Notsan trotz mehrmaliger Nichtbestander Erganzungsprüfung

  • Hallo ich habe eine Fragen


    ein Bekannter hat in einer Stadt X-Y die ergänzungsprüfung nicht bestanden, selbst den Wiederholerteil und danach nach erfolgreichen rechtswiederspruch seine Prüfung zum Notfallsanitäter nicht bestanden


    Jetzt arbeitet er in einer anderen Stadt bei einem neuen Arbeitgeber, dieser hat ihn zum Notfallsanitäter EP1 gesendet. Die schule ist bekannt das dort niemand durchfällt. somit hat er auch bestanden.

    Ist das eine Rechtslücke?
    wenn das rechtswidrig ist, wo kann man dies melden ??

  • Ich hab dazu viele Fragen. Die (für mich) aber zuvorderst stehende Frage ist, wieso man besagten Kollegen melden möchte und was das entsprechende Ziel sein soll?

  • Ich hab dazu viele Fragen. Die (für mich) aber zuvorderst stehende Frage ist, wieso man besagten Kollegen melden möchte und was das entsprechende Ziel sein soll?

    Jemand fällt drei Mal durch und nutzt dann die Unwissenheit des neuen AGs aus, um sich doch irgendwie die Urkunde zu erschleichen. Findest du das gut? So ein Verhalten wirft ein desaströses Bild auf unseren Berufsstand und ganz ehrlich: wer drei Mal durchfällt (zudem die EP), ist vielleicht auch nicht jemand, den man zwangsläufig im Beruf halten sollte.

  • Jemand fällt drei Mal durch und nutzt dann die Unwissenheit des neuen AGs aus, um sich doch irgendwie die Urkunde zu erschleichen. Findest du das gut? So ein Verhalten wirft ein desaströses Bild auf unseren Berufsstand und ganz ehrlich: wer drei Mal durchfällt (zudem die EP), ist vielleicht auch nicht jemand, den man zwangsläufig im Beruf halten sollte.

    Ganz ehrlich mal : was geht es mich an? Weiß ich wie die Prüfungen im Vorfeld verlaufen sind? Weiß ich woran sie gescheitert sind? Wie mache ich woran fest, das eine Schule in einer staatlichen Prüfung "eh jeden bestehen lässt"?


    Jemand der noch nicht mal angemeldet ist hier stellt eine Frage, hat meine Fragen aber alle im Vorfeld sich selbst gestellt und beantwortet, weiß dann aber noch nicht mal wo man das wie melden kann? Das ist doch tierisch schräg.

  • Bei der Beantragung der Prüfungszulassung muss man üblicherweise schriftlich versichern, dass man bisher an keinen anderen Prüfungen teilgenommen hat. Da es aber kein bundesweites Register gibt, wird es sehr schwierig, die Angaben bei allen Anträgen zu kontrollieren, sobald der neue Versuch über eine andere Behörde läuft. Wenn das herauskommen sollte, ist die Urkunde allerdings weg und man hat wegen der Falschangaben vermutlich eine Anzeige am Hals.

  • Wer die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, hat sie endgültig nicht bestanden. Ein Wechsel des Arbeitgebers ändert daran nichts, damit es nicht auffällt müsste die "neue" Prüfung in die Zuständigkeit einer anderen Behörde fallen. Wenn man nun also so genaue Informationen hat, an welchen Schulen dieses Husarenstück ablief, dann kann man leicht recherchieren, welche Behörden involviert waren. Wenn man denjenigen anzeigen möchte, würde ich diese Behörden informieren, die das dann von Amtswegen weiter verfolgen können.


    Man sollte sich aber der Konsequenzen, die man da auslöst bewusst sein und vorher gründlich abwägen, ob man dies für gerechtfertigt und notwendig erachtet. Denn eine Anzeigepflicht besteht grundsätzlich nicht. Eine Existenz zu gefährden ist keine Kleinigkeit, auch wenn man grundsätzlich im Recht ist.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Eine Existenz zu gefährden ist keine Kleinigkeit, auch wenn man grundsätzlich im Recht ist.

    Um eine Existenz zu schützen, gefährdet man aber womöglich zig andere, weil hier jemand verantwortlich in einem Beruf unterwegs, der nicht unerheblich in das Leben anderer Menschen eingreift, es aber nicht schafft, die Anforderungen im vorgeschriebenen Rahmen zu erfüllen. Dass Prüfungen auf eine gewisse Anzahl begrenzt werden, hat ja durchaus seinen Sinn.

  • Das kann sein und in diesem Fall sollte man es anzeigen, beispielsweise auf dem genannten Weg. Wenn man so detailierte Informationen über den Vorgang hat, kann man es vermutlich abschätzen. Daher sprach ich davon, die Notwendigkeit und Rechtfertigung der Anzeige abzuschätzen.

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