Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • Niemand wird einen NEF Standort für 50 Einsätze im Jahr finanzieren wollen.

    Bleibt die Frage wieviele NA Einsätze je 100.000 EW /Jahr übrig bleiben wenn irgendwann einmal die üblichen Einsätze vom RTW und ggf. Tele-NA abgearbeitet werden.

    Welche Einsätzstichworte bleiben übrig?

    Danach kann ich mir überlegen welches Profil der NA dann braucht und mit welchen Eintreffzeiten man das auch Nachts halbwegs wirtschaftlich organisieren kann. Ob das dann nur RTH sind mag ich nicht beurteilen.

  • Wäre das tatsächlich ein gamechanger?

    Möglicherweise, ja.

    Der Notfallsanitäter sollte ja idealerweise ein Beruf werden, in dem jemand gerne länger als zehn Jahre (gar 40?) arbeitet. Sprich, der NotSan muss sich weiter professionalisieren. Und wir sind auf einem guten Weg dahin.

    Zur Professionalisierung gehören natürlich viele Schritte, einer davon ist eben, dass regelhaft ergriffene Maßnahmen nicht ex post bezüglich der Rechtmäßigkeit abgeklärt werden. Insgesamt einen Beruf zu schaffen, dessen Kompetenzen weniger abhängig sind vom Dienstherren (ich denke dabei an AG die Leute kündigten), und mehr vom Berufsstand und den Freigaben vom ÄLRD ist sicher eine gute Idee.


    Ich freue mich auf die weitere Entwicklung, und schaue schon etwas neidisch auf das College of Paramedics in UK: https://collegeofparamedics.co…reg_career_framework.aspx

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es gibt Fächenlandkreise gerade in Rheinland-Pfalz, die schon seit einer Ewigkeit mit 1,5-2 NEF klar kommen & trotzdem noch Potential für weitere Reduzierungen bieten.

    Ja, das mag ja sein, wenn da nur 100 Leutchen auf 100 Quadratkilometer wohnen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man in deutlich verdichteten Gegenden mit vielleicht sehr vulnerabler Bevölkerungszusammensetzung oder neuralgischer Infrastruktur wie einer Autobahn, auf der es ständig rappelt, die Standort-Dichte parallel auch ausdünnen kann. Pauschale Aussagen sind eben unsinnig.

  • 2. Wir reden hier nicht von der Entscheidung, eine z.B. intensivmedizinische Therapie abzubrechen, oder ob der Pat. eine Neurothrombektomie bräuchte (was übrigens bei uns auch schon präklinisch evaluiert wird, Stichwort Stroke-Unit oder -Center) und auch nicht von einer Leichenschau. Wir reden davon, anhand der Kombination klarer Kriterien zu entscheiden, ob der Beginn einer Reanimation Sinn macht (z.B. keine Laien-Rea, Kollaps vor > 15min., primär Aystolie) oder ob die Weiterführung einer schon länger dauernden Reanimation noch Sinn macht (z.B. 30min. Rea, durchgehende Asystolie, CO2 dauernd unter 10mmHg).

    Dass es dazwischen immer "Graustufen" geben wird ist klar und vielleicht wird der ein oder andere "frustrane" Pat. tatsächlich unter Rea ins KH gebracht (das gibt es bei den NAs übrigens auch, s.u.). Wie gesagt: i.d.R. wird eh ein (Tele-)NA vor Ort sein. Es geht um die Fälle in denen das nicht möglich wäre und auch da kann ich ein "sinnloses Leichenschänden / -transportieren" vermeiden.

    Es geht mir nicht um den Abbruch einer intensivmedizinischen Therapie, sondern das Wissen um die Möglichkeiten der Intensivtherapie bzw. deren Verläufe. Das ist präklinisch kaum zu erfahren und zu erlernen. Da geht es tatsächlich um Erfahrung, auch wenn diese sehr subjektiv geprägt ist.


    Klare Kriterien gibt es m.E. nur ganz wenige, es ist immer eine individuelle Entscheidung. Die von dir genannten sind schon angreifbar. Allein ein Kollaps bedeutet keinen Kreislaufstillstand, möglicherweise ist der erst mit Auftritt des Rettungsdienstes eingetreten, Asystolien bedeuten per se keine Unmöglichkeit der stabilen Wiederbelebung usw. Selbst verlängerte CPR-Zeiten sind nicht unbedingt ein K.O.-Kriterium. Dafür muss ich aber wissen, was kann innerklinisch noch gemacht werden, wie sind die Verläufe solcher (und nicht nur eine reine statistische Zahl kennen).


    Die Neurothrombektomie war lediglich ein Beispiel. Wenn ich nicht weiß, dass es dieses vielversprechende Verfahren gibt, dann kann ich keine fundierte Entscheidung treffen, wie es mit dem Patienten weitergehen soll ("der bleibt eh gelähmt, egal, was wir jetzt machen")


    Ein Telenotarzt kann meiner Meinung nach die Situation, Stimmung usw. vor Ort nur wenig erfassen und ist immer daran gebunden, was er vom Personal vor Ort präsentiert bekommt.

  • Ja, das mag ja sein, wenn da nur 100 Leutchen auf 100 Quadratkilometer wohnen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man in deutlich verdichteten Gegenden mit vielleicht sehr vulnerabler Bevölkerungszusammensetzung oder neuralgischer Infrastruktur wie einer Autobahn, auf der es ständig rappelt, die Standort-Dichte parallel auch ausdünnen kann. Pauschale Aussagen sind eben unsinnig.

    Das halte ich für ein schlecht gewähltes Beispiel.

    Meine Anfangsjahre im RD wiesen jährlich 20.000 VU-Tote bei 60 Mill. Einwohnern auf.

    Dazu kamen weitere Faktoren wie Verkehrsdichte, Fahrzeugtechnik u.a.m.

    2019 waren es bei 80 Mill. Einwohnern ganze 3.046 tödlich endende Ereignisse.


    Zeitgleich ist die Summe der internistisch-neurologischen Notfälle gestiegen...und die Möglichkeiten der schnellen med. Interventionen ebenso.

    Die telemedizinische Befundung bspw. durch einen (Neuo)Radiologen ist mittlerweile weit entwickelt.

    Herzkatheterinterventionen macht jedes KKH -genauso wie eine Lysetherapie beim SA.

    Die arztbegleiteten Verlegungsfahrten in die Uniklinik weit-weit-weg sind RD-Historie.


    Momentan führen die ersten RTH Blut mit sich.

    Ich erwarte hier eine deutliche Steigerung und kann mir gut vorstellen das dies bis zum Ende des Jahrzehnts Standardbeladung jedes NEF sein wird.


    Ebenso erwarte ich die grundsätzliche Nachtflugtauglichkeit für RTH, notfallmed. Kompetenzen bei den Freiwilligen Feuerwehren (auch wg. der BAB-Strecken in den Einsatzgebieten) und grundsätzlich einen Facharzt auf den NEF wie er auch in einer grossen ZNA üblich ist.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Jein. Du hast insofern Recht, dass es motivierte NAs gibt die deutlich mehr können als viele "motivierte" NAs vor 10 oder 15 Jahren. Einfach weil sie mehr Möglichkeiten zur Fortbildung haben und es ihnen mitunter auch besser vorgelebt wird.


    Die stellen aber eben in vielen Landkreisen eben leider nicht mehr den Standard, leider.

    Der bewegt sich langsam aber sicher auf den schlecht-deutsch sprechenden Arzt mit geringer notfallmedizinischer Expertise zu, den seine Klinik v.a. zum "Visite machen und NA fahren" angestellt hat damit die eigenen Reihen nicht ganz so leer sind.

    Du vermengst hier aber gerade zwei unterschiedliche Dinge. Das Problem wenig oder nicht-deutsch sprechender Ärzte empfinde ich ebenfalls als erheblich und kann so auch nicht richtig sein. Deren Unvermögen ist aber nicht auf die hier ausgebildeten, und vor allem motivierten Notärzte zu übertragen. Das gibt es aber nicht nur im Notarzt-Dienst, sondern in allen ärztlichen Gebieten. Das bedeutet aber nicht, dass die Qualität der Intensivmediziner flächenweit mangelhaft ist, Chirurgen nicht mehr operieren können oder Hausärzte nicht wissen, was Baldrian ist.


    Und sorry, ich glaube eher, dass deine Sicht nicht repräsentativ ist:

    Wie oft arbeitest du effektiv mit anderen Notärzten im Einsatz die nicht aus deinem Haus sind? Wie oft arbeitest du in verschiedenen Bereichen?

    Ggf. unterliegst du dem gleichen Fehler, den umgekehrt auch genug RDler machen - weil man selber gut ist und ja im Einsatz nur "sich selber" bzw. sein eigenes Team sieht schließt man auf andere.

    Wer mal in einer ZNA gearbeitet hat weiß wie groß die Bandbreite ist...

    Das ist sicher richtig. Gleiches würde ich dir unterstellen, weil ich annehme, dass du effektiv auch nur selten mit anderen NFS zusammenarbeitest, außer du bist wirklich da unterwegs, wo es nur 2 NFS auf dem Auto gibt.



    In der Tat ist die Demografie die du beschreibst nicht typisch - aber es gibt sie. Versteh mich nicht falsch, ich kenne auch Standorte mit einer Demografie wie von dir beschrieben und ich mache drei Kreuze wenn ich mit diesen zusammen arbeiten darf wenn es brennt.

    Aber oftmals hast du im gleichen Kreis schon an den peripheren Standorten andere Gegebenheiten und spätestens im Nachbarlandkreis schaut es bitter aus.

    Ich kann da tatsächlich nur von den Bereichen sprechen, in denen ich unterwegs bin, da sieht es dann genau so aus. In meinem Heimat-Standort sind vielleicht 5 Kollegen über 50, der große Rest unter 40 Jahre alt. Erfahrungsgemäß würde ich auch sagen, dass je älter ein Arzt wird, desto seltener gibt man sich den Notarzt-Dienst. Und die Notärzte, die früher "halt mal so irgendwie" zum NA-Schein gekommen sind, sterben ohnehin nach und nach aus. Dasselbe könnte ich auch für die vom SanH zum RA übergeleiteten, und dann irgendwie durch die Äquivalenzprüfung gekommenen NFS sagen. Die wird es in 10 oder 15 Jahren auch nicht mehr geben.


    Aber again: Ich bin offen für Vorschläge wie "die ärztliche Seite" das Problem für sich lösen will.

    Aber außer negieren (wie hier) und "mehr Geld" habe ich noch keine wirklichen Vorschläge gehört.

    Wie willst du sicherstellen, dass zukünftig an allen NA Standorten eine NA Demografie wie die von dir genannte eingesetzt wird?

    Ich fand den Kommentar im Anästhesisten zur desolaten Fallbeschreibung des Telenotarzt-Einsatzes einen guten Anfang. Außerdem könnte ich mir eine gewisse Anzahl an Fortbildungspunkten im Jahr zwingend im Bereich der Notfallmedizin vorgeschrieben vorstellen

  • Das halte ich für ein schlecht gewähltes Beispiel.

    Meine Anfangsjahre im RD wiesen jährlich 20.000 VU-Tote bei 60 Mill. Einwohnern auf.

    Dazu kamen weitere Faktoren wie Verkehrsdichte, Fahrzeugtechnik u.a.m.

    2019 waren es bei 80 Mill. Einwohnern ganze 3.046 tödlich endende Ereignisse.

    War das so missverständlich? Wenn in einem Gebiet täglich zehn schwere Verkehrsunfälle passieren, dann brauche ich doch dort mehr NEF (Standorte) als in einem Gebiet, wo sich ein schwerer Unfall im Jahr ereignet? In einem Gebiet, in dem viele und fast nur betagte Menschen leben, werden sich dort mehr schwere kardiogene Erkrankungen ereignen als in einem Gebiet, das nur dünn besiedelt ist und im Wesentlichen aus "jungen, dynamischen" Menschen ohne schlechten Lebenswandel besteht.


    Zeitgleich ist die Summe der internistisch-neurologischen Notfälle gestiegen...und die Möglichkeiten der schnellen med. Interventionen ebenso.

    Die telemedizinische Befundung bspw. durch einen (Neuo)Radiologen ist mittlerweile weit entwickelt.

    Herzkatheterinterventionen macht jedes KKH -genauso wie eine Lysetherapie beim SA.

    Die arztbegleiteten Verlegungsfahrten in die Uniklinik weit-weit-weg sind RD-Historie.

    Da hast du aber einen Trend verpasst. Der geht dahin, dass alles mehr oder weniger zentriert werden soll, dass es immer weniger Allrounder geben wird, selbst Maximalversorger werden sich weiter spezialisieren und Fachrichtungen streichen.



    Momentan führen die ersten RTH Blut mit sich.

    Ich erwarte hier eine deutliche Steigerung und kann mir gut vorstellen das dies bis zum Ende des Jahrzehnts Standardbeladung jedes NEF sein wird.

    Wie schon weiter vorne erwähnt: Blut ist super special, die Anforderungen sehr hoch (allein schon die Kühlkette sicher nicht zu unterbrechen), das Verlustrisiko eigentlich nicht akzeptabel, von daher würde ich auch diese Annahme sehr bezweifeln.

  • Ja, das mag ja sein, wenn da nur 100 Leutchen auf 100 Quadratkilometer wohnen. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man in deutlich verdichteten Gegenden mit vielleicht sehr vulnerabler Bevölkerungszusammensetzung oder neuralgischer Infrastruktur wie einer Autobahn, auf der es ständig rappelt, die Standort-Dichte parallel auch ausdünnen kann. Pauschale Aussagen sind eben unsinnig.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Wobei in dem Landkreis, den ich ganz konkret im Auge hatte, DEUTLICH mehr als 100 "Leutchen" auf EINEN Quadratkilometer kommen. Und eine ziemlich unfallträchtige Autobahn gibt es (neben zahlreichen ebenfalls sehr unfallträchtigen Land- und Bundesstraßen) auch noch ;-)

    Unsinn ist das ganz sicher nicht. Wir haben in Deutschland ca. 290 Landkreise und ca. 110 kreisfreie Städte, wobei nicht wenige ÄLRD mehr als eine Gebietskörperschaft verantworten. Natürlich gibt es einzelne Bereiche und teilweise sogar Bundesländer in denen der NotSan größere Freiräume bei der Berufsausübung in Anspruch nehmen kann. Insgesamt betrachtet sind das vor dem Hintergrund der o.a. Zahlen aber nicht allzu viele. Und: Ich sprach explizit von der Delegation ärztlicher Leistungen, was in der Regel mit einer Substitution der entsprechenden ärztlichen Tätigkeit einhergeht, nicht von Regelungen / SOP in Bezug auf "1c-Maßnahmen", mit welchen ja ggf. nur die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes überbrückt wird. In den Bereich der Delegation fällt beispielsweise das hier: https://www.aelrd-bayern.de/im…_2c_NotSan_01-04-2018.pdf - womit das ganze Bundesland Bayern mit m.W. 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten m.E. sehr eindeutig zum Kreis jener Bereiche zählt, in welchen im Hinblick auf die Delegation "wenig bis nichts" passiert ist. Genauso wie auch das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz (24 Kreise, 12 kreisfreie Städte) sowie das gesamte Bundesland Baden-Württemberg (35 Landkreise / 9 kreisfreie Städte bzw. "Stadtkreise"). Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.

    Und, der Vollständigkeit halber: Ich halte die im NotSanG vorgesehene Delegationslösung für einen Irrweg, dies gilt umso mehr nach der am heutigen Tage beschlossenen Änderung des Gesetzes.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Unsinn ist das ganz sicher nicht. Wir haben in Deutschland ca. 290 Landkreise und ca. 110 kreisfreie Städte, wobei nicht wenige ÄLRD mehr als eine Gebietskörperschaft verantworten. Natürlich gibt es einzelne Bereiche und teilweise sogar Bundesländer in denen der NotSan größere Freiräume bei der Berufsausübung in Anspruch nehmen kann. Insgesamt betrachtet sind das vor dem Hintergrund der o.a. Zahlen aber nicht allzu viele. Und: Ich sprach explizit von der Delegation ärztlicher Leistungen, was in der Regel mit einer Substitution der entsprechenden ärztlichen Tätigkeit einhergeht, nicht von Regelungen / SOP in Bezug auf "1c-Maßnahmen", mit welchen ja ggf. nur die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes überbrückt wird. In den Bereich der Delegation fällt beispielsweise das hier: https://www.aelrd-bayern.de/im…_2c_NotSan_01-04-2018.pdf - womit das ganze Bundesland Bayern mit m.W. 71 Landkreisen und 25 kreisfreien Städten m.E. sehr eindeutig zum Kreis jener Bereiche zählt, in welchen im Hinblick auf die Delegation "wenig bis nichts" passiert ist. Genauso wie auch das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz (24 Kreise, 12 kreisfreie Städte) sowie das gesamte Bundesland Baden-Württemberg (35 Landkreise / 9 kreisfreie Städte bzw. "Stadtkreise"). Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.

    Und, der Vollständigkeit halber: Ich halte die im NotSanG vorgesehene Delegationslösung für einen Irrweg, dies gilt umso mehr nach der am heutigen Tage beschlossenen Änderung des Gesetzes.

    ....es soll aber bald Sauerstoff bei der Delegation (Bayern) hinzukommen:face_with_raised_eyebrow:. Sorry für den unqualifizierten Einwurf, aber es ist so.....

  • Ich hoffe für Bw dass die künftige Landesregierung nach dem Wahltag im März einen A.... in der Hose hat und das RD Gesetz auf Basis dieses neuen Paragraphen anpasst und konkrete Regelungen trifft um die restlichen Unklarheiten zu beseitigen und zwar Landeseinheitlich nicht auf Basis von vier Regierungsbezirken.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Klar, statt dass der Notarzt kommt, um die Mida, die Analgesie, oder sonst was "zu erlauben", bringt man eben den Pat in die Klinik. Es gibt schon eine Sammlung an Notfallbildern, wo der Notarzt zum Protokoll ausfüllen und "erlauben" von bereits stattgehabten Maßnahmen erscheint.

    Konkret für BW gilt nach wie vor für die Leitstellen der NA Katalog der Bundesärztekammer verbindlich. Von daher im "Ländle" dann wirklich eher eine Seltenheit.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Ich hoffe für Bw dass die künftige Landesregierung nach dem Wahltag im März einen A.... in der Hose hat und das RD Gesetz auf Basis dieses neuen Paragraphen anpasst und konkrete Regelungen trifft um die restlichen Unklarheiten zu beseitigen und zwar Landeseinheitlich nicht auf Basis von vier Regierungsbezirken.

    Ich arbeite dran:P

  • In der Präambel zu den Handlungsempfehlungen BaWü wird doch aufgeführt, dass das sie zur Ausbildung dienen oder für die Anwendung durch NFS im ehemals rechtfertigenden Notstand.

    Kann man nicht davon ausgehen, dass die aufgeführten Notfallbilder deshalb unter den neuen Paragraph 2a fallen zumal die Wortwahl mit "Lebensgefahr" und "wesentliche Folgeschäden" äquivalent ist.

    Weshalb oder in welcher Form sollte deshalb das RD Gesetz angepasst werden?

  • bist Du auf der Landesliste und wenn ja, welche Partei?

    In Baden-Württemberg gibt es keine Landeslisten, da es hier nur Erststimmen gibt und die Zweitmandate abhängig von der Erststimme vergeben werden.

    Aber ich trete für Die LINKE an - bei uns wird es also richtig knapp ehrlicher Weise.

    Dafür bin ich einer der wenigen (oder andersherum gesagt - der einzige von dem ich es weiß, leider nennen nicht alle ihre Berufe auf deren Websites, daher ist die Datenlage unklar) Rettungsdienstler der dieses Mal für eine der größeren Parteien antritt.

  • In der Präambel zu den Handlungsempfehlungen BaWü wird doch aufgeführt, dass das sie zur Ausbildung dienen oder für die Anwendung durch NFS im ehemals rechtfertigenden Notstand.

    Kann man nicht davon ausgehen, dass die aufgeführten Notfallbilder deshalb unter den neuen Paragraph 2a fallen zumal die Wortwahl mit "Lebensgefahr" und "wesentliche Folgeschäden" äquivalent ist.

    Weshalb oder in welcher Form sollte deshalb das RD Gesetz angepasst werden?

    Wie du schon sagst, sind halt nur Empfehlungen. Daher kann jeder AG praktisch sein eigenes Süppchen kochen. Da ist meiner vorne mit dabei und hat eigene Empfehlungen raus gegeben welche er durch KV Ärzte reevaluieren lässt incl. der 1c Maßnahmen. Den § 34 StgB hat er in diesem Zusammenhang komplett ignoriert. Und auch die nicht vorhandene Abdeckung durch den Versicherer des AG. Es wurde auch die Aussage getroffen dass wer nicht besteht auch nicht mehr als erster auf dem RTW fahren darf. Trotz bestandener Not San Prüfung. Wohl gemerkt auf Basis der eigenen SOPs und ohne Einbeziehung von den Landes ÄLRD. Der dort zuständige hat sich sogar gegen dieses Vorgehen ausgesprochen was aber niemand interessiert hat. Bei seinem Vorgehen vermischt der AG bzw. die Ärzte komplett die Trennung zwischen den 1c und 2 c Maßnahmen. 2 Kollegen haben jetzt schon klar gesagt sie fahren dann halt nur noch als zweiter wenn man ihnen nicht mal die Versorgung nach § 34 StgB mit den 1c Maßnahmen gewähren will. Das Not San Gehalt bekommen sie weiter.

    Der Verweis seitens des BR auf den Vortrag von Hochstein wurde mit Achselzucken negiert. Aber die ganzen jungen Wilden finden das Hammer. Da blenden die alles andere aus.

    Also mir wäre es halt zumindest wichtig dass die Landes SOPs als verbindlich deklariert werden dass alle Patienten in BaWü von dem Personal der unterschiedlichen Arbeitgeber zumindest mal von der Theorie her gleich versorgt werden sollten. Und dann auch primär klar auf die 2c Maßnahmen abhebt welche delegiert werden können. Damit erfolgt dann auch die Zusage der Versicherungsträger in Haftung zu gehen im normalen Umfang.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Das liest sich nicht gut. Das es sich dein Arbeitgeber in der heutigen Zeit leisten kann NFS als Zweitbesatzung einzuteilen😅

    Taugen die eigenen SOPs wenigstens was?

    Ist die Frage ob dein Arbeitgeber von seiner restriktiven Haltung abweicht wenn sich im RD Gesetz was ändern würde?


    Unser ÄLRD weigert sich eigene SOPs aufzustellen wegen ungeklärter Haftungsfragen. Ich halte mich deshalb an die Handlungsempfehlungen vom IM und mein Arbeitgeber steht in der Hinsicht zum Glück hinter uns und die Notärzte haben auch keine Probleme damit. Wie es bei Komplikationen und ev. Patientenschäden aussieht weiß man nicht. Kam zum Glück noch nicht vor.

  • Konkret für BW gilt nach wie vor für die Leitstellen der NA Katalog der Bundesärztekammer verbindlich. Von daher im "Ländle" dann wirklich eher eine Seltenheit.

    Hier ma ein Auszug aus der sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung:

    Indikationskatalog für den Notarzteinsatz und
    Dokumentation rettungsdienstlicher Einsätze

    (1) 1Indikationen für den Einsatz eines Notarztes sind in Anlage 1 aufgeführt. 2Vom Indikationskatalog für den Notarzteinsatz darf nur abgewichen werden, soweit dies vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst im Benehmen mit dem Ärztlichen Leiter Leitstelle in begründeten Einzelfällen festgelegt wurde..........


    funktioniert in Teilen gut, wenn die ÄLRD sich mit dem ärtztlichen Leiter Leitstelle einig sind, oder es ist schlauerweise die gleiche Person.


    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Wie du schon sagst, sind halt nur Empfehlungen. Daher kann jeder AG praktisch sein eigenes Süppchen kochen. Da ist meiner vorne mit dabei und hat eigene Empfehlungen raus gegeben welche er durch KV Ärzte reevaluieren lässt incl. der 1c Maßnahmen. Den § 34 StgB hat er in diesem Zusammenhang komplett ignoriert. Und auch die nicht vorhandene Abdeckung durch den Versicherer des AG. Es wurde auch die Aussage getroffen dass wer nicht besteht auch nicht mehr als erster auf dem RTW fahren darf. Trotz bestandener Not San Prüfung. Wohl gemerkt auf Basis der eigenen SOPs und ohne Einbeziehung von den Landes ÄLRD. Der dort zuständige hat sich sogar gegen dieses Vorgehen ausgesprochen was aber niemand interessiert hat. Bei seinem Vorgehen vermischt der AG bzw. die Ärzte komplett die Trennung zwischen den 1c und 2 c Maßnahmen. 2 Kollegen haben jetzt schon klar gesagt sie fahren dann halt nur noch als zweiter wenn man ihnen nicht mal die Versorgung nach § 34 StgB mit den 1c Maßnahmen gewähren will. Das Not San Gehalt bekommen sie weiter. [...]

    Ich kann leider nicht ganz folgen: Ist Dir bzw. den Kollegen der AG zu offensiv, also die Empfehlungen zu weitreichend ("die ganzen jungen Wilden finden das Hammer", keine Abdeckung durch Versicherer) oder sind die Empfehlungen des AG zu eng/zurückhaltend ("wenn man ihnen nicht mal die Versorgung nach § 34 StgB mit den 1c Maßnahmen gewähren will.").


    Oder ist das Problem, dass der AG auch die 1c-Maßnahmen evaluieren lässt? Das hielte ich aus AG-Sicht für richtig und voraussichtlich wird ja auch die Qualität dadurch eher gesteigert.