Da wäre ich mir nicht so sicher: §57 des SGB III regelt relativ genau, welche anerkannten Berufe Anspruch haben. Das wären Berufe nach dem BBiG (findet beim NotSan keine Anwendung), der Handwerksordnung (nein), dem Seearbeitsgesetz, alternativ auch dem Altenpflege- oder Pflegeberufegesetz (nein).
Es gab vor einigen Jahren auch eine entsprechende Petition, das zu ändern, wobei dieser Forderung nicht entsprochen wurde. Und nach meinem Kenntnisstand ist das auch weiterhin so.