Berlin: Feuerwehr bei Löscharbeiten mit Steinen beworfen

  • Was denn daran?

    Ich finde die Aufschlüsselung der Übergriffe ganz gut.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Moin.

    Zählt ein Messer zu den Waffen?

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Moin.

    Zählt ein Messer zu den Waffen?

    Springmesser, etc. sind weiterhin verboten..

  • Ich finde die Aufschlüsselung der Übergriffe ganz gut.

    Es sind vor allem für eine Millionenstadt überraschend wenige; 117 in einem Jahr (davon aber nur 92 nach Schweregraden eingestuft), nicht ganz zehn pro Monat, bei 44.310 Einsätzen im Brandschutz/TH und 425.928 Einsätzen im Rettungsdienst. Das ist insbesondere wenig, wenn man es mit den 3.525 Fällen vergleicht, die für Berlin insgesamt an Widerstand oder tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen erfasst sind.

    Moin.

    Zählt ein Messer zu den Waffen?

    Das kann nur die Berliner Feuerwehr beantworten ...


    Das Gesetz (also hier das StGB) kennt keinen tätlichen Angriff "mit" Waffe, sondern nur WIderstand oder tätlichen Angriff unter Mitführen (!) einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands. Es wird auch nicht ganz klar, ob die "Bedrohungen" solche im Sinne des Strafrechts (§ 240 StGB) oder Widerstandshandlungen meinen.


    Wenn die strafrechtliche Definition gemeint ist, dann dürfte diese mittlerweile (nachdem das BVerfG die Ausdehnung des Waffenbegriffs auf vergleichbar gefährliche Gegenstände gerade in der alten Fassung des § 133 StGB verworfen hatte und daher nunmehr wohl überall im StGB "Waffen" und "andere gefährliche Werkzeuge" gleichberechtigt nebeneinanderstehen) mit der waffenrechtlichen Definition weitgehend vergleichbar (wenn auch nicht identisch) sein: danach sind Gegenstände dann Waffen, wenn ihre primäre Zweckbestimmung darin liegt, im Wege des Angriffs oder der Verteidigung zur Bekämpfung anderer eingesetzt zu werden, oder wenn eine solche Verwendung zumindest typisch ist. Danach sind die meisten Messer (wie im Waffenrecht auch) keine Waffen, sondern gefährliche Gegenstände. (Weshalb auch § 42a WaffG bestimmte Messer gesondert nennt - weil sie gerade keine Hieb- und Stoßwaffen sind.) Ob die Berliner Feuerwehr das auch so sieht: wer weiß?


    Die Zahlen scheinen ohnehin wenig vergleichbar zu sein. So betreffen in der Summe 117 Taten auch nur 118 Personen, also war meistens wohl nur eine(r) betroffen, aber auch nur 100 Fahrzeuge (ganz weit überwiegend im Rettungsdienst); nur 92 davon haben einen Schweregrad (ist er bei den anderen Null?), und die Summe der "Anzeigegründe" ist weit höher als die Summe der Taten - vermutlich, weil oft mehrere Delikte zusammenfallen. Auch da wird aber nicht klar, ob die Bedrohungen "mit gefährlichen Gegenständen" und "mit Waffe" zu den "einfachen" Bedrohungen hinzukommen oder das eine Untergliederung ist (also: gab es 63 Bedrohungen oder 52?). Und man kann sich weiter fragen, ob "Bedrohungen", auf die dann Taten folgen, nur "tätliche Angriffe" oder beides sind.

  • Es sind vor allem für eine Millionenstadt überraschend wenige; 117 in einem Jahr (davon aber nur 92 nach Schweregraden eingestuft), nicht ganz zehn pro Monat, bei 44.310 Einsätzen im Brandschutz/TH und 425.928 Einsätzen im Rettungsdienst. Das ist insbesondere wenig, wenn man es mit den 3.525 Fällen vergleicht, die für Berlin insgesamt an Widerstand oder tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen erfasst sind.

    Ich würde vermuten, dass nur die wenigsten Vorfälle zur Anzeige gebracht werden.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich würde vermuten, dass nur die wenigsten Vorfälle zur Anzeige gebracht werden.

    Das würde ich auch vermuten, sollte man vielleicht einmal untersuchen. Ein im Anzeigen-schreiben erfahrener Polizist stellt diese möglicherweise schneller auch in eigener Sache, auch weil er viel öfter direkte Gewalt gegen Kollegen oder sich selbst erleben muss.


    Es sind vor allem für eine Millionenstadt überraschend wenige; 117 in einem Jahr (davon aber nur 92 nach Schweregraden eingestuft), nicht ganz zehn pro Monat, bei 44.310 Einsätzen im Brandschutz/TH und 425.928 Einsätzen im Rettungsdienst. Das ist insbesondere wenig, wenn man es mit den 3.525 Fällen vergleicht, die für Berlin insgesamt an Widerstand oder tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen erfasst sind.

    Auch wenn die relative Zahl gering erscheint, finde ich jeden Angriff auf die "helfende Truppe" sehr bemerkenswert. Dass sich Vollstreckungsbeamte öfters einem Angriff gegenüber sehen, ist sicher der Natur der Sache geschuldet. Aber Angriffe auf die Feuerwehr und den Rettungsdienst sind für mich zumindest nur durch eine Erkrankung verständlich.


    Man müsste außerdem die aktuellen Zahlen mit denen der Vorjahre/ Jahrzehnte vergleichen.

  • Das deutsche Strafrecht vermeidet im Übrigen nach Möglichkeit kurze Freiheitsstrafen, weil diese regelmäßig mehr schaden als nützen (ungeachtet der weitgehend ungeklärten, jedenfalls keineswegs positiv beantworteten Frage, was Freiheitsentzug, insbesondere in seiner konkreten Ausgestaltung, jenseits eines gerechten Schuldausgleichs, aka Sühne, überhaupt - im Sinne einer Resozialisierung oder General-/Spezialprävention - "nützt").

    Dieses Argument hört man aus juristischen Kreisen ja recht häufig. Weißt du, was die Empirie ist, die es stützt?

  • Aktuell kann die BF Berlin in der Rigaer Str. nicht löschen - Da sie mit Steinen von Dächern beworfen wird.

    Da oben scheint die Luft sehr sehr dünn zu sein und schlägt auf die zerebrale Perfusion.

  • Laut Zeitungsberichten spricht man ja auch gerade von 60 verletzten Polizisten.

    Es ist doch Irrsinn, was dort immer und immer wieder abläuft.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Dieses Argument hört man aus juristischen Kreisen ja recht häufig. Weißt du, was die Empirie ist, die es stützt?

    Welches Argument? Dass des fraglichen Nutzens des Freiheitsentzugs? Das ist eine Frage der Soziologie in ihrer Ausprägung als Kriminologie; dazu gibt es eine ganze Reihe Untersuchungen, die - vorsichtig ausgedrückt - jedenfalls nicht beweisen, dass Freiheitsentzug den Menschen bessert (also konkret: die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls vermindert).


    Oder das Argument, dass kurze Freiheitsstrafen im Zweifel mehr schaden als nützen? Diese Erkenntnis lässt sich m.E. leicht durch Überlegung gewinnen. Haft hat negative Folgen: Auch wer "nur" kurz - also nur einen Monat oder ein paar Monate - in Haft genommen wird, wird aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen. Die Chance ist gut, dass der Arbeits- oder Ausbildungsplatz verloren geht; dabei ist es egal, ob derjenige bloß unentschuldigt fehlt oder offen eine Haftstrafe einräumt - man wird sich nicht um ihn reißen. Damit einher geht dann schnell auch der Verlust der Wohnung. Je nachdem, wie eng und tragfähig die persönlichen Beziehungen sind, ist es durchaus denkbar, dass sich auch Freunde (im Sinne von "Partner") und Kumpel abwenden oder anders orientieren. Nach der Haft hat der Verurteilte also keinen Job und vielleicht auch keine Wohnung mehr; außerdem hat er vermutlich Schulden, weil ja Versicherungen, Abos, Handyvertrag usw. weiterlaufen. Das wird ihn also wohl kaum stabilisieren können; die Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten aus (empfundener) finanzieller Not und aus Perspektivlosigkeit ist daher hoch. Wenn Haft positive Folgen im Sinne einer Resozialisierung hat, dann braucht das Zeit. In ein oder zwei Monaten passiert in der Haft nix; da ist gar keine Zeit für. Auf Kurzstrafler wird schlicht gar nicht resozialisierend eingewirkt - und das bloße Wegsperren mit anderen kriminellen, die ggf. gewalttätig sind, oft drogenabhängig, und nicht selten anderen Ehtnien und Kulturkreisen angehören, kann wohl kaum irgendwelche positiven Effekte haben. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand nach zwei oder drei Monaten Haft sagt "Uff, das war ein Warnschuss, das mache ich nie wieder", deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass sich derjenige sagt: "Na super, jetzt habe ich nichts mehr zu verlieren - es ist eh alles kaputt. Scheiß drauf." Das wirkt nicht präventiv.


    Daher ist die Aussetzung jedenfalls der Vollstreckung der ersten Freiheitsstrafe zur Bewährung auch gar keine schlechte Sache: die Chance, dass die Angst vor der Vollstreckung der Strafe wirkt, ist sehr viel höher als die Chance, dass der Eindruck des Strafvollzugs eine Besserung bewirkt, die die Verschlechterung des sozialen Umfelds auffängt.


    (All das trifft natürlich nur den Regelfall. Wer eh nichts zu verlieren hat, wer substanzabhängig ist, den erreicht auch eine Bewährung nicht. Da spricht dann nichts gegen die Verhängung einer - dann aber wenn möglich längeren ... - Freiheitsstrafe.)


    Und bevor wir uns missverstehen: Ich bin kein Sozialromantiker, halte unser Strafrecht - insbesondere auch den Vollzug der Freiheitsstrafe - durchaus für richtig und angemessen und würde mich eher als Hardliner einordnen. Dennoch sollte man sich nicht in die Tasche lügen oder der Illusion hingeben, dass die Verhängung von (insb. kurzen) Freiheitsstrafen für den einzelnen oder die Gesellschaft ein Gewinn ist. Begründen lassen die sich eigentlich nur mit "irgendwann muss Strafe einfach sein" (oder in den Worten des Gesetzes: der Vollzug der kurzen Freiheitsstrafe muss unerlässlich sein).

  • Aktuell kann die BF Berlin in der Rigaer Str. nicht löschen - Da sie mit Steinen von Dächern beworfen wird.

    Laut Zeitungsberichten spricht man ja auch gerade von 60 verletzten Polizisten.

    Es ist doch Irrsinn, was dort immer und immer wieder abläuft.

    Extremismus - Von RRG zumindest toleriert; zum Teil gefördert.

  • Aktuell kann die BF Berlin in der Rigaer Str. nicht löschen - Da sie mit Steinen von Dächern beworfen wird.

    Da oben scheint die Luft sehr sehr dünn zu sein und schlägt auf die zerebrale Perfusion.

    Wenn die entscheidenden Gebäude abgebannt sind, wird sich das Problem doch eh von alleine lösen?

  • Wenn die entscheidenden Gebäude abgebannt sind, wird sich das Problem doch eh von alleine lösen?

    Es brennen nicht die Gebäude sondern die Barrikaden und was man da sonst noch so angezündet hat.

    "Frauen, die geboren haben und Hebammen, die Geburten begleiten, sind diejenigen, die uns am meisten über Geburt zu sagen haben.
    Gleichzeitig sind sie aber auch diejenigen, die am wenigsten gehört werden."
    Oja Ploil, Soziologin (1991)
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  • Stelle ich mir den Einsatz von (Polizei)Wasserwerfern zu einfach vor? Einerseits gut zum Löschen, andererseits auch gut als Schutz vor Wurfgeschossen. Der Strahl träfe ja wahrscheinlich auch nicht mal die falschen, sollte er doch mal neben das Feuer zielen.


    Okay, die Idee hatte man bereits dort. :-D

  • thh:

    Danke für die Erläuterung.

    Weißt du in wie fern es Untersuchungen zur Wirksamkeit von Freizeit/Wochendarrest als Alternative zur Kurzstrafe gibt?

    In anderen Ländern und im Jugendbereich ist das ja durchaus üblich, es stellt sich mir tatsächlich die Frage in wie fern das nicht eine Maßnahme für den "Erwachsenen"-Vollzug wäre?

  • Sorry, aber : steile These.

    Nicht wirklich. Da werden Extremismus und Gewalt gegen Sicherheitskräfte (inkl RD/FW) verharmlost, bagatelisiert und gerechtfertigt, Sicherheitskräfte durch entsprechendes Wirken der Verantwortlichen in ihrer Arbeit eingeschränkt, bzw. gelenkt und Hochburgen wie die Rigarer Straße durch aktives Unterlassen, teilweise aber auch aktives Handeln gefördert. Da gibt es nichts, aber auch gar nichts dran zu diskutieren!