Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes durch das BMG

  • Nach schulischem Lernfeld 5 und einer Äquivalenzprüfung (äqivalent zu RS ist da gemeint, da ja nicht jeder Schüler vorher auch RS war,und in der Ausbildung keine RS Prüfung als Zwischenprüfung stattfindet).

  • Irgendwie habe ich gedacht, er meinte, dass dann zwei Leute vorne sitzen und der Auszubildende alleine hinten ist... ^^

    Das ist bei uns tatsächlich Standard, um irgendwie in den Genuss zu kommen den Patienten selbstständig zu betreuen sitzen NFS und RS beim Transport vorne. Grundsätzlich muss ich hier anmerken, dass Azubis nur sehr selten als zweiter fahren. Auf der Fahrt zum Patienten sitzt dann meist der Azubi vorne und übernimmt die Doku etc.

    Eine rechtliche Grundlage ist mir in Sachsen für dieses Vorgehen nicht bekannt.

  • Warum kann ein Azubi nicht die komplette Betreuung übernehmen, wenn ein NotSan hinten sitzt?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Warum kann ein Azubi nicht die komplette Betreuung übernehmen, wenn ein NotSan hinten sitzt?

    Danke.


    ich setze mich stets hinter den Patienten, so dass ich nicht in seiner Wahrnehmung bin - rede nix und überlasse dem Auszubildenden das Feld.


    Meines erachtens kann ich nur so dem Auszubildenden hilfreiches Feedback zu seiner Patientenkommunikation geben. Gänzlich alleine werden die Auszubildenden nach Ihrer Ausbildung zur genüge beim Patienten sitzen...

  • Warum kann ein Azubi nicht die komplette Betreuung übernehmen, wenn ein NotSan hinten sitzt?

    Das frage ich mich auch... im Sinne einer vollumfänglich Ausbildung wäre es sicherlich wünschenswert... wenn unsere Azubis ins dritte Lehrjahr kommen, haben sie schon 1 Jahr keinen Transport mehr begleitet...

    Warum das nicht geht? Vermutlich aus Kostengründen. Schließlich lässt sich so nach dem 1. Ausbildungsjahr eine ganze Stelle einsparen...

  • Von der Sache her völlig logisch.

    Rechtlich aber bestimmt interessant (nachdem man das in D ja mittlerweile noch genauer nimmt mit Heilkunde und Delegation etc.; ich sag nur O2-Gabe in BY...).

    Die Frage ist: "Darf ich eine delegierte heilkundliche Massnahme weiterdelegieren?".

    In meiner Naivität würde ich das einfach machen und auch für evtl. Komplikationen die Verantwortung übernehmen.

    Aber was macht da wieder ein ÄLRD oder sonstiger Verantwortlicher daraus (also wieder mal die Frage, wird einem ans Bein gepinkelt, obwohl medizinisch eigentlich alles in Ordnung war!?).

    Ok, kann ich nachvollziehen. Wobei eine Delegation nur erfolgen darf, wenn der Delegierte die Maßnahme gleichwertig kompetent durchführen kann. Von daher müsste er dann äquivalent die Aufsicht über die Maßnahme übernehmen können.

  • Wobei eine Delegation nur erfolgen darf, wenn der Delegierte die Maßnahme gleichwertig kompetent durchführen kann. Von daher müsste er dann äquivalent die Aufsicht über die Maßnahme übernehmen können.

    Ich kann hier das Beispiel meines Rettungsdienstes anführen, wo eine Delegation ärztlicher Massnahmen seit langem üblich ist. Jeder Mitarbeiter legt einmal pro Jahr eine schriftliche Kompetenzprüfung ab, ausserdem ist eine bestandene Rea-Prüfung (ACLS-Massnahmen) obligatorisch, sowie der Nachweis über 40 Stunden Fortbildung. Fast jedes Jahr findet ein zwingend zu bestehender Buchstabenkurs statt und der ÄLRD fährt regelmässig als Supervisor mit.

  • Wer überprüft eigentlich (jährlich) die ÄLRD?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich kann hier das Beispiel meines Rettungsdienstes anführen, wo eine Delegation ärztlicher Massnahmen seit langem üblich ist. Jeder Mitarbeiter legt einmal pro Jahr eine schriftliche Kompetenzprüfung ab, ausserdem ist eine bestandene Rea-Prüfung (ACLS-Massnahmen) obligatorisch, sowie der Nachweis über 40 Stunden Fortbildung. Fast jedes Jahr findet ein zwingend zu bestehender Buchstabenkurs statt und der ÄLRD fährt regelmässig als Supervisor mit.

    Der Träger unseres Rettungsdienstes hat im Zuge der Gesetzesnovellierung die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung abgeschafft... es besteht aber weiterhin die Möglichkeit sich überprüfen zu lassen (möglicherweise nun ohne Wertung als Arbeitszeit).

  • Ich kann hier das Beispiel meines Rettungsdienstes anführen, wo eine Delegation ärztlicher Massnahmen seit langem üblich ist. Jeder Mitarbeiter legt einmal pro Jahr eine schriftliche Kompetenzprüfung ab, ausserdem ist eine bestandene Rea-Prüfung (ACLS-Massnahmen) obligatorisch, sowie der Nachweis über 40 Stunden Fortbildung. Fast jedes Jahr findet ein zwingend zu bestehender Buchstabenkurs statt und der ÄLRD fährt regelmässig als Supervisor mit.

    Das hätte ich jetzt gar nicht gefordert. Wenn ich §1c und §2a und die Diskussionen hier im Forum richtig verstehe, sind doch alle NFS durch die Ausbildung in den Inhalten, wie sie in der Ausbildungsverordnung genannt werden, durch die erfolgreich absolvierte Prüfung kompetent und bedürften daher nicht einer weiteren Überprüfung.

  • Also Sinnvolles zur Frage kann ich aus Bayern geben:


    In Bayern ist explizit geregelt, dass eine 2c Maßnahme unter gar keinen Umständen weiterdelegiert werden darf. (Auch nicht Einzelmaßnahmen daraus) - so darf der Auszubildende an einer 2c Maßnahme nur als Zuschauer teilhaben.


    PS: Die Maßnahme O2 Gabe und Nachforderung Notarzt sollte ja seit NotsanG2a Geschichte sein, auch in BY.

    Dies ist nach meinen Informationen nicht ganz richtig....lt. meinen Empfehlungen meines Landesverbandes BRK (im Anhang), ist die Durchführung von 2c-Maßnahmen durch den Azubi möglich. Eine (Weiter-)Delegation durch den NotSan ist, wie du schon geschrieben hast, aber nicht möglich.


    "Unter Anleitung seines Ausbilders (der dann ein NotSan mit Delegation sein muss) kann ein NotSan-Schüler entsprechend dem Fortschritt seiner Ausbildung auch 2c-Maßnahmen durchführen.

    Das ist dann aber eben keine Weitergabe der Delegation, sondern eine Maßnahme des Praxisanleiters, der den Schüler quasi als seinen „verlängerten Arm“ anleitet.

    Ohne Anleitung darf der NotSan-Schüler 2c-Maßnahmen nicht durchführen." (FAQ 2c aßnahmen NotSan V 7.0 S. 5)


    Mir ist bewußt, dass dies nur eine Information meines Verbandes ist und somit keinen Rechtscharakter hat.

  • Danke rubi, Das Update hatte ich nicht im Kopf - das Dokument ist bei mir auch in den Favoriten hinterlegt, schade dass man bei einem Update keine automatische Information erhält.

  • Das Besondere ist ja jetzt aber, dass es sich bei möglichen Sofortmaßnahmen nicht um 2c-Maßnahmen handelt... dem Notfallsanitäter wird ja jetzt ein eigener Erlaubnistatbestand zuteil. Delegierte Maßnahmen können natürlich nicht weiter delegiert werden, das ist aber jetzt in Maßnahmem gem. §2a ja ausdrücklich nicht mehr der Fall. Die rechtlichen Probleme sehe ich hier darin, dass explizit vom (fertigen) Notfallsanitäter gesprochen wird und nicht etwa von Notfallsanitätern und den in der Ausbildung befindlichen Personen.

  • Hi

    Warum das nicht geht? Vermutlich aus Kostengründen. Schließlich lässt sich so nach dem 1. Ausbildungsjahr eine ganze Stelle einsparen...

    na dann muss mal jemand der HiOrg auf die Füße treten. Eine Lehrlings-Stelle wird ja praktisch zusätzlich zu den NFS Stellen vergütet. Die NFS Stelle zahlt doch die KK sowieso. Wo ist denn da das Geld für diese NFS Stelle geblieben ;-)

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Der Azubi ersetzt eine RS Stelle und keine NFS Stelle.


    Und da er ja auch noch regelmäßig in Schule und Klinik zu erscheinen hat, ersetzt er nur etwa eine halbe RS Stelle.


    Dazu kommt, dass das Geld, dass die Kostenträger für die Ausbildung erstatten, zumindest in BaWü nicht annähernd die wirklichen Kosten abdeckt und man nur mit dem produktiven Einsatz ab Lernfeld 5 auf eine halbwegs schwarze Null kommt.

  • Hi

    Der Azubi ersetzt eine RS Stelle und keine NFS Stelle.


    Und da er ja auch noch regelmäßig in Schule und Klinik zu erscheinen hat, ersetzt er nur etwa eine halbe RS Stelle.

    entweder hab ich was verpasst oder eine enorme Wissenslücke. Auszubildende ersetzen "echte" Arbeitsstellen? Bundesland-unterschiedlich?

    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • War doch zu RA-Zeiten auch schon so... nach 4 Wochen Eingewöhnung lief man als RAiP aufm RS-Dienstplan...


    An sich finde ich es ja eine gute Sache, dass die Azubis lernen auch mit 4 Händen zu arbeiten statt immer mit 6, aber die HiOrgs übertreiben es oft etwas...

  • In jedem anderen Beruf arbeiten Azubis, Lehrlinge, Referendare, PJler oder wie sie alle heißen ganz normal nach jeweiligem Kenntnisstand im Team mit und können auch komplette Stellen besetzen, so wie es ihrem Ausbildungsstand gerecht wird. So lange dies unter einer adäquaten Aufsicht geschieht, ist da auch nichts einzuwenden.