Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • Wenn die Schmerztherapie eine Notarzt-Indikation darstellt, dann muss die Leitstelle auch einen schicken.

    Und genau das stellt in sehr, sehr vielen Rettungsdienstbereichen leider ein Problem dar - mangels Verfügbarkeit. Und da viele ÄLRD unter Verstoß gegen die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze immer noch nicht gewillt sind auch nur ansatzweise Ihrer Arbeit nachzukommen, bleiben letztlich zwei Möglichkeiten: Das systematische Unterlassen einer indizierten & i.d.R. auch beherrschten Schmerztherapie - oder aber das Eingehen straf- und haftungsrechtlicher Risiken. Anders ausgedrückt: Im Hinblick auf die Rechtssicherheit ist noch nicht wirklich viel erreicht & an einer erneuten Novelle des NotSanG führt überhaupt kein Weg vorbei. Interessant finde ich: Bereits Anfang der 2000er hat sich der Ausschuss 'Notfall-, Katastrophenmedizin und Sanitätswesen' der Bundesärztekammer für eine Liste ausgewählter Notfallmedikamenten ausgesprochen, deren Applikation von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten im Rahmen der Notkompetenz durchgeführt werden kann - diese Liste beinhaltete auch die Analgesie (ohne Spezifikation des Präparates): Medikamente im Rahmen der Notkompetenz

    Fünfzehn Jahre & ein Berufsbild später fällt nun die versorgungsdienstliche Realität in vielen Rettungsdienstbereichen scheinbar auf das Niveau der 90er Jahre zurück - aufgrund einer Novelle, deren Intention eigentlich die Schaffung von Rechtssicherheit & eine Verbesserung der Versorgungsqualität war. Chapeau, dass muss man erst mal hinbekommen.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Das find ich wiederum grade charmant daran.

    Auf jeden Fall! Meistens ist das aber der Grund welcher genannt wird, wenn man die Entscheidung hinterfragt.
    Und da gibt es häufig nur diese Aussage, kein "weil Wechselwirkung" oder "weil kontraindiziert".

    Was im übrigen nicht heißen soll das es keine KI gibt. Diese sind mir sehr gut bewusst. :)

  • Und das ist - meiner Meinung und auch der Meinung gängiger Juristen nach alter Rechtslage möglich (eben über die Rechtfertigung des §34) und nach neuer Rechtslage ab jetzt erlaubt.

    Was ist denn ein gängiger Jurist?


    Wenn man den rechtfertigenden Notstand oder das neue Gesetz heran zieht, wird man eher den individuellen Einzelfall bewerten müssen, als generell sagen zu können, die Analgesie fällt unter lebensbedrohlich oder ihrer Nichtbehandlung folgen schwere Schäden.

  • aufgrund einer Novelle, deren Intention eigentlich die Schaffung von Rechtssicherheit & eine Verbesserung der Versorgungsqualität war. Chapeau, dass muss man erst mal hinbekommen.

    Die Intention war, sich nicht mehr auf den rechtfertigenden Notstand berufen zu müssen. Und das sollte auch erreicht worden sein.

  • Der Begriff "gängiger" Jurist umfasst für mich Juristen welche regelmäßig Stellung dazu beziehen - ohne dass ich Recherchearbeit für dich aufwenden wollte.


    Ein Sehr kritischer (und dir damit wohl lieber Jurist) ist zum Beispiel Thomas Hochstein, seine Vorträge sind teilweise auch online abrufbar.

    Seine Fachvorträge zu diesem Themenkomplex habe ich - weil durchaus interessiert in meiner mir erlaubten bzw. straffreien Arbeit - mir auch regelmäßig in Präsenz anhören können.


    Ich stimme dir zu, dass das heranziehen des §34 StGb immer eine Bewertung des individuellen Einzelfalles bedeuten muss, genau deswegen gibt es ja jetzt den §2a NotsanG - weil für die regelmäßige Arbeit eines Notfallsanitäters eben nicht in Ordnung ist, dass jedes mal ein Einzelfallparagraf herangezogen werden muss (so lautete ja auch der Auftrag für die Gesetzgebung)

    - aber das hat ja auch niemand bestritten?-

  • Ein Sehr kritischer (und dir damit wohl lieber Jurist) ist zum Beispiel Thomas Hochstein, seine Vorträge sind teilweise auch online abrufbar.

    Seine Fachvorträge zu diesem Themenkomplex habe ich - weil durchaus interessiert in meiner mir erlaubten bzw. straffreien Arbeit - mir auch regelmäßig in Präsenz anhören können.

    Wenn ich mir die Aussagen auf den ersten Seiten diese Threads #3 und #25 anschaue, würde ich diese genau so interpretieren, wie ich es hier au den letzten Seiten auch getan habe. Ich sehe da keine Ansichten, dass außerhalb einer Notfallbehandlung oder durch SOP geregelter Krankheitsbilder eine Therapie durch NFS eigenständig zulässig ist. Aber vielleicht mag er selbst etwas dazu sagen.

  • Nichts desto trotz ist das Thema strittig und weder schwarz noch weiß wurde imo durch denn neuen Paragraphen ein bisschen Richtung "helle Seite" verschoben.

    RD Fachpersonal das wollte, fand auch bisher Wege selbständig Medis zu applizieren wenn es indiziert war und Fachpersonal, das auf die Verantwortung keine Lust hatte, wird auch weiterhin Gründe finden auf den Doc zu warten.

    Und das ist für mich auch völlig in Ordnung. Jeder sollte sich in seiner Rolle wohlfühlen und ohne, wie auch immer gearteten Druck, arbeiten können.

  • Wenn ich mir die Aussagen auf den ersten Seiten diese Threads #3 und #25 anschaue, würde ich diese genau so interpretieren, wie ich es hier au den letzten Seiten auch getan habe. Ich sehe da keine Ansichten, dass außerhalb einer Notfallbehandlung oder durch SOP geregelter Krankheitsbilder eine Therapie durch NFS eigenständig zulässig ist. Aber vielleicht mag er selbst etwas dazu sagen.

    dann entsprechend passend für dich ein Interview mit dem Jurist "Frank Sarangi" - hier wird ganz besonders auf die Intention des Gesetzgebers und die Gesetzesbegründung eingegangen.



    ca. ab Minute 20

  • dann entsprechend passend für dich ein Interview mit dem Jurist "Frank Sarangi" - hier wird ganz besonders auf die Intention des Gesetzgebers und die Gesetzesbegründung eingegangen.

    Ich habe das mal komplett angeschaut. Zu den genannten Einlassungen bzgl. Intention, Themengegenständen in Ausschüssen, Begründungen von Gesetzen und deren Relevanz, kann ich nichts sagen, dazu fehlt mir tatsächlich der juristische Hintergrund.


    Herr Sarangi erwähnt quasi durchgehend als Beispiel die Schmerztherapie. Ich frage mit tatsächlich ernsthaft: Wenn dieser Aspekt doch so entscheidend für den Ausschuss war, warum wird er nicht ausdrücklich im Gesetzestext formuliert? Es wäre doch gerade jetzt im Gesetzgebungsverfahren der beste Moment gewesen, die Therapie von akuten, starken Schmerzen mit aufzunehmen? Dann erwähnt er eine sehr lange Wartezeit von 30 Minuten bis zu einer ärztlichen Behandlung. Diese empfände auch ich als sehr lange, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass deutlich kürzere Wartezeiten nicht unzumutbar wären und §2a dann nicht zur Anwendung kommen kann.


    Letztlich bringt das Interview mir keinen großen Erkenntnisgewinn, außer dass eine Chance vertan wurde, ein besseres Gesetz zu formulieren, obwohl allen Beteiligten die Problematik bekannt war.

  • Ich habe das mal komplett angeschaut. Zu den genannten Einlassungen bzgl. Intention, Themengegenständen in Ausschüssen, Begründungen von Gesetzen und deren Relevanz, kann ich nichts sagen, dazu fehlt mir tatsächlich der juristische Hintergrund.


    Herr Sarangi erwähnt quasi durchgehend als Beispiel die Schmerztherapie. Ich frage mit tatsächlich ernsthaft: Wenn dieser Aspekt doch so entscheidend für den Ausschuss war, warum wird er nicht ausdrücklich im Gesetzestext formuliert? Es wäre doch gerade jetzt im Gesetzgebungsverfahren der beste Moment gewesen, die Therapie von akuten, starken Schmerzen mit aufzunehmen? Dann erwähnt er eine sehr lange Wartezeit von 30 Minuten bis zu einer ärztlichen Behandlung. Diese empfände auch ich als sehr lange, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass deutlich kürzere Wartezeiten nicht unzumutbar wären und §2a dann nicht zur Anwendung kommen kann.


    Letztlich bringt das Interview mir keinen großen Erkenntnisgewinn, außer dass eine Chance vertan wurde, ein besseres Gesetz zu formulieren, obwohl allen Beteiligten die Problematik bekannt war.

    und hier sind wir, keine Juristen - sondern müssen den Juristen das Feld überlassen.


    und haben damit hoffentlich geklärt, dass die schnippischen oder "angefressenen" Kommentare hier passé sein müssen und wir zu einer guten Diskussionskultur zurückkehren können.


    Mein Erkenntnisgewinn aus diesem Video ist, dass die Gesetzesbegründungen und Intentionen in einem fraglichen Gerichtsverfahren mehr Wert haben als sie der Mediziner anerkennt.


    Interessant auch der Aspekt, dass er davon ausgeht (Einzeljurist mit Einzelmeinung, andere Juristen - andere Meinungen, so ist es nunmal. Vor Gericht ausgefochten werden wir es wohl nie sehen, das empfindet wohl aber auch jeder gut), dass ein Notfallsanitäter durch den Notsan2a eben nicht mehr wegen dem Heilpraktikergesetz vor Gericht gezogen werden kann - was ja für andere Juristen vorher schon fraglich war.


    und Dadurch sind wir als Notfallsanitäter (endlich) vor den Notärzten geschützt welche meinen uns anzeigen zu müssen - ab jetzt muss das endlich der Patient machen, und der darf da natürlich jedes Recht haben!

  • Herr Sarangi erwähnt quasi durchgehend als Beispiel die Schmerztherapie. Ich frage mit tatsächlich ernsthaft: Wenn dieser Aspekt doch so entscheidend für den Ausschuss war, warum wird er nicht ausdrücklich im Gesetzestext formuliert? Es wäre doch gerade jetzt im Gesetzgebungsverfahren der beste Moment gewesen, die Therapie von akuten, starken Schmerzen mit aufzunehmen?

    Jetzt muss ich mal das Visier hochklappen, und dich ernsthaft fragen: meinst du das ernst?
    Hast du die ursprünglichen Stellungnahmen von BAND, DGAI, BÄK gelesen? Dann stellst du dir diese Frage nämlich nicht. Da wurde aufgrund von Berufspolitik wie immer ordentlich gerührt. Das, was jetzt rauskam war wie immer Minimalkonsens. Du brauchst dich doch nicht ernsthaft fragen, du kannst deine Vertretung ernsthaft fragen.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Interessant auch der Aspekt, dass er davon ausgeht (Einzeljurist mit Einzelmeinung, andere Juristen - andere Meinungen, so ist es nunmal. Vor Gericht ausgefochten werden wir es wohl nie sehen, das empfindet wohl aber auch jeder gut), dass ein Notfallsanitäter durch den Notsan2a eben nicht mehr wegen dem Heilpraktikergesetz vor Gericht gezogen werden kann - was ja für andere Juristen vorher schon fraglich war.


    und Dadurch sind wir als Notfallsanitäter (endlich) vor den Notärzten geschützt welche meinen uns anzeigen zu müssen - ab jetzt muss das endlich der Patient machen, und der darf da natürlich jedes Recht haben!

    Wie kommst du zu dem Schluss?

  • Jetzt muss ich mal das Visier hochklappen, und dich ernsthaft fragen: meinst du das ernst?
    Hast du die ursprünglichen Stellungnahmen von BAND, DGAI, BÄK gelesen? Dann stellst du dir diese Frage nämlich nicht. Da wurde aufgrund von Berufspolitik wie immer ordentlich gerührt. Das, was jetzt rauskam war wie immer Minimalkonsens. Du brauchst dich doch nicht ernsthaft fragen, du kannst deine Vertretung ernsthaft fragen.

    Doch, das frage ich mich ernsthaft. Wenn ein Ausschuss, dessen ausdrückliche Befähigung darin besteht, ein Gesetz zu formulieren, welcher der aktuellen Mehrheitsmeinung und -Ansicht entspricht, dann sollte man auch den Mut und die Kraft dazu haben, dieses Gesetz gegen anderweitige Einflussnahme zu formulieren und anschließend auch durchzusetzen. Das hinterher in Begründungen nachzuholen, weil man es sich zuvor nicht getraut hat, empfinde ich als feige.


    Dass "meine" Verbände, ich bin weder in der BAND, der DGAI und durch die BÄK nur indirekt gezwungenermaßen verteten, versucht haben, anderweitig Einfluss zu nehmen, ist doch wenig überraschend. Aber allen Verbänden steht keine gesetzgeberische Funktion zu, auch wenn immer wieder Lobbygruppen wohl ganze Gesetze formulieren.

  • Doch, das frage ich mich ernsthaft. Wenn ein Ausschuss, dessen ausdrückliche Befähigung darin besteht, ein Gesetz zu formulieren, welcher der aktuellen Mehrheitsmeinung und -Ansicht entspricht, dann sollte man auch den Mut und die Kraft dazu haben, dieses Gesetz gegen anderweitige Einflussnahme zu formulieren und anschließend auch durchzusetzen. Das hinterher in Begründungen nachzuholen, weil man es sich zuvor nicht getraut hat, empfinde ich als feige.


    Dass "meine" Verbände, ich bin weder in der BAND, der DGAI und durch die BÄK nur indirekt gezwungenermaßen verteten, versucht haben, anderweitig Einfluss zu nehmen, ist doch wenig überraschend. Aber allen Verbänden steht keine gesetzgeberische Funktion zu, auch wenn immer wieder Lobbygruppen wohl ganze Gesetze formulieren.

    Eine Gesetzesbegründung erscheint gleichzeitig mit dem Gesetz. Es war schon immer so, dass nicht jeder Einzelaspekt (und die Analgesie ist irgendwie ja ein Einzelaspekt) in dem Gesetzeswortlaut Platz findet, sondern in Begründungen, Intentionen. Deswegen finden die vor Gericht auch einen entsprechenden Stellenwert und Beachtung.


    Achtung Witzig: Sonst wäre das deutsche Gesetz ja unnötig aufgeblasen.

  • Eine explizite Ergänzung der Formulierung von §2a um den Aspekt der Analgesie wurde von einzelnen Ausschussmitgliedern und Sachverständigen durchaus gefordert - und hätte für ein deutlich höheres Maß an Rechtssicherheit gesorgt. Stattdessen dürfen wir nun alle raten & munter spekulieren, ob die Analgesie von §2a erfasst ist oder nicht. Selbst die Ausschussmitglieder und Sachverständigen sind sich da ja offensichtlich nicht einig.

    Hilope hat's gut auf den Punkt gebracht: "Es wurde eine Chance vertan, ein besseres Gesetz zu formulieren, obwohl allen Beteiligten die Problematik bekannt war". Aber es zeichnet sich ja schon ab, wie man sich bis zur nächsten Novelle behelfen wird: Indem die Länder massiven Druck auf die ÄLRD ausüben werden, hier zu halbwegs funktionierenden Delegationslösungen zu kommen.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Das Probelm bei der Analgesie dürfte auch darin zu finden sein, dass jeden explizite Regelung hier auch eine Änderung von BtMG und BtMVV erfordern würde....

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Wäre es wirklich so ein Problem das BTMG zu ändern, wenn der Wille da wäre?

    Das Problem liegt hier eher daran, dass man das BTMG im Bezug auf andere Themen bewusst nicht anfassen will bzw. auch keine Ausnahmebestände in anderen Gesetzen schaffen will, da hier ansonsten zu viel Diskussion über andere BTM Themen (Stichwort Legalisierung von Cannabis) erzeugt würde.