Rettungsdienst Neumünster: Herzinfarkt-Patientin im Stich gelassen

  • Dass man vor einer Wache, dem Krankenhaus oder der Arztpraxis abgefangen wird, lässt sich durch anonyme Einsatzjacken leider nicht umgehen.


    In dem Zusammenhang ist das auch eine gute Gelegenheit, zu überlegen, wie viel man auf sozialen Medien von sich bekannt gibt. Ist der Name bekannt, sind so ebenfalls schnell verlinkte oder auf Fotos erkennbare Angehörige wie Lebenspartner und Kinder gefährdet.

    Absolut. Es ist aber um Welten besser wenn dich jemand dort abfängt als Zuhause, gerade wenn man nicht Familie zuhause hat.

    Es ist aber noch besser wenn der betreffende Täter sich dann nicht mittels eines Namens den Weg zu weiteren Infos "social engineeren" kann. Das wurde übrigens im oben genannten Fall tatsächlich versucht, scheiterte aber an den Kollegen.


    Was social media angeht kann ich dir gar nicht genug zustimmen. Du wirst online von meinen Kind(ern)(hier übrigens bewusstes Neutrum) nicht ein einziges Foto finden - gegen das eine Foto,dass es einmal gab sind wir sogar rechtlich vorgegangen.

    Ich bin in vielen sozialen Medien unter Klarnamen unterwegs.

    Das aber mehr,weil ich es in meiner politischen wie medialen Arbeit muss und oft genug mit riesigen Bauschmerzen. Aber ich bin nun oft genug mit Fotos & großen Artikeln in überregionalen Zeitungen zu finden gewesen, da wäre alles andere irgendwann auch sinnlos.


    Natürlich kann ein ausreichend motivierter Täter hier immer noch 1+1 zusammen zählen bei ausreichender Recherche. Aber es ist eben nicht mehr so einfach und zu mindestens im Bereich Kinder nicht ohne viel social engineering möglich.


    Fotos wo ich gerade arbeite,Urlaub mache oder ähnliches wirst du bei mir weder auf persönlichem(unauffindbaren) noch auf Klarnamen-Profilen finden.

  • Was social media angeht kann ich dir gar nicht genug zustimmen. Du wirst online von meinen Kind(ern)(hier übrigens bewusstes Neutrum) nicht ein einziges Foto finden - gegen das eine Foto,dass es einmal gab sind wir sogar rechtlich vorgegangen.

    Ich glaube, da hast du mich missverstanden.


    Ich warne ausdrücklich davor, die Lebenspartner oder die Kinder auf social media zu verlinken oder deren Fotos hochzuladen. Viele posten eben Bilder mit ihren Angehörigen oder von ihren Kindern in jeglichen Entwicklungsschritten. Da fällt es "verwirrten" Menschen deutlich leichter, auch diese in irgendeiner Form zu terrorisieren oder Gewalt anzutun, als wenn das erst einmal aufwendig zu recherchieren ist. Deswegen kann ich nur anraten, keine Verbindungen zu diesen herzustellen oder gar Bilder zu posten. Bei mir findet sich nur ein Bild mit meiner damaligen Freundin, wobei ich noch nie einen Beziehungsstatus dazu gesetzt habe.


    Wenn deren Identität durch eine öffentliche Tätigkeit ohnehin bekannt ist, relativiert sich das natürlich etwas. Wobei ich die Kinder dennoch nie öffentlich zeigen würde, allein schon aus deren Rechten an ihrem Bild.

  • Häh?

    Wir sind hier doch einer Meinung?

  • Hilope kann immer nicht glauben, dass ihm zugestimmt wird. 🥹

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Obacht- auch die "Freelancer"-Notärzte sind nicht selbständig. Sie sind in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, aber nach 23c sozialversicherungsbefreit. Also sie sind scheinselbständig, aber die DRV interessiert es nicht mehr.
    Die anderen eh über ANÜ oder eben direkt fest angestellt.

    Das ist unabhängig vom Bundesland.


    Der AG kann Vorgaben machen, aber es gibt für Ärzte grundsätzlich Behandlungsfreiheit.

  • Wenn das so zu 100% akkurat ist, ist das Ende der freiberuflichen Tätigkeit im RD in 10-20 Jahren wahrscheinlich.

    Ich sehe sowieso nicht wirklich, wie im Rettungsdienst eine selbständige Tätigkeit möglich sein soll - eben weil die Mitarbeiter in der Regel organisatorisch eingebunden sind (Outfit, SOPs, ...), die Arbeitsmittel gestellt werden und in der Regel auch feste Vorgaben bestehen, wann und wo sie zu arbeiten haben (Dienstplan - auch wenn es einem ggf. freisteht, sich für Dienste zu melden oder auch nicht). Soweit ich sehe, sehen die Sozialgerichte das meistens nicht wesentlich anders.

    Obacht- auch die "Freelancer"-Notärzte sind nicht selbständig. Sie sind in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, aber nach 23c sozialversicherungsbefreit. Also sie sind scheinselbständig, aber die DRV interessiert es nicht mehr.

    Wenn ich mich recht entsinne aber doch gerade weil die "selbständige" Tätigkeit sich als scheinselbständig entpuppt hat.


    (Das gilt dann für nicht-ärztliches Rettungsfachpersonal umso mehr.)

  • Es gibt keine Selbständigkeit im Rettungsdienst. Weder bei den Ärzten noch beim nicht-ärztlichen Fachpersonal.


    thh: Man wollte ausgerechnet die Ärzte vor den Folgen einer Scheinselbständigkeit schützen. Da Ärzte ja eh in ihr Versorgungswerk einzahlen und in der Regel keine massive Abhängigkeit vom Auftraggeber besteht, sind sie eigentlich nicht die Gruppe die durch die Regelungen geschützt werden soll. Was anderes ist das zB bei den ganzen scheinselbständigen schlecht bezahlten Berufsgruppen wie zB Reinigungskräfte.
    Warum man irgendwann angefangen hat ausgerechnet bei den Notärzten am bisherigen System zu rütteln- keine Ahnung.

  • Es gibt keine Selbständigkeit im Rettungsdienst. Weder bei den Ärzten noch beim nicht-ärztlichen Fachpersonal.


    thh: Man wollte ausgerechnet die Ärzte vor den Folgen einer Scheinselbständigkeit schützen. Da Ärzte ja eh in ihr Versorgungswerk einzahlen und in der Regel keine massive Abhängigkeit vom Auftraggeber besteht, sind sie eigentlich nicht die Gruppe die durch die Regelungen geschützt werden soll. Was anderes ist das zB bei den ganzen scheinselbständigen schlecht bezahlten Berufsgruppen wie zB Reinigungskräfte.
    Warum man irgendwann angefangen hat ausgerechnet bei den Notärzten am bisherigen System zu rütteln- keine Ahnung.

    Moin,


    da könnte ich evtl. für Aufklärung sorgen. Es gab in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Arbeitgebern im Rettungsdienst, die Sozialversicherungsbeiträge für die Honorarnotärzte abgeführt haben. In dem Zusammenhang haben dann mehrere NA sogenannte Statusfesstellungsverfahren angestrengt.


    https://www.deutsche-rentenver…ststellungsverfahren.html


    Mit dem Ergebnis war man dann nicht so einverstanden und die Sache nahm den zwischenzeitlich wohl bekannten Verlauf bis zum Bundessozialgericht.


    https://www.bsg.bund.de/Shared…0_19_B_12_KR_29_19_R.html

  • Ich kenne die Problematik. Ich war selber davon betroffen.
    Ich habe 2015 kurz vor Weihnachten Schichten im Wert von 3000€ verloren. Der Typ von der DRV meinte ich könnte mich ja arbeitslos melden.
    Letztendlich habe ich dadurch meinen Job verloren.
    Viel schlimmer ist aber, dass dadurch das Verfahren so lange gedauert hat, meine gesamten Rentennachzahlungen der Bundeswehr nicht an mein Versorgungswerk, sondern an die DRV gegangen sind.

    Dazu kamen noch unzählige ellenlange und völlig schwachsinnige Fragebögen der DRV. Einer über mehr als 10 Seiten wohlgemerkt nachdem das Verfahren endgültig abgeschlossen war für einen Auftraggeber. Den Bescheinigungen konnte ich auch hinterherrennen. Weil Z.B. die Abteilung von der wir die Befreiungsbescheide bekommen zwar die Clearingverfahren einleitet. Die Clearingabteilung aber den Bescheid nicht weiterleitet. Die andere Abteilung interessiert es auch nicht. Und gleichzeitig fragt das Versorgungswerk, wo die Papiere bleiben.


    Oh und als Highlight hat mich das den ersten Versuch der Verbamtung gekostet. Die Amtsärztin war der Meinung dass ich lügen würde. Man könne selbstverständlich selbständig als Notarzt fahren. Sie kenne ja viele Kollegen die das machen würden. Ich hätte bestimmt den Job aufgegeben weil ich der psychischen Belastung nicht gewachen gewesen wäre.

    Tja wenn das halt nicht gewollt ist dann halt nicht. Wir Hauptberuflichen haben ja nur ca 10% ausgemacht, das sei ja kein Problem. Dass da aber durchaus mal an die 200-220h/Monat hinter stecken, ist dann halt so. Wir haben ja genug Notarzt. Bin danach noch sporadisch gefahren und hab´s jetzt über Corona komplett aufgegeben.

  • Warum man irgendwann angefangen hat ausgerechnet bei den Notärzten am bisherigen System zu rütteln- keine Ahnung.

    Weil NÄ eine deutlich potentere Beitragszahlergruppe darstellen als Reinigungskräfte und es nie genug Beitragszahler geben kann ;)

  • Auch wenn du dich vielleicht angegriffen fühlst dadurch, aber...

    Du machst ja aus deiner Parteizugehörigkeit kein Geheimnis und eben jene Partei ist ja für eine rigorose Kennzeichnung (mit Klarnamen!) von Polizisten in jedem Einsatz um die um sich greifende Polizeigewalt in den Griff zu bekommen. Die arbeiten wohl weit häufiger als wir "am Rande der Gesellschaft".

    Und Pflegepersonal wird jetzt auch nicht jeden dritten Tag zu Hause abgeholt und bedroht.

    Sensibel sein für das Thema zu sein, ja. Aber ein Namensschild finde ich persönlich vollkommen okay.

  • Allerdings zahlen wir ja so oder so nicht in die normale Rentenversicherung ein. Das ist völlig unabhängig vom Status IMMER das Versorgungswerk.

    Moin, vor dem Hintergrund der Ursprünglichen Ausgangs-”Angelegenheit” Rettungsdienst-Neumünster - Herzinfarkt-Patienten im Stich gelassen nimmt die Diskussion hier eine aus meiner Sicht sehr merkwürdige Richtung an.


    Um aber die ”neue” Richtung mal zu kommentieren: Die verschiedensten ”Versorgungswerke” für Ärzte, Juristen und andere Berufsgruppen haben mit dem ursprünglichen Gedanken des Solidarprinzips leider nichts zu tun.


    https://www.bpb.de/themen/gesu…chen-krankenversicherung/


    Wenn sich nun verschiedenste Berufsgruppen ”eigene” Solidargemeinschaften (Versorgungswerke) einrichten, damit man nicht mehr mit den teuren Risiken und Belastungen sozialer Randgruppen (die hat man ja in der Solidargemeinschaft des gemeinen Volkes gelassen) selbst bei den persönlich zu entrichtenden Beiträgen der Versorgungswerke belastet wird, ist das schon eine ganz eigene Form und Auffassung von Solidarität.


    Vor einigen Jahren tauchte dann die Idee des Einsatzes von Honorarnotärzten in Kliniken und im Rettungsdienst auf. Motto, ich vermiete und vermarkte mich selbst. Tarifverträge gelten für alle anderen Akteure, die Honorar(-ärzte) verhandeln die Preise selbst....usw.


    Die Methode ”Honorar” ist selbstverständlich rechtlich weitgehend statthaft, moralisch aus meiner persönlichen Sicht immer eine glatte ”6” mit Sternchen gewesen. Berufsständische Versorgungswerke gehören abgeschafft, da sie den Grundgedanken der Solidarität entgegenstehen. Ob die hohe Anzahl bestimmter Berufsgruppen (abgesichert durch Versorgungswerke) im Deutschen Bundestag eine Ursache für eine kreative Auslegung des Solidaritätsgedankens sind, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen.


    https://www.bundestag.de/webar…b_zahlen_19/Berufe-529492

  • Auch wenn du dich vielleicht angegriffen fühlst dadurch, aber...

    Du machst ja aus deiner Parteizugehörigkeit kein Geheimnis und eben jene Partei ist ja für eine rigorose Kennzeichnung (mit Klarnamen!) von Polizisten in jedem Einsatz um die um sich greifende Polizeigewalt in den Griff zu bekommen. Die arbeiten wohl weit häufiger als wir "am Rande der Gesellschaft".

    Und Pflegepersonal wird jetzt auch nicht jeden dritten Tag zu Hause abgeholt und bedroht.

    Sensibel sein für das Thema zu sein, ja. Aber ein Namensschild finde ich persönlich vollkommen okay.

    Fühle ich mich gar nicht angegriffen, keine Sorge, ich bin tatsächlich bei so vielen Punkten meiner Partei nicht "auf Linie",dass ich manchmal mehr Wind von der Seite kriege als von anderen Richtungen. Hat aber den Vorteil,dass man mit mir absolut jeden Programmpunkt/jedes Thema diskutieren kann, ohne daß ich mich angegriffen fühle. (Okay,von manchen Dingen kann ich nicht viel zu sagen weil ich schlicht keine Ahnung habe)


    Der Punkt ist aber nicht unbedingt ein Punkt an dem die Linie meiner Partei und der meisten Landesverbände weit auseinander liegen:

    Wir fordern eine individuelle Kennzeichnung von BeamtInnen im Einsatz, auch und gerade beim Einsatz in der geschlossenen Einheit. Denn gerade in diesem Kontext erlebst du (nicht nur )als Linker regelmäßig Angriffe die unter normalen Umständen klar im Bereich der Straftatbestände lägen.

    ABER: Bis auf die bei uns so häufigen Randmeinungen fordert niemand eine Klarnamenpflicht - eine individuelle Nummer ist hier vollkommen eindeutig. Die Linke hat dies z.B. in Thüringen sogar genau so eingeführt.

    Denn wie du schreibst ist das ansonsten ein Problem für BeamtInnen mit viel mehr Gefahrenpotential.

    Ich persönlich gehe sogar noch weiter: Ich bin der Meinung,dass auf Bußgeldbescheiden,etc. kein Name sondern nur diese Nummer stehen sollte.


    Und nochmal: Ich bin weder in Pflege noch RD gegen ein Namensschild. Ich bin nur für eine Version die schnell abnehmbar ist und einen entsprechend sensiblen Umgang damit.


  • Da will ich dir jetzt nicht ein noch schlechteres Bild vermitteln, aber der Einsatz von Honorar-(not-)ärzten ist wesentlich älter, als ein paar Jahre, und es war auch kein Trend der vorüber ging. Gerade in der Anästhesie leben viele, teilweise riesige, Anästhesiepraxen davon, dass Kliniken kein Personal mehr haben. Und im Gegensatz zu den in aller Regel sehr bescheidenen Honoraren im Notarztdienst wird da richtig Geld verdient. Und diese Kollegen werden dann auch meist für eher leichte und angenehme Aufgaben eingesetzt, beim drei- bis fünffachen Stundenlohn. Was die Praxis daran dann noch verdient, möchte man wirklich gar nicht wissen.


    Aber auch abseits von Honorareinsätzen muss man sagen, dass höhergestellte Ärzte meist außertarifliche Arbeitsverträge haben. Einen langjährigen Oberarzt oder Chef, der noch nach Tarif bezahlt wird, findest du selten.


    In Vergleich dazu ist das Honorar im Notarztdienst bestenfalls lächerlich. Der Schnitt liegt da in Bereich Assistenzarzt-Stundenlohn im 4. oder mit Glück vielleicht 5. Jahr. Wenn man bedenkt, dass man erst im dritten Jahr Notarzt werden kann, ist das nicht die Welt. Du kannst in der Klinik ja auch jederzeit zusätzliche Dienste machen. Dahin gehst du nicht um Geld zu scheffeln, da geht leichter und viel effektiver. Das machen doch die meisten, weil sie Bock drauf haben.


    Aber um mal wieder eine Lanze für die Ärzteschaft zu brechen: das ist jetzt nichts besonderes. Guck dir einmal an, was ein Handwerker für einen Dienst am Sonntag nimmt, und wieviel weniger normalerweise ein Arzt für einen Sonntagsdienst bekommt. Und dann vergleiche einmal den Aufwand und die Qualifikation. Und wenn man das gemacht hat, setz mal einen BWLer daneben..

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

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  • Denn wie du schreibst ist das ansonsten ein Problem für BeamtInnen mit viel mehr Gefahrenpotential.

    Ich persönlich gehe sogar noch weiter: Ich bin der Meinung,dass auf Bußgeldbescheiden,etc. kein Name sondern nur diese Nummer stehen sollte.

    Ich bin ja nun seit einigen Wochen ein Sesselfurzer auf Zeit in der Verwaltung. Genau das ist auch hier ein Problem, da die Namen der ursprünglichen Sachbearbeiter*innen, die die Rechnungen für rettungsdienstliche Leistungen bearbeitet haben, später dann auch auf den Mahnungen / Mahnverfahren stehen, obwohl diese durch eine andere Abteilung, der Vollstreckung, bearbeitet werden. Das führt selbst in der Abrechnung, zu mindestens am Telefon, öfters zu verbalen Entgleisungen, die ich sonst nur von der Notrufabfrage in der Leitstelle kenne. Das hätte ich in einem Verwaltungsbereich nicht in der Art und Weise erwartet, wenn ich ehrlich bin.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Aber um mal wieder eine Lanze für die Ärzteschaft zu brechen: das ist jetzt nichts besonderes. Guck dir einmal an, was ein Handwerker für einen Dienst am Sonntag nimmt, und wieviel weniger normalerweise ein Arzt für einen Sonntagsdienst bekommt. Und dann vergleiche einmal den Aufwand und die Qualifikation. Und wenn man das gemacht hat, setz mal einen BWLer daneben..


    Mach ich sehr gerne. Vermutlich hast du es noch gar nicht gemerkt, aber du hast einen wichtigen Punkt genannt.

    Der Stundenlohn den ein Handwerker "am Sonntag nimmt" ist was anderes als ein Arzt als Stundenlohn bekommt. Zum einen gibt es nur wenige Handwerker die regelmäßig Sonntags arbeiten (Gas-/Wasser/Heizungsnotdienst) und zum anderen bezahlst du eine Gesamtsumme. Diese gliedert sich normalerweise auf in Anfahrtskosten, Materialkosten und Arbeitskosten. Ich denke zu den ersten beiden Dingen muss man wenig sagen, dass sind einfach Erstattungen für Kostenauslagen. In den Arbeitskosten sind alle anderen Kosten mit enthalten. Diese Kosten dürften im wesentlichen aus Lohnkosten, Overheadkosten, Gewinnmarge und Steuer bestehen.


    Lohnkosten: Brutto Stundenlohn des Handwerker, die Sozialabgaben des Arbeitgebers, tarifliche Sozialabgaben

    Overhead: Gemeinkosten (z.B. Miete für den Betrieb, Kosten für Rechnungserstellung, Löhne Verwaltungsmitarbeiter, Abschreibungen), Sozialaufwendungen (zB Spesen, vermögenswirksame Leistungen)
    Gewinnmarge: Unternehmensgewinn

    Steuer: 19 % Umsatzsteuer


    Üblicherweise machen der AN Bruttostundenlohn nur zwischen 30 und 35 Prozent der abgerechneten Stunde aus, Gewinnmarge zwischen 1 und 5 Prozent. Somit musst du von der Gesamtsumme nur 30 bis 35 Prozent nehmen und dann mit dem Arztgehalt vergleichen. Lass mich das Ergebnis gerne wissen :-)