Ehrenamtlicher Rettungssanitäter

  • Ich muss sagen, ich würde es nicht über eine HiOrg Mitgliedschaft machen... nach meiner Erfahrung kommt das net so gut, wenn man neu kommt, noch keine Vorerfahrungen mitbringt, aber erstmal den RS machen will, auf den andere langjährige Mitglieder seit Jahren warten...


    Ich würde den RS tatsächlich selbst zahlen, dann aber auf 450 Euro arbeiten und nicht ehrenamtlich.

    Da du an die ASB Schule Lauf möchtest nehme ich an, dass du aus dem Großraum Erlangen-Nürnberg kommst. In der Region werden Aushilfen überall und ständig gesucht...

    Wenn du den RS hast, dann fahr erstmal KTW und sammle Erfahrung. Wenn du später RTW fahren möchtest kannst du dir dann überlegen, ob du den C1 machen möchtest und auf 450 Euro bleiben, oder in eine HiOrg eintreten und Helferführerschein machen. Den kriegt man sehr gut auch als Neuling, da er die HiOrg nicht viel kostet. Das musst du dann selber durchrechnen ob sich das lohnt, oder ob C1 langfristig nicht doch besser ist. Kommt dann drauf an wie oft du fährst. Aber Aushilfe auf dem KTW geht erstmal ohne.

    Ziemlich genau das gleiche hatte ich auch vor zu schreiben.

    :thumbup:

    Beste Empfehlung hier.

  • Hi

    sorry für meine voreilige Antwort.

    was es nicht alles gibt...

    Grüße Dani

    Das ist in Bayern recht weit verbreitet. Man muss da aber immer die Regeln beachten: Fahrzeuge über 3,5 t darf man damit nur auf Einsatz- oder genehmigten Ausbildungsfahrten fahren und nur ehrenamtlich. Sprich kein 450-Euro-Job.

    Eignet sich für Leute, die rein EA in der HiOrg im KatSchutz sind und hin und wieder mal ne Schicht fahren. Für Leute die viel fahren kommt es langfristig oft besser, den C1 zu machen und auf 450 Euro zu fahren, wenn der entsprechende RD GfB anbietet.

    Deshalb kann man das nicht verallgemeinern und muss immer die individuelle Situation betrachten. Aber gehen geht das.

  • Muss man für den Feuerwehr-Führerschein nicht Mitglied in einer HiOrg sein? Sprich aktiv am Kat-Schutz teilnehmen?

    Das musst du auch sein um ehrenamtlich deine Schichten zu fahren (in BY). Am KatS musst du weder in BY noch BaWü teilnehmen.

  • Ziemlich genau das gleiche hatte ich auch vor zu schreiben.

    :thumbup:

    Beste Empfehlung hier.

    Danke für eure Informationen.


    Ich werde es mir noch einmal genau überlegen, will mich natürlich auch nicht gleich am bei den Kollegen unbeliebt machen, indem ich irgendjemandem seine Ausbildungen wegnehme.
    Der Plan mit Ehrenamt und dann dem Helferführerschein oder der GfB klingt sehr gut. Und wenn ich die Ausbildung selbst zahle, wäre ich ja auch nicht so an eine HiOrg gebunden.

    Mal schauen, wo ich hängen bleibe!

  • Fahrzeuge über 3,5 t darf man damit nur auf Einsatz- oder genehmigten Ausbildungsfahrten fahren und nur ehrenamtlich. Sprich kein 450-Euro-Job.

    Eignet sich für Leute, die rein EA in der HiOrg im KatSchutz sind und hin und wieder mal ne Schicht fahren.

    Hört sich nach der Notkompetenz des Autofahrers an. Wurde Herr Nirschl vom ADAC schon informiert und gibt es da eine Gesetzesinitiative, dies rechtssicherer zu ändern? :grimacing_face:

  • Hört sich nach der Notkompetenz des Autofahrers an. Wurde Herr Nirschl vom ADAC schon informiert und gibt es da eine Gesetzesinitiative, dies rechtssicherer zu ändern? :grimacing_face:

    Man könnte auch einen LKW-Fahrer an die Einsatzstelle nachfordern, der den Wagen dann sicher zurückfährt.

  • Bisher hat niemand eine Untersuchung gemacht ob die Nutzer des " Feuerwehrführerscheins" mehr Unfälle bauen als solche die einen regulären Führerschein machen. Wir nutzen das für den KarS aus. Es spart Geld das sonst mangels Finanzierung aus Spendenmitteln bezahlt werden müsste. Bei uns 2 Jahre Führerschein, dann Fahrerausbildung bis 3,5 to, nach 1-2 Jahren Ausbildung für den Feuerwehrführerschein aber noch keine Einweisung in die 7,5 Tonner und meist nach einem Weiteren Jahr Einweisung in die 7,5 Tonner. Bisher hatten wir noch keinen Unfall mit diesen Führerscheinen.

    Im RD gibt es kein Ehrenamt und alle Aushilfen haben einen regulären Führerschein.

  • Vielleicht sollte man bedenken, dass man bis vor einigen Jahren mit dem "damaligen" Klasse 3 Schein bis 7,49 t fahren durfte zzgl. Anhänger. Sicher ist es ein Unterschied, ob ich einen Golf oder Umzugslaster lenke, aber bei dem "Feuerwehrführerschein" gibt es wenigstens eine Einweisung und Fahrtraining. Den oben genannten Umzugslaster konnte sich jedoch jeder ohne nachgewiesene Fahrpraxis beim Autoverleih holen.

  • Vielleicht sollte man bedenken, dass man bis vor einigen Jahren mit dem "damaligen" Klasse 3 Schein bis 7,49 t fahren durfte zzgl. Anhänger. Sicher ist es ein Unterschied, ob ich einen Golf oder Umzugslaster lenke, aber bei dem "Feuerwehrführerschein" gibt es wenigstens eine Einweisung und Fahrtraining. Den oben genannten Umzugslaster konnte sich jedoch jeder ohne nachgewiesene Fahrpraxis beim Autoverleih holen.

    Und dann hat man (vor über 20 Jahren) beschlossen, dass das nicht mehr reicht. Daraufhin dann ausgerechnet eine Ausnahmeregelung einzurichten für einen Bereich (Sonderrechtsfahrten), in dem die Unfallwahrscheinlichkeit ohnehin signifikant erhöht ist (Faktor 8!?), wirkt schon ein wenig hanebüchen.
    Ich kann die Argumentation ja verstehen, dass man jungen, ehrenamtlichen Helfern die Kosten für einen zusätzlichen Führerschein nicht aufbürden möchte. Aber die Konsequenz kann ja nicht sein, ihnen den Schein zu erlassen, sondern man muss ihnen halt die Fahrschule finanzieren. Im Katastrophenschutz sähe ich da die zuständige Behörde in der Pflicht.

    Ich bin mir sicher, dass das auch den betroffenen Hefern lieber wäre.

  • Und dann hat man (vor über 20 Jahren) beschlossen, dass das nicht mehr reicht. Daraufhin dann ausgerechnet eine Ausnahmeregelung einzurichten für einen Bereich (Sonderrechtsfahrten), in dem die Unfallwahrscheinlichkeit ohnehin signifikant erhöht ist (Faktor 8!?), wirkt schon ein wenig hanebüchen.
    Ich kann die Argumentation ja verstehen, dass man jungen, ehrenamtlichen Helfern die Kosten für einen zusätzlichen Führerschein nicht aufbürden möchte. Aber die Konsequenz kann ja nicht sein, ihnen den Schein zu erlassen, sondern man muss ihnen halt die Fahrschule finanzieren. Im Katastrophenschutz sähe ich da die zuständige Behörde in der Pflicht.

    Ich bin mir sicher, dass das auch den betroffenen Hefern lieber wäre.

    Wobei wenn man die 8-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit und dazu noch die Unerfahrenheit der Helferführerscheininhaber annimmt ist es schon erstaunlich, dass sich die Unfälle mit Einsatzfahrzeugen im Rahmen halten. Und zumindest in meiner subjektiven Wahrnehmung passieren ähnlich viele Unfälle unter Beteiligung von RTWs wie unter Beteiligung von Fahrzeugen der Polizei.

  • Wobei wenn man die 8-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit und dazu noch die Unerfahrenheit der Helferführerscheininhaber annimmt ist es schon erstaunlich, dass sich die Unfälle mit Einsatzfahrzeugen im Rahmen halten. Und zumindest in meiner subjektiven Wahrnehmung passieren ähnlich viele Unfälle unter Beteiligung von RTWs wie unter Beteiligung von Fahrzeugen der Polizei.

    Was sicher aber auch daran liegt, dass deutlich mehr RTWs und Polizeifahrzeuge unterwegs sind, als Ehrenamtliche mit Helferführerschein.

  • Wobei wenn man die 8-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit und dazu noch die Unerfahrenheit der Helferführerscheininhaber annimmt ist es schon erstaunlich, dass sich die Unfälle mit Einsatzfahrzeugen im Rahmen halten. Und zumindest in meiner subjektiven Wahrnehmung passieren ähnlich viele Unfälle unter Beteiligung von RTWs wie unter Beteiligung von Fahrzeugen der Polizei.

    Selbst wenn es bisher keinen einzigen solchen Unfall gegeben haben sollte: Sobald der erste schwere Unfall passiert, bei dem ein Fahrer mit Helferführerschein unter Sondersignal aus der Kurve fliegt und drei Schulkinder an der Bushaltestelle niedermäht, wird die Frage erneut gestellt werden (müssen). Dann möchte ich weder in der Haut des Fahrers stecken noch in der Haut dessen, der ihn nach eigenem Ermessen auf den Klein-LKW „eingewiesen“ hat.

  • Wobei wenn man die 8-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit und dazu noch die Unerfahrenheit der Helferführerscheininhaber annimmt ist es schon erstaunlich, dass sich die Unfälle mit Einsatzfahrzeugen im Rahmen halten.

    Die Aussage, dass Blaulichtfahrten einen erhöhten Unfallfaktor haben, beruht auf einer Schätzung aus den 60er Jahren aus Deutschland.
    Im Rahmen einer Diplomarbeit zum dipl. RS wurde den nachgegangen.
    Allerdings könnte es in der Realität stimmen, es wurde aber (gemäss dieser Diplomarbeit) nie in Frage gestellt oder weiter erforscht

  • Die Aussage, dass Blaulichtfahrten einen erhöhten Unfallfaktor haben, beruht auf einer Schätzung aus den 60er Jahren aus Deutschland.

    Die erste Studie dazu wurde 1995 bei der BASt durchgeführt: "Verbesserung der Sicherheit bei Sondersignaleinsätzen" Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch-Gladbach, Info 34/95, daher kommt die Aussage "8-fach erhöht".
    Spätere Studien, u.a. Uni Würzburg (2005) im Zusammenhang mit der Einführung des Fahrsimulators bei der bayerischen Polizei, oder Untersuchungen der BGW (2007) oder des IVV Bautzen haben die Zahl mehr oder weniger bestätigt.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Bei uns können wir (mit entsprechenden Vorlauf natürlich) das hauptamtliche Personal von der entsprechenden Schickt "runterwerfen" und selber fahren.

    Wie ich es geliebt habe. Aber ok, bei uns gab es den Vorlauf auch nicht. EA kommt, HA wird gestrichen bzw. ihm irgendeine andere "sinnvolle" Tätigkeit zugeteilt :cursing: Aber bei Dienstplänen gerade mal zwei Wochen im Voraus (weil man ja eben u.a. auf die EA Meldungen warten musste) gab es allgemein keinen grossen Vorlauf (nicht falsch verstehen, das war grundsätzlich nicht die "Schuld" der EA, sondern der Beachtung einer grundsätzlich verbindlichen und planungssicheren Dienstplangestaltung und dem Umgang mit den Wünschen der EA durch die Organisation).


    Ist das jetzt schön mit Dienstplänen drei Monate im Voraus...:saint:

  • Ehrenamtliches Personal und der Wunsch nach zunehmender Professionalisierung und Qualität schließen sich m. E. eigentlich auch aus. Mag sein, dass es auch Ausnahmen gibt, aber wenn wir von Rettungsfachpersonal sprechen, kann der Dachdecker doch nicht am Wochenende nach Gutdünken eine RTW-Schicht fahren, weil er Lust auf Blaulicht hat und irgendwann mal einen RS oder RA gemacht hat?

  • Ehrenamtliches Personal und der Wunsch nach zunehmender Professionalisierung und Qualität schließen sich m. E. eigentlich auch aus. Mag sein, dass es auch Ausnahmen gibt, aber wenn wir von Rettungsfachpersonal sprechen, kann der Dachdecker doch nicht am Wochenende nach Gutdünken eine RTW-Schicht fahren, weil er Lust auf Blaulicht hat und irgendwann mal einen RS oder RA gemacht hat?

    Die ewige, müßige und nicht zielführende Diskussion, zu der wirklich alle Argumente und nicht-Argumente ausgetauscht wurden. Immer und immer wieder.

    Ich fahre regelmässig mit einem Caritas Geschäftsführer, einem Sparkassen Fachwirt, einem Vertriebsleiter eines Bekleidungshersteller, zwei Rechtsanwälten und einem Bauleiter.

    Die verstehen ihren Job. Mit jedem von denen fahre ich blind zu jedem Notfall.
    lch selbst bin Verwaltungsfachangestelter, fahre ein, selten zwei Mal im Monat Rettung und habe niemals das Gefühl gehabt, überfordert zu sein.
    Wenn ich eines aus Überzeugung sagen kann, dann ist es, daß Qualität nicht von der Form des Beschäftigungsverhältnis abhängig ist.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Jein.


    Beim Crash auf der Landebahn macht es Sinn das die Tragenträger von der Berufgruppe gestellt werden die ansonsten Gepäck verladen.

    Im 08-15-MANV macht es m.E. sehr viel Sinn wenn auch ein Ehrenamtler das passende Equipment aus dem RTW holen kann und das Herausholen der Trage keine Fragezeichen aufwirft welcher Schalter denn jetzt der richtige ist.

    Dann gäbe es noch Basics die im Sanhelferlehrgang eben nicht oder nur ansatzweise vermittelt werden; z.B.:

    - Umgang mit Schaufeltrage/Spineborad

    - Umgang mit der Vakuummatratze

    - Bedienung Absauggerät

    - Vorbereitung Injektion/Infusion


    All das geht esben nur mit einer längeren Ausbildung und einer gewissen Einsatzroutine.

    Das bedeutet für mich nicht das jemand aus dem EA jederzeit aus Lust und Laune heraus Schichten übernimmt.

    Für mich bedeuet es das jemanden aus dem EA aber jederzeit möglich ist als zusätzliches Besatzungsmitglied Erfahrungen zu sammeln (und wenn es dabei auch "nur" um die RD-Anfahrten zu den Kliniken geht).

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?