BRK Regen schießt scharf gegen Pläne für neues Rettungsdienstgesetz

  • Ja, leider.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Aber für die Ergänzungsprüfung ist vorausgesetzt, dass man 5 Jahre Einsatzerfahrung hat, und zwar hauptamtlich, und das sind min. 50% in Ba-Wü.

    3 Jahre, wenn man den 480 Stunden-Lehrgang macht.

    Und wenn man nach dem Erhalt der RA-Urkunde einige Jahre Vollzeit gefahren ist, und dann nur noch als Gfb /Ehrenamtlich tätig ist, steht einer Ergänzungsprüfung nichts im Wege.

  • Wobei jetzt Vollprüfung auch nicht unschaffbar ist.

    Meine Frau macht ihre zur Zeit - nach vielen Jahren Pause, neben dem fordernden Vollzeitberuf in einer gänzlich anderen Branche und Familie

    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.


    Das einzige was unschön ist,ist die finanzielle Belastung - die ist in BaWü und Bayern höher als in anderen Bundesländern da hier die Schulgebühren höher sind

    Aber das könnte ein engagierter Kreisverband ja problemlos klären ...

  • Auch auf die Gefahr hin mit meiner Meinung relativ alleine zu sein.

    In gewisser Weise kann ich den Artikel schon auch verstehen. In vielen Regionen haben sich ehrenamtliche Strukturen gebildet, die so hauptamtlich nicht abbildbar sind, aber niemand darauf verzichten möchte.


    Je länger es jetzt den Notfallsanitäter gibt desto mehr komme ich für mich zur Überzeugung, dass es ein Fehler war gleichzeitig den Rettungsassistenten "abzuschaffen".

    Dann lieber den Dreiklang in der Verantwortung aus Rettungssanitäter (mit besserer, umfangreicherer Ausbildung) für KTW, Rettungsassistent für RTW-B (BLS) und Notfallsanitäter für den RTW-C (ALS). Rettungsassistent und Notfallsanitäter kann man nicht "privat" machen sondern über Arbeitgeber / Hiorg / Feuerwehr etc. Auch mit Durchlässigkeit, so dass eine Weiterqualifizierung Rettungssanitäter --> Rettungsassistent --> Notfallsanitäter erfolgen kann.

    Gerne auch mit einer verpflichtenden Fortbildungspflicht die nach Qualifikation umfangreicher wird und der Vorgabe, dass für den Regelrettungsdienst im Jahr X Stunden erbracht werden müssen, damit in Funktion gefahren werden kann.


    Wird so nie kommen, aber mit dem Notfallsanitäter wird man noch viele Probleme bei der Besetzung der Fahrzeuge bekommen. Ich prognostiziere schon jetzt, dass er in den nächsten Jahren als Fahrer NEF aus den Gesetzen verschwinden wird, damit man das Personal auf den RTW einsetzen kann.

  • Ich finde es ganz gut, dass der Marktwert von uns Notfallsanitätern gestiegen ist.


    Und wenn es Personalnot gibt sollte man eher im Bereich der Disposition KTW <-> RTW bzw. KTW-Vorhaltezahlen was drehen; dann hat man auch genug NotSan für die RTW und auch die NEF.

  • Auch auf die Gefahr hin mit meiner Meinung relativ alleine zu sein.

    In gewisser Weise kann ich den Artikel schon auch verstehen. In vielen Regionen haben sich ehrenamtliche Strukturen gebildet, die so hauptamtlich nicht abbildbar sind, aber niemand darauf verzichten möchte.

    Ich interpretiere deine Aussage so, dass man es schlicht verpasst hat, den Rettungsdienst zu professionalisieren.

  • Auf der einen Seite ja, auch.

    Auf der anderen Seite müsste man seitens der Politik aber dann auch so ehrlich sein und erklären, was personell, technisch, qualitativ und finanziell mit einem (überwiegend) hauptamtlichen Rettungsdienst möglich wäre und wer dann im Zweifel deutlich öfter und länger auf Hilfe warten müsste oder Pech hat. Und das wäre kein exklusives Problem auf dem platten Land sondern auch in den Ballungsräumen.


    Und wenn ich mir anschaue wer in meinem Dunstkreis momentan alles Notfallsanitäter wird, dann ist es noch ein weiter Weg zur Professionalisierung (und damit ist ausdrücklich nicht die Qualität der Leute, sondern die zukünftige Tätigkeitsdauer im RD gemeint).

    Um mal die drei Hauptgruppen zu nennen.

    1. Zeitüberbrückung bis zum Studium

    2. Berufsfeuerwehr; weil dann Beamter, bessere Bezahlung und Absicherung

    3. Quereinsteiger, die durch Corona ihren Arbeitsplatz verloren haben

  • Das Personalproblem im Rettungsdienst (und im restlichen Gesundheitssystem; teilweise auch im restlichen öffentlichen Dienst) ist ein Problem der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatzgestaltung, Belastung, Entgelt, Wertschätzung, usw.).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das grundsätzliche Problem liegt in der auf lokale Gegebenheiten eingerichteten Medienarbeit.

    Konkret: macht sich der Journalist Mühe (d.h. Informationnssammlung) und berichtet auch im Zusammenhang mit einem lokalen Aufmacher über die grundsätzliche Problematik bzw. die Verhältnisse zwei Landkreise weiter?

    Oder ist diesen Journalisten der Aufmacher genug?


    Regelhaft "kennt" der Bürger die Struktur in seiner Stadt/seinem Landkreis.

    Er weiss bspw. durchaus, das er für alles was über die Basisversorgung hinausgeht in eine weit entfernte Uniklinik muß.

    Wie das funktioniert und wer das mit welcher Qualifikation geschieht - und ob es auch anderes im Sinne von Besseres gibt:?:

    Dem Bürger ist es egal...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das grundsätzliche Problem liegt in der auf lokale Gegebenheiten eingerichteten Medienarbeit.

    Konkret: macht sich der Journalist Mühe (d.h. Informationnssammlung) und berichtet auch im Zusammenhang mit einem lokalen Aufmacher über die grundsätzliche Problematik bzw. die Verhältnisse zwei Landkreise weiter?

    Oder ist diesen Journalisten der Aufmacher genug?

    Vielleicht sollte man dem Journalisten einen gescheiten Pressesprecher an die Hand geben, wenn er in den (Rettungs-) Betrieb kommt und Fragen stellt?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Vielleicht sollte man dem Journalisten einen gescheiten Pressesprecher an die Hand geben, wenn er in den (Rettungs-) Betrieb kommt und Fragen stellt?

    Hast Du mal auf der Karte gesehen wo Regen liegt?

    Da war bis 1989 die Welt zu Ende.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Hast Du mal auf der Karte gesehen wo Regen liegt?

    Da war bis 1989 die Welt zu Ende.

    Und weil da vermeintlich „bis 1989 die Welt zu Ende“ war, kann es da über 30 Jahre später keine richtige Pressearbeit geben?

    Manchmal wundere ich mich schon ein bisschen darüber, welche Zusammenhänge du so konstruierst…

  • Es kann ja eigentlich nur definierte Voraussetzungen und Anforderungen geben. Wer diese dann erfüllt, bekommt den Schein.

    Ja, die gab es ja auch im Bundesgesetz. Wurden von den Bundesländern aber völlig anderst interpretiert. In NRW wurde gesagt die 5 Jahre Berufserfahrung sind erreicht wenn man 1.350 Notfalleinsätze begleitet hat. In BaWü wurde untenstehendes festgelegt.


    Aber für die Ergänzungsprüfung ist vorausgesetzt, dass man 5 Jahre Einsatzerfahrung hat, und zwar hauptamtlich, und das sind min. 50% in Ba-Wü.


    Und ich finde schon, dass hier eine deutlicher Unterschied der definierten Voraussetzungen gegeben hat.

  • Naja, dass eine hauptberufliche Tätigkeit allein kein sicherer Prädiktor für Fachkompetenz ist, dürfte doch als Binsenweisheit gelten. Die Spreu vom Weizen trennen kann letztlich nur die Prüfung, nicht die Zugangsvoraussetzungen. Da hat man meiner Meinung versäumt, eine klare Erwartungshaltung für die Ergänzungsprüfung zu formulieren, oder, was besser gewesen wäre, für alle das Vollexamen anzuordnen.

  • Ich habe den Artikel nicht gelesen. Die Spitzenabdeckung ist sicherlich überall wo es keine BF im RD gibt ein Thema. Ohne Ehrenamt geht es zwar - aber dann wird dem Bürger schlechter geholfen. Der NFS wird im Ehrenamt sicherlich die Ausnahme bleiben, Der RettAss ist ein Auslaufmodell und spielt in Zukunft keine Rolle mehr.

    Ich persönlich halte Ehrenamtliche Fahrzeuge als Ergänzung zur Regelvorhaltung für sinnvoll. Besetzt mit zwei RS (als Quali der Ehrenamtlichen), einer davon mit Erfahrung d.h. mehreren Jahresfortbildungen und einer relevanten Zahl an Notfalleinsätzen. Ob man die Fahrzeuge dann Bereitschafts-RTW, Notfall-KTW oder anders nennt ist egal. Fahrzeuge die mit NA richtig versorgen können sind ein Benefit. Diese Fahrzeuge sollten klar transportieren dürfen ABER sich vom richtigen RD mit NFS unterscheiden. Eine Begrenzung auf ca. 100 Einsätze je Jahr sorgt dafür das der Regel RD sinnvoll dimensioniert wird.

    Aktuell wird das in vielen Ländern nicht oder nur für MANV beachtet, dann auch z.T. mit lausiger Qualifikationsanforderung.

  • Und weil da vermeintlich „bis 1989 die Welt zu Ende“ war, kann es da über 30 Jahre später keine richtige Pressearbeit geben?

    Manchmal wundere ich mich schon ein bisschen darüber, welche Zusammenhänge du so konstruierst…

    Ordentliche Pressearbeit ist grundsätzlich überall möglich.

    Sie kostet Geld.

    Im Gegensatz zu einer grossen oder sogar überregionalen Tageszeitung wage ich die Behauptung das dort die Personal- und Finanzgrundlagen eben nicht so reichlich sind.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich habe den Artikel nicht gelesen. Die Spitzenabdeckung ist sicherlich überall wo es keine BF im RD gibt ein Thema. Ohne Ehrenamt geht es zwar - aber dann wird dem Bürger schlechter geholfen.

    Es könnten (beispielsweise) Rufdienste für Spitzenbedarf-RTW eingeführt werden, Vorlaufzeit 30-45 min. Ohne BF mit RD ist man nicht zwingend auf das Ehrenamt (SEG) angewiesen. Ist aber natürlich billiger.

    Ich persönlich halte Ehrenamtliche Fahrzeuge als Ergänzung zur Regelvorhaltung für sinnvoll. Besetzt mit zwei RS (als Quali der Ehrenamtlichen), einer davon mit Erfahrung d.h. mehreren Jahresfortbildungen und einer relevanten Zahl an Notfalleinsätzen. Ob man die Fahrzeuge dann Bereitschafts-RTW, Notfall-KTW oder anders nennt ist egal. Fahrzeuge die mit NA richtig versorgen können sind ein Benefit. Diese Fahrzeuge sollten klar transportieren dürfen ABER sich vom richtigen RD mit NFS unterscheiden.

    Das Thema hatten wir ja schon einige Male im Forum; Ich finde, dass N-KTW und KTW für den SEG-Bereich völlig ausreichend sind. Damit sind die Qualifikationsanforderungen einfacher zu erreichen, der Kostendruck ist geringer (weniger Anforderungen an das FZG und an die Medizintechnik) und erfahrungsgemäß (ja, ich weiß - "hier" oder "da" sind die Erfahrungen ganz, ganz anderes) sind N-KTW/KTW ausreichend.

    Eine Begrenzung auf ca. 100 Einsätze je Jahr sorgt dafür das der Regel RD sinnvoll dimensioniert wird.

    Das ist aber schon ganz schön viel, wie ich finde (alle 3,5 Tage ein Einsatz). Das sind Einsatzgrößen von kleineren Schwerpunkt- oder von Stützpunktfeuerwehren.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es könnten (beispielsweise) Rufdienste für Spitzenbedarf-RTW eingeführt werden, Vorlaufzeit 30-45 min.


    Prinzipiell gibt es diese Möglichkeit in Bayern, sie heißt "kurzfristige Vorhalteerhöhung". Hier in München frägt dann der RZV bei erhöhtem Einsatzaufkommen die Rettungsdienstbetreibenden ab, wer freiwillig und kurzfristig zusätzliche Rettungsmittel (die in der Fläche verteilten Reservefahrzeuge) in Dienst nehmen kann. Falls die Zahl nicht reicht, so können die Rettungsdienstbetreibenden auch dazu verpflichtet werden, ihre Reservefahrzeuge zu besetzen. Wie diese Vertragsklauseln damals eingeführt wurden, war es...schwierig...aber das System hat sich gut etabliert und bewährt.


    Ich gehe davon aus, dass es auch in Regen entsprechende Vorkehrungen gibt. Etwas dünner, weil keine Großstadt, aber prinzipiell vorhanden.

  • Es könnten (beispielsweise) Rufdienste für Spitzenbedarf-RTW eingeführt werden, Vorlaufzeit 30-45 min.

    Die nützen natürlich nicht wenn der individuelle Notfall nicht bedient zeitnah werden kann. Wie gehen wir in einem ländlichem Bereich damit um dass die nächsten RTW im Einsatz sind? Welche Wartezeiten auf einen Regel-RTW sind noch tolerabel? 20, 25, 30 oder 45 Minuten ? Ab wann ist der ehrenamtliche Notfall-KTW die bessere Alternative für den einzelnen Patienten? Die Fahrzeuge sind für den MANV/ KatS ohnehin meist vorhanden, Ehrenamtliches Personal sollte aus den gleichen Gründen auch vorhanden sein.