Arzt vorgenommen werden dürfen, durchführen.
Ich sehe in diesem Entwurf den Versuch, die Diskussion um die Rechtssicherheit zu beenden (wir haben es nun geregelt) und gleichzeitig die Rolle des Arztes zu stärken.
Wie ist eure Meinung hierzu?