Wie gefährlich sind Blaulichtfahrten

  • Das ist in Deutschland eben anders (und ich kenne zu mindestens einen Verkehrsrechtler in .CH der das anders sah).


    Der Fahrer ist alleine verantwortlich. Und es gibt nunmal gute Gründe auf die Nutzung zu verzichten.

  • Der Konsens hier war: Hinfahrt (und wie) zum Einsatzort ist eine Anweisung der Leitstelle, diese Anordnung muss zwingend immer befolgt werden. Ob ich aber mit Sondersignal 30 oder 100 km/h fahre, ist mir überlassen, da ich die aktuelle Verkehrssituation, resp. die Begebenheiten live sehe.

    Wie vom Einsatzort zum Ziel gefahren wird, ist in jedem Fall die Entscheidung des am höchsten Qualifizierten, den Patienten betreuenden Mitarbeiters.

    Ich denke, dass man darunter versteht, die Fahrt oder den Transport nicht absichtlich zu verzögern. Niemand kann einem Fahrer eine Sonderrechtsfahrt anordnen, wenn er sich, warum auch immer, nicht dazu in der Lage sieht, diese durchzuführen. Ein Hubschrauber bleibt auch am Boden, wenn der Pilot das so möchte.

  • Ob Sonderrechte genutzt werden, entscheidet der Transportführer. Der Fahrzeugführer entscheidet, wie diese genutzt werden. Ich kann tatsächlich auch mit Blaulicht mit 20km/h bei Blitzeis durch die Stadt fahren.

    Wo kommt denn der Unsinn her, das man schneller fahren müsste, nur weil man Sonderrechte nutzt?

    Und auf welcher Grundlage entscheidet der Fahrzeugführer, dass der Patient ohne Sonderrechte transportiert werden soll, wenn der Transportführer das anders entschieden hat?

  • Ob Sonderrechte genutzt werden, entscheidet der Transportführer. Der Fahrzeugführer entscheidet, wie diese genutzt werden. Ich kann tatsächlich auch mit Blaulicht mit 20km/h bei Blitzeis durch die Stadt fahren.

    Wo kommt denn der Unsinn her, das man schneller fahren müsste, nur weil man Sonderrechte nutzt?

    Und auf welcher Grundlage entscheidet der Fahrzeugführer, dass der Patient ohne Sonderrechte transportiert werden soll, wenn der Transportführer das anders entschieden hat?

    Danke Karsten, du sprichst mir aus der Seele.


    Sondersignal heisst eben nicht unbedingt schnelles fahren…

  • Sonderrechte bedeuten zumindest in Deutschland aber auch über rote Ampeln, entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu fahren oder auf der Straße oder im Halteverbot zu parken. Da ohnehin immer nach der örtlichen Situation zu handeln ist, ist eine Verpflichtung, diese in Anspruch zu nehmen für mich sinnlos.

  • Ich hatte auch schon einige male die Diskussion als ich das Blaulicht bei Nebel ausschalten wollte. Aufgrund der Wetterverhältnisse war eh kein schnelles fahren möglich. Der Beifahrer bestand auf Blaulicht also ging es aufgrund der schlechten Sicht noch langsamer voran.

    Letztendlich entscheidet der Fahrzeugführer wie schnell er fährt damit alle sicher von A nach B kommen.

  • Wo ist die rechtliche Grundlage für das NEFmit Blau zu fahren, wenn der NA im RTW mitfährt?

    Gehts um den RTW oder das NEF? Übrigens ist die Grundlage dafür, dass ich hin und wieder auch mit dem NEF mit Sondersignal im Status 7 fahre die gleiche wie beim RTW.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Ob Sonderrechte genutzt werden, entscheidet der Transportführer. Der Fahrzeugführer entscheidet, wie diese genutzt werden. Ich kann tatsächlich auch mit Blaulicht mit 20km/h bei Blitzeis durch die Stadt fahren.

    Wo kommt denn der Unsinn her, das man schneller fahren müsste, nur weil man Sonderrechte nutzt?

    Und auf welcher Grundlage entscheidet der Fahrzeugführer, dass der Patient ohne Sonderrechte transportiert werden soll, wenn der Transportführer das anders entschieden hat?

    Ich gehe Mal davon aus, dass du Wegerechte bzw. Sondersignal meinst. Dazu: z.B. weil bei bereits bescheidenen Straßenverhältnissen eine weitere Beeinflussung von Verkehrsteilnehmern nicht auszuschließen ist. Aus der eigenen Erfahrung: Wenn da draußen eh schon Blitzeis ist und die Autofahrer am Kämpfen sind muss ich nicht noch mit Sondersignal fahren - das sorgt nur dafür, dass ich nicht ankomme weil ich pro 1km drei Eigenauffindungen bearbeiten muss.

    Bei Nebel aber auch generell längeren Dunkelheitsfahrten kann es Sinn machen auf das Sondersignal zu verzichten. Ich hab früher z.B. am ITW (wo du gerne mal ein paar hundert km mit Sonder fährst) gerne nachts auf der Autobahn das Sondersignal ausgemacht. Es macht es keinen Unterschied und der Rest ist eh schneller als du.

    Das leitet auch gleich zum nächsten Punkt über: Wenn ich mich als Fahrer nicht mehr in der Lage sehe das Fahrzeug unter der zusätzlichen Belastung zu fahren die Sondersignal mit sich bringt - dann bleibt das auch aus. Ich hatte neulich erst den Fall einer jungen Kollegin bei der sich das im Transportverlauf ergab - sie war durch den ersten echten Kindernotfall eh schon am Ende. Als dann das Rescuetrack fröhlich in zwei Sperrungen rein lotste und die Umleitung durch einen quer stehenden LKW blockiert war, war die Gute kurz vor dem Nervenzusammenbruch. Hier Sonder- auszuschalten und mit minimalem Zeitverlust sicherer weiter zu fahren war die richtige Entscheidung.


    Daher entscheidet der Transportführer und die Leitstelle hier aus meiner Sicht nichts - sie sind auch nicht diejenigen die nachher vor Gericht stehen. Sondern sie geben Sondersignal frei - sprich erst mit ihrer Einwilligung kann es überhaupt genutzt werden.

    Hier muss die Kaskade auch so aussehen: NA-> RTW-NFS -> RTW-Fahrer.

  • Gehts um den RTW oder das NEF? Übrigens ist die Grundlage dafür, dass ich hin und wieder auch mit dem NEF mit Sondersignal im Status 7 fahre die gleiche wie beim RTW.

    Ich dachte es geht die ganze Zeit um das NEF (und fahrt im Status 7 ohne NA) :person_shrugging_medium_skin_tone:

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Daher entscheidet der Transportführer und die Leitstelle hier aus meiner Sicht nichts - sie sind auch nicht diejenigen die nachher vor Gericht stehen. Sondern sie geben Sondersignal frei - sprich erst mit ihrer Einwilligung kann es überhaupt genutzt werden.

    Nicht wirklich; es bedarf - nach deutschem Recht - keiner "Freigabe" für die Inanspruchnahme von Sonderrechten oder Wegerecht (oder das Einschalten von Blaulicht und/oder Einsatzhorn), und eine solche "Freigabe" genügt auch nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Voraussetzungen vorliegen. Das entscheidet und verantwortet im Grundsatz der Fahrer, aber auf Basis der Einschätzung durch die Leitstelle (auf der Anfahrt) oder des Transportverantwortlichen (mit Patient).


    Um das einfach zu fassen: Die Leitstelle oder der medizinisch Verantwortliche auf dem Fahrzeug entscheiden, wie eilig die Fahrt ist. Der Fahrer entscheidet dann, wie er das umsetzt.

  • So war es auch gemeint - die genannten Stellen das Vorliegen der Gründe ggf. fest - hier muss sich der Fahrer ggf. halt auch daran orientieren.

  • Ob Sonderrechte genutzt werden, entscheidet der Transportführer. Der Fahrzeugführer entscheidet, wie diese genutzt werden. Ich kann tatsächlich auch mit Blaulicht mit 20km/h bei Blitzeis durch die Stadt fahren.

    Wo kommt denn der Unsinn her, das man schneller fahren müsste, nur weil man Sonderrechte nutzt?

    Und auf welcher Grundlage entscheidet der Fahrzeugführer, dass der Patient ohne Sonderrechte transportiert werden soll, wenn der Transportführer das anders entschieden hat?

    Ich als Feuerwehrmensch komme immer ganz durcheinander, wenn ich Fahrzeugführer als Fahrer erklärt bekomme. Bei der Feuerwehr sitzt der Fahrzeugführer immer vorne rechts. Er ist der Einheitsführer, der Führer des Fahrzeuges quasi. Das verstehen hier sogar die HiOrgs. Ach so, beim Rest stimme ich übrigens zu.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme, aber die Regel wird nicht über die Aufnahmen definiert.

    Und nur weil ich (jetzt extra) mit Sondersignal fahre, um Sonderrechte und Wegerechte zu nutzen, heißt das ja nicht, dass ich ohne Verstand unterwegs bin (aka Horn an-Hirn aus).

    Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

    Der Transportführer (NA oder NotSan) stellt fest, dass der Patient kritisch ist und teilt dies dem Fahrzeugführer (idR. RS) mit. Und dieser entscheidet jetzt, dass er lieber ohne Sonder- und Wegerechte fahren möchte?

    Es ist doch wie bei allen anderen Entscheidungen im Rettungsdienst, wenn ich von der Regel abweiche, brauche ich eine Begründung. Damit wird aber nicht die Regel außer Kraft gesetzt.

  • Ich als Feuerwehrmensch komme immer ganz durcheinander, wenn ich Fahrzeugführer als Fahrer erklärt bekomme. Bei der Feuerwehr sitzt der Fahrzeugführer immer vorne rechts. Er ist der Einheitsführer, der Führer des Fahrzeuges quasi. Das verstehen hier sogar die HiOrgs. Ach so, beim Rest stimme ich übrigens zu.

    Das Gesetz (StVG, StVO) spricht vom Fahrer als Fahrzeugführer (oder im Falle der StVO nach einem schweren Fall von Genderitis von "den Fahrzeugführenden"). Abgesehen davon, das man Rechtsfragen sinnvollerwerise in der Diktion des Gesetzes beantwortet, ist das m.E. auch zutreffender, denn wenn jemand das Fahrzeug führt, dann der Fahrer; dafür hat er ja auch einen - Achtung! - Führerschein. :) - Der Einheitsführer hingegen führt die entsprechende Einheit, also Gruppe, Staffel oder Trupp, nicht (nur) das Fahrzeug. Insofern ist der Sprachgebrauch der Feuerwehr abweichend.

  • Nennen wir ihn doch einfach Maschinist.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.