Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • [...]

    Würdet ihr hier meine „Firma“ so kritisieren (bis hin zu AFD vergleichen), würde ich mich überhaupt nicht dazu äußern. Weil ich hier (online) kaum einen konstruktiven Austausch schaffen kann wenn die Stimmung entsprechend ist.

    [...]

    Der Vergleich hinkt meiner Meinung nach.

    Der DBRD ist eben keine Firma, sondern eine (berufs-)politische Interessensvertretung, also ein politischer Player.

    Um eine politische Partei oder deren öffentliches Auftreten kritisieren zu dürfen, muss ich ihr auch nicht beitreten um sie von innen zu erneuern. Auch da darf ich Kritik oder ganz allgemein meine Meinung nicht nur auf dem Parteitag formulieren.

    Die Partei muss sich von meiner Meinungsäußerung selbstverständlich nicht inhaltlich beeinflussen lassen, aber sie muss diese schon aushalten können.
    Am Ende hängt sie allerdings von Wählerstimmen ab, die der (subkektiv) besseren Argumentation folgen. Und diese Wählerstimmen kommen halt nicht nur von Parteimitgliedern. Wenn ich Dinge nachhaltig verändern will, muss ich also bestenfalls mehr Menschen überzeugen können als die, die mir ohnehin folgen.


    Nachtrag: Ganz allgemein erlebe ich gerade hier in diesem Forum seit 15 Jahren durchaus einen sehr konstruktiven Austausch. Was übrigens zu einem ganz erheblichen Maß auch ein Verdienst von Daniel Grein ist.

  • Wobei Hilope damit ja bei Facebook dem Vernehmen nach nur mittelgute Erfahrungen gemacht hat...

    Ich habe - als ohnehin unregelmäßiger Facebooknutzer - gestern einen kurzen Blick in die öffentlich zugängliche Diskussion geworfen: Das macht null Sinn, sich dort zu beteiligen. Ganz unabhängig von der Moderation.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • ...

    Nachtrag: Ganz allgemein erlebe ich gerade hier in diesem Forum seit 15 Jahren durchaus einen sehr konstruktiven Austausch. Was übrigens zu einem ganz erheblichen Maß auch ein Verdienst von Daniel Grein ist.

    Das möchte ich absolut unterstreichen. Danke dafür.

  • Ich habe - als ohnehin unregelmäßiger Facebooknutzer - gestern einen kurzen Blick in die öffentlich zugängliche Diskussion geworfen: Das macht null Sinn, sich dort zu beteiligen. Ganz unabhängig von der Moderation.

    Das ist richtig, allerdings fällt es mir schwer, ganz großen Bullshit, der auch noch von X anderen geliked wird, unkommentiert stehen zu lassen ;)

  • Das ist richtig, allerdings fällt es mir schwer, ganz großen Bullshit, der auch noch von X anderen geliked wird, unkommentiert stehen zu lassen ;)

    Als ich sah, dass eine Abgeordnete Bar jeder Ahnung steile Thesen raushaut, habe ich mich gleich wieder erinnert, weshalb ich politische Diskussionen meiden wollte.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Die zu erwartenden Einsparpotenziale hinsichtlich der durch den erweiterten Einsatz von Notfallsanitätern reduzierten Notarzteinsätze war für die Kassen zudem ein maßgeblicher Grund, das Notfallsanitätergesetz zu unterstützen.

    Kenne deinen Gegner und gehe auf seine Argumente ein. Die derzeitige Problematik ist doch, da sind wir uns doch einig, nicht auf Vorbehalte der Kassen zurückzuführen.

    Wenn ich manche Kommentare hier lese, wundere ich mich, weshalb ihr euren Sach- und Fachverstand sowie eure augenscheinlich guten Kontakte in die Politik nicht längst genutzt habt, um selbst gute Berufspolitik für uns zu machen.

    Für mich kann ich nur sagen: Ich habe mein Engagement auf meine parteipolitische Arbeit konzentriert. Hier bin ich, trotz anspruchsvollem Terminkalender, mind. wöchentlich, oft täglich aktiv. Hierdurch hatte ich eben auch die Möglichkeit Kontakte zu knüpfen und viel Hintergrundwissen zu erwerben. Und ich bin schlichtweg der Meinung, dass man auf diesem Weg langfristig mehr Einfluss nehmen kann.

    Das ich persönlich nicht der Meinung bin, dass mit dem derzeitigen Vorstand jemals gute Berufspolitik zu machen ist, dürfte bekannt sein. Gleichzeitig bleibe ich Mitglied, da ich der Meinung bin, dass ein ggf. einmal auftretender Gegenkandidat zu unterstützen ist und dann eine Stimme braucht.

    Sollten einmal moderatere Stimmen - zu denen ich auch dich zähle, Daniel- die Oberhand gewinnen bin ich der erste, der denn DBRD auch wieder öffentlich unterstützt.

    Eine andere Darstellung kann demnach nur von solchen Kolleginnen und Kollegen kommen, die keinerlei Einblick in die tatsächlich Arbeit hinter den Kulissen haben. Das ist kein Vorwurf, aber sollte etwas zum Denken anregen.

    Das kann durchaus sein. Die Frage ist: Warum zum Henker haben sie das noch immer nicht? Ich erinnere daran, dass ich bereits mehrfach öffentlich die fehlende Transparenz im Bezug auf die politische Arbeit angesprochen haben.


    Es gilt einfach: Tu gutes und sprich darüber.


    Uns ist beiden vollkommen klar, dass nicht jeder Kontakt in den Bundestag veröffentlicht werden kann und sollte. Aber es spricht nichts dagegen wenn zu mindestens offizielle Besuche entsprechend kommuniziert werden (das hat man früher ja auch) und inoffizielle Tätigkeiten überblicksmäßig zusammengefasst werden. (z.B. als "wir haben im letzten halben Jahr 20 informelle Gespräche mit MdBs der folgenden Parteien geführt).


    Momentan ist die politische Arbeit einfach nur eines: Intransparent. Ob und in welchem Umfang hier wirklich Tätigkeiten durchgeführt werden ist zu mindestens mir nicht ersichtlich.

    Umgekehrt höre ich, wenn ich eigene Kontakte nutze, nur, dass der DBRD eben nicht vorstellig

    Ich als Beiratsmitglied bin auch nicht immer mit jeder Entscheidung oder jedem Vorgehen einverstanden. Entscheidungen werden aber auch im DBRD im Regelfall mehrheitlich getroffen und ich stehe im Zweifelsfall hinter "meinem" Berufsverband und schwäche ihn nicht durch öffentlich angebrachte Kritik.

    Sorry, Fraktionsdisziplin in Ehren, aber da haben wir ein sehr unterschiedliches politisches Verständnis. Gerade das fehlen von Dissens und entsprechenden kritischen Stimmen innerhalb der DBRD Führung ist ja das Problem, denn es zeigt im Endeffekt dem einfachen Mitglied wie dem Außenstehenden, dass nur das Wort des Vorstandes etwas gilt. Abweichende Meinungen werden, insb. wenn sie nicht mehrheitsfähig sind ja offensichtlich nicht akzeptiert.

    Es gibt Zeiten, da läuft Berufspolitik still und leise hinter den Kulissen und es gibt es Zeiten, da muss diese laut und unkonventionell sein. Nämlich dann, wenn die leise berufspolitische Arbeit zuvor nichts gebracht hat und wir Gefahr laufen, überhört und übergangen zu werden.

    Siehe oben zur leisen Arbeit.

    Man sei mir nicht böse, ich bin grade bewusst mal die Öffentlichkeitsarbeit der letzten zwei Jahre durchgegangen. Und das ist, egal wie neutral ich es lese, einfach unter dem Begriff "auf die Kacke hauen" zu subsumieren. Beispiele finden sich genug, muss ich hier glaube ich nicht alle reinkopieren, oder?

    Ach, und krumel - bei allem Verständnis: den DBRD hinsichtlich der berufspolitischen Arbeit mit dem Verhalten der AfD gleichzusetzen ist - um es ebenso politisch auszudrücken - "in höchstem Maße irritierend". Und das ist jetzt eigentlich sogar zu nett ausgedrückt.

    Ich habe mir lange überlegt ob ich diesen Vergleich ziehen sollte, aber mich im Endeffekt bewusst dazu entschieden:

    Die mediale Arbeit - und das ist der einzige Bereich über den der Vorstand ja "zwangsweise" Rechenschaft ablegt in den letzten Jahren vor allem von Konfrontation geprägt, sei es in der unsäglichen Empfehlung das bayerische Notfallsanitäter nur noch Sauerstoff geben sollten, im öffentlichen Vergleich von NA Ausbildung und NotSan Ausbildung oder auch der aktuellen Stellungnahme.

    Erfolgt Kritik an einem konkreten Vorgehen wird in Folge zurück gerudert und auf gemäßigtere Stellungnahmen verwiesen die ja noch folgen. (Selbiges tust du ja auch).

    Das ist, verstehe mich nicht falsch, ein erfolgreiches Vorgehen. Es gibt einen relevant großen Teil an Mitgliedern, die diese Art von Medienarbeit gut findet, dass zeigen die FB-Kommentare und auch die Stimmung die man aus den RDs wahr nimmt, dass "das musste ja endlich mal jemand sagen" funktioniert einfach gut.

    Leider zerstört dieses Vorgehen viel Verbindung zu den gemäßigteren Stimmen innerhalb der eigenen Zielgruppe.

    Genau das gleiche Vorgehen zeigen leider rechts-populistische Kräfte in der ganzen Welt, in Deutschland eben die AfD.

    Das ist verständlich, denn das Vorgehen ist wie beschrieben ja erstmal erfolgreich, der "laute Teil" der eigenen Zielgruppe steht eisern hinter einem.

    Genau die gleichen Folgen hat auch die AfD erlebt: Die gemäßigten Stimmen fühlten sich nicht mehr repräsentiert und traten nach und nach aus.

    Das dies auch auf den DBRD zutrifft kannst du aus den diversen Posts hier in diesem Thread lesen.




    Damit das aber auch klar ist:

    Ich bin nicht der Meinung, dass sich hier jemand bewusst hingesetzt hat und eine Strategie des Rechtspopulismus kopiert hat, man kommt halt schnell auf diese Schiene und der Erfolg gibt einem dann schnell recht. (Falls der DBRD eine dauerhafte, nicht anlassbezogene Social-Media Strategie hat klär uns doch bitte mal dazu auf, würde mich wirklich rein fachlich interessieren)

    Und auch wenn ich Marco König eher konservativeren Kreisen zurechnen würde, würde ich niemals so weit gehen ihn der AfD zuzurechnen, gleiches gilt für alle anderen Vorstands- und Beiratsmitglieder.

    Das verlangt der politische Respekt, der auch im Dissens gewahrt werden muss, selbst wenn die Gegenseite da manchmal die Grenze des guten Geschmackes verlässt.




    (Ich erinnere hier an einen gewissen Anruf bei meinem damaligen Arbeitgeber, Daniel, nicht wahr? Da warte ich übrigens bis heute noch auf eine Entschuldigung.)

  • Nachtrag: Ganz allgemein erlebe ich gerade hier in diesem Forum seit 15 Jahren durchaus einen sehr konstruktiven Austausch. Was übrigens zu einem ganz erheblichen Maß auch ein Verdienst von Daniel Grein ist.

    Absolut - Dahingehend auch mein Lob an Daniel. :thumbup:

  • Wie war das von 1,5 Jahren?

    Ein Mitglied des DBRD möchte einen eigenen Verband gründen, was natürlich dem DBRD sauer aufgestoßen er (wobei sein Verhalten insgesamt auch etwas pöbelhaft war).

    Ein Mitglied des Vorstandes hat ua den Arbeitgeber dieser Person kontaktiert und hat damit mMn eine rote Linie überschritten, äh, mit Anlauf übersprungen.

    Auf unzählige Nachfragen in den sozialen Medien hat sich der DBRD nicht ein einziges Mal geäußert.

    Auf mehrere Emails an den DBRD zu diesem Thema kam nie eine Antwort.

    Das war mein Erlebnis, was zum austritt geführt hat.

    Hat es dazu beim DBRD jemals Konsequenzen gegeben?

  • "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Als ich sah, dass eine Abgeordnete Bar jeder Ahnung steile Thesen raushaut, habe ich mich gleich wieder erinnert, weshalb ich politische Diskussionen meiden wollte.

    wo liest man sowas?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Nach meinem Verständnis würde durch die vorliegende Formulierung im Referentenentwurf der Umfang der möglichen Maßnahmen durch Notfallsanitäter bei Patienten, die nicht unmittelbar vital bedroht sind, explizit und unmissverständlich eingeschränkt.

    Das kann ich nicht nachvollziehen.


    Der Entwurf tut genau das, was u.a. der DBRD verlangt hat. Neben dem berufspolitischen Wunsch, eine eigene Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erhalten, wurde vor allem argumentiert, Notfallsanitäter befänden sich in einer Zwickmühle zwischen der Verpflichtung, Patienten in Notfallsituationen zu versorgen und dem Verbot der Ausübung der Heilkunde. Die Lösung über den rechtfertigenden Notstand führe zu Rechtsunsicherheit (nun ja), eine Rechtfertigung durch Notstand sei für täglich vielfach auszuführende Maßnahmen verfehlt, und - so meiner Erinnerung nach u.a. aus Bayern (?) - es bestünden versicherungsrechtliche Problem, weil sich keine Hatfpflichtversicherung für diese Maßnahmen fände.


    Also erlaubt der Entwurf explizit das, was bisher nur durch Notstand gerechtfertigt war (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 des Entwurfs - die Nummerierung stimmt in der von Dir geposteten Fassung nicht, da wurde offensichtlich eine automatische Aufzählung von weiter oben fortgesetzt), nämlich die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen zur Abwehr eines lebensgefährlichen Zustands oder wesentlicher Folgeschäden.


    Er ergänzt das um die Anforderung, dass die Maßnahmen erlernt und beherrscht werden müssen (Nr. 1). Dagegen kann man m.E. wenig vorbringen. Die Regelung schützt zum einen die Patienten, zum anderen aber auch die Notfallsanitäter, denn natürlich ist spätestens mit der Erlaubnis dann auch die Pflicht verbunden, in diesen Situationen solche Maßnahmen auszuüben, und es läge ein Übernahmeverschulden vor, wenn man seinen Dienst antritt, obwohl man bestimmte Maßnahmen nicht ausreichend erlernt hat, was bspw. dann in Betracht kommen kann, wenn nicht die Vollausübung absolviert wurde und daher bestimmte Maßnahmen nicht ausreichend geübt werden konnten.


    Außerdem erklärt der Entwurf das Vorabdelegationskonzept des § 4 Abs. 2 Nr. 2 c) NotSanG für vorrangig (Nr. 3). Auch das macht Sinn; wenn es für bestimme Notfallsituationen ärztlich vorgegebene Behandlungsschritte gibt, ist es kaum Aufgabe des Notfallsanitäters, dann anders vorzugehen.


    Welche Einschränkungen siehst Du? (Gegenüber der bisherigen Rechtslage, nicht ggü. den Wunschvorstellungen des DBRD. :))

    Zudem sind "wesentliche Folgeschäden" meines Wissens nicht definiert, sodass diesbezüglich eine enge, aber auch eine weite Auslegung (und damit völlig unklar) möglich ist. Was sind "wesentliche Folgeschäden" im Sinne des Gesetzes?

    Man wundert sich. wie es möglich ist, seit Jahren Notfallsanitäter auszubilden, wenn man gar nicht weiß, worin man sie ausbilden soll (die Formulierung beschreibt auch das Ausbildungsziel in § 4 Abs. 2 Nr. 1 c) NotSanG).

    Ein weiterer Punkt: was sind heilkundliche Maßnahmen? Da hierzu lediglich das Heilpraktikergesetz eine Aussage macht, ist ja bereits das Messen des Blutdrucks eine heilkundliche Maßnahme (siehe auch hier). Nach strenger Auslegung des Referentenentwurfes dürfte also auch diese Maßnahme nur nach vorheriger Rücksprache oder nach Delegation durch einen Arzt durchgeführt werden, so es sich denn nicht um eine akute Notsituation handelt. Absurd, ja, aber dennoch zutreffend. Oder?

    Auch was "Ausübung der Heilkunde" ist, ist hinreichend geklärt. Es stünde einem Verband, der Änderungen der Rechtslage fordert, m.E. gut an, sich zunächst mit der Rechtslage zu beschäftigen, die er ändern will. Das macht es leichter, als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen zu werden.


    (Und nein, eine Blutdruckmessung ist keine heilkundliche Maßnahme. Aber wäre sie es, dann dürfte man sie auch ohne den Referentenentwurf derzeit nicht durchführen. So what?)

    Bereits in seiner Stellungnahme zum Entwurf des NotSanG hat der Bundesrat im November 2012 festgestellt, dass eine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde für Notfallsanitäter erforderlich ist und nachfolgende Änderung des §4a eingebracht:

    Der Bundesrat - bzw. die Mehrheit der Länder, bzw. die Mehrheit der Länderregierungen, bzw. die diese tragenden Fraktionen und die hinter diesen stehenden Parteien - haben eine Auffassung geäußert ("festgestellt"), die sich politisch nicht durchgesetzt hat. Auch daraus lässt sich wenig schließen; das kommt ständig vor.

    Zu der sich (tatsächlich wiederholenden) Kritik an der Arbeit des DBRD, eine sich ebenso wiederholende Antwort meinerseits:

    Wer von den hier anwesenden Kritikern hat sich in der Vergangenheit im DBRD aktiv eingebracht oder zumindest versucht, sich aktiv einzubringen? Ist/war jemand in einer der damaligen Arbeitsgruppen (die mangels aktiver Teilnehmer wieder aufgelöst wurden); ist jemand nun aktiv in einer der Landesgruppen? Hat jemand schon das direkte Gespräch mit Mitgliedern des Vorstands gesucht oder als Mitglied die hier immer wieder angebrachte Kritik während einer Mitgliederversammlung vorgetragen? Ich war seit Beginn bei fast jeder Mitgliederversammlung anwesend und kenne diese Kritik, wie sie hier immer wieder geäußert wird, von dort nicht.

    Also was erwartet ihr?

    Ich bin durchaus ein großer Freund des "mach es besser, statt nur zu kritisieren"; das ist eine sinnvolle Antwort auf Forderungen, ein Verband solle sich weiteren Themen widmen bzw. mehr tun oder seine Prioritäten anders setzen bzw. etwas anderes tun. Auf den Hinweis, dass das Auftreten und die Presse- bzw. Social-Media-Arbeit eines Verbandes kontraproduktiv sei, ist das m.E. ebenso wenig sinnvoll wie auf den Hinweis, dass die auf diesem Weg verbreiteten Aussagen sachlichn falsch sind.

  • Sollte nicht spätestens am Montag eine Stellungnahme von zwei Fachjuristen zur geplanten Änderung des NotSanG veröffentlicht werden?

    Kann da weder bei Facebook, noch auf der Seite vom DBRD was finden.

  • Das kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich kann dieses Problem aus dem Entwurf auch nicht herleiten. Dafür sehe ich aber zwei andere Problemkreise:


    a) Fälle, in denen zwar keine unmittelbare Lebensbedrohung vorliegt und auch keine schwerwiegenden Folgeschäden drohen, gleichzeitig aber eine invasive Intervention bzw. Medikamentenapplikation vor Ort unzweifelhaft notwendig ist - schwere Übelkeit, Schmerzzustände NAS 5-6, Nierenkolik, hypertensive Entgleisungen, systemische allergische Reaktionen ohne akute Vitalgefährdung, Pseudokrupp etc.; ich halte es nicht nur für unwahrscheinlich sondern für völlig ausgeschlossen dass alle diese Fälle von SOP erfasst werden können und werden. Und genau diese "low-budget-Fälle" sind es welche ein Notfallsanitäter routiniert ohne NA abarbeiten sollte um die wertvolle Ressource Notarzt zu schonen.

    b) Fälle, in denen eine "ungeeignete" SOP vorliegt - laut Entwurf soll die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde daran geknüpft sein, dass für das betr. Notfallbild keine SOP vorliegt oder eine eine entsprechende SOP nicht angewendet werden darf. Was aber, wenn eine SOP vorliegt, die inhaltlich nicht weiterhilft? Ich kenne da zwei große Rettungsdienstbereiche in unserer Region, in welchen genau das häufiger der Fall ist (nur ein Beispiel von vielen: In einer Analgesie-SOP wird über viele Jahre ein de facto unwirksames Präparat gelistet, anschließend wird über einen langen Zeitraum zusätzlich ein Präparat genannt, welches auf dem deutschen Markt weder zugelassen noch erhältlich - und wahrscheinlich in vielen Fällen auch nicht sonderlich geeignet - ist).


    Insgesamt betrachtet halte ich den Entwurf aus dem BMG gelinde gesagt für unangemessen und ungeeignet. Auch der hier und da zu hörende, durchaus etwas spöttische Kommentar "Wir sind auf dem Rückweg in die 80er" scheint nicht ganz unberechtigt - in meinen rettungsdienstlichen Anfangsjahren (Mitte der 90er) war es in der Tat nicht unüblich, sich invasive Maßnahmen telefonisch durch den Aufnahmearzt "absegnen" zu lassen. Weniger aufgrund eines Bedarfes an ärztlicher Expertise, sondern einfach um sinnbefreiten Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Freunden der Telemedizin sei übrigens der Eintrag "Biophone" in der englischsprachigen Wikipedia ans Herz gelegt. Nach Lektüre dieses Beitrages ist klar, dass Herr Spahn uns vermutlich weniger in die 80er des vergangenen Jahrhunderts befördern würde...sondern eher in dessen 70er.


    Zusammenfassend: Der Entwurf des BMG bleibt MEILENWEIT hinter den Realitäten in vielen Rettungsdienstbereichen zurück. Die Ausübung der Heilkunde (und nicht nur "heilkundlicher Maßnahmen") durch Notfallsanitäter ist vielerorts Routine, und genau daran wird sich ein Gesetzesentwurf messen lassen müssen. Ich habe in 25 Jahren als RA/NotSan übrigens erst drei Ärzte getroffen, die damit ein grundsätzliches Problem haben. Einer ist seit langem verrentet, bei der zweiten Dame scheint das Problem überschaubar zu sein...und der Dritte verdingt sich (aufgrund besonderer Umstände) aktuell als ÄLRD. Ärgerlich, aber scheinbar setzt auch da langsam ein Umdenken ein.


    Was mich persönlich in entsprechenden Diskussionen immer wieder irritiert: Warum haben manche (auch durchaus sehr qualifizierte und engagierte) Juristen so ein großes Problem damit, sich für eine zielführende, den tatsächlichen Realitäten entsprechende und vor allem zukunftsfähige Lösung einzusetzen? Egal, wie lange das Kernproblem noch mit blumigen und seitenlangen Formulierungen in Gesetzestexten "umschwurbelt" wird: Früher oder später wird (nicht nur) der Notfallsanitäter ganz offiziell die Heilkunde ausüben - und das scheint sogar für die drei obig beschriebenen ärztlichen Skeptiker ausgemachte Sache zu sein...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Was mich persönlich in entsprechenden Diskussionen immer wieder irritiert: Warum haben manche (auch durchaus sehr qualifizierte und engagierte) Juristen so ein großes Problem damit, sich für eine zielführende, den tatsächlichen Realitäten entsprechende und vor allem zukunftsfähige Lösung einzusetzen?

    Ich weiß nicht genau, wen Du meinst, aber falls Du mich ansprechen möchtest: Das tue ich seit Jahren. Im letzten Jahr mit einem ganz erheblichen Zeitaufwand nebenher, ehrenamtlich. Auswirkung auf die Diskussion: Null. Stattdessen ist - no pun intended - aus dem einen Lager stets zu hören, man könne nicht "richtig" arbeiten, und "ärztliche Skeptiker" wären das Problem. Das ist nun zum einen beides nicht wahr (und insbesondere hinsichtlich der Ärzte habe ich da einen ganz guten Einblick) und zum andere nicht sachlich. Also provokante Gegenfragen: Was ist denn Deine Erwartungshaltung, und an welcher Stelle genau siehst Du die durch die (teils seit Jahren bekannten) Vorschläge nicht erfüllt?



    ch halte es nicht nur für unwahrscheinlich sondern für völlig ausgeschlossen dass alle diese Fälle von SOP erfasst werden können

    Konkrete Rückfrage: An welchen SOP hast Du das gespiegelt? Mein Informationsstand ist, dass es in allen Bundesländern SOP gebe.



    Was aber, wenn eine SOP vorliegt, die inhaltlich nicht weiterhilft? Ich kenne da zwei große Rettungsdienstbereiche in unserer Region, in welchen genau das häufiger der Fall ist (nur ein Beispiel von vielen: In einer Analgesie-SOP wird über viele Jahre ein de facto unwirksames Präparat gelistet, anschließend wird über einen langen Zeitraum zusätzlich ein Präparat genannt, welches auf dem deutschen Markt weder zugelassen noch erhältlich - und wahrscheinlich in vielen Fällen auch nicht sonderlich geeignet - ist).

    Würdest Du mir das per PN schicken, bitte? Dann müssen wir die hier nicht nennen.


    Auch der hier und da zu hörende, durchaus etwas spöttische Kommentar "Wir sind auf dem Rückweg in die 80er" scheint nicht ganz unberechtigt - in meinen rettungsdienstlichen Anfangsjahren (Mitte der 90er) war es in der Tat nicht unüblich, sich invasive Maßnahmen telefonisch durch den Aufnahmearzt "absegnen" zu lassen. Weniger aufgrund eines Bedarfes an ärztlicher Expertise, sondern einfach um sinnbefreiten Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Freunden der Telemedizin sei übrigens der Eintrag "Biophone" in der englischsprachigen Wikipedia ans Herz gelegt. Nach Lektüre dieses Beitrages ist klar, dass Herr Spahn uns vermutlich weniger in die 80er des vergangenen Jahrhunderts befördern würde...sondern eher in dessen 70er.

    Wie verhält sich Deine Kritik dazu, dass ein "Absegnen" nur dann erforderlich ist, wenn Notfallsanitäter ohne vorliegende SOP handeln wollen, also im - aus Sicht des Gesetzgebers - Normalfall auf Grundlage einer SOP handeln dürfen?


    Ausübung der Heilkunde (und nicht nur "heilkundlicher Maßnahmen")

    Worin liegt aus Deiner Sicht der Unterschied?



    Früher oder später wird (nicht nur) der Notfallsanitäter ganz offiziell die Heilkunde ausüben

    Das macht er ja schon, und das ganz legal. Kann man in einer seit letztem Jahr öffentlich verfügbaren Stellungnahme mit ausführlicher Begründung lesen. Und damit schließt sich der Kreis dann wieder zum Einstieg: Wieviel juristisches Engagement soll es denn (noch) sein?

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Ich weiß nicht genau, wen Du meinst, aber falls Du mich ansprechen möchtest: Das tue ich seit Jahren. Im letzten Jahr mit einem ganz erheblichen Zeitaufwand nebenher, ehrenamtlich. Auswirkung auf die Diskussion: Null. Stattdessen ist - no pun intended - aus dem einen Lager stets zu hören, man könne nicht "richtig" arbeiten, und "ärztliche Skeptiker" wären das Problem. Das ist nun zum einen beides nicht wahr (und insbesondere hinsichtlich der Ärzte habe ich da einen ganz guten Einblick) und zum andere nicht sachlich. Also provokante Gegenfragen: Was ist denn Deine Erwartungshaltung, und an welcher Stelle genau siehst Du die durch die (teils seit Jahren bekannten) Vorschläge nicht erfüllt?

    Meine Erwartungshaltung ist recht simpel: Der Notfallsanitäter wird hinsichtlich der in Aus-, Fort- und Weiterbildung vermittelten Inhalte zur Ausübung der Heilkunde berechtigt (aktuelle Gesetzesentwürfe nehmen meist nur Bezug auf die "Ausbildung" - was bei wörtlicher Auslegung jede Weiterentwicklung verhindern würde). Der Gesetzentwurf des Bundesrates war da ein erster (!) Schritt in die richtige Richtung.

    Konkrete Rückfrage: An welchen SOP hast Du das gespiegelt? Mein Informationsstand ist, dass es in allen Bundesländern SOP gebe.

    Dein Informationsstand ist insoweit korrekt, als das in jedem Bundesland irgendwer irgendwelche SOP "veröffentlicht" hat. Teilweise ist die Zahl der SOP extrem überschaubar und deckt nur ein unwesentlich über die damalige "Notkompetenz" hinausgehendes Spektrum ab (z.B. Rheinland-Pfalz), anderenorts gibt es zwar auf dem Papier "landesweite" SOP, deren Anwendung in vielen Rettungsdienstbereichen aber nicht gestattet ist (NRW ist da das Paradebeispiel).

    Würdest Du mir das per PN schicken, bitte? Dann müssen wir die hier nicht nennen.

    Sie haben Post ;-)

    Wie verhält sich Deine Kritik dazu, dass ein "Absegnen" nur dann erforderlich ist, wenn Notfallsanitäter ohne vorliegende SOP handeln wollen, also im - aus Sicht des Gesetzgebers - Normalfall auf Grundlage einer SOP handeln dürfen?

    Ein entsprechendes Vorgehen lässt sich für mich nicht mit einer qualifizierten Ausbildung in Einklang bringen. Sicher kann man bestimmte Maßnahmen unter einen gesonderten "Erlaubnis- bzw. Freigabevorbehalt" stellen, aber ich glaube da hätten wir beide sehr unterschiedliche Anwendungsfälle im Hinterkopf. Im Übrigen bin und bleibe ich der Überzeugung, dass sich ein wesentlicher Teil des rettungsdienstlichen Alltags nicht mit SOP abbilden lässt.

    Worin liegt aus Deiner Sicht der Unterschied?

    Es hat doch seinen Grund, dass in den einschlägigen Gesetzesentwürfen immer nur der Begriff "heilkundliche Maßnahmen" und nicht das Wort "Heilkunde" auftaucht. Es geht bei dieser Haarspalterei letzten Endes darum, dass der NotSan nur einzelne / isolierte Maßnahmen durchführen soll, welche aufgrund Ihrer Komplexität und evtl. Invasivität mitunter dem Erlaubnisvorbehalt des HPG unterliegen. "Heilkunde" ist wie bereits in zahlreichen juristischen Fachbeiträgen auch aus Deiner Feder dargelegt ein deutlich "generalistischer" Begriff, welcher ein eigenständiges Würdigen von Sachverhalten & das Treffen eigener Entscheidungen umfasst. Die "Durchführung heilkundlicher Maßnahmen" ist für mich eine mehr oder minder beschönigende Umschreibung für jede Form der Delegation - denn wer in diesem Rahmen arbeitet, führt mitunter heilkundliche Maßnahmen durch, aber eben ohne selbst die Heilkunde auszuüben. Im stationären Bereich gibt es den Begriff der "Behandlungspflege" - hier werden im Rahmen konkreter Handlungsanweisungen heilkundliche Maßnahmen durchgeführt, aber es erfolgt keine eigenständige Ausübung der Heilkunde.


    Das macht er ja schon, und das ganz legal. Kann man in einer seit letztem Jahr öffentlich verfügbaren Stellungnahme mit ausführlicher Begründung lesen. Und damit schließt sich der Kreis dann wieder zum Einstieg: Wieviel juristisches Engagement soll es denn (noch) sein?

    Es gibt viele Stellungnahmen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Genau das ist ja einer Gründe, warum vielerorts Rechtsunsicherheit beklagt wird. Aus meiner Sicht ist es seit vielen Jahren überfällig, den mitunter sehr krassen Widerspruch zwischen Realität und Gesetzeslage "einzuebnen". Wenn ich als Notfallsanitäter im Einsatz bin, treffe ich diagnostische und therapeutische Entscheidungen - anders ausgedrückt: Ich übe Heilkunde aus. Von morgens bis abends. Wenn ein ÄLRD mir dabei eine nutzbare SOP als Guideline (und mehr kann eine SOP niemals sein wenn man seinen Beruf und seine Aufgabe ernst nimmt!) zur Verfügung stellt, bin ich mehr als dankbar dafür. Die kann und darf aber niemals das eigene Denken oder gar das Treffen von Entscheidungen ersetzen, sondern nur eine Entscheidungshilfe sein.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Meine Erwartungshaltung ist recht simpel: Der Notfallsanitäter wird hinsichtlich der in Aus-, Fort- und Weiterbildung vermittelten Inhalte zur Ausübung der Heilkunde berechtigt (aktuelle Gesetzesentwürfe nehmen meist nur Bezug auf die "Ausbildung" - was bei wörtlicher Auslegung jede Weiterentwicklung verhindern würde). Der Gesetzentwurf des Bundesrates war da ein erster (!) Schritt in die richtige Richtung.


    Das wäre allerdings eine Sonderstellung unter allen Heilberufen, einschließlich des ärztlichen. Weshalb ausgerechnet Notfallsanitäter der einzige Beruf sein sollte, der über seine Ausbildung hinaus zur Heilkundeausübung berechtigt sein sollte, erschließt sich mir wirklich nicht.

    Das würde auch zu einer kompletten Zersplitterung führen, die in der Praxis niemand nachhalten und irgendwie tauglich prüfen könnte. Und ich verstehe auch nicht, was die praktische Konsequenz dieser Lösung sein sollte. An welche Weiterbildungen denkst Du denn, die über die Berufsausbildung hinaus einen Bedarf an Heilkundebefugnis erzeugen, welcher nicht durch den jetzt vorgelegten Entwurf abgedeckt wird?


    Oder geht es bei dem Wunsch eher um weisungsfreies Arbeiten, verstehst Du "Heilkunde" also als anderen Ausdruck für "frei von ärztlichen Vorgaben"?



    Dein Informationsstand ist insoweit korrekt, als das in jedem Bundesland irgendwer irgendwelche SOP "veröffentlicht" hat. Teilweise ist die Zahl der SOP extrem überschaubar und deckt nur ein unwesentlich über die damalige "Notkompetenz" hinausgehendes Spektrum ab (z.B. Rheinland-Pfalz), anderenorts gibt es zwar auf dem Papier "landesweite" SOP, deren Anwendung in vielen Rettungsdienstbereichen aber nicht gestattet ist (NRW ist da das Paradebeispiel).

    Wenn das so wäre, müsste man sich sicherlich in den einzelnen Rettungsdienstbereichen anschauen, aus welchem Grund die Anwendung landesweiter SOP nicht gestattet ist. Zumindest die mir bekannten ÄLRD sind durchaus reflektierte Leute, die sich überlegen, was in ihrem jeweiligen Rettungsdienstbereich sinnvoll ist.



    Sie haben Post

    Danke! Das ist nun aber nicht eben ein Beispiel für ein auf Gesetzesebene spielendes Problem... Nach meiner Erinnerung gab es dort eine relativ heftige Auseinandersetzung.


    Ein entsprechendes Vorgehen lässt sich für mich nicht mit einer qualifizierten Ausbildung in Einklang bringen.

    Das respektiere ich, halte es aber für grundfalsch. Es ist die berufliche Realität, Weisungen zu unterliegen, auch und gerade mit einer qualifizierten Berufsausbildung auf Gesellenebene (und übrigens auch mit deutlich weitergehenden Ausbildungen). In aller Regel ist das auch die Art und Weise, wie Systeme gute Ergebnisse erzielen. Und mir leuchtet überhaupt nicht ein, was das sachliche Argument sein soll, das dagegen spricht, in schwierigen Situationen Rat bei fachlich besser Qualifizierten einzuholen (Zeitnot ist im Gesetzentwurf ja ausdrücklich ausgenommen).


    Sicher kann man bestimmte Maßnahmen unter einen gesonderten "Erlaubnis- bzw. Freigabevorbehalt" stellen,

    So schlägt es der Entwurf ja aber nicht vor. Die Regelung betrifft Fälle, in denen es keinen gesonderten Vorbehalt gibt. Aber selbst wenn: Was spricht sachlich dagegen? Jeder Assistenz- und Stationsarzt fragt in schwierigen Lagen seinen Oberarzt, der Zimmermann den Bauleiter und der zweite Küchenchef den ersten. Bei mir stehen regelmäßig jüngere Kolleginnen und Kollegen im Büro, die nach vier Jahren Studium, zwei Jahren Referendariat, einer Promotion und ein bis drei Jahren Berufserfahrung lieber nachfragen.


    Wir verlassen hier den originär juristischen Teil, aber ganz ehrlich - ich kann die Motivation schlicht nicht greifen, die dahinter steht. Und ich bin ein eher offener Mensch, der von Berufs wegen ganz gut mit unterschiedlichen Standpunkten umgehen kann.



    m Übrigen bin und bleibe ich der Überzeugung, dass sich ein wesentlicher Teil des rettungsdienstlichen Alltags nicht mit SOP abbilden lässt.

    Respektiere ich auch, weise aber darauf hin, dass das eine ganze Menge Leute anders sehen. Und mir sind die damit verbundenen Schwierigkeiten durchaus bewusst.


    Es geht bei dieser Haarspalterei letzten Endes darum, dass der NotSan nur einzelne / isolierte Maßnahmen durchführen soll, welche aufgrund Ihrer Komplexität und evtl. Invasivität mitunter dem Erlaubnisvorbehalt des HPG unterliegen.

    Erst einmal gilt, was ich oben geschrieben habe - den Wunsch nach "freiem Dürfen" kann ich tatsächlich mit einer dreijährigen Berufsausbildung nicht gut in Einklang bringen. Und dann habe ich bislang auch noch kein Sachargument dafür gehört. Bislang dreht sich die gesamte Diskussion doch um eine rechtssichere Anwendung des in der Ausbildung erlernten Könnens und nicht um eine darüber hinausgehende Befugnis?


    "Heilkunde" ist wie bereits in zahlreichen juristischen Fachbeiträgen auch aus Deiner Feder dargelegt ein deutlich "generalistischer" Begriff, welcher ein eigenständiges Würdigen von Sachverhalten & das Treffen eigener Entscheidungen umfasst.

    Ja, das stimmt. Deshalb findet sich in dem letzten von mir mitverfassten Beitrag ja auch die Idee, sich von dem monolithischen Heilkundeverständnis offiziell zu verabschieden - der Sache nach ist das ja schon längst passiert und sind eine Reihe von Berufen schon längst zur Heilkundeausübung befugt. Auch Notfallsanitäter übrigens. Und das ist keine juristische Diskussionssache, sondern schlicht Fakt. Das Problem ist "nur", wie weit die jeweilige Befugnis nun reicht.



    Die "Durchführung heilkundlicher Maßnahmen" ist für mich eine mehr oder minder beschönigende Umschreibung für jede Form der Delegation - denn wer in diesem Rahmen arbeitet, führt mitunter heilkundliche Maßnahmen durch, aber eben ohne selbst die Heilkunde auszuüben. Im stationären Bereich gibt es den Begriff der "Behandlungspflege" - hier werden im Rahmen konkreter Handlungsanweisungen heilkundliche Maßnahmen durchgeführt, aber es erfolgt keine eigenständige Ausübung der Heilkunde.

    Zum Thema Delegation siehe erstens oben: Es ist nicht ehrenrührig, auf Weisung zu arbeiten. Zumal im Rahmen der Weisungen, über die wir hier sprechen, eine Menge Platz dafür bleibt, als Notfallsanitäter eigenständig zu arbeiten. Es wäre ja etwas übertrieben, den Beruf als eine Art Hilfsknecht zu beschreiben. Das würde ich auch hinsichtlich der Behandlungspflege als wenig zutreffend sehen.


    Wir kommen aber wieder an den gleichen Punkt, glaube ich. Ich spitze es einmal etwas zu, nicht in böser Absicht, sondern um den Punkt herauszuarbeiten: "Eigenständig" ist für Dich, dass Dir niemand sagt, wie Du einen Patienten behandeln sollst?

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Es gibt viele Stellungnahmen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Genau das ist ja einer Gründe, warum vielerorts Rechtsunsicherheit beklagt wird.

    Tut mir leid, aber ich kenne diese sehr unterschiedlichen Einschätzungen nicht. Also, im Ernst: Im Grunde kenne ich nur die Beschwerde aus Retterkreisen, dass alles unklar geregelt sei. Und das seit mindestens 1994 (damals habe ich meinen Rettungssanikurs gemacht, vermutlich gab es aber auch schon in den Sanhelferkursen davor dieses Thema).


    Die ganze juristisch-fachliche Diskussion dreht(e) sich der Sache nach darum, ob eine ärztliche Delegation erforderlich ist, wenn es um invasive Maßnahmen außerhalb von Notstandslagen geht. Und diesbezüglich gab es die wesentliche Argumentation zum Rettungsassistenten.


    Beim Notfallsanitäter ist das Kernproblem, dass man unter dem seltsamen Begriff der "eigenständigen Mitwirkung" das Vorfeld der Lebensgefahr explizit zum Ausbildungsgegenstand gemacht hat. Und zwar - aus meiner Sicht sachlich richtig, siehe oben - auf der Basis von SOP. Genau an dieser Stelle lässt sich nun noch diskutieren, ob eine "Eigenständigkeit" in diesem Sinne mit dem Heilprakikergesetz kollidiert. Wenn man sich also Gedanken um das Thema macht, muss man genau an dieser Stelle ansetzen, und das unternimmt der Referentenentwurf zumindest stillschweigend, indem er sich noch mehr darauf festlegt, dass der Gesetzgeber von einer Delegation der 2c-Maßnahmen ausgeht.


    Wenn ich als Notfallsanitäter im Einsatz bin, treffe ich diagnostische und therapeutische Entscheidungen - anders ausgedrückt: Ich übe Heilkunde aus.

    Und das schon heute legal. In einem Graubereich bist Du erst, wenn Du den Bereich der Lebensrettung und Deiner sonstigen Ausbildung verlässt. Denn für diese Gesamtheit ergibt sich - siehe die Stellungnahme aus dem letzten Jahr - ohne weiteres eine Heilkundebefugnis.



    Wenn ein ÄLRD mir dabei eine nutzbare SOP als Guideline (und mehr kann eine SOP niemals sein wenn man seinen Beruf und seine Aufgabe ernst nimmt!)

    Sorry, das halte ich für unzutreffend. Eine SOP ist - je nach ihrer Gestaltung - eine verbindliche Weisung Deines Vorgesetzten und keine Guideline.


    Die kann und darf aber niemals das eigene Denken oder gar das Treffen von Entscheidungen ersetzen

    Das sagt ja nun auch niemand.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Jan Waldorf - du schreibst, dass sich der rettungsdienstliche Alltag NICHT mit SOP bewältigen lässt (sinngemäss, sonst korrigiere mich bitte).


    Jetzt möchte ich, nach meinem Verständnis, die SOP als eine unverrückbare Anweisung definieren, im Gegensatz zu einem Algorithmus, der einen „roten Faden“ darstellt und situationsbedingte Abweichungen zulässt.

    Ich selber arbeite mit beiden Systemen, so haben wir eine SOP „Abbruch einer Reanimation ohne ärztliche Präsenz“. Diese habe ich zu befolgen. Ansonsten arbeite ich mit Algorithmen (in diesem Falle modifizierte SMEDREC) und diese ermöglichen mir eigentlich alle gängigen Situationen (legal) zu bewältigen, mit einem situativen Freiraum.


    Ich würde dir (wenn ich dich richtig verstanden habe) zustimmen, dass SOP (ähnlich wie in den USA) nicht die Lösung sind, aber vernünftig aufgestellte Algorithmen funktionieren zu 98%.

  • Das wäre allerdings eine Sonderstellung unter allen Heilberufen, einschließlich des ärztlichen. Weshalb ausgerechnet Notfallsanitäter der einzige Beruf sein sollte, der über seine Ausbildung hinaus zur Heilkundeausübung berechtigt sein sollte, erschließt sich mir wirklich nicht.

    Das würde auch zu einer kompletten Zersplitterung führen, die in der Praxis niemand nachhalten und irgendwie tauglich prüfen könnte. Und ich verstehe auch nicht, was die praktische Konsequenz dieser Lösung sein sollte. An welche Weiterbildungen denkst Du denn, die über die Berufsausbildung hinaus einen Bedarf an Heilkundebefugnis erzeugen, welcher nicht durch den jetzt vorgelegten Entwurf abgedeckt wird?


    Oder geht es bei dem Wunsch eher um weisungsfreies Arbeiten, verstehst Du "Heilkunde" also als anderen Ausdruck für "frei von ärztlichen Vorgaben"?

    Im Vergleich zu vielen anderen Berufen halte ich eine entsprechende Sonderstellung vor dem Hintergrund von Ausbildung und Aufgabenspektrum durchaus für gerechtfertigt. Es gibt im Übrigen wenige Berufe, bei denen wirklich eine "Heilkundeausübung" i.e.S. erfolgt bzw. zwangsläufig ist, in diesem Fall werden ggf. sektorale Genehmigungen zur Ausübung der Heilkunde erteilt. Und dann gibt es es den Notfallsanitäter - der macht den ganzen Tag nichts anderes, erhält bisher aber eben keine entsprechende Erlaubnis. Ärzte sind im Hinblick auf die Berufsausübung mehr oder minder völlig frei (Sorgfaltspflichten und haftungsrechtliche Belange mal außen vor gelassen). "Vorgaben" machen die einschlägigen Fachgesellschaften in Form von Leitlinien - und ich habe überhaupt kein Problem damit (ganz im Gegenteil), wenn ein guter & engagierter ÄLRD auf entsprechender Basis SOP entwickelt. Aber solche SOP können dann eben nur die Richtschnur sein, nicht das Maß aller Dinge.

    Wenn das so wäre, müsste man sich sicherlich in den einzelnen Rettungsdienstbereichen anschauen, aus welchem Grund die Anwendung landesweiter SOP nicht gestattet ist. Zumindest die mir bekannten ÄLRD sind durchaus reflektierte Leute, die sich überlegen, was in ihrem jeweiligen Rettungsdienstbereich sinnvoll ist.

    Wo Licht ist, ist auch Schatten.

    Danke! Das ist nun aber nicht eben ein Beispiel für ein auf Gesetzesebene spielendes Problem... Nach meiner Erinnerung gab es dort eine relativ heftige Auseinandersetzung.

    Nicht nur eine. Ein Problem auf Gesetzesebene sehe ich hier sehr wohl - denn niemand zwingt den ÄLRD, sinnvolle SOP zu veröffentlichen. In diese Richtung zielt ja (grob) die aktuelle BMG-Initivative, nur geht sie halt leider an anderer Stelle deutlich am Ziel vorbei.

    So schlägt es der Entwurf ja aber nicht vor. Die Regelung betrifft Fälle, in denen es keinen gesonderten Vorbehalt gibt. Aber selbst wenn: Was spricht sachlich dagegen? Jeder Assistenz- und Stationsarzt fragt in schwierigen Lagen seinen Oberarzt, der Zimmermann den Bauleiter und der zweite Küchenchef den ersten. Bei mir stehen regelmäßig jüngere Kolleginnen und Kollegen im Büro, die nach vier Jahren Studium, zwei Jahren Referendariat, einer Promotion und ein bis drei Jahren Berufserfahrung lieber nachfragen.

    Wenn Du wüsstest, wie oft ich um ärztlichen Rat bitte - oder aus dem Einsatz heraus einen Arzt anrufe. Der Unterschied ist: Ich bin mir meiner Grenzen bewusst und suche Hilfe & Rat, wenn ich sie brauche. Genau wie der Assistenzarzt oder der Zimmermann. Aber eben nicht, weil ein Gesetzgeber mir von vorneherein völlige Inkompetenz unterstellt.

    Bislang dreht sich die gesamte Diskussion doch um eine rechtssichere Anwendung des in der Ausbildung erlernten Könnens und nicht um eine darüber hinausgehende Befugnis?

    Korrekt. Und da ein NotSan in seiner Ausbildung primär in der Ausübung von Heilkunde im medizinischen Not- und Akutfall ausgebildet wird, benötigt er diesbezüglich eine klare und unmissverständliche Erlaubnis - da wären wir beim Vorschlag des Bundesrates, der aber nur ein erster Schritt sein kann. Was wir ganz sicher nicht brauchen ist ein "wenn das Kochbuch versagt, das Telefon ausgefallen ist & nach einer umfassenden juristischen Einschätzung Handlungsbedarf besteht - versuch Dein Glück, wenn Du die entsprechende Maßnahme mal gelernt hast".

    "Eigenständig" ist für Dich, dass Dir niemand sagt, wie Du einen Patienten behandeln sollst?

    In letzter Konsequenz: Eher ja als nein. Das gilt aber nur für mich persönlich, ich kenne auch Kollegen die froh über klare Handlungsanweisungen sind bzw. der Überzeugung sind, dass mehr Verantwortung zunächst eine entsprechende Vergütung erfordert. Ich bin allerdings ebenso der Meinung, dass das Eine das Andere nicht ausschließen muss.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)