Baden-Württemberg will landesweit einheitliche SAA bis 2022 einführen.

  • Bei den Kompetenzen der NotSan sei das Innenministerium bestrebt, eine landesweit einheitliche Implementierung der Vorab-Delegation umzusetzen. Unter Vorsitz des Landes erarbeite eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger, der Ärzteschaft sowie der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg) die für die Einführung auf Landesebene notwendigen Regelungen und Prozesse. Als fachliche Grundlage für die Vorab-Delegation seien geeignete Standardarbeitsanweisungen erforderlich. Die bestehenden Handlungsempfehlungen seien nach allgemeiner Auffassung dafür nicht geeignet, da sie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie den rechtfertigenden Notstand ausgerichtet entwickelt wurden.

    Das Land will sich daher an der Fünf-Länder-Arbeitsgruppe beteiligen, eine Unterarbeitsgruppe des Bundesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst, die mit den „Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfaden für den Rettungsdienst“ (SAA und BPR) eine „fachlich fundierte und praxistaugliche Grundlage speziell für die Vorab-Delegation entwickelt“ habe. Es sei machbar, ab dem kommenden Ausbildungsjahr 2022 die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg anhand der SAA und BPR auszubilden, sodass es keiner Aktualisierung der Handlungsempfehlungen mehr bedarf.

    Link

  • Wäre eine interessante Frage, in wie weit Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund des § 2a NotSanG überhaupt noch bindend wären. Aber es ist natürlich schön, dass das Land Ba-Wü schon nach nur 7 Jahren nach Einführung des NotSanG den Bedarf erkannt und hat und ankündigt, tätig werden zu wollen.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Gott. Ich finde die Dinger ja furchtbar.

    Und schön,dass man Mal wieder nur eine Berufsgruppe fragt.

  • Gott. Ich finde die Dinger ja furchtbar.

    Handlungsempfehlungen im Allgemeinen oder bestimmte?

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  • Die der vier-Länder-Arbeitsgruppe die jetzt ja "fünf" sind.


    Handlungsempfehlungen als solche bin ich, solange sie vernünftig und interdisziplinär erstellt wurden, sehr gut und absolut notwendig.

  • Die der vier-Länder-Arbeitsgruppe die jetzt ja "fünf" sind.

    Liegen die Dir schon vor? Wenn ja, wäre ich dankbar, mal einen Blick darauf werfen zu können.

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  • Das ja n halbes Lehrbuch... Ich dachte, SAA wenden sich an ausgebildetes Personal.

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  • Die Wahrheit zu dieser Aussage könnte Teile der Bevölkerung verunsichern.

  • Das ja n halbes Lehrbuch... Ich dachte, SAA wenden sich an ausgebildetes Personal.

    Jein.

    Ich bin zwar befangen als Bewohner NRWs, aber ich finde sie von allen "Freigaben" die ich bisher gesehen habe ziemlich gut. Es gibt immer was zu verbessern, aber der Vorgehenspfad ist immer gleich und die Maßnahmen soweit eigentlich recht brauchbar... So sie denn auch freigegeben werden...


    Das mit dem Lehrbuch ist nicht ganz falsch, gründet aber auch ein wenig darauf, dass die Schulen (zumindest in NRW) diese als Prüfungsgrundlage nehmen müssen. Jeder Azubi lernt die also während seiner Ausbildung kennen und anwenden und wird hierauf geprüft. Und da braucht es dann eben vielleicht ein paar mehr Infos.

  • Was meinst Du damit? Sag jetzt bloß nicht, dass landesweit einheitliche SAA dann vom lokalen Fürst wieder beschnitten werden können?

    Aber natürlich, denke ja nicht, daß es in Sachsen flächendeckend benutzt wird. Meine Stadt hat was anderes, der LK daneben nutzt diese o. g. SAA

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Was meinst Du damit? Sag jetzt bloß nicht, dass landesweit einheitliche SAA dann vom lokalen Fürst wieder beschnitten werden können?

    Meiner Kenntnis nach ist es in MV wohl so, dass die landesweit eingeführt worden sind. Ich war bis zu dem Post von DaniRA immer der Meinung, dass dies auch in den anderen Bundesländern so ist...außer in NRW (natürlich). Denn wir können alles besser!
    Im Ernst: was ich von der zuständigen Stelle im Ministerium halte habe ich ja schon öfter zum Ausdruck gebracht und auch hier habe ich lange gebraucht bis ich verstanden habe wieso sie diese SAA für Schulen verbindlich machen (was mMn richtig ist) und die aktive Umsetzung nur als "dringende Empfehlung" raus geben.
    Der Grund ist wohl der, dass, so habe ich mir sagen lassen, man hier im Ministerium haftungsrechtliche Sorgen hatte.
    Wenn der Monschi Herrn Kleinschmidt jetzt nämlich ein Medikament gibt kann es bei Problemen und Schäden ja zu Ansprüchen seitens des Patienten kommen, die gezahlt werden müssen. Und hier befürchtet das Land, dass die Kommune dann eben diese Kosten abwälzen will à la "Ich hätte die ja gar nicht freigegeben, aber das Land hat das ja angewiesen. Meine Retter sind dazu gar nicht in der Lage und überhaupt! Land zahl du!" Was dann wiederum gekontert werden könnte vom Land mit "Naja, dann muss du es ihnen halt beibringen und einen anständigen Test machen, denn das was du da abnimmst ist ja..." usw.
    Um dieses Karussell zu durchbrechen und jahrelangen Rechtsstreit vorzubeugen hat das Land dann einfach gekniffen und die Verantwortung abgewälzt durch diese schwammige Umschreibung.

    Ob sie umgesetzt werden in NRW? Nun, sagen wir mal so: ich darf aktuell eine Perfalgan geben bei stärksten Schmerzen, wenn der Notarzt bereits auf dem Weg ist... Warum wir nicht mehr dürfen ist nicht ganz klar. Sehr lange Zeit hat unserer ÄLRD das wohl nicht so optimal gefunden, wollte eine breite Masse an NotSan haben und in der Block-Fobi die Medis nochmal besser erklären / schulen. Aktuell sollen wohl angeblich die HiOrgs das Problem sein, die hier bremsen, da wegen Corona das Ganze ja nicht schulbar und einführbar sei und auch rechtlich ja immer noch nicht ganz klar und die Mitarbeiter dann ja auch anders bezahlt werden müssten. Keine Ahnung was da stimmt. Flurfunk ist interessant, aber zuweilen auch gruselig.
    Hinzu kommt, dass es ja gerade im Pott auch eine breite Allianz gibt, die schon ein Curriculum entwickelt haben und dieses weiterhin natürlich auch umsetzen wollen, aber da können andere Forenmitglieder mehr zu sagen.


    Btw: Die SAA aus NRW etc. enthalten kein (geeignetes; nachträglich eingefügt) Analgetikum.

    Klares Jein. NRW betreibt ja (angeblich) erfolgreich in doch schon einigen Regionen den Tele-Notarzt, welcher ja auch erklärtes Ziel der Landesregierung ist ihn flächendeckend einzuführen. Und hier sind die BTM, auf die du vermutlich abzielst, dann ja auch drüber möglich freigegeben zu werden. Ich kenne in NRW einen Kreis, der die Gabe von Morphin zusätzlich freigegeben hat zu den gesamten SAA. Der dort tätige ÄLRD hat dies mal auf einem Kongress erklärt und auch für mich schlüssig gut begründet. Auch unserer ÄLRD hätte wenig Scheu Piritramid freizugeben.
    Die BTM-Gabe ist nun mal rechtlich doch recht eindeutig als "ärztliche Maßnahme" deklariert, daher wird es nicht getan und man verweist halt auf den Tele-NA. Aber Ketanest / Midazolam fände ich schon brauchbar.

  • ...und durch 4 kleine Kaiser ersetzt......


    Die meisten Betriebe haben nach wie vor Ärztliche Verantwortliche. Mit mehr oder weniger großem Ego.

    Hast du von denen Mal ernsthaft was gehört? Bis auf die Affäre um die EVM in Müllheim war da ja bis jetzt wenig zu hören, zu mindestens hier.

    99% der RDLer, inkl. Führungspersonal, weiß imho nicht Mal, dass es die gibt.

  • Was meinst Du damit? Sag jetzt bloß nicht, dass landesweit einheitliche SAA dann vom lokalen Fürst wieder beschnitten werden können?

    Zumindest die (Vorab-)Delegation kann und muss durch den dafür Verantwortlichen, regelmäßig wohl den ÄLRD, erfolgen, der dafür dann auch die Verantwortung trägt. So wenig, wie man ihm als Arzt die Behandlung eines Patienten vorschreiben kann, so wenig kann man ihm vorschreiben, was er an wen delegiert.

    Btw: Die SAA aus NRW etc. enthalten kein (geeignetes; nachträglich eingefügt) Analgetikum.

    Was fehlt Dir denn? (Abgesehen von Btm, deren Verabreichung sich nicht legal ohne vorherige ärztliche Untersuchung delegieren lässt.)

  • ........

    Was fehlt Dir denn? (Abgesehen von Btm, deren Verabreichung sich nicht legal ohne vorherige ärztliche Untersuchung delegieren lässt.)

    Mir fehlt zum einen Metamizol. Für viszerale Schmerzen ein brauchbares Medikament.


    Zum anderen halte ich den Einsatz von Paracetamol im RD weiterhin für einen frustranen Versuch, etwas zu finden, was sich legal dem Notfallsanitäter an die Hand geben läßt, ohne den heiligen Gral anpacken zu müssen.


    Für die Behandlung von leichten bis mittelstarken Schmerzen (das ist die Indikation für die Gabe von Paracetamol), brauche ich doch keinen RD. Das Parcetamol hat doch jeder zu Hause in der Hausapotheke.


    Zudem fahren wir ja nicht zu Patienten mit Kopf- oder Zahnschmerzen. Da würde ich mir das Paracetamol ja noch gefallen lassen.


    Für starke Schmerzen bleibt nur das Ketamin S in Kombination mit Midazolam. Allerdings erst nach frustranem Behandlungsversuch mit Paracetamol.

    Ich bin mir nicht sicher, ob man dem polytraumatisiertem Motorradfahrer diesen Ablauf mit dem Wissen, dass das erste nicht helfen wird, wirklich zumuten möchte. Das ist doch Unfug.


    Uns wird die Durchführung einer Dissoziativen Narkose mit Ketamin und Midazolam zugetraut, aber es scheint nicht möglich, einen Weg zu finden, der den Einsatz eines erprobten, gut steuerbaren und antagonisierbaren Analgetikums ermöglicht?


    Zudem fällt das Ketamin bei kardialen Patienten raus. Eine große Gruppe unserer Patienten.

    Bei demenzieller Erkrankung würde ich es auch nicht einsetzen. Ein Großteil der Altenheimfraktion fällt also auch weg.


    Dass ein HI-Patient von Morphin nicht nur durch die Analgesie, sndern auch von der Vorlastsenkung profitiert ist ja auch erwiesen.


    Somit enthalten wir einer großen Gruppe an Patienten eine ADÄQUATE Schmerztherapie vor.


    Stattdessen sollen wir mit ungeeigneten Mitteln Patienten vera....schen gehen.......


    Unfassbar.


    Da ist kein Fortschritt gegenüber dem Status quo erkennbar.

  • Mag sein, nur sind BTM aktuell nun mal rechtlich nicht möglich und Novalgin hast diese Summe Nebenwirkung der Agranulozytose und ist deswegen leider hat in der Kritik und somit schlecht delegierbar.


    Aber wenn es den möglich wäre würde ich deinen Weg gerne doch gehen, ja. :)