Dürfen in NRW Rettungssanitäter auf RTW eingesetzt werden?
Rettungssanitäter auf RTW
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War es nicht allgemein so in den letzten 10 Jahren, dass RS als Fahrer*innen auf den RTWs eingesetzt werden durften?
Also bundesweit ?
Davor war’s ja nochmal anders. Als ich 2009 angefangen habe, stand sowas tolles drin wie „geeignete Person“.
Aber meines Wissens nach, wurde es dann geändert und RS durften doch bundesweit als Fahrer eingesetzt werden
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Den Begriff der „geeigneten Person“ hat es meines Wissens nur in Ba-Wü gegeben.
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Den Begriff der „geeigneten Person“ hat es meines Wissens nur in Ba-Wü gegeben.
Auch in Niedersachsen
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Den Begriff der „geeigneten Person“ hat es meines Wissens nur in Ba-Wü gegeben.
In Bayern reicht immernoch die "geeignete Person" als Fahrer von RTW oder KTW
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Gab sogar witzigerweise auch als NEF-Fahrer die Möglichkeit, eine „geeignete Person“ einzusetzen 😅
ist das immer noch so ? 😁
oh echt? In Bayern geht’s immer noch 😁 -
Gab sogar witzigerweise auch als NEF-Fahrer die Möglichkeit, eine „geeignete Person“ einzusetzen 😅
Das muss sogar in Bayern mittlerweile >= RS sein
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Das muss sogar in Bayern mittlerweile >= RS sein
ha 😁😁 sehr gut
War damals schon merkwürdig zu lesen „geeignete Person“.
War ja dann auch vermutlich jemand, der einen EH Kurs besucht hat 😜
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ha 😁😁 sehr gut
War damals schon merkwürdig zu lesen „geeignete Person“.
War ja dann auch vermutlich jemand, der einen EH Kurs besucht hat 😜
Nein, das war schon auch damals definiert. In Ba-Wü war die „geeignete Person“ in der Regel mindestens Rettungshelfer.
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Nein, das war schon auch damals definiert. In Ba-Wü war die „geeignete Person“ in der Regel mindestens Rettungshelfer.
ah okay
Wusste ich nicht. Ich selbst komme ursprünglich aus Schleswig-Holstein. 🙈
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Das muss sogar in Bayern mittlerweile >= RS sein
Wenn es keine geeignete Person gibt, fährt der NA einfach selbst. Wir sind da sehr pragmatisch.
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In Bayern war das nicht sehr definiert, es reichte gemeinhin der SanA.
..Ich kenne einen KV an dem aus Finanzproblemen heraus tagsüber die Raumpflegerin der Geschäftsstelle das NEF fuhr.
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Nein, das war schon auch damals definiert. In Ba-Wü war die „geeignete Person“ in der Regel mindestens Rettungshelfer.
ah okay
Wusste ich nicht. Ich selbst komme ursprünglich aus Schleswig-Holstein. 🙈
Das ist auch jetzt noch so beim KTW. Allerdings ist "geeignete Person" nicht einfach frei definierbar. Die Begründung zu § 9 Abs. 2 RDG sagt dazu: "Die Anforderungen an die zweite Person bestimmt der Rettungsdienstplan 2014 Baden-Württemberg (Kapitel VI.Ziffer 1.1)."
Und dort heißt es:
"Beim Krankentransport hat mindestens ein Rettungssanitäter den Patienten zu betreuen; die zweite Person soll mindestens die Qualifikation zum Rettungshelfer innehaben (§ 9 Abs. 2 RDG; siehe auch Landtagsdrucksache 14/4840). Bisher als zweite Person eingesetzte Personen haben einen Bestandsschutz; auf eine entsprechende Nachqualifizierung sollen die Leistungsträger und Leistungserbringer hinwirken."
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Wenn es keine geeignete Person gibt, fährt der NA einfach selbst. Wir sind da sehr pragmatisch.
das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Wobei dieses System ja auch schon in die Kritik geraten ist.
In Bayern war das nicht sehr definiert, es reichte gemeinhin der SanA.
..Ich kenne einen KV an dem aus Finanzproblemen heraus tagsüber die Raumpflegerin der Geschäftsstelle das NEF fuhr.
🙈 das hat schon fast wieder Stil 😎
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🙈 das hat schon fast wieder Stil 😎
Wenn sie ihren Schrubber mitnimmt, auf jeden Fall.
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In Bayern war das nicht sehr definiert, es reichte gemeinhin der SanA.
..Ich kenne einen KV an dem aus Finanzproblemen heraus tagsüber die Raumpflegerin der Geschäftsstelle das NEF fuhr.
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In Niedersachsen war es nicht einfach eine geeignete Person, sondern eine "geeignete und zuverlässige Person". Dafür durften die aber gleich sämtliche Position außer der des Notarztes besetzen. Führen, Fahren, alles ging. Das Ganze galt bis 2007, RTWs mit zwei RS kenne ich noch aus eigener Erfahrung und das aus dem Zivildienst. Ach, das waren noch Tage...
Bzgl. des RS als RTW-Fahrer bildet Schleswig-Holstein eigentlich die einzige mir bekannte Ausnahme, die hier im Laufe der Zeit eine wechselnde "Zusatzqualifikation" gefordert hat. Es waren mal 200 Einsätze, wurde dann umdefiniert zu 100 Notfalleinsätzen, wenn ich mich recht entsinne.
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Nicht ungewöhnlich, da gab es auch mal ein süddeutsches Krankenhaus, da hat der Hausmeister das NEF gefahren.
In einer Grossstadt ist der (am Krankenhaus stationierte) NA mit dem Golf GTI alleine gefahren. (soll es ja in BY immer noch geben).
Abgesehen davon, dass in besagter Stadt immer ein NEF in der Werkstatt stand, hat das System trotzdem funktioniert. -
Nicht ungewöhnlich, da gab es auch mal ein süddeutsches Krankenhaus, da hat der Hausmeister das NEF gefahren.
In einer Grossstadt ist der (am Krankenhaus stationierte) NA mit dem Golf GTI alleine gefahren. (soll es ja in BY immer noch geben).
Abgesehen davon, dass in besagter Stadt immer ein NEF in der Werkstatt stand, hat das System trotzdem funktioniert.Das war aber noch in Zeiten von Golf ll, wenn wir dieselbe Stadt meinen.
Symbolbild: