Der entscheidende Unterschied zwischen einem Taxi und einem Rettungswagen ist aber eben dass in Letzterem eine (vorübergehende & strikt an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientierte) Patientenversorgung stattfindet, die Hinzuziehung eines Notarztes erfolgt im Übrigen bei medizinischer Notwendigkeit. Wenn dies zu einem allseits akzeptierten Konsens werden würde, wären die ganzen Kompetenzdiskussionen schlagartig erledigt. Wir diskutieren doch hoffentlich nicht ernsthaft ob der NotSan Medikamente verabreichen darf, welche in der Apotheke „um die Ecke“ de facto frei verkäuflich sind...?
Das ist deine Wunschvorstellung, aber nicht die rechtliche Lage. Und woher kommt denn jetzt die letzte Annahme her? Seit wann ist die Freiverkäuflichkeit von Medikamenten in Apotheken ein Kriterium damit andere Menschen zu behandeln? Es besteht doch ein gewaltiger Unterschied, ob jemand sich selbst medikamentös behandelt oder behandelt wird. Weiter hat ein NFS nicht die Kompetenz eines Apothekers den Patienten über ein Präparat gleichwertig aufzuklären.