BRK Regen schießt scharf gegen Pläne für neues Rettungsdienstgesetz

  • Die nützen natürlich nicht wenn der individuelle Notfall nicht bedient zeitnah werden kann. Wie gehen wir in einem ländlichem Bereich damit um dass die nächsten RTW im Einsatz sind? Welche Wartezeiten auf einen Regel-RTW sind noch tolerabel? 20, 25, 30 oder 45 Minuten ? Ab wann ist der ehrenamtliche Notfall-KTW die bessere Alternative für den einzelnen Patienten? Die Fahrzeuge sind für den MANV/ KatS ohnehin meist vorhanden, Ehrenamtliches Personal sollte aus den gleichen Gründen auch vorhanden sein.

    Wer sagt denn, dass die Rufdienste erst einbestellt werden sollen, wenn der Notfall vorliegt? Das ist Aufgabe des Lagedienstführers einer Leitstelle dieses zu entscheiden, wenn die Lage dieses erfordert (erhöhtes Aufkommen, Ende der Ressourcen zeichnet sich ab, Besetzung verwaister Wachen, wenn Ü-MANV-S Komponenten entsendet wurden, usw.). Auch der ehrenamtliche SEG RTW steht nicht innerhalb der Hilfsfrist bei Oma Brömmelkamp auf der Matte. Und für den großen Teil der Notfälle wird ein N-KTW reichen. Bei Bedarf kann dieser gut mit einem NEF "aufgerüstet" werden. Das zeigen die Erfahrungen im Pilotprojekt.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Deine Punkte treffen auf eine Metropolregion zu. In eher ländlich geprägten Landkreisen zeichnet sich das Ende der Ressourcen bereits ab, wenn der einzige RTW der Wache zum Einsatz alarmiert wird. Der eine RTW reicht bei der Bedarfsplanung auch völlig aus. Bis der nächste RTW aus dem Nachbarwachgebiet nachrückt dauert es teilweise deutlich über 15 min und das ist der Optimalfall

    1. Nachbar-RTW ist verfügbar

    2. Es sind normale Straßenbedingungen und nicht Schnee, Glatteis, Stau, Baustelle


    Dann immer die Rufbereitschaft zu alarmieren wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Mal davon abgesehen, dass dafür nur ein Bruchteil des Personals (wenn überhaupt) zur Verfügung stände, da Wohnort zu weit von der Wache entfernt, Ruhezeit nach der Schicht, auf der Arbeit, eh schon an der Grenze der erlaubten Arbeitszeit. Selbst in Landkreisen mit nur einem Betreiber funktioniert das regelmäßig mehr schlecht als recht und selten unter 1h.

    Dafür hat der mir bekannte Rettungsdienstbereich Ausrückezeiten im ehrenamtlichen Bereich, die nicht deutlich länger sind als die der örtlichen FF und das mit einer sehr hohen Zuverlässigkeit.

    Fallen die ehrenamtlichen RTW weg wird es trotzdem nicht automatisch zusätzliche hauptamtliche RTW geben, aber deutlich mehr Duplizitätsfälle ohne zeitgerechte Beschickung bzw. die Zeit bis zum Eintreffen des zweiten, dritten, vierten RTW deutlich länger.

    Man wird sich auch sehr bedanken in der Region, wenn man dann zukünftig stundenlang der Feuerwehr beim Einsatz zuschauen muss und nicht durch das Ehrenamt ausgelöst wird.


    Hat alles zwei Seiten.

  • Weil es manche Tätigkeiten der Feuerwehr erfordern bzw. sinnvoll machen, dass der Rettungsdienst bereitsteht?

    Ich beoachte aber auch hin und wieder, dass ein RTW bereitsteht, wenn die Feuerwehr arbeitet - nicht, weil es sinnvoll ist, sondern weil man es halt so macht. Ist aber ein anderes Thema.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

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  • Dann kommt halt der ex. Bereitschafts RTW als (N-)KTW bis der nächste frei Rettungswagen vor Ort ist oder übernimmt den Transport selbst. Solange sich der selbe Personenkreis auf den Fahrzeugen bewegt, dürfte sich das ja eher finanziell bei der Abrechnung bemerkbar machen, die dann ggf. an die neuen Gegebenheiten anzupassen ist.:/

  • Hat alles zwei Seiten.

    Richtig, daher werden wir das nun (mal wieder) auseinander dröseln müssen:


    Deine Punkte treffen auf eine Metropolregion zu. In eher ländlich geprägten Landkreisen zeichnet sich das Ende der Ressourcen bereits ab, wenn der einzige RTW der Wache zum Einsatz alarmiert wird. Der eine RTW reicht bei der Bedarfsplanung auch völlig aus. Bis der nächste RTW aus dem Nachbarwachgebiet nachrückt dauert es teilweise deutlich über 15 min und das ist der Optimalfall

    1. Nachbar-RTW ist verfügbar

    2. Es sind normale Straßenbedingungen und nicht Schnee, Glatteis, Stau, Baustelle

    Richtig, hier in meiner Metropolregion gibt es quasi täglich ein bis zwei Male den Ausnahmezustand Rettungsdienst. Wird so zwar nicht genannt, auch sind wir nicht in Berlin, aber im Endeffekt ist es genau das - ein Ausnahmezustand, weil zu viele Notfalleinsätze aber keine RTW frei (vom Krankentransport reden wir erst gar nicht, da ist Ressourcenmangel ja ein 24/7-Geschäft).


    Jedoch habe ich nichts davon gesagt, dass sofort der Rufdienst einbestellt werden muss, wenn ein (und der einzige) RTW einer Landwache zu Oma Brömmelkamp ausrücken muss. Auch hier in der Metropolregion muss ein RTW einer Nachbarwache ausrücken, wenn der zuständige RTW gerade Oma Brömmelkamp´s kaputte Hüfte retten muss. Und auch hier, im Speckgürtel, kann das 15 Minuten oder mehr dauern, bis dieser da ist. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der (reinen) Landrettung. Der einzige Unterschied wird sein, dass die Duplizitätsfälle in einer Metropolregion deutlich häufiger vorkommen (und daher dort meistens ohnehin schon mehr RTW stehen).


    Der sog. "erweiterte Rettungsdienst" wird hier auch nur aktiviert, wenn dauerhaft / über einen längeren Zeitraum das Alltagsgeschäft nicht gehalten werden kann. Also eben nicht ein bis zweimal am Tag. Aber durchaus bei MANV, Ü-MANV, extreme Witterung (Eisregen) oder ähnliches (nicht alltägliches). Aber nicht, wenn Oma Brömmelkamp´s Hüfte im Eimer ist. Kommt also 2 bis 4 Mal im Jahr vor. Dass die Rufdienste jedoch aufgrund Personalausfall einbestellt werden, das ist wiederum ein Alltagsgeschäft.


    Dann immer die Rufbereitschaft zu alarmieren wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Mal davon abgesehen, dass dafür nur ein Bruchteil des Personals (wenn überhaupt) zur Verfügung stände, da Wohnort zu weit von der Wache entfernt, Ruhezeit nach der Schicht, auf der Arbeit, eh schon an der Grenze der erlaubten Arbeitszeit. Selbst in Landkreisen mit nur einem Betreiber funktioniert das regelmäßig mehr schlecht als recht und selten unter 1h.

    Das ist das Problem der Beauftragten. Wenn der Träger diese Vorgabe macht und in Verträgen fixiert, dann wird der Beauftragte keine andere Wahl haben (oder darf sich eben nicht bewerben). Wohnsitznahmeregelungen sind bei Berufsfeuerwehren übrigens auch nicht so ungewöhnlich. Möglichkeiten dieses zu regeln, egal von welcher Seite aus, gibt es durchaus. Rufdienste müssen natürlich auch bei der Personalbedarfsbemessung berücksichtigt werden. Letztendlich bedeutet das auch mehr Stellen.


    Dafür hat der mir bekannte Rettungsdienstbereich Ausrückezeiten im ehrenamtlichen Bereich, die nicht deutlich länger sind als die der örtlichen FF und das mit einer sehr hohen Zuverlässigkeit.

    Fallen die ehrenamtlichen RTW weg wird es trotzdem nicht automatisch zusätzliche hauptamtliche RTW geben, aber deutlich mehr Duplizitätsfälle ohne zeitgerechte Beschickung bzw. die Zeit bis zum Eintreffen des zweiten, dritten, vierten RTW deutlich länger.

    Es ist erfreulich, dass die örtliche SEG ähnlich schnell ist wie die Freiwillige Feuerwehr. Wenn die ehrenamtlichen RTW jedoch dazu genutzt werden, um die zeitgerechte Beschickung (Hilfsfrist) zu gewährleisten, obwohl der Bedarfsplan "ausreichend" ist, es jedoch bei einem Wegfall des EA-RTW zu deutlich mehr Duplizitätsfällen kommt, wo die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann, dann ist der Bedarfsplan vielleicht doch nicht so ausreichend. Wer Bedarfsplanung mit dem nötigen Ernst verfolgt, der darf erst gar nicht mit ehrenamtlichen Strukturen zur Erreichung des Schutzzieles planen. Zu mindestens nicht im Rettungsdienst.

    Man wird sich auch sehr bedanken in der Region, wenn man dann zukünftig stundenlang der Feuerwehr beim Einsatz zuschauen muss und nicht durch das Ehrenamt ausgelöst wird.

    Hier stehen die hauptamtlichen RTW auch beim Feuer. Wenn man Pech hat auch 8 oder 12 Stunden lang, bis Schichtende ist und ein anderer übernehmen muss. Gibt es keine Patienten, so wird nach dem Verursacherprinzip abgerechnet (z. B. die Gebäudeversicherung). Läuft seit Jahren problemlos. Grund für dieses Handeln sind einige enorm hohe Rechnungen (u.a. wegen Lohnausfallkosten) durch SEG-Einheiten an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden der kommunalen Feuerwehren.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Gibt es keine Patienten, so wird nach dem Verursacherprinzip abgerechnet (z. B. die Gebäudeversicherung). Läuft seit Jahren problemlos. Grund für dieses Handeln sind einige enorm hohe Rechnungen (u.a. wegen Lohnausfallkosten) durch SEG-Einheiten an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden der kommunalen Feuerwehren.

    Höre ich so zum ersten Mal. Wird gezahlt, nur damit die Feuerwehr sich mit einem RTW sicherer fühlt? (Ich kann das Bedürfnis eines Bereitstellungs-RTW verstehen und finde das absolut okay, letztlich ist er aber nur sehr selten notwendig.)

    Und wie viel wird abgerechnet? Einmalig die Pauschale oder pro Stunde? Wenn pro Stunde, wie teuer ist dann so ein RTW?

  • Und wie viel wird abgerechnet? Einmalig die Pauschale oder pro Stunde? Wenn pro Stunde, wie teuer ist dann so ein RTW?

    Es wird ein ganz normales Notfallprotokoll erstellt, auf dessen Basis der Einsatz abgerechnet wird. Da steht zwar meist nicht viel Abrechenbares drin, aber zumindest konnte man seine Präsenz nachweisen.

  • Höre ich so zum ersten Mal. Wird gezahlt, nur damit die Feuerwehr sich mit einem RTW sicherer fühlt? (Ich kann das Bedürfnis eines Bereitstellungs-RTW verstehen und finde das absolut okay, letztlich ist er aber nur sehr selten notwendig.)

    Und wie viel wird abgerechnet? Einmalig die Pauschale oder pro Stunde? Wenn pro Stunde, wie teuer ist dann so ein RTW?

    Die ganz genauen Abrechnungsmodalitäten kenne ich auch nicht. Die RTW-Besatzung (ggf. auch NEF-Besatzung) besorgen sich über die Polizei bzw. über den Einsatzleiter der Feuerwehr die Daten des Gebäudebesitzers. Diese (Abrechnungs-) Daten werden auf dem Notfallprotokoll, wie mein Kollege vor mir das schon sagte, festgehalten und dann zur Abrechnung mit der Gebäudeversicherung eingereicht. So wird dieses seit vielen Jahren gemacht. Inwiefern es hier zu Problemen kommt, entzieht sich wieder meiner Kenntnis (Rückläufer, Zahlungsverweigerung). Fakt ist jedoch, dass der Rettungsdienst Geld kostet und Bereitstellungseinsätze nicht mehr als Fehlfahrten abgerechnet werden sollten, nur weil es keine Patienten gab, jedoch ein Sicherstellungsauftrag (Dienstleistung auf Weisung des Einsatzleiters; Alarm- und Ausrückeordnung) wahrgenommen wurde. Wenn gewünscht, so kann ich mal versuchen hier mehr Licht ins Dunkle der genauen Abrechnung (vor allem in dessen Erfolg) zu bringen. Dauert aber ggf. etwas.


    @allgemein: Verständnis habe ich durchaus dafür, dass die Feuerwehr sich einen RTW an die Seite wünscht, wenn Feuerwehrkräfte unter Atemschutz/Vollschutz im Einsatz sind. Tätigkeiten unter Atemschutz/Vollschutz bzw. im Innenangriff sind sehr belastend für den Körper. Im Detail bedeutet diese Tätigkeit, dass durch die Mitglieder des Trupps eine enorme körperliche Leistung in diesem Moment erbringen müssen. Daneben müssen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden, die fast eigene Körpergewicht erreichen können (persönliche Schutzkleidung mit Atemschutzgerät plus Öffnungswerkzeug, Löschgeräte, Fluchthauben, Kommunikationsgeräte, Gaswarngeräte, Personennotsignalgeräte). Zusätzlich wirken (ggf.) hohe Temperaturen auf die Truppmitglieder ein. Die psychische Belastung der Einsatzsituation führt zur Aktivierung des vegetativen Nervensystems und somit zur Ausschüttung von Stresshormonen, was u.a. zur weiteren Belastung des Herz-/Kreislaufsystems führt (Steigerung des Blutdruckes, Atem- und Herzfrequenz). Der Umfang der G26.3 Untersuchung hat schon seinen Grund. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind im Jahr 2019 mehr als 4.500 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz verunglückt (Zahlen für die Berufsfeuerwehren liegen mir gerade nicht vor). Bei knapp 55 % kam es zur Ausschüttung von Renten, was für einen besonders schweren Unfallverlauf spricht. Lt. der DGUV liegt der Durchschnitt von 45 meldepflichtigen Unfällen bei der Feuerwehr somit deutlich über den meldepflichtigen Arbeitsunfällen bei normalen Arbeitstätigkeiten (21). Die Tätigkeit der Feuerwehren scheint also mit deutlich mehr Risiko verbunden zu sein. Der Mittelwert der verletzten Truppmitglieder im Atemschutzeinsatz liegt lt. http://www.atemschutzunfälle.eu in Deutschland bei 85 in den letzten 10 Jahren. 8 Truppmitglieder im Atemschutzeinsatz sind in der Zeit im Einsatz ums Leben gekommen. Ich finde es daher legitim, dass ein RTW in den Bereitstellungseinsatz geht und im Rahmen der AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) bei bestimmten Stichworten / Atemstufen sofort mit alarmiert werden (bei vermuteter oder gesicherter Menschenrettung sogar 2x RTW und 1x NEF). Mich wundert es daher auch immer, dass der Bereitstellungseinsatz bei der Feuerwehr so häufig in die Kritik kommt, während die Bereitstellungseinsätze bei Polizeieinsätzen (SEK) nie kritisiert werden (die oft an 3 oder 4 Punkten mehrere RTW und NEF gleichzeitig haben wollen). Man müsste einmal vergleichend untersuchen, wie oft es bei SEK Einsätzen zu Verletzungen von Polizeibeamten (und anderen Personen) kommt und ob diese Zahlen ähnlich hoch sind wie bei Atemschutzeinsätzen der Feuerwehr. Ich vermute mal, dass diese Kritik oft aufgrund einer nicht greifbaren, eher abstrakten Gefahr heraus passiert (weil meistens passiert ja auch glücklicherweise nichts). Wenn der kleine Kevin mit Mama Chantal am Fenster steht und beide einen heißen Hintern bekommen, dann ist diese konkrete Gefahr meistens nicht kritikwürdig und wird nicht infrage gestellt.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Höre ich so zum ersten Mal. Wird gezahlt, nur damit die Feuerwehr sich mit einem RTW sicherer fühlt? (Ich kann das Bedürfnis eines Bereitstellungs-RTW verstehen und finde das absolut okay, letztlich ist er aber nur sehr selten notwendig.)

    Und wie viel wird abgerechnet? Einmalig die Pauschale oder pro Stunde? Wenn pro Stunde, wie teuer ist dann so ein RTW?

    Soalnge ein hauptamtlich besetzter Rettungswagen aus der öffentlich-rechtlichen Regelvorhaltung eingesetzt wird, gibt es in Bayern genau 0,00 Euro.

  • Fakt ist jedoch, dass der Rettungsdienst Geld kostet und Bereitstellungseinsätze nicht mehr als Fehlfahrten abgerechnet werden sollten, nur weil es keine Patienten gab, jedoch ein Sicherstellungsauftrag (Dienstleistung auf Weisung des Einsatzleiters; Alarm- und Ausrückeordnung) wahrgenommen wurde. Wenn gewünscht, so kann ich mal versuchen hier mehr Licht ins Dunkle der genauen Abrechnung (vor allem in dessen Erfolg) zu bringen. Dauert aber ggf. etwas.

    Wir wissen ja, was sollte und was ist, sind meistens leider zwei Paar Schuhe. Wenn es nicht zu viel Mühe macht, gerne ein paar mehr Infos, ich höre dieses Vorgehen tatsächlich zum ersten Mal.


    Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind im Jahr 2019 mehr als 4.500 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz verunglückt (Zahlen für die Berufsfeuerwehren liegen mir gerade nicht vor).

    Der Vergleich zur BF wäre tatsächlich interessant, ob es hier deutliche Unterschiede gibt oder nicht.


    Ich finde es daher legitim, dass ein RTW in den Bereitstellungseinsatz geht und im Rahmen der AAO (Alarm- und Ausrückeordnung) bei bestimmten Stichworten / Atemstufen sofort mit alarmiert werden (bei vermuteter oder gesicherter Menschenrettung sogar 2x RTW und 1x NEF). Mich wundert es daher auch immer, dass der Bereitstellungseinsatz bei der Feuerwehr so häufig in die Kritik kommt, während die Bereitstellungseinsätze bei Polizeieinsätzen (SEK) nie kritisiert werden (die oft an 3 oder 4 Punkten mehrere RTW und NEF gleichzeitig haben wollen).

    Ich glaube, dass die wenigsten das Risiko und die Sinnhaftigkeit einer Absicherung in Frage stellen. Problematisch ist eine längere Dauer, was bei den meisten SEK-Einsätzen nicht der Fall ist. Wenn so ein Einsatz ein oder zwei Stunden dauert, ist das sicher problemlos möglich und bevor man einen 150-Kilo-Mann durchs Haus schleppen muss, schaut man doch lieber anderen beim Arbeiten zu (oder stellt sich irgendwie prominent hin, damit man am nächsten Tag wichtig in der Zeitung erscheint...).


    Da solche Ereignisse jedoch vorhersehbar sind, finde ich eine geplante Ablösung mit entsprechender Vorhaltung der Fahrzeuge des Regel-Betriebes sinnvoll.

  • Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind im Jahr 2019 mehr als 4.500 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz verunglückt (Zahlen für die Berufsfeuerwehren liegen mir gerade nicht vor).

    Die Zahlen für die BF wirst du in der Form vermutlich nie bekommen, da Beamte und in genug Städte und Ländern dazu keine Statistik geführt wird. Schon gar nicht zentral für die ganze BRD.

  • Ich denke wir sind im Grunde gar nicht so weit auseinander.


    Nur beim Thema Wohnsitznahme bin ich anderer Meinung. Das funktioniert selbst bei Beamten regelmäßig nicht.