Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • Dir ist bekannt, dass die NotSan selber versichert sind und die Verträge die ich kenne auch einen entsprechenden Haftungsübergang darstellen?


    Solange hier das betreuende Personal nicht grob fahrlässig gehandelt hat, sehe ich hier tatsächlich quasi keine Haftung beim Arzt selber und nur sehr wenig beim Haus.

  • Dir ist bekannt, dass die NotSan selber versichert sind und die Verträge die ich kenne auch einen entsprechenden Haftungsübergang darstellen?


    Solange hier das betreuende Personal nicht grob fahrlässig gehandelt hat, sehe ich hier tatsächlich quasi keine Haftung beim Arzt selber und nur sehr wenig beim Haus.

    Da er unter meiner Aufsicht handelt, bringt mir bzw. dem Haus das wenig. Bei einem Azubi müsste ich explizit dessen Kenntnisstand und Können wissen, sprich, was hätte der Azubi tatsächlich durchführen dürfen, was wäre zu viel gewesen, was bei regelmäßig wechselndem Personal schwierig erscheint. Wie hoch wäre die Haftungssumme? Ein Geschädigter würde nicht nur den Ausführenden, sondern immer auch das Haus respektive Arzt in Haftung nehmen... Die letztliche Verantwortung verbleibt immer bei dem, der die Aufgabe überwacht bzw. delegiert.


    Ich stelle noch einmal die Frage: Was spricht dagegen, die gemachten Fragen der BÄK zuvor verbindlich zu regeln, damit es eben nicht zu den genannten Problemen kommt?

  • Wäre ja mit ner eigenen HP erledigt, wenn ich die BÄK richtig verstehe?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Da er unter meiner Aufsicht handelt, bringt mir bzw. dem Haus das wenig. Bei einem Azubi müsste ich explizit dessen Kenntnisstand und Können wissen, sprich, was hätte der Azubi tatsächlich durchführen dürfen, was wäre zu viel gewesen, was bei regelmäßig wechselndem Personal schwierig erscheint. Wie hoch wäre die Haftungssumme? Ein Geschädigter würde nicht nur den Ausführenden, sondern immer auch das Haus respektive Arzt in Haftung nehmen... Die letztliche Verantwortung verbleibt immer bei dem, der die Aufgabe überwacht bzw. delegiert.


    Ich stelle noch einmal die Frage: Was spricht dagegen, die gemachten Fragen der BÄK zuvor verbindlich zu regeln, damit es eben nicht zu den genannten Problemen kommt?

    Kannst du das beim Famulanten?

  • Kannst du das beim Famulanten?

    Nicht unbedingt, da kann ich aber, wie du selbst festgestellt hast, die Ausbildung weitestgehend frei gestalten, weil der nicht mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungskatalog daher kommt, der zwingend, zumindest weitestgehend, abgearbeitet werden muss. Natürlich sollte man sich auch bei Famulanten Gedanken bzgl. deren Praktikum machen und einen gewissen Katalog aufstellen bzw. Ausbildungsziele absprechen, diese wären jedoch rein fakultativ.

  • Ich stelle noch einmal die Frage: Was spricht dagegen, die gemachten Fragen der BÄK zuvor verbindlich zu regeln, damit es eben nicht zu den genannten Problemen kommt?

    Sorry, wenn ich einfach so in die laufende Diskussion platze. :clinking_beer_mugs:


    Aber sind diese Fragen nicht inzwischen geklärt? Die Äußerungen der BÄK stammen ja aus dem Jahr 2013. Sie sind also noch aus der Zeit vor der Einführung des Notfallsanitäters.

  • Aber sind diese Fragen nicht inzwischen geklärt? Die Äußerungen der BÄK stammen ja aus dem Jahr 2013. Sie sind also noch aus der Zeit vor der Einführung des Notfallsanitäters.

    Wenn das so ist, dann wäre es schön, dass man das hier kurz verlinken oder andersweitig ausführen könnte.

  • Einen Link habe ich nicht. Aber da das Statement der BÄK schon sieben Jahre alt ist und inzwischen mehrere NotSan-Azubi-Jahrgänge ihre klinische Ausbildung absolviert haben, gehe ich davon aus, dass eine Regelung gefunden wurde.


    Denn welches Interesse sollten Krankenhäuser daran haben, externes Personal auszubilden, wenn damit ein massives haftungsrechtliches Risiko einherginge? Für so ein Wagnis, ist die Vergütung sicher nicht hoch genug. Darum kann ich mir nicht vorstellen, dass Kliniken seit Jahren bereitwillig Notfallsanitäter ausbilden, ohne jemals die Haftungsfragen geklärt zu haben. Warum sollten sie das machen?

  • Vermutlich sind es genau 10 Musterlösungen für Medikamente und Maßnahmen. (zurück ins Jahr 1992) (Wikipedia)

    Abwarten - Denn nicht in Musterlösungen beschriebene Maßnahmen (mit entsprechender Notwendigkeit) sind ja nun prinzipiell mehr gedeckt hat als vorher.

    Ich würde, wenn ich negativ orakeln müsste, eher den Trend dazu sehen, dass es nun bald sehr sehr viele Vorgaben gibt - um den NotSan "klein" zu halten im Sinne der Gesetztesänderung. Wenn wir ganz schwarz sehen wäre auch ein Rückschritt in der Ausbildung denkbar, damit man nicht mehr von "in der Ausbildung erlernten Maßnahmen" reden kann.

    Wenn ich positiv orakeln dürfte: In der wirklichen Notfallversorgung hat sich nix geändert, aber die sich aus der Gesetztesänderung ergebende gewisse "Pflicht" an ärztlichen Verantwortlichen entsprechende Guidelines umzusetzen/vorzugeben um einen Wildwuchs zu verhindern ist ein Schritt in die richtige Richtung der evtl. mittelfristig auch dazu führt, dass man "nicht hoch akute" Zustände endlich abfängt. Hier sehe ich wie gesagt das weit größere Defizit des deutschen Rettungsdienstes.


    Und natürlich: Das BTMG hat immer noch keiner angefasst. ARGH!

  • Ich finde, Michael Neupert hat das in diesem inzwischen doch sehr seitenstarken Thread gut dargestellt: Es sollte die Begründung nach dem Notstandsparagraphen beseitigt werden, das wird mit dieser Vorlage getan. Und nach wie vor finde ich, dass bei symptomorientierten SOP, die die wesentlichen Kernaufgaben (nicht die, die man sonst noch so gerne haben möchte) des Rettungsdienstes abgedeckt werden können und ein Ausüben der Heilkunde nur sehr selten notwendig machen und auch in Zukunft machen werden.

  • Allerdings ist es schon eine gesetzgeberische Meisterleistung, nach einem unklaren RettAssG und einem unklaren NotSanG nun noch eine regelungstechnisch unsinnige Ergänzung aufzuschreiben. Man darf gespannt sein. Entweder versucht jemand, da ein U-Boot zu platzieren, oder es sind wirklich Experten am Werk. Na ja, so oder so wird die Praxis einen Weg finden, damit umzugehen.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Gut finde ich auch diese Klarstellung, auch wenn sie einigen nicht schmecken wird:


    Sie übernehmen ab dem Zeitpunkt, in dem sie eigenverantwortlich entscheiden, eine heilkundliche Tätigkeit an der Patientin und am Patienten vorzunehmen, auch haftungsrechtlich die alleinige Verantwortung für die Tätigkeit als solche und auch dafür, dass die vorgenommene Maßnahme zum Zeitpunkt ihrer Durchführung die einzig mögliche und angemessene Option ist.“

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Die Vielen, denen vermutlich gar nicht klar ist, was das bedeutet.

    Außerdem dürften jetzt Kosten für die BerufshaftPflichtversicherung sowohl für die Arbeitgeber, aber vor allem für die ganzen „Glücksritter“ (die neue Mode bei vielen NFS jetzt als Freiberufler tätig zu sein um den vermeidlichen schnellen Bruttogehalt hinter her zu jagen) ziemlich in die Höhe schnalzen.


    Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)