Aberkennung NFS Urkunde

  • Kurze Frage, kann einem nach bestehender Prüfung der NFS Prüfung die Urkunde aus welchen Gründen auch immer wieder aberkannt werden?

  • Moin. Ja, das kann sie. Beispielweise dann, wenn die Prüfung fehlerhaft war, weil sich zum Beispiel nachträglich herausstellt, dass Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht vorlagen. Oder weil die gesundheitliche Eignung nicht mehr gegeben ist - wobei Letzteres m. W. n. noch nicht vorkam und hohe Hürden hat. Und weil ein Gericht sie anerkennen kann, wegen Unzuverlässigkeit hinsichtlich der Berufsausübung. Hilft das?

  • thh das hieße, wenn jemand als NotSan

    […] sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt […]
    ist sie ihm abzuerkennen, richtig?

    Mal abgesehen von BTM-Verstößen, würdest du mal ein, zwei Beispiele nennen, was dazu führen könnte? Die Hürde wird sicher recht hoch sein und im Prinzip dürften das doch nur vorsätzliche Dinge sein, oder?

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Patienten sind ein schönes Beispiel wie man ganz schnell und zu Recht die Urkunde los ist, hier ist mir aus RettAssZeiten auch ein Fall bekannt wo dies so gehandhabt wurde.

  • Mal abgesehen von BTM-Verstößen, würdest du mal ein, zwei Beispiele nennen, was dazu führen könnte? Die Hürde wird sicher recht hoch sein und im Prinzip dürften das doch nur vorsätzliche Dinge sein, oder?

    Letztlich kann man vergleichbar die Gründe nennen, bei dem ein auch ein Arzt seine Approbation entzogen bekommen könnte.


    Eine übersichtliche Auflistung findet sich hier (auch wenn einige Gründe als NFS nicht realisierbar sind):

    Recht: Wann Ärzten die Approbation entzogen werden kann

  • Wenn ich hier lese, dass Steuerhinterziehung ein Grund zum Entzug der Approbation darstellt, sollte dies so manchem Arzt nachdenklich machen.

  • Wenn ich hier lese, dass Steuerhinterziehung ein Grund zum Entzug der Approbation darstellt, sollte dies so manchem Arzt nachdenklich machen.

    Hat beim Held von Bellikon ja auch nicht gereicht...Da muss man scheinbar wirklich oberhalb der 10 Millionen sein...

  • Wenn ich hier lese, dass Steuerhinterziehung ein Grund zum Entzug der Approbation darstellt, sollte dies so manchem Arzt nachdenklich machen.

    Naja, das ist natürlich auch eine Frage der Höhe und wohl eher bei niedergelassenen, sprich selbstständigen Ärzten der Fall sein.

  • Mal abgesehen von BTM-Verstößen, würdest du mal ein, zwei Beispiele nennen, was dazu führen könnte? Die Hürde wird sicher recht hoch sein und im Prinzip dürften das doch nur vorsätzliche Dinge sein, oder?

    In Betracht kommen in erster Linie Handlungen - insbesondere Straftaten - während der Berufsausübung oder mit unmittelbarem Bezug dazu, zum anderen auch solche außerhalb der beruflichen Tätigkeit, die aber darauf zurückstrahlen; in beiden Fällen muss es um Verstöße von einigem Gewicht gehen, die mit der Berufsausübungsfreiheit des NotSan abzuwägen sind. In erster Linie wird das eine Gefährdung der Patienten betreffen, in zweiter Linie auch Rechtsgüter wie bspw. die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs.


    Denkbar wären bspw. regelmäßige Diebstähle bei Patienten im Zusammenhang mit Versorgung oder Transport oder von Arznei- und Betäubungsmitteln oder medizinischem Gerät, das dem Betreffenden gerade aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugänglich ist; Diebstähle im privaten Bereich würden hingegen nicht zwingend ausreichen. Bei suchtbezogenen Straftaten besteht eine Schnittmenge zur fehlenden gesundheitlichen Eignung. Der schon genannte Klassiker, bei denen es auch nicht auf den Berufsbezug der Straftat ankommt, wären Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insb. bei sexuellen Übergriffen, weil dann Übergriffe auf oft hilflose Patienten erst recht zu befürchten sind.


    Konkrete Erfahrungen damit habe ich nicht; die Rechtsprechung scheint mir (jenseits der Entscheidungen zum Widerruf der ärztlichen Approbation und der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit) überschaubar. Einen besseren Einblick hat sicherlich jemand, der sich mit der verwaltungsrechtlichen Seite beschäftigt.