So einfach sehe ich das nicht...
Klar hast du auf der einen Seite das Kind, das ins kalte Wasser gefallen ist, und auf der anderen Seite den von dir beschriebenen Asystolie-Patient nach 30 min Rea ohne irgendeine Reaktion. Aber zwischen schwarz und weiß gibt es eben auch ganz viel grau...
Was ist mit den anderen Arrest-Rhythmen? Was ist, wenn zwischen drin mal nen ROSC war? Versucht man bei V.a. Lungenembolie noch ne Lyse oder lässt man es sein?
Ganz so einfach finde ich das mit dem Abbruch nämlich nicht...
Ich glaube da verstehen wir uns falsch - ich bin durchaus der Meinung, dass wir auf eine Reanimation weiterhin einen Notarzt anfahren lassen sollten.
Denn wie gesagt, wir wissen es initial nicht.
Aber: Wir müssen a) mit längeren Eintreffzeiten rechnen als bisher, weil wir nicht mehr die notärztliche Manpower haben werden - insbesondere wenn wir die Qualifikation selbiger endlich auf ein erträgliches Maß hochfahren wollen b) wir ja generell einen massiven Personalmangel haben, ganz unabhängig von einer möglichen Anpassung der Rahmenbedingungen.
Und da muss eben a) der NotSan dafür qualifiziert werden auch mal 20 Minuten alleine zu reanimieren und b) zu entscheiden ob er das NA Mittel weiter anfahren lässt wenn es anderswo gebraucht wird c) Maßnahmen die offensichtlich und 100% frustran sind abzubrechen.
Und sind wir ehrlich: Blicke ich subjektiv auf meine Reanimation der letzten zwei Jahre war mehr als ein Drittel davon "Asystolie ohne jegliche Reaktion". Und auf diese Fälle müssen wir die (in meinen Augen sehr wertvolle Ressource) Notarzt nicht verschwenden - und genauso wenig einen sinnlosen Transport unter Reanimation durchführen. (Gerne kann hier ja auch die telemedizinische Unterstützung einbezogen werden)
Für die weiteren Fälle - in denen du ROSC hast, eine Lyse brauchst, etc. etc. sehe ich den Notarzt genauso an der Einsatzstelle wie du.
Natürlich klappt das einwandfrei, weil ja niemand weiß, ob ein Arzt vor Ort anders entschieden hätte oder der Patient bei einer Behandlung vielleicht auch überlebt hätte. So etwas kann man nicht evaluieren, weil das Outcome völlig unklar ist und selbst sehr hoffnungslose Fälle plötzlich gut überlebt haben, wo viele (auch Ärzte) keinen Pfifferling darauf verwettet hätten.
Entschuldigung, aber: HÄH?
Du bist also der Meinung, dass in Deutschland mehr Leute offensichtlich frustrane Fälle überleben weil sie notärztlich behandelt werden, verstehe ich das richtig?
Und umgekehrt bist du aber der Meinung, dass sich dies nicht statistisch auswirkt.
Oder?
Allein mit dem Hintergrund, dass im Rettungsdienst einfach nicht alle auf dem neusten Stand sind, was medizinisch möglich ist (ich bin immer wieder erstaunt, dass selbst einfache und lang bekannte Dinge wie die Neurothrombektomie hier größtenteils erklärungsbedürftig sind).
Schön das du dieses Beispiel gewählt hast. Ich habe in den letzten Monaten zwei Notärzten erklären dürfen was eine Neurothrombektomie ist und wann die Indikation dafür besteht. Beiden war das Verfahren komplett fremd. (Und der eine war bis vor kurzem in einem Haus, dass dieses Verfahren anwendet)
Versteh mich nicht falsch, aber: Ich wünschte auch, dass wir einfach bei jeder Rea einen vernünftig qualifizierten Notarzt mit umfangreicher Intensiverfahrung hätten. Haben wir aber schon lange nicht mehr - es ist mittlerweile in vielen Bereichen des Landes die Ausnahme.
Es gibt für deine Berufsgruppe in meinen Augen zwei Optionen: Entweder ihr regelt das selber unter euch (bin sofort für Vorschläge offen - aber habe bis heute noch keinen einzigen außer "mehr Geld" gehört) oder es wird eben von jemand anderem geregelt.
Dass eine starre Leiche nicht zu reanimieren ist, dafür benötigt man sicher keinen Notarzt. Wenn bei einer Leichenschau selbst bei Ärzten immer wieder Fehler gemacht werden, wie hoch ist erst dann die Quote bei einem NFS?
Wer redet hier von Leichenschau? Einstellen der Reanimation und Leichenschau sind auch erstmal zwei komplett unterschiedliche Dinge und wird z.B. in .ch weiterhin ärztlich gemacht - Nur eben nicht vom NA, auch wenn er da war. So wie du ja auch nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausfüllst.