DBRD Kritisiert ÄLRD System in Bayern

  • https://www.dbrd.de/index.php/…ellt-sich-selbst-in-frage


    Nachdem in "Der Notarzt" die Umfrage bezüglich der Delegationsfähigkeit von heilkundlichen Maßnahmen an NotSan veröffentlicht wurde, hat der DBRD das zum Anlass genommen, eine Stellungnahme zu formulieren.


    Ich finde den Ansatz gut, das medizinische QM auszubauen, und quasi "Stabstellen" zu schaffen in denen auch NotSan sitzen. Wenn 1c nichts mit den ÄLRD zu tun hat, muss man schon hinterfragen warum diese sich immer wieder zu solchen Maßnahmen positionieren (und das leider oft punitiv).

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich finde den Ansatz gut, das medizinische QM auszubauen, und quasi "Stabstellen" zu schaffen in denen auch NotSan sitzen. Wenn 1c nichts mit den ÄLRD zu tun hat, muss man schon hinterfragen warum diese sich immer wieder zu solchen Maßnahmen positionieren (und das leider oft punitiv).

    Die Fragen,

    • welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Notfallsituationen geboten sind,
    • ob diese Maßnahmen so dringlich sind, dass mit ihnen nicht zugewartet werden kann, und
    • ob diese Maßnahmen von einem durchschnittlichen Notfallsanitäter (auf Basis des Ausbildungscurriculums) beherrscht werden können

    sind medizinische Fragen. Zur Beantwortung medizinischer Fragen sind Ärzte berufen, denn diese haben die entsprechende (hier: medizinische) Wissenschaft studiert.


    Soweit die Durchführung solcher Maßnahmen im Rettungsdienst betroffen ist, sind naheliegenderweise die ÄLRD berufen, dazu Stellung zu nehmen.

  • Zur Beantwortung medizinischer Fragen sind Ärzte berufen, denn diese haben die entsprechende (hier: medizinische) Wissenschaft studiert.

    Das stimmt, allerdings tun Ärzte das ja im Rahmen der Leitlinienbildung. Wenn man nun von ärztlicher Seite sagt, dass NFS Maßnahmen zur Lebensrettung und Abwendung unmittelbarer Gefahr nur eigenverantwortlich im Rahmen des 1c durchführen sollen, dann muss man Ihnen im Umkehrschluss aber doch auch zugestehen, dass sie diese Eigenverantwortung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse wahrnehmen und nicht auf Basis von Individualmeinungen der ÄLRD.

  • Das stimmt, allerdings tun Ärzte das ja im Rahmen der Leitlinienbildung. Wenn man nun von ärztlicher Seite sagt, dass NFS Maßnahmen zur Lebensrettung und Abwendung unmittelbarer Gefahr nur eigenverantwortlich im Rahmen des 1c durchführen sollen, dann muss man Ihnen im Umkehrschluss aber doch auch zugestehen, dass sie diese Eigenverantwortung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse wahrnehmen und nicht auf Basis von Individualmeinungen der ÄLRD.

    Eine Ausbildung qualifiziert kaum zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung medizinischer Fragen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Jedenfalls wird die Richtigkeit solcher Behandlungsentscheidungen im Zweifel ärztlicherseits zu bewerten sein. Dann spricht aber auch nichts dagegen, solche Vorgehensweisen bereits im Vorfeld ärztlich zu bewerten; und es spricht nichts dagegen, dass ein Arbeitgeber oder eine Aufsichtsbehörde auf Grundlage ärztlicher Einschätzungen Vorgaben für die eigenverantwortliche Tätigkeit macht. Entscheidend ist natürlich hinterher, was richtig ist; auch da spricht aber im Zweifel vieles für die Richtigkeit der ärztlichen Einschätzung.

  • Entscheidend ist natürlich hinterher, was richtig ist; auch da spricht aber im Zweifel vieles für die Richtigkeit der ärztlichen Einschätzung.

    Man fragt sich wie ein Arzt die ex-ante Betrachtungsweise des NotSan nachvollziehen können soll, wenn er/sie selbst nie in der Situation war.

    Ich bin auch nicht dagegen, dass ein Ärztliches Gutachten den medizinischen Sachstand wiedergibt, gleichzeitig ist ja die Frage wie der Sachstand in der konkreten Situation Anwendung finden kann wahrscheinlich besser von jemandem zu beantworten, der regelmäßig in dieser Situation ist. Darum werden doch je nach Fachfrage auch ärztliche Gutachter des jeweiligen Fachbereichs zu Rate gezogen?


    (Mir ist klar, dass es ärztliche Gutachter gibt, die mal NotSan waren, das dürften aber wenige sein, und bei der schnellen Veränderung des RD aktuell dürfte der Erfahrungsschatz von vor 15 Jahren nicht wahnsinnig repräsentativ sein.)

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  • Die Fragen,

    • welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Notfallsituationen geboten sind,
    • ob diese Maßnahmen so dringlich sind, dass mit ihnen nicht zugewartet werden kann, und
    • ob diese Maßnahmen von einem durchschnittlichen Notfallsanitäter (auf Basis des Ausbildungscurriculums)

    sind medizinische Fragen. Zur Beantwortung medizinischer Fragen sind Ärzte berufen, denn diese haben die entsprechende (hier: medizinische) Wissenschaft studiert.


    Das Medizinstudium alleine wird zu beantworten dieser Fragen sicher nicht ausreichen. Darum gibt es ja entsprechende Spezialisierungen in der Medizin. Und warum wissenschaftlich arbeitende Notfallsanitäter nicht geeignet sein sollen um medizinische Wissenschaft bedienen zu können erschließt sich mir nicht.


    Es geht ja auch nicht darum, den ÄLRD abzuschaffen, sondern mit weiteren Fachkräften zu unterstützen. Berlin scheint das im Form vom Stab Rettungsdienst (jetzt EV RD) ganz gut hinzubekommen.

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    • ob diese Maßnahmen von einem durchschnittlichen Notfallsanitäter (auf Basis des Ausbildungscurriculums)

    sind medizinische Fragen. Zur Beantwortung medizinischer Fragen sind Ärzte berufen, denn diese haben die entsprechende (hier: medizinische) Wissenschaft studiert.

    ...

    Auch wenn es hier drum nicht explizit geht in diesem Fall möchte ich diesen Punkt doch kurz heraus greifen und dazu anmerken, dass dies keine medizinische Profess ist, sondern pädagogische. Und Medizinpädagogik kann man auch studieren und wird als Lehrer bzw Schulleiter auch gefordert.

  • Aus Zusammenfassende Darstellung der Publikation...

    Zitat

    Die Autoren führen aus, dass für eine Delegation von heilkundlichen Maßnahmen durch die ÄLRD nur unkritische Zustandsbilder ohne Notarztindikation in Betracht kommen. [...]


    Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Nichtdelegierbarkeit nicht bedeutet, dass diese Maßnahmen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter grundsätzlich ungeeignet seien, sondern gegebenenfalls nach § 2a NotSanG in Eigenverantwortung durchgeführt werden müssen.

    Ich finde das eine sehr sachgerechte Darstellung der Situation und letztlich doch auch der selbe Konsens wie im anderen Thread.


    Aus der Stellungnahme

    Zitat

    Notfallsanitäter sind zum Helfen und Handeln verpflichtet

    Notfallsanitäter müssen im Sinne des Notfallpatienten ihre erlernten und beherrschten Kenntnisse, Fähigkeiten und Maßnahmen eigenverantwortlich ins Werk setzen.

    Aber dieser Arbeit können Sie doch nach 1c völlig problemlos nachgehen.

  • Aber dieser Arbeit können Sie doch nach 1c völlig problemlos nachgehen.


    Nein, das ist das Problem, und das kommt leider nicht raus aus der DBRD Stellungnahme. Es wird im Nachgang leider immer wieder eine Stellungnahme gefordert, verbal abgestraft, oder sogar abgemahnt, wenn die Versorgung nicht so war, wie es der jeweilige ÄLRD sich im nachhinein gewünscht hätte. Das ist das Problem.

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  • Abgemahnt von wem, Arbeitgeber oder ÄLRD? Der ÄLRD hat bei 1c doch überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme, hier zählt das Feststellen eines Notfalles und der entsprechend erlernten Kompetenzen. Den Arbeitgeber würde ich auffordern oder ggf. selbst abmahnen, mich nicht mit substanz- und anlasslosen Stellungnahmen zu belästigen, die meine Arbeit behindern.

  • Der ÄLRD hat bei 1c doch überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme

    Aber nur, wenn mein Arbeitgeber kein Knicklicht ist.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Viele arbeitsgerichtliche Urteile gegen RettAss sind in der Vergangenheit doch nur ergangen, weil sich so mancher Rettungsdienst-Arbeitgeber den Ärzten gebeugt hat.

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  • Viele arbeitsgerichtliche Urteile gegen RettAss sind in der Vergangenheit doch nur ergangen, weil sich so mancher Rettungsdienst-Arbeitgeber den Ärzten gebeugt hat.

    Hier geht es jetzt aber um den NFS und einem inzwischen eingeführten Paragraphen 1c. Von daher ist die Rechtslage doch um einiges anders.

  • Das braucht ja meinen Arbeitgeber nicht zu interessieren. Es dürfte (wie früher) noch genug Führungskräfte geben, die einknicken - Rechtslage hin oder her.

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  • Hier geht es jetzt aber um den NFS und einem inzwischen eingeführten Paragraphen 1c. Von daher ist die Rechtslage doch um einiges anders.

    Der Paragraph ist 4, der Absatz ist 2, der Satz ist 1c. Und den gibt es seit Erfindung des NotSanG, nichts neues.

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  • Theorie und Praxis fallen manchmal oft (stark) auseinander. Ich kann aus meinem RD-Bereich definitiv sagen, dass Abweichungen von den SAA und sonstigen Dienstanweisungen massive organisatorische Konsequenzen haben. Ob das rechtlich legitim war oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Da wird dann von seiten der ärztlichen Leitung und der Feuerwehr massiv eingewirkt auf den AG und den MA. Und das tut sich nunmal in der Praxis niemand lange an. Es gibt übrigens sehr viele Wege jemaden rauszuekeln / werfen. Man kann natürlich auch die Augen vor der gelebten Realität verschließen und alle Argumente abtun mit der Argumentation, dass ja eigentlich alles geklärt ist und es eigentlich garkein Problem gibt.

  • Der Paragraph ist 4, der Absatz ist 2, der Satz ist 1c. Und den gibt es seit Erfindung des NotSanG, nichts neues.

    Richtig, §2a wurde neu eingeführt. Ändert aber nichts daran, dass es eine juristische Absicherung gibt. Um so weniger bringt es nichts, auf frühere Urteile mit anderen Berufsbezeichnungen und anderen gesetzlichen Grundlagen zu verweisen.

    Arbeitgeber können so viele Abmahnungen raushauen, wie sie möchten, wenn diese keine Grundlagen haben, stellen sie lediglich eine Zeit- und Ressourcenverschwendung dar. Das interessiert mich aber nicht.

  • ichtig, §2a wurde neu eingeführt. Ändert aber nichts daran, dass es eine juristische Absicherung gibt. Um so weniger bringt es nichts, auf frühere Urteile mit anderen Berufsbezeichnungen und anderen gesetzlichen Grundlagen zu verweisen.

    Der Beitrag von Sweetwater über Deinem bringt es gut auf den Punkt. Entweder, Du kannst es nachvollziehen, oder nicht.

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  • Ok, dann fasse ich mal meine Eindrücke der letzten Beiträge von den NFS hier im Forum zusammen:


    - Der eine beklagt im CIRS-Thread, dass ein NFS die Konfrontation mit dem NA/ ÄLRD scheut und kein ASS/ Heparin gibt. Daraufhin schreibe ich, dass ich verstehe, dass jemand keine Lust hat, mehrmals in der Woche eine Stellungnahme zu schreiben und man deswegen darauf verzichtet, woraufhin ein anderer antwortet, dass das egal sei, das Patientenwohl ginge vor.


    - Hier heißt es jetzt, obwohl die Gesetzeslage bei Notfällen klar ist und bei Lebensgefahr gehandelt werden soll/ muss, dass man darauf lieber verzichtet, wenn man einen missliebigen Arbeitgeber oder ÄLRD hat, der die eine oder andere Maßnahme untersagt, obwohl sie klar medizinisch indiziert, erlernt, beherrscht und wichtig ist.

    Wobei wieder ein anderer in einem anderen Thread bei solchen Patienten noch nicht einmal einen NA hinzuzieht und diese alleine fährt. Ein Dritter gibt ohnehin einfach alle Medikamente, die ein Patient gerade verlangt, egal ob es sich um einen Notfall handelt oder nicht, oder ob man dieses Medikament in der Ausbildung erlernt hat oder nicht, weil die Gesetzeslage der Realität hinterherhinkt.


    - Eine Gruppe beklagt sich, dass sie permanent unterwegs sei aber überhaupt nicht das anwenden kann, was sie gelernt hat, weil man im Wesentlichen nur Taxi-Fahrten machen muss, ein anderer verneint dies und fährt konstant nur richtige Notfälle.


    Schreibt ihr eigentlich immer nur so, dass es passt, dass ihr mir widersprechen könnt?


    Nicht vergessen: "Als RettAss/ NFS steht man immer mit einem Bein im Knast. egal, was man macht!"


    Ihr tut mir echt leid, dass sich das auch nach 30 Jahren nicht geändert hat. :rolleyes: