Oberbergischer Kreis, Millioneninvestition/Personal muss fast verdoppelt werden.

  • Das mit den gestaffelten Hilfsfristen, den N-KTW, Gemeinde-NotSan und ähnlichem mag mir nicht gefallen. All das sind aus meiner Sicht Verzweiflungstaten und nicht die Erschaffung von Lösungen. Zumal, wie soll der Rettungsdienst das denn leisten? Schon heute klemmt es doch an allen Ecken und Enden am Personal und die Sache mit den Kompetenzen ist noch immer ein Problem, für eine Lösung über den Rettungsdienst bräuchte es also erst Mal eine Lösung der eigenen Probleme.

    Statt gestaffelten Hilfsfristen wäre ich ganz klar für die Disposition von vernünftig ausgestatteten KTW und RTW. Bei den KTW müsste auch ganz klar einen entsprechende Qualifizierung für den RettSan her und es müsste verankert werden, dass eben auch ein KTW "Notfälle" (z.B. verstopfter/gezogener DK) fahren kann und darf. Nötig wäre es hier im Vorfeld den Liegemietwagen o.ä. endlich mal verbindlich zu machen und entsprechenden Genehmigungen nur mit einer Vorhaltung auch außerhalb der lukrativen Zeiten zu erteilen. Ein entsprechender Schritt hätte zur Folge, dass die KTW wesentlich entlastet würden und nicht nachts um Uhres RTW Heimfahrten o.ä. machen.
    Im nächsten Schritt gehört der ÄBD in die Rettungsleitstellen integriert und von diesen disponiert, das würde ein unnötiges hin und her vermeiden und auch Rettungsdiensteinsätze kurz vor Dienstende des ÄBD. Ganz davon ab wäre der ÄBD leichter greifbar und evtl. auch eine echte Alternative zum NEF. Langfristig müsste man dann schauen, dass der ÄBD zumindest ein Stück weit auch eigenständig betrieben wird, um ihn eben auch 24/7 erreichbar zu haben. Wobei hier auch ganz klar an der Qualitätsschrauber gedreht werden muss, sonst wird hier wieder nur Geld verpulvert.
    Als nächste Baustelle müsste man den Sektor der Pflege angehen. Hier müssten Heimbetreiber dazu verpflichtet werden pro X Zimmer X Notbetten vorzuhalten, damit entsprechende pflegerische Probleme "nicht einfach" im Krankenhaus abgeladen werden. Auch müsste es eine Verpflichtung geben, dass Pflegedienste und Betreuer tatsächlich 24/7 erreichbar sind und die Pflegedienste auch innerhalb einer gewissen Zeit vor Ort sein müssen. Auch hier könnte man einige Rettungsdiensteinsätze bzw. "Einweisungen" einsparen.

    Würde man alleine diese drei Schritte angehen, dann würden die Einsatzzahlen wesentlich langsamer steigen, wenn nicht sogar stagnieren.

  • Ganz davon ab wäre der ÄBD leichter greifbar und evtl. auch eine echte Alternative zum NEF. Langfristig müsste man dann schauen, dass der ÄBD zumindest ein Stück weit auch eigenständig betrieben wird, um ihn eben auch 24/7 erreichbar zu haben.

    Widerspricht sich das nicht?

  • Warum sollte es das?
    Ein ÄBD kann in einigen Fällen eine gute Alternative zum NEF sein, wenn der Arzt eben eine entsprechende Qualität hat und zeitnah vor Ort ist.
    Mit eigenständiger meine ich auch nicht abgetrennt vom RD bzw. den Leistellen, sondern abgetrennt vom niedergelassenen Arzt. Bei einem reinen ÄBD lässt sich besser ein entsprechender Standard etablieren und es lässt sich leichter eine 24/7 Verfügbarkeit darstellen.

  • Mit eigenständiger meine ich auch nicht abgetrennt vom RD bzw. den Leistellen, sondern abgetrennt vom niedergelassenen Arzt. Bei einem reinen ÄBD lässt sich besser ein entsprechender Standard etablieren und es lässt sich leichter eine 24/7 Verfügbarkeit darstellen.

    Ah ok, so war das gemeint. Das ist aber in der aktuellen Struktur nur sehr schlecht möglich, weil der ÄBD ja vom niedergelassenen Arzt entweder gestellt oder bezahlt wird. Dass dieser in seiner Abwesenheit (nachts/ Wochenende) für eine Notfallinfrastruktur zahlt, halte ich für legitim, aber neben der eigentlichen Praxiszeit zusätzlich für eine solche Versorgung aufkommen zu müssen, würde auch bedeuten, dass der HA keine akuten Fälle mehr betreuen würde oder müsste, sondern nur noch "geplant" nach Terminvergabe.


    Ich möchte hier aber nicht erneut eine Debatte bzgl. der Versorgungsgewährleistung der KVen in Deutschland beginnen.

  • Den abgegliederten ÄBD müsste man wie eine eigene Praxis betreiben, welche in den Nachtstunden o.ä. durch die niedergelassenen Ärzte ergänzt wird. Ansonsten wären im meinem Wunschtraum hier eigene Ärzte angestellt, welche eben nur bzw. überwiegend ÄBD machen. Sicher könnte man hier auch den oder die fangen, die keine Lust auf den Stress mit einer (eigenen) Praxis bzw. Klinik haben und oder die nur 25% oder so arbeiten wollen.

  • Ja, aber einer muss diesen ÄBD ja betreiben. Ich weiß nicht, ob nur durch die Notfallpauschalen sich das kostendeckend bzw. auch gewinnbringend betreiben lässt.

  • Und was wäre mit einem Telearzt -Service und ein Netzwerk an Fachkräften im Feld die darauf zurück greifen können?

    Der könnte dann kontaktiert werden

    - vom ambulanten Pflegedienst wenn Hausarzt nicht erreichbar

    - von KTW / RTW bei Patienten die eher nicht ins KH Müssten

    - ggf. vom Hausnotruf-Fahrdienst

    - ggf. von einer Gemenide -Pflegekraft / NFS

    Ein integriertes IT System in das auch die Messwerte (z.B. EKG) in Echtzeit kommen ist ja auch Stand der Technik. Je nach lokal verfügbarer Bandbreite tauscht man Fotos oder Videos aus.


    Aber eigentlich reden wir hier doch eben von einer stark alternden Gesellschaft und massiven Problemen in der ambulanten Versorgung.

    Die Zusammenlegung der 116117 mit der 112 hatte das Gesundheitsmeinisterium geplant. das ist an dem Wiederstand der Länder (schon vor der Pandemie) gescheitert.

    Eine große Zahl an Personen kann eben unterscheiden ob sie einen RTW, den ÄBD/ die Notdienstpraxis oder einen Impftermin brauchen. Man muss das nicht zwingend auf eine Nummer legen.

  • Habe ich noch nie von einer solchen Möglichkeit (oder einer tatsächlich existierenden Stelle)gehört, wenn ich ehrlich bin. Kannst Du da Beispiele nennen, auch nach welchem TVöD Bereich dieses genau möglich ist (sonstige Beschäftigte?)?

    In welchen Bereichen sonstige Beschäftigte möglich sind müsste man im Einzelfall schauen. Eigentlich sollte die Möglichkeit "Sonstiger Beschäftigter" in fast allen TVöD Bereichen zu finden sein (außer jetzt vielleicht bei Krankenpflege / Arzt). In den MINT-Bereichen wird es je nach Behörde durch aus häufiger gemacht. Fachinformatiker mit dreijähriger Ausbildung, die mit Fortbildung oder Tätigkeit in der freien Wirtschaft die Fähigkeit und Erfahrung für eine E12er-Stelle gesammelt haben. Aber auch in anderen Bereichen, wenn die Person Führungserfahrung in einem Unternehmen oder Selbstständigkeit genau in diesem Bereich gesammelt hat.

    Wichtig ist, dass die betreffende Person gleichwertige Fähigkeiten, Erfahrung und eine entsprechende Tätigkeit ausübt.

    Ja, natürlich hast Du recht. Der Angestellte mit höherer Schulbildung und mehr Ausbildung wird trotzdem sicher frustriert sein. Die Stellen (A10/A11) gibt es zu mindestens hier in meiner Ecke durchaus viele. Das sind keine Einzelfälle.

    Das wird niemand bestreiten, ist in der freien Wirtschaft aber auch nicht anders. Im Gegenteil wird es dort - aus meiner Erfahrung - deutlicher, da man dort auch außerhalb von TV agieren kann und wer gut verhandelt dann mehr Geld bekommt (ohne ggf. mehr zu leisten).


    da hast du recht. Dem Beamten "reicht" hier ein positiver Aufstiegsvermerk und er wird vom Dienstherrn auf die entsprechenden Lehrgänge für die nächsthöhere QE geschickt, während der TB einen Bachelor (QE3) oder Master (QE4) in Eigenregie, berufsbegleitend und auf eigene Rechnung machen muss.

    Es gibt durchaus Behörde, die ihre TB zum Aufstieg zu einem Studium entsenden. Im oben genannten Fall geht es um den prüfungsfreien Aufstieg. Da ist meines Wissens nach mit A11 Schluss. Höher geht es dort dann auch nur noch über einen "richtigen" Aufstieg. Der TB kann mit seinem Studium ohne Begrenzung nach oben in der Laufbahn eine Stelle bekommen. Und er bekommt das Gehalt sofort (z. B. E11) und muss sich nicht noch mehrfach befördern lassen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.


    Das jetzt als Exkurs von meiner Seite. Experte im Bereich Laufbahnrecht bin ich nicht!

  • Ja, aber einer muss diesen ÄBD ja betreiben.

    Das könnte dann die KV selbst sein oder es ist z.B. der lokale Träger des Gesundheitsdienstes (z.B. der Kreis), als ganz schräge Möglichkeit gebe es noch eines bzw. das örtliche Krankenhaus.
    Von dem gewohnten System, dass es die Klinik und die eigenständigen niedergelassenen Ärzte gibt und sonst nichts muss man sich verabschieden. Ohne in einen echten Wettbewerb zu treten müssen die Kliniken und oder Kreise schauen, wie sie flächendecken eine gute Gesundheitsversorgung auf die Beine gestellt bekommen und dann kann ein eigenständig betriebener ÄBD bzw. ein entsprechendes MVZ o.ä. durchaus eine Lösung sein. Im zunehmenden Dschungel der Bürokratie und Auflagen wird es immer uninteressanter eine eigene Praxis aufzumachen bzw. eine zu übernehmen, die Möglichkeit sich wo einzukaufen ist für viele finanziell auch nicht wirklich zu stemmen und ganz davon ab gibt es zunehmend Ärzte die z.B. nur Teilzeit arbeiten wollen. All die genannten Probleme würden sich etwas lösen lassen, wenn es auch flächendeckend und interessante Möglichkeiten zur Anstellung außerhalb der Klinik geben würde, hier könnte z.B. der eigenständige ÄBD durchaus für manchen interessant sein.

    Die Zusammenlegung der 116117 mit der 112 hatte das Gesundheitsmeinisterium geplant. das ist an dem Wiederstand der Länder (schon vor der Pandemie) gescheitert.

    Das scheitert nicht nur an den Ländern, hier haben manche Kassenärztliche Vereinigungen auch ordentlich Stimmung gemacht. Vor einigen Jahren kursierte bei uns eine Pressemeldung der zuständigen KV, dass man die 112 und die 116 117 zusammenlegen könnte/sollte um Geld zu sparen und effizienter zu werden. Im Artikel wurden dann ausgeschmückt wie schlecht, teuer und ineffektiv das bisherige Leitstellensystem sei. Folgend wurde dann auch die Lösung genannt, drei Großleitstellen für das gesamte Bundesland unter Federführung der KV. Hierbei wollte man im übrigen RettSan und RettAss/NotSan aus den Leitstellen lösen, da es sich laut KV gezeigt hätte, dass diese unzureichend abfragen. Gegenwind aus den Reihen der Rettungsdienst und Kreise wurde nicht zugelassen bzw. gleich abgewiesen, ein Kompromiss zu suchen war auch keine Lösung und so bleibt es beim alten. Wobei, etwas hat sich geändert, der ÄBD hat seine "Praxis" nur noch bis 22 Uhr auf und ist zunehmend bemüht dem Kunden am Telefon zu helfen.

  • Das könnte dann die KV selbst sein oder es ist z.B. der lokale Träger des Gesundheitsdienstes (z.B. der Kreis), als ganz schräge Möglichkeit gebe es noch eines bzw. das örtliche Krankenhaus.
    Von dem gewohnten System, dass es die Klinik und die eigenständigen niedergelassenen Ärzte gibt und sonst nichts muss man sich verabschieden. Ohne in einen echten Wettbewerb zu treten müssen die Kliniken und oder Kreise schauen, wie sie flächendecken eine gute Gesundheitsversorgung auf die Beine gestellt bekommen und dann kann ein eigenständig betriebener ÄBD bzw. ein entsprechendes MVZ o.ä. durchaus eine Lösung sein. Im zunehmenden Dschungel der Bürokratie und Auflagen wird es immer uninteressanter eine eigene Praxis aufzumachen bzw. eine zu übernehmen, die Möglichkeit sich wo einzukaufen ist für viele finanziell auch nicht wirklich zu stemmen und ganz davon ab gibt es zunehmend Ärzte die z.B. nur Teilzeit arbeiten wollen. All die genannten Probleme würden sich etwas lösen lassen, wenn es auch flächendeckend und interessante Möglichkeiten zur Anstellung außerhalb der Klinik geben würde, hier könnte z.B. der eigenständige ÄBD durchaus für manchen interessant sein.

    das Problem ist, dass die Zuständigkeit für den ärztlichen Notdienst bei den Standesverbänden, den KVen liegt. Ich befürchte, dass eine Umverteilung auf die Steuerzahler (nichts anderes würde die Bereitstellung durch die Kreise bedeuten) nicht machbar ist. MVZ ist ein guter Ansatz und, wie mir gesagt wurde, gerade bei Ärzten auch beliebt: Feste, geregelte Arbeitszeiten, Urlaub, keine Schichtdienste und kein unternehmerisches Risiko. Leider machen sich auch hier die Großkonzerne breit. Eigentlich dürfen keine AGs MVZ betreiben. Die Rhön-Klinikum-AG schafft es über Tochtergesellschaften trotzdem. Vor ein paar Wochen war ein Bericht dazu im Fernsehen. Problem auch hier: Gewinne werden aus dem Gesundheitssystem abgezogen, um als Dividende ausgeschüttet zu werden. Hinzu kommt, dass unrentable Fachbereiche, wie Psychiatrie und Augenheilkunde rausfliegen. Man will hier "mit Mitberwerbern zusammenarbeiten". Man kann auch sagen Rosinenpickerei. Solange im Gesundheitsbereich Gewinne privatisiert werden dürfen (damit meine ich jetzt nicht den niedergelassenen Facharzt, sondern Kliniken und MVZ), wird sich meiner Meinung nach nichts ändern.

  • das Problem ist, dass die Zuständigkeit für den ärztlichen Notdienst bei den Standesverbänden, den KVen liegt.

    Ein "Standesverband" ist die KV - im Gegensatz zu den Ärztekammern - eigentlich nicht, schon deshalb nicht, weil ihnen nur Vertragsärzte und -Psychotherapeuten angehören.

    Die Rhön-Klinikum-AG schafft es über Tochtergesellschaften trotzdem. Vor ein paar Wochen war ein Bericht dazu im Fernsehen. Problem auch hier: Gewinne werden aus dem Gesundheitssystem abgezogen, um als Dividende ausgeschüttet zu werden. Hinzu kommt, dass unrentable Fachbereiche, wie Psychiatrie und Augenheilkunde rausfliegen. Man will hier "mit Mitberwerbern zusammenarbeiten". Man kann auch sagen Rosinenpickerei. Solange im Gesundheitsbereich Gewinne privatisiert werden dürfen (damit meine ich jetzt nicht den niedergelassenen Facharzt, sondern Kliniken und MVZ), wird sich meiner Meinung nach nichts ändern.

    Die hinter dieser Argumentation stehende Logik kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Warum ist es gut und völlig in Ordnung, wenn der niedergelassene Facharzt (oder die ärztlichen Gesellschafter eines MVZ) Gewinn macht - also Mittel aus dem Gesundheitssystem "abzieht" -, aber schlimm und problematisch, wenn das ein Unternehmen tut?

  • Die hinter dieser Argumentation stehende Logik kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Warum ist es gut und völlig in Ordnung, wenn der niedergelassene Facharzt (oder die ärztlichen Gesellschafter eines MVZ) Gewinn macht - also Mittel aus dem Gesundheitssystem "abzieht" -, aber schlimm und problematisch, wenn das ein Unternehmen tut?

    bei einem Facharzt vor Ort gehe ich davon aus, dass er seinen Gewinn durch seine Arbeitsleitstung (die zeitlich begrenzt ist) erwirtschaftet. Da sollte der Kapitalabfluss nicht so groß sein. Kliniken bieten durch Lohnkürzungen, Personaleinsparungen, kurze Liegezeiten etc. grössere Sparpotentiale, die auch ausgereizt werden. Vor allem können Kliniken sich auf profitable Fachbereiche konzentrieren. Der niedergelassene Psychiater wir nicht auf Orthopädie umsteigen können.

  • Die hinter dieser Argumentation stehende Logik kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Warum ist es gut und völlig in Ordnung, wenn der niedergelassene Facharzt (oder die ärztlichen Gesellschafter eines MVZ) Gewinn macht - also Mittel aus dem Gesundheitssystem "abzieht" -, aber schlimm und problematisch, wenn das ein Unternehmen tut?

    Es macht für mich einen Unterschied, ob jemand mit der unmittelbaren Leistung ein Einkommen (was essentiell ist, da sonst nur sehr wenige die Leistung erbringen können oder möchten) aus Zwangsgeldern der GKV erzielt, oder ob man dies indirekt als Aktionär/ Besitzer über eine Beteiligung an einem Konzern macht. Weiterhin sehe ich Unterschiede in den Vorgaben zu den Höhen der Gewinne bzw. deren Steigerungen, die jedes Jahr zu erbringen sind.