Kassel: Wehrloser Syrer in Flüchtlingsunterkunft von Sanitäter geschlagen

  • Wie genau lauten denn die Spielregeln in diesem Fall? Wenn der Sanitäter sagt, es geht ins Krankenhaus, dann geht es ins Krankenhaus, notfalls auch mit Polizei und Gewalt?

    Sicherlich nicht. Allerdings lauten die Spielregeln "polizeiliche Anordnungen sind im Zweifelsfall zu befolgen, Beleidigungen und körperlicher Widerstand sind im Regelfall unzulässig".

  • Sicherlich nicht. Allerdings lauten die Spielregeln "polizeiliche Anordnungen sind im Zweifelsfall zu befolgen, Beleidigungen und körperlicher Widerstand sind im Regelfall unzulässig".

    Und was ist mit der Spielregel, sich gegen rechtswidrige Angriffe wehren zu dürfen?

  • Ich erwarte schon, dass bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Wir hatten 2 Asylheime, die nie Probleme bereitet haben (auch dank eines arabisch-sprechenden Sozialarbeiters).
    Zwischenzeitlich gibt es nur noch ein Bundesasylheim, wo nur noch Personen sind, die vor der Ausschaffung stehen. Was sich dort unsere Frauen teilweise anhören müssen …

  • Ich erwarte schon, dass bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Wir hatten 2 Asylheime, die nie Probleme bereitet haben (auch dank eines arabisch-sprechenden Sozialarbeiters).
    Zwischenzeitlich gibt es nur noch ein Bundesasylheim, wo nur noch Personen sind, die vor der Ausschaffung stehen. Was sich dort unsere Frauen teilweise anhören müssen …

    Das ist doch in diesem Fall überhaupt nicht das Thema. Hier hat sich jemand gegen eine Behandlung gewehrt. Das hätte in der Form auch von jedem alkoholisierten Urdeutschen so ablaufen können.

  • Ganz ehrlich, das finde ich seit der rechtfertigenden Darstellung menschlich nachvollziehbar, wenn ich gegen meinen Willen körperlich angegangen werde.

    Außerdem geriet er nur in den Spuckbereich, weil er der Polizei bei der Überwältigung geholfen hat. Das ist schlicht nicht die Aufgabe des Rettungsdienstes, zumindest kann ich mich nicht daran erinnern, dass dies Bestandteil der Ausbildung wäre. Dass dann als Grund eines Ausrasters anzuführen, ist schon beinahe grotesk.

    Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, jedoch musst Du auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Rettungsdienstpersonal als sog. Vollzugsbeamte der Kreisbehörde ausgebildet und bestellt worden sind und gemäß ihrer Bestellung Aufgaben aus den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen (Polizeigesetzen) der Länder übernehmen MÜSSEN (zum Beispiel zur Unterbringung von psychisch erkrankten Personen). Auch ich habe so eine Bestellungsurkunde durch die Kreisbehörde, wo Dinge drin stehen wie "Anwendung von Zwangsmitteln", "Gewahrsamnahme", "Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, Sachen und Personen", usw. Rettungsdienstpersonal muss dann ggf. auch mal "Hand anlegen", wenn es sein muss.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das ist korrekt. Ob eine Gefährdung in irgendeiner Art überhaupt vorlag, lässt mich am selbst geschilderten Ablauf sehr zweifeln.

    Das kann ich auch nicht beurteilen. Ich erwische mich allerdings bei der Bemühung sämtlicher Vorurteile.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, jedoch musst Du auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass Rettungsdienstpersonal als sog. Vollzugsbeamte der Kreisbehörde ausgebildet und bestellt worden sind und gemäß ihrer Bestellung Aufgaben aus den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen (Polizeigesetzen) der Länder übernehmen MÜSSEN (zum Beispiel zur Unterbringung von psychisch erkrankten Personen). Auch ich habe so eine Bestellungsurkunde durch die Kreisbehörde, wo Dinge drin stehen wie "Anwendung von Zwangsmitteln", "Gewahrsamnahme", "Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, Sachen und Personen", usw. Rettungsdienstpersonal muss dann ggf. auch mal "Hand anlegen", wenn es sein muss.

    Wenn dies so geregelt, selbstverständlich. Aber dann muss ich doch umso mehr darauf vorbereitet sein, dass ich bei meinen Maßnahmen auch Abwehr erfahren kann, als wenn ich als "normaler", freundlich helfender Sani an einen Patienten herantrete.

  • Und was ist mit der Spielregel, sich gegen rechtswidrige Angriffe wehren zu dürfen?

    Mir kommt's halt mittlerweile so vor, dass jeder "Angriff" (i.S.v. Durchsetzung von Maßnahmen) hierzulande grundsätzlich als rechtswidrig gelten muss. Ziemliche Schieflage.

    They say God doesn't close one door without opening another.

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  • Mir kommt's halt mittlerweile so vor, dass jeder "Angriff" (i.S.v. Durchsetzung von Maßnahmen) hierzulande grundsätzlich als rechtswidrig gelten muss. Ziemliche Schieflage.

    Mir geht es ausdrücklich um den beschriebenen Fall,

  • Ja, da kann man wahrscheinlich nichts draus stricken, was allen Beteiligten gerecht würde.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Das war halt in Bezug auf Deine Aussage, dass das nicht Aufgabe des Rettungsfachpersonals ist (Gewaltanwendung). Ich fahre in der Regel ganz gut mit meiner Art und Weise (der führende, aber ehrlicher, kooperativer, freundlicher und plüschiger Teddybär), so dass es nur selten zu Gewalt kam (meist durch den Patienten oder durch andere Personen). In der Regel konnte ich alle Leute bisher runter reden. Aber trotzdem musste ich schon Zwangsmaßnahmen anwenden. Auch gegen den Willen des Patienten/Person. Aber nicht, weil ich das toll fand, sondern weil es mein Job war.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ganz ehrlich, das finde ich seit der rechtfertigenden Darstellung menschlich nachvollziehbar, wenn ich gegen meinen Willen körperlich angegangen werde.

    Außerdem geriet er nur in den Spuckbereich, weil er der Polizei bei der Überwältigung geholfen hat. Das ist schlicht nicht die Aufgabe des Rettungsdienstes, zumindest kann ich mich nicht daran erinnern, dass dies Bestandteil der Ausbildung wäre. Dass dann als Grund eines Ausrasters anzuführen, ist schon beinahe grotesk.

    Da sind wir sicherlich nicht weit auseinander. Ich kann es nachvollziehen, dass man "ausfallend" wird, wenn man beleidigt und bespuckt wird.

    Das bedeutet nicht, dass ich das Verhalten gutheiße. Wobei es auch sehr schwierig ist, wenn man nicht dabei war.

    Wirklich objektiv sein fällt mir hier - zugegeben - auch schwer. Jeder mit Asylbewerberunterkunft im Einsatzgebiet - gerade wo nur Männer untergebracht sind/wurden - dürfte - mit einer verschwindend geringen Minderheit - schon ähnliche Erfahrungen gemacht habe. Ohne Gewalttätigkeit seitens des RD!

    Wie gesagt keine Rechtfertigung für den Einzelfall aus Hessen und es ist sicherlich kein exklusives "Problem" von Asylbewerbern! Trifft man in allen Gesellschaftsschichten an.

    Ein Gespräch mit entsprechender Möglichkeit der Gegendarstellung hätte sicher stattfinden sollen, das ist korrekt. Allerdings, und das geht aus der nachfolgenden Aussage des ASB-Chefs hervor, wäre die Kündigung auch unter Berücksichtigung der Umstände dennoch aufrecht erhalten geblieben bzw. wurde unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren aufrecht erhalten.

    Und das ist genau mein Punkt. Man sucht sich als AG einen Schuldigen und drückt sich vor der eigenen Verantwortung!

    Wie kann es sein, dass jemand einen Berg von 160 freien Tagen aufbaut? Für mich persönlich besteht da auch ein strukturelles Problem auf Seiten des Arbeitgebers. Da sind beide Seiten nicht unschuldig. Und die Aussage muss man als AG so treffen. Man kann ja nicht nach einem Gerichtsverfahren behaupten es wäre alles nur ein großes Missverständnis. Für mich ist die Aussage eine reine Schutzbehauptung des AG.