Neuer Fortbildungserlass für NRW

  • Ich frage mich auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? § 4 Abs. 6 RettG NRW sieht eine Verordnungsermächtigung nur für die RettSan bzw. RettHelfer-Ausbildung vor. Bleibt also eigentlich nur eine "qualifizierte Meinungsäußerung" über...

  • Spannend finde ich vielmehr, dass eine einzelne (?) Bezirksregierung in NRW auch eine hieraus resultierende Fortbildungspflicht für Einsatzkräfte im Katastrophenschutz sieht.


    Meiner Meinung nach besteht hier keine Verpflichtung für eine 30h-Fortbildung nach dem von Monschi genannten Fortbildungserlass, da der Katastrophenschutz gar nicht unter das Rettungsdienst-Gesetz fällt.

    Sofern natürlich Rettungsmittel nach RettG von Einsatzkräften der ehrenamtlichen Einsatzeinheiten besetzt werden, sehe ich das Ganze anders. Für z.B. den GW-San dann allerdings nicht.


    Unabhängig von der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit von regelmäßigen Fortbildung im Rahmen einer Qualitätssicherung ist bei ehrenamtlichen Rettungshelfern/Rettungssanitätern, die nicht im Rettungsdienst aktiv sind, sondern vielmehr z.B. bei Besetzung eines GW-San im Rahmen des KatS (oder auch als Technik-/Betreuungshelfer) mitwirken, das Erreichen von 30 Fortbildungsstunden schon eine gewisse Herausforderung...


    Wie seht ihr das? Würde mich über Meinungen freuen!

  • Wie richtig gesagt, sollten insb. ehrenamtliche Helfer eher mehr als weniger (praktische) Fortbildungsstunden sammeln.

    Da diese ja idR über HiOrgs mit regelmäßigen Dienstabenden verfügen, ist das durchaus möglich, wenn man ein oder zwei Ausbilder in der Reihe hat, die zertifizierte Fortbildungen geben dürfen oder alternativ im Zusammenschluss mit anderen Organisationen/Ortsvereinen.

    Zusätzlich gibt es ja auch Ausbildungsveranstaltungen, welche für Ehrenamtliche besuchbar sind, bzw. diese als Zielgruppe haben (bspw. OFIRTA).


    Hatte selbst zumindest nie Probleme mit diesem Thema. Es erleichtert es natürlich, wenn der Helfer einen gewissen Eigenantrieb zeigt.

  • Wie richtig gesagt, sollten insb. ehrenamtliche Helfer eher mehr als weniger (praktische) Fortbildungsstunden sammeln.

    Da diese ja idR über HiOrgs mit regelmäßigen Dienstabenden verfügen, ist das durchaus möglich, wenn man ein oder zwei Ausbilder in der Reihe hat, die zertifizierte Fortbildungen geben dürfen oder alternativ im Zusammenschluss mit anderen Organisationen/Ortsvereinen.

    Zusätzlich gibt es ja auch Ausbildungsveranstaltungen, welche für Ehrenamtliche besuchbar sind, bzw. diese als Zielgruppe haben (bspw. OFIRTA).


    Hatte selbst zumindest nie Probleme mit diesem Thema. Es erleichtert es natürlich, wenn der Helfer einen gewissen Eigenantrieb zeigt.

    Bei einem durchschnittlich engagierten Ehrenamtler und angebotener Übungsdienst alle 14 Tage kommt der Ehrenamtler auf deutlich mehr Fortbildungsstunden als der durchschnittliche Hauptamtler.

    Mit etwas Geschick kann man den Übungsplan auch so auslegen, dass dort die Inhalte aus den 30h Fortbildung abgebildet werden.

    Ich bin ein großer Freund von 30h Fortbildung für Haupt- und Ehrenamt zusammen. Manche Ehrenamtler können auch in der Woche, ansonsten bieten sich mehrere Wochenendtermine an. Hat früher immer funktioniert.


    Was mich persönlich stört ist die Trennung der Fortbildung nach Qualifikation. Da hätte ich es mir eher gewünscht, dass die 30h die Basis für alle Qualifikationen sind (wie bisher) und die Notfallsanitäter zusätzliche Fortbildungsstunden erbringen müssen.

  • Aber der Fortbildungsbedarf für KatS-Helfer unterscheidet sich doch inhaltlich erheblich von dem für Rettungsdienstpersonal, selbst wenn die KatS-Helfer auch RS sind. Das sind doch völlig unterschiedliche Aufgabenfelder!

  • Da möchte ich nicht widersprechen. Ich bin von dem mir bekannten Status quo ausgegangen. Alle mit RD-Qualifikation machen auch RD-Fortbildungen oder arbeiten im RD. In den Fachdiensten (als Beispiel: Funk, Technik, Verpflegung) wird spezifische Ausbildung betrieben, allerdings dann auch keine Rettungsmittel (KTW, RTW) besetzt, wenn keine RD-Fortbildung vorhanden ist (trotz RD-Qualifikation).

  • Bei einem durchschnittlich engagierten Ehrenamtler und angebotener Übungsdienst alle 14 Tage kommt der Ehrenamtler auf deutlich mehr Fortbildungsstunden als der durchschnittliche Hauptamtler.

    Mit etwas Geschick kann man den Übungsplan auch so auslegen, dass dort die Inhalte aus den 30h Fortbildung abgebildet werden.

    Cave: nicht alle Fortbildungsstunden sind hier qualifizierte Fortbildungsstunden.


    Was auch Sinn macht, da tw. Helfer "Fortbildungen" halten, bei denen diese ihre Erfahrungen aus dem San-Kurs vor 40 Jahren vortragen. Persönliches Highlight meinerseits ist hierbei, dass die Definition eines Schocks als Erläuterung für ein Trauma herhalten musste.

  • Cave: nicht alle Fortbildungsstunden sind hier qualifizierte Fortbildungsstunden.


    Was auch Sinn macht, da tw. Helfer "Fortbildungen" halten, bei denen diese ihre Erfahrungen aus dem San-Kurs vor 40 Jahren vortragen. Persönliches Highlight meinerseits ist hierbei, dass die Definition eines Schocks als Erläuterung für ein Trauma herhalten musste.

    Das ist auch völlig in Ordnung, wenn nicht alles zählt. Wenn man es nicht geändert hat (da fehlen mir die Informationen) gibt es in NRW auch Vorgaben wie lange eine Fortbildungsveranstaltung mindestens sein muss (3h???), damit sie für die 30h Jahresfortbildung zählt und wer unterrichten darf. Das wurde dann bei der ein oder anderen Bereitschaft schon eng.

  • Was auch Sinn macht, da tw. Helfer "Fortbildungen" halten, bei denen diese ihre Erfahrungen aus dem San-Kurs vor 40 Jahren vortragen. Persönliches Highlight meinerseits ist hierbei, dass die Definition eines Schocks als Erläuterung für ein Trauma herhalten musste.

    Sinnvollerweise sollten auch die Fortbildungen von entsprechend qualifizierten Ausbildern gehalten werden ... oder man bildet eben nur jedes zweite Mal fort und trifft sich dazwischen zum Klönen. Allemal sinnvoller als Fortbildungen zweifelhaften Inhalts durch Personal zweifelhafter Qualifikation.