welt.de: "COVID-19-Intensivpatienten - Für den Worst Case führen Bund und Länder das Kleeblattprinzip ein"

  • Steht denn in jedem RDG drin, dass ein RTW exact nach DIN EN 1789 Typ C ausgestattet werden muss?


    in Bremen haben die RTW inzwischen oft auch keine Spritzenpumpen mehr.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Die Bereichsausschüsse sind die Träger des Rettungsdienstes in BaWü, nicht die Landkreise.

    Diese sind paritätisch von Leistungserbringern und Kassen besetzt.


    Die Landkreise sind zwar als Rechtsaufsicht eingesetzt, ihre Aufgabe ist es aber eigentlich nur den Bereichsausschuss zu kontrollieren.

  • Die Bereichsausschüsse sind die Träger des Rettungsdienstes in BaWü, nicht die Landkreise.

    Diese sind paritätisch von Leistungserbringern und Kassen besetzt.

    Das ist nun aber wieder die Besonderheit von Baden-Württemberg. Im Regelfall sind die Landkreise oder die kreisfreien Städte die Träger des Rettungsdienstes.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Steht denn in jedem RDG drin, dass ein RTW exact nach DIN EN 1789 Typ C ausgestattet werden muss?

    In meinem Bundesland gibt das NRettDG im § 4 Abs. 4 Satz 2 bzw. im § 28 Satz 2 vor, dass "Ausstattung und Ausrüstung [...] der Rettungsmittel [...] dem Stand der Technik entsprechen" müssen bzw. "Krankentransportwagen müssen dem Stand der Technik entsprechen". Die Träger definieren dieses so (hier jedenfalls), dass der aktuelle Stand der Technik durch die DIN EN 1789 Norm und dessen Updates vorgegeben wird. So wird dieses in den Ausschreibungen eingefordert, so das Rettungsmittel gemäß der aktuellen Version der DIN EN 1789 beschafft werden müssen. Für uns bedeutet diese Vorgabe das ein RTW dem Typ C entsprechen muss, die KTW bisher noch dem Typ A2 entsprachen, jedoch auf Typ B aufgerüstet werden (beispielhaft bekommen alle KTW hier zukünftig einen Corpuls C1). Auch der LARD (Landesausschuss Rettungsdienst) macht hier gemäß § 13 NRettDG ggf. Vorgaben (beispielhaft zum Intensivtransport, Heimbeatmungstransporten, Qualifikationen der RettSan+ für die NKTW, usw.).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hier (auch Niedersachsen) waren die RTW auch einheitlich Delfis, und die sind mit der gewählten Halterung für den LP 12/15 eben nicht Normkonform. Erst seit 2019 gibt es größere RTW.

    Der Landesausschuss RD schreibt auch das der Landkreis 2x MANV-S stellen soll, was bei einem NEF insgesamt etwas schwierig ist.


    Nicht alles was irgendwo geschrieben steht wird auch umgesetzt.....

  • Das liegt halt auch am Interesse des Trägers, ob er diese Dinge einfordert und kontrolliert oder ob er lieber seine Ruhe haben will. Vielleicht auch, ob neben dem ÄLRD jemand in der Verwaltung eine entsprechende Expertise innehat.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Steht denn in jedem RDG drin, dass ein RTW exact nach DIN EN 1789 Typ C ausgestattet werden muss?


    in Bremen haben die RTW inzwischen oft auch keine Spritzenpumpen mehr.

    Das NEF hat aber hoffentlich nen Perfusor?

    (ernst gemeinte Frage)

  • Der Landesausschuss RD schreibt auch das der Landkreis 2x MANV-S stellen soll, was bei einem NEF insgesamt etwas schwierig ist.


    Nicht alles was irgendwo geschrieben steht wird auch umgesetzt.....

    Ich sehe aber schon Unterschiede zwischen Normen (Bestückung der RTW) und Empfehlungen eines Ausschusses.

  • In der EN 1789 Typ C ist eine Spritzenpumpe vorgeschrieben. Oder lassen sie dort die RTW als Typ B laufen?

    Es wird im RDG nur auf aktuellen Strand von Wissenschaft und Technik verwiesen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Fahrzeuge nach DIN ausgestattet sein müssen. Ich weiß das dies in vielen RD so gemacht wird, aber es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Weiter kann man in dieser Vorgabe auch die Freiheit sehen Tools die noch nicht in der DIN stehen auf die Fahrzeuge zu verlasten und finanziert zu bekommen. Daher ist die Antwort nein, die laufen als RTW.

  • Was gibt denn besser den Stand der Technik wieder als die entsprechende Norm?

    Das würde Eutyphron sagen. Und Sokrates würde antworten, dass man zunächst die einschlägigen Eigenschaften einer neuen Technik und ihre Vorteile für die Tätigkeit erkennen muss, bevor ihr Vorhandensein in einer Norm gefordert werden kann. Das sogenannte Eutyphron-Dilemma.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Meines Wissens kann man sich zur Mitarbeit in einem Normenausschuss bewerben, so sagte es mir einmal eine QM-Dozentin, als wir das DIN besucht hatten.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wenn man bedenkt, wie die Normen entstehen und wer alles dabei so mitwirkt, habe ich da erhebliche Zweifel...

    Kannst du das ausführen?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.


  • Sind eigentlich flächendeckend Sekundärtransportmittel in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen verankert?


    Wäre ja auch eine "Baustelle" ...

  • Kannst du das ausführen?

    Ein kurzer Blick auf die Zusammensetzung eines Normierungs-Ausschusses, Quelle Wikipedia:


    Zitat

    Nationale Normung:

    Die sogenannten „interessierten Kreise“ (Unternehmen, Handel, Hochschulen, Verbraucher, Handwerk, Prüfinstitute, Behörden) senden ihre Experten in Arbeitsgruppen (Ausschüsse) einer nationalen Normungsorganisation (zum Beispiel Deutsches Institut für Normung), in denen die Normungsarbeit organisiert und durchgeführt wird.

    Wie man sieht, bestimmen die Hersteller ihre DIN mit. Natürlich sind auch andere Organisationen daran beteiligt. Schaut man sich aber die Zusammensetzungen der einzelnen Ausschüsse an, dann kann man berechtigte Zweifel bekommen, in wie weit sie dort Einfluss nehmen können oder ob nicht sehr ausführlich die Interessen der Wirtschaft bestimmend sind.


    So setzt sich zum Beispiel der Ausschuss für Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik zu 51% aus Vertretern der Wirtschaft zusammen, beim Feuerwehrwesen zu 62%, in der Elektrotechnik zu 71%, beim chemischen Apparatebau 89% und in der Automobiltechnik sogar zu 100%. Wissenschaft, Arbeitsschutz und Anwender kommen selbst zusammen kaum auf über 10% Anteil in den Ausschüssen.


    Daran kann man vielleicht ermessen, wie sehr der aktuelle Stand der Wissenschaft und nicht der Interessen der Wirtschaft in die Normen einfließt. Sie sind natürlich keine Gesetze, jedoch spielen sie wie selbst hier erwähnt eine wichtige Rolle bei der Zulassung von Produkten, beim Zuschlag bei Ausschreibungen usw.


    Der für den Rettungsdienst zuständige DIN-Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK) setzt sich übrigens zu 65% aus wirtschaftlichen Vertretern und zu 10% aus Wissenschaft und Forschung und zu 2% aus Arbeitsschutz zusammen. Das erklärt vielleicht, warum in der DIN Tragetische in Rettungsfahrzeugen einem Unfall mit 30km/h und einem 70-KG-Norm-Patienten standhalten müssen (wenn ich mich recht erinnere). Ein, wie wir alles wissen, sehr realistisches Szenario in 2020. Nicht.


    Wer sich für die weiteren Ausschüsse interessiert, kann das hier nachschauen: https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse