Dann muss die Gesellschaft Retter so entlohnen, dass das drin ist. Und es muss ja auch nicht der Buchstabenkurs sein, es könnte auch das Abo der Fachzeitschrift sein.
Du hast einen Beruf gewählt der mit eine gewissen Verantwortung einhergeht. Mit Deinem Arbeitgeber wirst Du in der Regel einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, der besagt, dass Du für Arbeitsleistung X Summe Y erhälst. Wenn Dein Arbeitgeber unter X auch entsprechende Fortbildungszeit/-kosten subsumiert, dann ist das löblich. Dass Du fit für Deinen verantwortungsvollen Beruf bist und bleibst, ist aber erstmal Dein Privatvergnügen. (Auch wenn die verschiedenen RDG die AG verpflichten nur entsprechend fortgebildetes Personal einzusetzen und ihn damit mit ins Boot holen.)