Berlin: Feuerwehr bei Löscharbeiten mit Steinen beworfen

  • Stimmt, ab offensichtlichem Unsinn gibt es wirklich nichts zu diskutieren.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Alle diese Überlegungen sind sicherlich nett, zeigen aber ja keinerlei empirische Grundlage. Den theoretischen Überlegung könnte man -rein dialektisch- zum Beispiel entgegen halten, dass das schnelle Verhängen von Freiheitsstrafen abschreckend auf das Umfeld wirken könnte. Man könnte auch unterstellen, dass den Opfern von Verbrechen der Umgang mit ihrer Erfahrung leichter gemacht würde, wenn Täter (subjektiv) härter bestraft würden.

  • Alle diese Überlegungen sind sicherlich nett, zeigen aber ja keinerlei empirische Grundlage. Den theoretischen Überlegung könnte man -rein dialektisch- zum Beispiel entgegen halten, dass das schnelle Verhängen von Freiheitsstrafen abschreckend auf das Umfeld wirken könnte. Man könnte auch unterstellen, dass den Opfern von Verbrechen der Umgang mit ihrer Erfahrung leichter gemacht würde, wenn Täter (subjektiv) härter bestraft würden.

    Ich bin überzeugt davon, dass es dazu empirische Forschung gibt (z.B. zum Vergleich der Erfahrungen in Deutschland und den USA, was den Erfolg von Freiheitsstrafen angeht). Die Ergebnisse wurden hier nur nicht zitiert.

    Davon angesehen halte ich auch "praktische Erfahrung" für ein valides Argument, insbesondere wenn diese von einem Praktiker vorgebracht wird.

  • Den theoretischen Überlegung könnte man -rein dialektisch- zum Beispiel entgegen halten, dass das schnelle Verhängen von Freiheitsstrafen abschreckend auf das Umfeld wirken könnte.

    Wie sehr Strafen abschrecken, ich erinnere hier an eine Aussage von Volker Pispers, sieht man an den USA, die friedliche Grossstädte haben, da die Todesstrafe abschreckend wirkt. Trotz der hohen Strafen gibt es auch in SO-Asien weiterhin Drogenhandel und -konsum.

  • Persönlich glaube ich, dass man es sich beim Vergleich USA und Deutschland doch etwas zu einfach macht. Da gäbe es die ein oder andere Störgröße, wie den sozialen Frieden, die da mit reinspielen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Alle diese Überlegungen sind sicherlich nett, zeigen aber ja keinerlei empirische Grundlage.

    Es gibt dazu mit Sicherheit kriminologische Untersuchungen, die nach meiner eher rudimentären Kenntnis jedenfalls nicht geeignet sind, zu belegen, dass besonders harte Strafen besondes gute Wirkungen zeigen; eher im Gegenteil. Weit wichtiger als die abstrakte Strafdrohung ist das Entdeckungsrisiko und in zweiter Linie eine schnelle Ahndung - aber alle Abschreckung erfasst sowieso nur diejenigen, die sich ihre Straftaten rational überlegen und nicht in Gefühlsaufwallung, Rausch oder aufgrund psychischer Störung handeln. Das ist gerade bei den hier diskutierten Delikten eher nicht der Fall.


    Davon abgesehen (aber das ist meine persönliche Meinung) begegne ich soziologischen Untersuchungen mit einiger Zurückhaltung, weil sich mir oft schon die Methodik nicht als überzeugend erschließt. Wie, bspw., misst man denn General- oder Spezialprävention (also die Abschreckung anderer potentieller Täter oder die Abschreckung des geahndeten Täters für die Zukunft)? Durch Befragungen wohl kaum sinnvoll, und Vergleiche sind schwierig, weil man erst einmal valide andere Faktoren ausschließen muss. Empirie ist nicht alles.

    Den theoretischen Überlegung könnte man -rein dialektisch- zum Beispiel entgegen halten, dass das schnelle Verhängen von Freiheitsstrafen abschreckend auf das Umfeld wirken könnte.

    Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass ein Staat, der seine Bürger einsperrt, um sie zu bessern, erst einmal belegen müsste, dass das auch wirkt, und zudem besser als andere Möglichkeiten. Dann sähen wir eher alt aus ... 8)


    (Glücklicherweise soll nur die Vollstreckung der Strafe der Resozialisierung dienen. Die Verhängung hingegen orientiert sich allein an der Schuld des Täters.)


    Ansonsten: "Schnell" geht in einem stark be-/überlasteten System mit rechtsstaatlichen Sicherungen gar nichts - oder nur wenig. Wenn bei Schwerkriminalität und Untersuchungshaft das erste Urteil nach 9-12 Monaten vorliegt, ist das in der Regel das Ergebnis erheblicher Anstrengungen, und rechtskräftig ist dann noch nichts. Bis zum Verfahrensabschluss kann man eher 12-24 Monate rechnen.


    Und wie gesagt: Die Abschreckungswirkung erreicht Impulstäter nicht. Wer berauscht ist, und/oder psychisch krank, und/oder "rot sieht", der handelt nicht rational und wägt die Folgen nicht ab - sonst würde er vermutlich nicht so handeln. Auch politische Überzeugungstäter werden durch hohen Fahndungs- und Bestrafungsdruck eher nicht abgeschreckt; solcher Druck kann mindestens genauso gut verfestigend wirken. Die RAF und ihre Szene engerer und weiterer Symphatisanten hat die Strafverfolgung jedenfalls nicht besonders abgeschreckt; sie führte eher zu neuen Straftaten, um inhaftierte Genossen freizupressen. Ansonsten ist eine Abschreckungswirkung durch hohe Strafen m.W. jedenfalls nicht belegt; durch hohen Kontrolldruck (und hohes Entdekcungsrisiko) schon. Es ist nicht so, dass es spürbar weniger bewaffnete Raubüberfälle gibt als früher; allerdings überfällt (außer Geisteskranken) eigentlich kaum mehr jemand Banken (wegen der Sicherheitsvorkehrungen), stattdessen sind Tankstellen und Spielhallen das Ziel.

    Man könnte auch unterstellen, dass den Opfern von Verbrechen der Umgang mit ihrer Erfahrung leichter gemacht würde, wenn Täter (subjektiv) härter bestraft würden.

    Ja, klar. Wenn man die Opfer gravierender Straftaten fragt, dann finden sie es im Zweifel am besten, wenn der Täter für immer weggesperrt oder am besten umgebracht wir, langsam und qualvoll. Das ist allerdings nicht der Maßstab unseres Strafrechts.

  • Beides finde ich, je nach schwere der Straftat, für Opfer und Angehörige durchaus nachvollziehbar (der Wunsch, der Gedanke).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Für das Opfer oder die Betroffenen ist das nachvollziehbar. Aber der Staat darf den Wunsch nach Rache nicht unterstützen.

  • Trotz der hohen Strafen gibt es auch in SO-Asien weiterhin Drogenhandel und -konsum.

    Finde ich auch völlig logisch. Ein gewisser Markt ist immer da. Und je mehr Personen insbesondere auf Anbieterseite durch hohe Strafen dazu gebracht werden, von einer Teilnahme an diesem Markt abzusehen, desto lukrativer wird es für andere, dieses Risiko einzugehen.

    Ich vermute, es findet also vor allem eine Verdichtung auf diejenigen mit der ausgeprägtesten kriminellen Energie statt. Siehe z.B. Prohibition in Amerika. In In Deutschland gäbe es wahrscheinlich auch wesentlich mehr bewaffneten Bandenkriege, wenn nicht fast jeder Alkohol ganz einfach im Laden kaufen dürfte.


    Ist auch eine Definitionsfrage. Jedes Land wäre sofort quasi frei von Verbrechen, wenn alles erlaubt wäre.

  • Aus Perspektive der Opfer und Angehörigen kann ich das auch verstehen, aber es darf eben nicht dass Strafrecht leiten.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Ich denke jedoch, dass der Wunsch / Gedanke danach (durch Opfer und Angehörige) durchaus größer ist (oder wird), wenn die Strafe (im Rahmen des Strafrechts) geringer ausfällt, die Tat jedoch moralisch (gemäß sozialer Regeln) abstoßend / verwerflich war (und die körperlichen und seelischen Folgen für das Opfer ggf. lebenslang sind).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich vermute, es findet also vor allem eine Verdichtung auf diejenigen mit der ausgeprägtesten kriminellen Energie statt.

    Nicht unbedingt. Es gibt auch genügend dumme Menschen, auch aus Deutschland, die Drogen in diese Staaten einschmuggeln und sich dann sehr wundern, wenn sie hingerichtet werden.

  • Davon abgesehen (aber das ist meine persönliche Meinung) begegne ich soziologischen Untersuchungen mit einiger Zurückhaltung, weil sich mir oft schon die Methodik nicht als überzeugend erschließt. Wie, bspw., misst man denn General- oder Spezialprävention (also die Abschreckung anderer potentieller Täter oder die Abschreckung des geahndeten Täters für die Zukunft)? Durch Befragungen wohl kaum sinnvoll, und Vergleiche sind schwierig, weil man erst einmal valide andere Faktoren ausschließen muss. Empirie ist nicht alles.

    Wenn dir Vergleiche schwierig erscheinen, dann darfst du das auch auf die Medizin übertragen und Entscheidungen nicht mehr aufgrund medizinischer Studien und Evidenz treffen, da diese fast ausschließlich mit Vergleichen arbeiten oder sogar an komplett anderen Spezies gewonnen wurden. Der jährliche Erkenntnisgewinn bezüglich des Menschen ist aber so hoch, dass mir die Sozialforschung dagegen schon wesentlich ausgereifter erscheint.

    Ja, klar. Wenn man die Opfer gravierender Straftaten fragt, dann finden sie es im Zweifel am besten, wenn der Täter für immer weggesperrt oder am besten umgebracht wir, langsam und qualvoll. Das ist allerdings nicht der Maßstab unseres Strafrechts.

    Für das Opfer oder die Betroffenen ist das nachvollziehbar. Aber der Staat darf den Wunsch nach Rache nicht unterstützen.

    Ganz so einfach sehe ich das nicht. Das ist lediglich der aktuell ausgehandelte gesellschaftliche Konsens. In anderen Gesellschaften sieht das ganz anders aus bzw. war selbst hier auf "unserem" Boden schon diverse Mal in der Geschichte sehr unterschiedlich anders und kann nicht nur theoretisch auch sehr schnell wieder geändert werden.


    Jedem Menschen (Ausnahmen sind sicherlich Erkrankte) bzw. auch höher entwickelten Tieren ist ein Gerechtigkeitssinn in unterschiedlicher Ausprägung angeboren. Gegen diesen kann man zwar rational argumentieren, gegen die verbundene Emotion dahinter jedoch nicht. Dass der Staat bei Übertretungen der gesellschaftlichen Ordnung in Vertretung der Betroffenen eine Ahndung in unterschiedlichem Ausmaß vornimmt, wird nur so lange akzeptiert, wie diese Ahndung als angemessen erscheint und die vertretungsweise Übernahme durch den Staat als vorteilhaft erscheint.


    Wenn wiederholt Ungerechtigkeiten, erlittenes Leid durch andere, Störungen der bestehenden Ordnung usw. nicht angemessen sanktioniert werden, dann wird über kurz oder lang diese Ordnung so nicht aufrecht zu erhalten sein. Entweder wird dann "das Recht" wortwörtlich in die eigene Hand genommen oder die staatliche Ordnung wird entsprechend geändert werden, indem bei Wahlen Mehrheiten für ein Strafrecht entstehen, welches deutlich mehr vom Sühnegedanken mit "härteren" Strafen geprägt sei wird.

  • Wenn dir Vergleiche schwierig erscheinen, dann darfst du das auch auf die Medizin übertragen und Entscheidungen nicht mehr aufgrund medizinischer Studien und Evidenz treffen, da diese fast ausschließlich mit Vergleichen arbeiten oder sogar an komplett anderen Spezies gewonnen wurden.

    Studien in der Medizin lassen sich in keiner Weise mit kriminologischen Untersuchungen vergleichen. Sie erfolgen in der Regel mit einem zuvor konkreten Studiendesign, das genau auf die zu untersuchende Frage zugeschnitten ist, und (Doppel-)Verblindung, nicht aber retrospektiv.


    Will ich bspw. wissen, ob eine bestimmte verschärfte Strafdrohung zur Abschreckung anderer Täter führt, muss ich erst einmal feststellen, ob die verschärfte Strafdrohung auch zur Verhängung höherer Strafen für dieses Delikt geführt hat. Das ist nicht einfach, weil es dazu keine Statistiken gibt. Der Affwand ist also ganz beträchtlich (bundesweit alle Gerichte oder Staatsanwaltschaften anschreiben, die dann neben ihren sonstigen Aufgaben die passenden Akten heraussuchen müssen, die die Forscher dann durchgehen). Dann kann ich prüfen, ob in den Jahren danach weniger solche Taten begangen wurden (sinnigerweise am einfachsten mit der polizeilichen Kriminalstatistik, die aber (a) nicht besonders trennscharf auflöst und (b) auch große Unschärfen hat, weil als Tatbestand das erfasst wird, was der Polizeibeamte bei Fertigstellung des Falles anklickt - das ist nicht die abschließende Bewertung der Staatsanwaltschaft oder gar des Gerichts und manchmal geradezu skurril falsch); ggf. muss ich auch dazu umfangreiche Aktenstudien vornehmen. Und nach der ganzen Mühe habe ich primär eine Korrelation, bei der die Kausalität noch nicht belegt ist.


    Die Studien zu Rückfallquoten sind etwas datenbezogener, weil man da tatsächlich konkrete Personen nachverfolgen kann, haben aber auch ihre Schwierigkeiten (in der Regel läuft die Nachverfolgung schon aus Zeitgründen nur über wenige, vielleicht fünf, Jahre, und erfolgt anhand des Bundeszentralregister; bis eine begangene Tat entdeckt wird (wenn überhaupt), dann das Ermittlungsverfahren abgeschlossen, Anklage erhoben und das Verfahren durch mehrere Instanzen bis zur Rechtskraft betrieben wurde und dann die Datenübermittlung erfolgt ist, können aber bereits etliche Jahre vergehen).


    Nehmen wir doch einmal die TTM2-Studie zur Hypythermie nach Reanimation und stellen uns vor, sie wäre folgendermaßen abgelaufen:


    1) Man schreibt bundesweit alle Kliniken an und fordert sie auf, retrospektiv die in einem bestimmten Jahr (kurz nach Einführung der therap. Hypothermie) durchgeführten Reanimationen mitzuteilen und die Krankenaken zu übermitteln. Das müssen die dafür zuständigen Ärzte der entsprechenden Klinik für Innere Medizin oder das vorhandene Assistenzpersonal neben ihrer normalen Arbeit erledigen, so sorgfältig, wie das dann eben ist. Diese Krankenakten geht das Forscherteam jetzt mit großem Zeitaufwand durch und ermittelt, wie viele Patienten wie schnell auf welche Temperatur gekühlt wurden.


    2) Danach schaut es sich das Reanimationsregister an und prüft, ob sich in diesem Zeitraum die Überlebenszahlen verbessert haben. Die Ergebnisse werden nach Bundesländern getrennt dargestellt. Andere Faktoren - bspw. Ersthelferreanimationsprojekte pp. - versucht man herauszurechnen.


    Daraus werden dann Schlüsse gezogen.


    Böte eine solche Untersuchung eine ausreichende Basis für die evidenzbasierte Medizin? Daran hätte ich erhebliche Zweifel.


    Wie aussagekräftig Vergleiche sind, hängt eben auch vom Studiendesign ab; angeblich wirkt ja auch Homöopathie ...


    Ganz so einfach sehe ich das nicht. Das ist lediglich der aktuell ausgehandelte gesellschaftliche Konsens. In anderen Gesellschaften sieht das ganz anders aus bzw. war selbst hier auf "unserem" Boden schon diverse Mal in der Geschichte sehr unterschiedlich anders und kann nicht nur theoretisch auch sehr schnell wieder geändert werden.

    Vieles ist denkbar, und was alles möglich ist, sehen wir ja immer wieder in verschiedenen Ländern auf der Welt. Was bei uns möglich ist, ist allerdings (vorbehaltlich durchgreifender Umwälzungen) durch die Werte des Grundgesetzes, der Europäischen Grundrechtscharta und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beschränkt.

  • BZ: Wegen linker Anschläge – Berliner Feuerwehr soll laufen!


    Die Bedrohungslage für Feuerwehrkräfte durch linke Chaoten scheint so dramatisch, dass Landesbranddirektor Karsten Homrighausen sich nun offenbar gezwungen sah, eine Warnung an alle Mitarbeiter zu schreiben.

    Quelle: https://www.bz-berlin.de/berli…ner-feuerwehr-soll-laufen

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ist halt Quatsch, aber BZ ist halt BILD Niveau.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Studien in der Medizin lassen sich in keiner Weise mit kriminologischen Untersuchungen vergleichen. Sie erfolgen in der Regel mit einem zuvor konkreten Studiendesign, das genau auf die zu untersuchende Frage zugeschnitten ist, und (Doppel-)Verblindung, nicht aber retrospektiv.

    Das Problem medizinischer Studien ergibt sich aus der Unmöglichkeit der Erfassung aller möglichen Variablen, die das Ergebnis beeinflussen und daher zu berücksichtigen wären. Selbst auf "makroskopischer" Ebene wie die künstliche Testumgebung, Erfassung aller Vorerkrankung, Verhaltensweisen von Menschen usw. ist dies kaum zu erfassen, aber sicher nicht auf molekularer, auf der sich jeder Mensch so unterschiedlich zeigt und die Forschung jedes Jahr so viele neue Erkenntnisse generiert, dass man eigentlich kaum noch Patientenkollektive in der bisherigen Form einteilen dürfte.


    Will ich bspw. wissen, ob eine bestimmte verschärfte Strafdrohung zur Abschreckung anderer Täter führt, muss ich erst einmal feststellen, ob die verschärfte Strafdrohung auch zur Verhängung höherer Strafen für dieses Delikt geführt hat.

    Das ist sicherlich korrekt. Ich hatte vielmehr die Höhe der Bestrafung im Sinn. Durchaus vergleichbar ist, ob Täter, die am oberen Ende des möglichen Strafrahmens verurteilt wurden z.B. rückfällig werden oder die mit vergleichsweise milden Strafen.