Berlin: Feuerwehr bei Löscharbeiten mit Steinen beworfen

  • "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Ich finde diese Entwicklung der Übergriffe erschreckend.


    Dänemark hat im November 2020 eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Angriffe gegen Polizei/Feuerwehr/Rettung etc. mit bis zu 8 Jahren Gefängnis bestraft werden können. 6 Wochen später wurde auf dieser Grundlage der Erste wegen dem Abschießen von Feuerwerk in Richtung dreier Polizei-Beamte verhaftet. Mildes Urteil da nicht vorbestraft: 4 Wochen Gefängnis, 5 Monate Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt bei einer Bewährungszeit von einem Jahr.

  • Rigaer Straße, nichts neues und wen wunderts:person_shrugging_medium_skin_tone:

    Und es ist ja nicht so, daß es im Rest von Deutschland an der Tagesordnung ist, RD und FF mit Steinen zu bewerfen.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Rigaer Straße, nichts neues und wen wunderts:person_shrugging_medium_skin_tone:

    Und es ist ja nicht so, daß es im Rest von Deutschland an der Tagesordnung ist, RD und FF mit Steinen zu bewerfen.

    Mich wundert es nicht.

    Eigentlich müsste sich die Feuerwehr weigern dort noch Einsätze zu fahren, sollen die Container doch abfackeln.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Dänemark hat im November 2020 eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Angriffe gegen Polizei/Feuerwehr/Rettung etc. mit bis zu 8 Jahren Gefängnis bestraft werden können.

    Über die abschreckendere Wirkung höherer Strafen wurde schon mehrfach diskutiert.

  • Über die abschreckendere Wirkung höherer Strafen wurde schon mehrfach diskutiert.

    Ich will gar nicht diskutieren, finde es nur gut dass im Gegensatz zu LariFari-Deutschland anderen Ortes die Leute auch Konsequenzen zu spüren bekommen.

  • Ich will gar nicht diskutieren, finde es nur gut dass im Gegensatz zu LariFari-Deutschland anderen Ortes die Leute auch Konsequenzen zu spüren bekommen.

    Die Regelung ist in Deutschland nicht wesentlich anders, und eine 6monatige Bewährungsstrafe beeindruckt mich jetzt nicht besonders.

  • Die Regelung ist in Deutschland nicht wesentlich anders, und eine 6monatige Bewährungsstrafe beeindruckt mich jetzt nicht besonders.

    Verurteilt zu 1 Monat Gefängnis und weiteren 5 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
    Mir sind einige Fälle aus Deutschland bekannt, wo es nicht einmal zu einem Verfahren kam - da ja kein öffentliches Interesse besteht. Egal, darum soll es hier auch nicht gehen - wurde ja bereits oft genug diskutiert.

  • Mich schon.


    Bei den wenigen medial gegangenen Urteilen hierzu die ich kenne kann ich mich nur einmal an eine Gefängnisstrafe erinnern und sehr selten nur an Bewährungsstrafen. Und bei denen gab es, soweit ich mich erinnere, auch immer ein sattes Vorstrafenregister.

    Einmal habe ich live miterlebt wie ein schweizer Staatsbürger einer Polizistin ein blaues Auge verpasst hat. Die Eidgenossen haben da nicht lange gefächert den auf eigene Kosten zurück geholt aus Deutschland um in dort mit einer Bewährungsstrafe zu belegen.

    Ich schreie nicht nach härteren Strafen, dazu fehlt mir der Einblick in das Rechtssystem, aber es lässt mich schon aufhorchen eine solche Meldung zu lesen.

  • Verurteilt zu 1 Monat Gefängnis und weiteren 5 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

    Eine solche Sanktion kennt das deutsche Strafrecht nicht; hier geht (unabhängig von konkreten Strafvorschriften oder bestimmten Taten) nur "ganz oder gar nicht", d.h. Strafaussetzung zur Bewährung oder keine Strafaussetzung zur Bewährung.


    Das deutsche Strafrecht vermeidet im Übrigen nach Möglichkeit kurze Freiheitsstrafen, weil diese regelmäßig mehr schaden als nützen (ungeachtet der weitgehend ungeklärten, jedenfalls keineswegs positiv beantworteten Frage, was Freiheitsentzug, insbesondere in seiner konkreten Ausgestaltung, jenseits eines gerechten Schuldausgleichs, aka Sühne, überhaupt - im Sinne einer Resozialisierung oder General-/Spezialprävention - "nützt").

    Mir sind einige Fälle aus Deutschland bekannt, wo es nicht einmal zu einem Verfahren kam - da ja kein öffentliches Interesse besteht. Egal, darum soll es hier auch nicht gehen - wurde ja bereits oft genug diskutiert.

    Der Vergleich verschiedener Fälle führt selten zum Ziel - jedenfalls nicht, wenn nicht alle Einzelheiten von Tat (Anlass, Begleitumstände, Begehungsweise, Tatfolgen, Tatnachgeschehen, ...) und Täter (Vorstrafen, dekulpierungsrelevante Zustände, ...) bekannt sind.

  • thh : Interessenshalber: Welche Gründe sprechen denn gegen ein öffentliches Interesse, wenn jemand im öffentlichen Auftrag angegangen oder angegriffen wird? In den wenigsten Fällen dürfte es sich doch um private Auseinandersetzungen handeln?

  • thh : Interessenshalber: Welche Gründe sprechen denn gegen ein öffentliches Interesse, wenn jemand im öffentlichen Auftrag angegangen oder angegriffen wird? In den wenigsten Fällen dürfte es sich doch um private Auseinandersetzungen handeln?

    Dieselben Gründe wie immer: dass der Rechtsfrieden nicht über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, weil die Rechtsverletzung kein besonderes Ausmaß hat und die Tat nicht durch besondere Rohheit oder Gefährlichkeit gekennzeichnet ist, keine menschenverachtenden Beweggründe des Täterss und keine herausragende Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben vorliegen. In Betracht kommen dekulpierungsrelevante Einflüsse beim Täter, dessen bisherige Unbestraftheit, eine vergleichsweise marginale Gewaltanwendung ...

    Man muss sich als Staat, der das Gewaltmonopol inne hat, robust jeder Art von Extremismus entgegenstellen.

    Der Berliner Staat begrüßt und fördert (auch solcherlei) alternative Muster der Lebensgestaltung; das ist von "robustem Entgegentreten" denkbar weit entfernt.

  • Dieselben Gründe wie immer: dass der Rechtsfrieden nicht über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, weil die Rechtsverletzung kein besonderes Ausmaß hat und die Tat nicht durch besondere Rohheit oder Gefährlichkeit gekennzeichnet ist, keine menschenverachtenden Beweggründe des Täterss und keine herausragende Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben vorliegen. In Betracht kommen dekulpierungsrelevante Einflüsse beim Täter, dessen bisherige Unbestraftheit, eine vergleichsweise marginale Gewaltanwendung ...

    Genügen einzelne Punkte oder müssen mehrere erfüllt sein? Ich würde davon ausgehen, wenn Vertreter oder Organe des Staates angegangen werden, nicht der einzelne Mensch Angriffspunkt ist, sondern tatsächlich die Institution, die derjenige repräsentiert?

    Wenn auch ein einzelner Angriff an sich kein großes Ausmaß hat, dann darf dies doch aber nicht dazu führen, dass dies in einer großen Anzahl zu nur wenig Konsequenzen führt. Wenn man einen Polizisten als "A...loch" tituliert oder den Mittelfinger zeigt, mag das an sich genommen nicht groß ins Gewicht fallen. Wenn die fehlende Ahndung dazu führt, dass dies durch sehr viele geschieht, würde das doch aber die nötige Autorität staatlicher Einrichtungen beeinträchtigen und damit doch den Lebenskreis des Betroffenen verlassen?

    Wenn ich mit der Politik des Bürgermeisters unzufrieden bin und ihm deswegen ein Ei an die Tür werfe, dann dürfte sich der Schaden sehr im Grenzen halten und eine sehr rohe Tat würde ich auch nicht sehen. Wenn deswegen kein öffentliches Interesse bestünde und der Fall eingestellt würde, dürfte dann jeder im Ort zumindest einmal das ebenfalls machen?

  • Wenn ich mit der Politik des Bürgermeisters unzufrieden bin und ihm deswegen ein Ei an die Tür werfe, dann dürfte sich der Schaden sehr im Grenzen halten und eine sehr rohe Tat würde ich auch nicht sehen.

    Kommt darauf an, ob das Ei gekocht war.

  • Genügen einzelne Punkte oder müssen mehrere erfüllt sein?

    Es ist - wie so oft - eine Gesamtschau erforderlich.

    Ich würde davon ausgehen, wenn Vertreter oder Organe des Staates angegangen werden, nicht der einzelne Mensch Angriffspunkt ist, sondern tatsächlich die Institution, die derjenige repräsentiert?

    Das ist häufig - aber nicht immer - der Fall, ja.

    Wenn auch ein einzelner Angriff an sich kein großes Ausmaß hat, dann darf dies doch aber nicht dazu führen, dass dies in einer großen Anzahl zu nur wenig Konsequenzen führt. Wenn man einen Polizisten als "A...loch" tituliert oder den Mittelfinger zeigt, mag das an sich genommen nicht groß ins Gewicht fallen. Wenn die fehlende Ahndung dazu führt, dass dies durch sehr viele geschieht, würde das doch aber die nötige Autorität staatlicher Einrichtungen beeinträchtigen und damit doch den Lebenskreis des Betroffenen verlassen?

    Das ist einer der Gründe, warum Beleidigungen von Amtsträgern überhaupt verfolgt und die Verfahren nicht - wie sonst regelmäßig - auf den Privatklageweg verwiesen werden.


    Ich teile Dein Auffassung auch durchaus; andererseits gilt gerade auch bei der Strafverfolgung "andere Länder, andere Sitten", und es gibt ein deutliches Nord-Süd-Gefälle bei den verhängten Sanktionen.

  • robust jeder Art von Extremismus entgegenstellen.

    Da hat man wohl wieder eine Möglichkeit verpasst.

    Dit is Berlin, wa

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Jahresbericht der Berliner Feuerwehr ab S. 134. Man hat eine eigene Beauftragte für Gewaltprävention und nach einem Jahr ein Fazit gezogen.

    Jahresbericht 2020

    Als Behörde ist die Berliner Feuerwehr da wohl ganz anders hinterher und legt im Zweifelsfall auch Einspruch als Behörde gegen eine Einstellung ein. Man ist in Berlin als Feuerwehr also deutlich weiter als der größte Teil in Deutschland.

  • Spannend bei dem Bericht finde ich Seite 166.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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