Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • Die Patientin mit der unkomplizierten Unterarmfraktur die schon unter normalen Autofahrten Dank ausgeprägter Reisekrankheit spuckt darf ich dann also weiterhin rückwärts liegend durch den Schwarzwald karren, egal wie sehr sie spuckt, oder?

    Eine Alternative wäre, mit der Patienin unterwegs an einer Apotheke zu halten. Denn ich als Notfallsanitäter darf zwar einem engmaschig überwachten Patienten in meinem RTW nach Aufklärung und Abklärung der Kontraindikationen kein Vomex verabreichen. Die Patientin darf es sich in der Apotheke aber rezeptfrei kaufen und selbst einnehmen.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Hilope Die Patientin mit der unkomplizierten Unterarmfraktur die schon unter normalen Autofahrten Dank ausgeprägter Reisekrankheit spuckt darf ich dann also weiterhin rückwärts liegend durch den Schwarzwald karren, egal wie sehr sie spuckt, oder?

    Das wirft bei mir die Frage auf, wie Dame sich ansonsten so im Alltag fortbewegt. Ohne Vomex-Dauerinfusion scheint das ja kaum zu gehen.


    ...Von der Tatsache, dass ich auch schon Noro-Patienten eine Ondansetron verpasst hab (keine Angst,im richtigen Land) weil Noro einfach auch Mal eine Transportindikation darstellt ganz zu schweigen.

    Vielleicht ein eher unpassendes Beispiel. Schließlich hat das Erbrechen in diesem Fall eine sinnvolle Funktion, welche man nicht unbedingt unterdrücken sollte, nur weil man es kann und der Patient das wünscht. Noro-Virus kann eine Transportindikation darstellen, richtig, aber warum dann konsekutiv Ondansetron gegeben werden muss, erschließt sich mir nicht.

    Ergänzung: Ondansetron hat bei Noro-Virus-Infektionen noch nicht einmal ein Zulassung. Vielleicht tatsächlich besser, dass das in einem anderen Land gemacht wurde.


    "Joa Frau Müller,da ist die Tüte, immer schön durch den Ring brechen, wird bald wieder besser, wir sind schon in 25min da), sorgen dafür das es wirklich genug NAs gibt die auch auf solchen Bullshit mitfahren wollen oder wir ändern die Regeln so,dass endlich Mal der Patient und nicht das Ego (beider Seiten) im Mittelpunkt steht.

    Natürlich fällt es dem Retter-Ego schwer zu sagen, "Frau Müller, jetzt haben Sie schon seit 3 Stunden Übelkeit und Erbrechen, die 25 Minuten zum Krankenhaus halten Sie sicher noch durch." Sehr viel cooler ist es natürlich, eine Spritze und Ampulle zu zücken und etwas zu spritzen...



    Ich bin schwer überrascht, welch schwerwiegendes Problem Übelkeit und Erbrechen im Rettungsdienst darstellt. Auch mit dem Hintergrund, dass eine medikamentöse Therapie selbst in Kombinationsgabe oft nur sehr insuffizient hilft.

  • In diesem Falle wäre übrigens eine Aromatherapie möglich, die dürfte (hoffentlich) nicht unter ärztliche Therapie fallen.

  • Ich weiss aber auch nicht, was gegen eine SOP „Nausea/Emesis“ sprechen sollte. Das wäre ja eine klassische 2c Indikation, die u.U. sogar durch uns herbeigeführt wurde.

    Es kann doch nicht sein, dass wir ggf. per SOP eine Analgesie durchführen dürfen, die ggf. auftretenden Nebenwirkungen aber mal wieder nicht therapieren...

  • Ich weiss aber auch nicht, was gegen eine SOP „Nausea/Emesis“ sprechen sollte

    Die inhomogene Strutur des bundesdeutschen Rettungsdienstes. Im rückständigen Baden-Württemberg kennt man keine SOPs. Das würde bedeuten, dass Menschen, die jenseits der Brücke wohnen, besser versorgt werden als diesseits. Ich fände es vorzugswert, das ganze ebenfalls über eine Ausnahmeregelung vom Heilpraktikergesetz zu regeln. Oder aber eine Selbstverpflichtung der Bundesländer herbeizuführen, die diese dazu zwingt, solche SOPs zu erarbeiten (oder abzuschreiben) und in Kraft zu setzen.

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  • ich arbeite in Bayern, hier gibt es eine 2c Delegatio für 7,5mg Piritramid bei einer isolierten Extremitätenverletzung oder einer Verbrennung <10% (genaue Indikation natürlich noch enger, aber hier nicht Thema)


    genau in diesem Algorithmus ist aber natürlich kein Medikament zur Antiemese vorgesehen - und vor allem in Zeiten der Pandemie mit dem zwingenden MundNasenSchutz beim Patienten (oder mittlerweile: auch FFP2 für den Patient) - gab es schon häufiger Probleme bzgl. eines plötzlichen oder drohenden Erbrechens. Gerade bei dementen Patienten die sich nicht mehr adäquat auf drohende Änderungen äußern gab es schon häufig Unfälle mit gefüllten FFP2 Masken.


    Ich habe mittlerweile bereits abseits von 2c ca. 7-8mal Gebrauch vom IfSg5a gemacht und zusätzlich etwas zur Antiemese verabreicht, auch wenn der ÄLRD da nicht glücklich ist. (vor allem in kompromittierten Lagerungen wie Flachlagerung in Vakuummatratze bei V.a. OSH#)

  • Natürlich fällt es dem Retter-Ego schwer zu sagen, "Frau Müller, jetzt haben Sie schon seit 3 Stunden Übelkeit und Erbrechen, die 25 Minuten zum Krankenhaus halten Sie sicher noch durch." Sehr viel cooler ist es natürlich, eine Spritze und Ampulle zu zücken und etwas zu spritzen...

    Ist das ernsthaft das, was Du zu Deinen Patienten sagst?

  • Ist das ernsthaft das, was Du zu Deinen Patienten sagst?

    Das ist lediglich eine Analogie dazu, dass man nicht immer alles machen muss, nur weil man es kann und im selben Tonfall gehalten, wie krumels Aussage. Und meine Position ist zur Zeit immer noch eine andere, als die des Rettungsdienstmitarbeiters.

  • Das wirft bei mir die Frage auf, wie Dame sich ansonsten so im Alltag fortbewegt. Ohne Vomex-Dauerinfusion scheint das ja kaum zu gehen.

    Dir ist in deinen ganzen Jahren noch nie eine Patientin untergekommen die massive Probleme mit Reisekrankheit hat?

    Kinetosen sind eine Volkskrankheit und fast nie ein Problem für den Fahrer. Ich würde deswegen vermuten: Indem sie sonst fährt.


    ...Doof wenn halt das HG gebrochen ist, da ist mit selber in die Klinik fahren eher nix.


    Vielleicht ein eher unpassendes Beispiel. Schließlich hat das Erbrechen in diesem Fall eine sinnvolle Funktion, welche man nicht unbedingt unterdrücken sollte, nur weil man es kann und der Patient das wünscht. Noro-Virus kann eine Transportindikation darstellen, richtig, aber warum dann konsekutiv Ondansetron gegeben werden muss, erschließt sich mir nicht.

    Ergänzung: Ondansetron hat bei Noro-Virus-Infektionen noch nicht einmal ein Zulassung. Vielleicht tatsächlich besser, dass das in einem anderen Land gemacht wurde.

    In der beginnenden Phase eines Norovirus kann das Erbrechen durchaus noch "nicht zwingend schlecht" sein (wobei es auch hier Fälle gibt die sich anders lagern, z.B. bei dementen Patienten, Paresen, etc.) - das sind aber meist nicht die Zeiten in denen der RTW aufschlägt. Sondern der kommt wenn schon lange nur noch Galle kommt und der Patient beginnt Synkopen zu schieben weil er dehydriert ist. Da ist die Übelkeit und das Erbrechen schlichtweg nur noch ein massives Problem und eine Hilfe bei selbigem ist ein Gebot der Menschenwürde.


    Erbrechen und starke Übelkeit wird von den meisten Menschen als absolut entwürdigend wahrgenommen - du wirst viele Patienten finden die Schmerzen gegen Übelkeit/Erbrechen eintauschen würden...


    Und wie gesagt, du musst nicht hyperventilieren, selbstverständlich war das gute Onda dort für die Indikation zugelassen.

    Natürlich fällt es dem Retter-Ego schwer zu sagen, "Frau Müller, jetzt haben Sie schon seit 3 Stunden Übelkeit und Erbrechen, die 25 Minuten zum Krankenhaus halten Sie sicher noch durch." Sehr viel cooler ist es natürlich, eine Spritze und Ampulle zu zücken und etwas zu spritzen...

    A) Schön das es bei euch noch 25 Minuten sind, meine Transportzeiten momentan liegen bei eher 45-60 Minuten.

    B) Finde ich die Aussage ehrlich gesagt eine Zumutung und ein Statement das für mich mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist.

    C) Ist dir aber schon klar, dass ein Transport (und sein es auch nur 25 Minuten) immer etwas anderes ist als das ruhige liegen auf dem Sofa/dem Bett und gerade dann eine Verschlechterung zu erwarten ist?


    Sagst du das zu deinen PONV Patienten eigentlich auch? "Frau Müller, das dauert jetzt höchstens noch 3-4 Stunden, dann wird das wieder besser!"

    Achso, ups, da ist es ja ein schmerzensgeldpflichtiger Kunstfehler.


    Und glaube mir: Ich habe in meinem Leben aufgrund meiner Auslandstätigkeit schon so viel gespritzt das da absolut kein Coolnessfaktor mehr vorhanden ist.

    Mir ist wie gesagt auch vollkommen egal wie wir das regeln. Ob wir genug NAs besorgen, damit der RD bei jeder Übelkeit rechzeitig den NA dazu holen kann, ob wir es per Telenotarzt regeln, ob wir die Hausärzte aus dem Bett klingeln oder eine Delegation schaffen: Es ist mir komplett egal.


    Aber Fakt ist: Das Problem als "nicht so schlimm" zu erklären so wie du es tust ist keine Lösung und mit der Würde des Patienten nicht vereinbar.

    Ich bin schwer überrascht, welch schwerwiegendes Problem Übelkeit und Erbrechen im Rettungsdienst darstellt. Auch mit dem Hintergrund, dass eine medikamentöse Therapie selbst in Kombinationsgabe oft nur sehr insuffizient hilft.

    Wundert mich nicht, da es eben ein Problem ist das der nicht-ärztliche RD meist eben "abfedert". Leider aus oben genannten Gründen - das ist kein Zustand, da sind wir Entwicklungsland. Zeigt das hier alles ja auch.

    Und meine Position ist zur Zeit immer noch eine andere, als die des Rettungsdienstmitarbeiters.

    Nochmal: Es geht weder um dich noch um mich. Es geht um den verdammten Patienten dem es schlecht geht.

    Da sind deine Standesdünkel genauso scheiß egal wie meine.

  • Zu dieser Auffassung kommt aber nur, wenn man meint, als NFS den Arzt ersetzen zu müssen. Die Ausbildung und auch das jetzt verabschiedete Gesetz zielt darauf ab, ernsthafte Gesundheitsgefahren abzuwehren und nicht als Arztersatz durch die Gegend zu fahren.

    Selbstverständlich wird der NotSan bei nicht akut lebensbedrohlichen Notfallbildern (und vermutlich auch noch teilweise darüber hinaus) früher oder später den Notarzt vollständig ersetzen; dies war auch erklärtermaßen Ziel der Novelle - nur ist der gewählte Weg (die Delegationslösung) leider völlig untauglich.

    In diesem Falle wäre übrigens eine Aromatherapie möglich, die dürfte (hoffentlich) nicht unter ärztliche Therapie fallen.

    Darüber könnte man trefflich streiten, bei rein grammatikalischer Auslegung des HPG tut sie das zweifelsohne.

    Nochmal: Es geht weder um dich noch um mich. Es geht um den verdammten Patienten dem es schlecht geht.

    Danke. Der wichtigste Satz im ganzen Thread.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • In der beginnenden Phase eines Norovirus kann das Erbrechen durchaus noch "nicht zwingend schlecht" sein (wobei es auch hier Fälle gibt die sich anders lagern, z.B. bei dementen Patienten, Paresen, etc.) - das sind aber meist nicht die Zeiten in denen der RTW aufschlägt. Sondern der kommt wenn schon lange nur noch Galle kommt und der Patient beginnt Synkopen zu schieben weil er dehydriert ist. Da ist die Übelkeit und das Erbrechen schlichtweg nur noch ein massives Problem und eine Hilfe bei selbigem ist ein Gebot der Menschenwürde.


    Erbrechen und starke Übelkeit wird von den meisten Menschen als absolut entwürdigend wahrgenommen - du wirst viele Patienten finden die Schmerzen gegen Übelkeit/Erbrechen eintauschen würden...


    Und wie gesagt, du musst nicht hyperventilieren, selbstverständlich war das gute Onda dort für die Indikation zugelassen.

    Schön, dass du einschätzen kannst, in welcher Phase sich die Patienten einer Virus-Erkrankung befinden. Die wenigsten Erkrankungen werden als würdevoll angesehen, was nicht bedeutet, dass sie stante pedes behandelt werden müssen oder sofort ein entwürdigender Zusatand eintritt. Vielleicht sollte man da ein oder zwei Stufen runter schalten.


    Ondansetron hat eine Zulassung für die Behandlung bei Übelkeit während Chemotherapien und PONV. Ob es bei anderen Erkrankungen hilft, sagt erst einmal nichts über die Zulassung aus


    A) Schön das es bei euch noch 25 Minuten sind, meine Transportzeiten momentan liegen bei eher 45-60 Minuten.

    B) Finde ich die Aussage ehrlich gesagt eine Zumutung und ein Statement das für mich mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist.

    C) Ist dir aber schon klar, dass ein Transport (und sein es auch nur 25 Minuten) immer etwas anderes ist als das ruhige liegen auf dem Sofa/dem Bett und gerade dann eine Verschlechterung zu erwarten ist?

    Die Zeitspanne wurde von dir genannt. Den Tonfall meiner Aussage habe bereits weiter vorne erläutert.


    Sagst du das zu deinen PONV Patienten eigentlich auch? "Frau Müller, das dauert jetzt höchstens noch 3-4 Stunden, dann wird das wieder besser!"

    Achso, ups, da ist es ja ein schmerzensgeldpflichtiger Kunstfehler.

    Nein, das sage ich sicher nicht, auch nicht bei den meisten Patienten im Rettungsdienst, sondern therapiere sie zügig.

    Achso, ups, ich bin ja auch der Arzt, dessen Aufgabe es ist, die Patientin zu behandeln, und nicht der NFS, der sie zu mir bringen soll.


    Mir ist wie gesagt auch vollkommen egal wie wir das regeln. Ob wir genug NAs besorgen, damit der RD bei jeder Übelkeit rechzeitig den NA dazu holen kann, ob wir es per Telenotarzt regeln, ob wir die Hausärzte aus dem Bett klingeln oder eine Delegation schaffen: Es ist mir komplett egal.


    Aber Fakt ist: Das Problem als "nicht so schlimm" zu erklären so wie du es tust ist keine Lösung und mit der Würde des Patienten nicht vereinbar.

    Sorry, das ist dein persönlicher Eindruck, das Übelkeit im Rettungsdienst direkt und unmittelbar zu behandeln ist. Von daher stellt sich das Problem überhaupt nicht. Wenn man Patienten befragen würde, ob es ihnen wichtig, dass dieses Problem sofort zu behandeln sei, würden das direkt alle bejahen. Das gilt aber auch für alle anderen Erkrankungen und Verletzungen. Von daher ist Einschätzung als entwürdigend lediglich ein Konstrukt, dein Handeln zu legitimieren.


    Nochmal: Es geht weder um dich noch um mich. Es geht um den verdammten Patienten dem es schlecht geht.

    Da sind deine Standesdünkel genauso scheiß egal wie meine.

    Nein, es geht um die verdammte Gesetzeslage. Und soweit ich die nach aller Diskussion auf dem Schirm habe, ist es so, dass eine Behandlung durch NFS lediglich bei Notfällen oder durch SOP geregelten Erkrankungen zulässig ist. Ob es dir passt oder nicht. Wenn das demnächst anders aussehen sollte, können wir gerne noch einmal darüber reden.

  • Wenn man Patienten befragen würde, ob es ihnen wichtig, dass dieses Problem sofort zu behandeln sei, würden das direkt alle bejahen. Das gilt aber auch für alle anderen Erkrankungen und Verletzungen. Von daher ist Einschätzung als entwürdigend lediglich ein Konstrukt, dein Handeln zu legitimieren.

    Find ich schon stark, dass ausgerechnet ein Arzt den Patientenwillen und die bestmögliche/schnellstmögliche Therapie so lapidar anderen (veränderlichen) Belangen hintenanstellt.

  • Find ich schon stark, dass ausgerechnet ein Arzt den Patientenwillen und die bestmögliche/schnellstmögliche Therapie so lapidar anderen (veränderlichen) Belangen hintenanstellt.

    Das ist mit meiner Aussage überhaupt nicht gemeint. Ich denke, dass das klar sein sollte.

  • Genau darauf hoffe ich. Je sinnfreier und zahlreicher die Diskussionen, umso schneller wird dem Gesetzgeber die Notwendigkeit weiterer Änderungen bewusst werden. Prognose: Bis zur nächsten Novelle wird es nicht lange dauern. Ich tippe auf eine "grace period" von rund 6 Monaten, danach ist das Thema wieder auf der Agenda.

    Nein, es geht um die verdammte Gesetzeslage. Und soweit ich die nach aller Diskussion auf dem Schirm habe, ist es so, dass eine Behandlung durch NFS lediglich bei Notfällen oder durch SOP geregelten Erkrankungen zulässig ist. Ob es dir passt oder nicht. Wenn das demnächst anders aussehen sollte, können wir gerne noch einmal darüber reden.

    Vielen Dank dass Du hier Deinen Beitrag leistest, das Thema schnellstmöglich wieder auf die Agenda zu bringen. Kurzfristig wird man das gerade in RLP über eine SOP lösen (wie in vielen anderen Rettungsdienstbereichen schon geschehen), mittelfristig wird der Gesetzgeber die Problematik jedoch unzweifelhaft einer definitiven & anderweitigen Klärung zuführen (müssen). In vielen mir bekannten Notaufnahmen sieht man sich als NotSan schon heute - zu Recht - äußerst kritischen Nachfragen ausgesetzt, wenn man einen insuffizient versorgten Patienten (und dazu zählt ausdrücklich auch die unterlassene, gleichzeitig jedoch indizierte Gabe eines Antiemetikums) einfach "abkippt". Zudem gab es auch hier in RLP schon mindestens ein (arbeits-) gerichtliches Verfahren, bei welchem die Gabe eines Antiemetikums ohne Notarztalarmierung Gegenstand einer gerichtlichen Würdigung war, ich schicke Dir die Urteilsbegründung gerne mal zu.

    Achso, ups, ich bin ja auch der Arzt, dessen Aufgabe es ist, die Patientin zu behandeln, und nicht der NFS, der sie zu mir bringen soll.

    Ego-Problem? Im Ernst: Auch wenn es für Dich allem Anschein nach schwer vorstellbar ist & ich Deinen wertvollen fachlichen Input an anderer

    Stelle sehr schätze - ich kenne viele fachlich außerordentlich qualifizierte Notfallsanitäter/innen. die durchaus in der Lage sind tatsächliche Notwendigkeiten zu erkennen & der Lage angemessen differenziert zu handeln. Ich zähle mich sogar selbst dazu. Unsere Patienten erwarten eine gute, hochwertige und professionelle Versorgung; Maßstab ist hier für mich (auch) die Erwartungshaltung des Patienten. Wenn ein Patient massive Übelkeit beklagt UND auch ich die Gabe eines Antiemetikums für zweifelsfrei indiziert halte ("condicio sine qua non"), dann wird der Patient entsprechend versorgt - Punkt. Wenn irgendein Arzt mit Ego-Problemen das nicht aushält - gerne, dann diskutieren wir das halt aus. Mit zwei möglichen Ergebnissen: a) das Ganze hat einen gewissen Unterhaltungswert oder b) ich lerne dazu, wobei ich b) klar bevorzuge. Passiert aber leider selten, weil es halt eben oft nur um das eigene Ego und nicht das Wohl des Patienten geht.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Ich habe das Gefühl, Hilope wird hier Mißverstanden. Er beschreibt ja lediglich den Status quo, der grob vereinfacht die Aufgabenteilung vorsieht, dass der Arzt behandelt und der RD ihm den Patienten zuführt. Ob das so sinnvoll ist, steht ja auf einem anderen Blatt und von Hilope garnicht diskutiert.

  • Kurzfristig wird man das gerade in RLP über eine SOP lösen (wie in vielen anderen Rettungsdienstbereichen schon geschehen), mittelfristig wird der Gesetzgeber die Problematik jedoch unzweifelhaft einer definitiven & anderweitigen Klärung zuführen (müssen).

    Ich habe eine SOP doch selbst zweimal erwähnt...


    In vielen mir bekannten Notaufnahmen sieht man sich als NotSan schon heute - zu Recht - äußerst kritischen Nachfragen ausgesetzt, wenn man einen insuffizient versorgten Patienten (und dazu zählt ausdrücklich auch die unterlassene, gleichzeitig jedoch indizierte Gabe eines Antiemetikums) einfach "abkippt".

    Seit wann sind Meinungen und Auffassungen von Notaufnahme-Personal für die Klärung von Rechtslagen ausschlaggebend? Wenn man von einem Aufnahmearzt wegen des Legens eines Zuganges gerügt wird, hat das doch genau so wenig eine Konsequenz.


    Unsere Patienten erwarten eine gute, hochwertige und professionelle Versorgung; Maßstab ist hier für mich (auch) die Erwartungshaltung des Patienten. Wenn ein Patient massive Übelkeit beklagt UND auch ich die Gabe eines Antiemetikums für zweifelsfrei indiziert halte ("condicio sine qua non"), dann wird der Patient entsprechend versorgt - Punkt. Wenn irgendein Arzt mit Ego-Problemen das nicht aushält - gerne, dann diskutieren wir das halt aus. Mit zwei möglichen Ergebnissen: a) das Ganze hat einen gewissen Unterhaltungswert oder b) ich lerne dazu, wobei ich b) klar bevorzuge. Passiert aber leider selten, weil es halt eben oft nur um das eigene Ego und nicht das Wohl des Patienten geht.

    Wenn ein Patient direkt eine OP vor Ort erwartet oder dass er wegen einem verstauchten Finger mit dem Hubschrauber geflogen wird, wird dem auch nicht nachgegangen. Der Patientenwillen ist wichtig, aber nur im Rahmen, was rational auch geboten ist. Wenn es eine zweifelsfreie Indikation für eine Amputation gibt, und die sie für geboten hälst, ist es dir erst einmal auch nicht erlaubt, diese durchzuführen (von besonderen Umständen vielleicht abgesehen).

    Ich habe überhaupt keine Ego-Probleme, mir ist auch vollkommen Wurst, was wer wie behandelt, ich habe lediglich die aktuelle gesetzliche Lage geschildert. Und im Moment sieht die wohl so aus, dass der NFS in Notlagen und bei zu erwartenden schweren Schäden behandeln darf und sonst wohl eher nicht. Deswegen ist die von dir geschilderte Kardioversion zulässig soweit indiziert, ein Antiemitukum zu verabreichen jedoch nicht.


    In keinem Gesetz steht auch bisher, dass eine entwürdigende Erkrankung eine Indikation für die Behandlung durch NFS darstellt.

    Ich habe das Gefühl, Hilope wird hier Mißverstanden. Er beschreibt ja lediglich den Status quo, der grob vereinfacht die Aufgabenteilung vorsieht, dass der Arzt behandelt und der RD ihm den Patienten zuführt. Ob das so sinnvoll ist, steht ja auf einem anderen Blatt und von Hilope garnicht diskutiert.

    Wenigstens einer, der versteht, was Thema ist.

  • Ich habe das Gefühl, Hilope wird hier Mißverstanden. Er beschreibt ja lediglich den Status quo, der grob vereinfacht die Aufgabenteilung vorsieht, dass der Arzt behandelt und der RD ihm den Patienten zuführt. Ob das so sinnvoll ist, steht ja auf einem anderen Blatt und von Hilope garnicht diskutiert.

    Der entscheidende Unterschied zwischen einem Taxi und einem Rettungswagen ist aber eben dass in Letzterem eine (vorübergehende & strikt an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientierte) Patientenversorgung stattfindet, die Hinzuziehung eines Notarztes erfolgt im Übrigen bei medizinischer Notwendigkeit. Wenn dies zu einem allseits akzeptierten Konsens werden würde, wären die ganzen Kompetenzdiskussionen schlagartig erledigt. Wir diskutieren doch hoffentlich nicht ernsthaft ob der NotSan Medikamente verabreichen darf, welche in der Apotheke „um die Ecke“ de facto frei verkäuflich sind...?

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)