Rettungsdienst Neumünster: Herzinfarkt-Patientin im Stich gelassen

  • Unter diesem Link ist ein Beitrag des NDR zu einer Patientenversorgung aus dem September 2021.


    Man kann hier den Fernsehbeitrag vom 16.06.2022 ansehen. Im Textteil auf dieser Seite ist weiter unten die übersichtliche und professionelle Befunderhebung ”sauber” dokumentiert.


    https://www.ndr.de/nachrichten…en,rettungsdienst298.html


    Der SHZ Verlag, Holsteinischer Courier, 17.06.2021 hat ebenfalls über die Angelegenheit berichtet.


    https://www.shz.de/lokales/neu…-klinik-gebracht-42349599

  • Ich frage mich, was die RD-Mitarbeiter gemacht hätten, wenn nicht die Schwester dazugekommen wäre. Hätten sie sie dann selbst fahren lassen oder wenigstens ein Taxi bestellt?

  • Autsch. Harter Tobak. Will auf der anderen Seite nicht wissen, wie oft sowas täglich passiert, ohne dass dies publik wird.


    Interessante Aussage des Anwalts übrigens, dass ein NotSan ja gar nicht ausreichend qualifiziert sei, um eine Patientin wie im Video zu beurteilen.

  • Interessante Aussage des Anwalts übrigens, dass ein NotSan ja gar nicht ausreichend qualifiziert sei, um eine Patientin wie im Video zu beurteilen.

    So sieht es die Rechtsprechung. Das Kammergericht Berlin zum Beispiel in einem Urteil von 2016:


    2. Es übersteigt die Kompetenz eines Rettungssanitäters, unklare Brustschmerzen diagnostisch einem herzfremden Krankheitsbild zuzuordnen.


    Sie meinten zwei Rettungsassistenten.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Es übersteigt auch die Kompetenzen eines Arztes – ohne den Zugriff auf Labor und/oder Bildgebung – unklare Brustschmerzen diagnostisch einem herzfremden Krankheitsbild zuzuordnen…

  • Und doch tun es Hausärzte regelmäßig.

    Bei den beiden RettAss Kollegen fehlte aber auch ein 12k-EKG, und die Doku war…. Knapp.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es übersteigt auch die Kompetenzen eines Arztes – ohne den Zugriff auf Labor und/oder Bildgebung – unklare Brustschmerzen diagnostisch einem herzfremden Krankheitsbild zuzuordnen…

    Nicht unbedingt. Eine (angemeldete) S3-Leitlinie der DEGAM sieht durchaus diese Möglichkeit vor. Dieses Vorgehen beinhaltet aber eine sorgfältige Untersuchung und Anamnese-Erhebung sowie eine strukturierte Risiko-Stratifizierung für eine KHK. Mit einem kurzen "Hallo, Herr Müller, was haben Sie denn?" ist es sicher nicht getan.


    https://www.degam.de/files/Inh…gfassung_Brustschmerz.pdf

  • Moin,


    der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein hat grundsätzlich nach den hier verlinkten Algorithmen/SAA zu arbeiten:


    https://www.sh-landkreistag.de…n_Rettungsdienst_2022.pdf


    Empfehlungen ”anderer” Fachgesellschaften sind dabei für das Einsatzpersonal des öffentlichen Rettungsdienst möglicherweise ”nice to know”, für die eigene Arbeit im Rettungsdienst aber irrelevant. Da die Träger des Rettungsdienstes gegenüber den Patientinnen und Patienten für das Tun und auch eine Unterlassung haften, haben sie in Schleswig-Holstein sehr weitgehend einheitliche Behandlungsempfehlungen entwickelt und in der Regel durch entsprechende Dienstanweisungen in die betriebliche Umsetzung gebracht. Eine ”Behandlungs- und Dokumentationsfreiheit” besteht daher im Einsatzdienst nicht. Selbst Notärztinnen und Notärzte haben sich den betrieblichen Gegebenheiten entsprechend zu verhalten. Bei der Behandlung besteht sicherlich für NA noch immer ein gewisser Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Bei der Pflicht zur Dokumentation hingegen besteht auch für NA KEINERLEI eigener Entscheidungsspielraum.

  • Bei der Pflicht zur Dokumentation hingegen besteht auch für NA KEINERLEI eigener Entscheidungsspielraum.

    Die Dokumentationspflicht ergibt sich schon aus §630f BGB.


    Ansonsten dürfte das Vorgehen des RD-Teams nach keiner einzigen in Deutschland gültigen SOP oder Leitlinie richtig gewesen sein...

  • Der Fehler des Teams ist meiner Meinung nach im Wesentlichen mit dem premature closure effect zu erklären: Durch den frühen Hinweis auf vorbestehende Nackenschmerzen hat sich das Team zu früh festgelegt und also die diagnostischen Überlegungen bzw. Maßnahmen zu früh beendet. Man könnte auch sagen, sie haben die Patientin zu früh in eine bestimmte Schublade gesteckt und die Schublade endgültig geschlossen.

    Was nicht zu dieser Theorie passt, ist die Tatsache, dass auf der Verweigerung angeblich über den vor Ort nicht möglichen Aussschluss eines Herzinfarktes aufgeklärt wurde. Das passt natürlich nicht zur Diagnose "Nackenschmerzen". Irgendwo muss da also die Idee gewesen sein, dass es sich möglicherweise doch nicht nur um Nackenschmerzen handelt.

    Insgesamt ist der Einsatz offenbar maximal unprofessionell gelaufen. Die Idee, dass man sich durch eine mehr oder weniger abgenötigte Unterschrift auf einer Verweigerungserklärung aus der Affäre ziehen könnte, ist natürlich auch unsinnig. Mich würde interessieren, was sich die beiden dabei (nicht) gedacht haben bzw. welche anderen Faktoren die Entscheidung noch beeinflusst haben wie Stress, mangelnde Motivation, Müdigkeit etc.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Der Fehler des Teams ist meiner Meinung nach im Wesentlichen mit dem premature closure effect zu erklären: Durch den frühen Hinweis auf vorbestehende Nackenschmerzen hat sich das Team zu früh festgelegt und also die diagnostischen Überlegungen bzw. Maßnahmen zu früh beendet. Man könnte auch sagen, sie haben die Patientin zu früh in eine bestimmte Schublade gesteckt und die Schublade endgültig geschlossen.

    Den Gedanken hatte ich auch. Aber auch bei der vermuteten Diagnose sollte man eine weitere Anamnese und Untersuchung durchführen und die Patientin nicht einfach mit der Schwester ins KH schicken.


    Mich würde interessieren, was sich die beiden dabei (nicht) gedacht haben bzw. welche anderen Faktoren die Entscheidung noch beeinflusst haben wie Stress, mangelnde Motivation, Müdigkeit etc.

    Mich tatsächlich auch. Da der Einsatz um 7:58 begann, sollte es doch aber nicht noch die Nacht-Besatzung gewesen und zumindest einer der beiden ausgeruht gewesen sein oder man schon 5 weitere "unnötige" Alarmierungen auf dem Buckel gehabt haben?

  • Verzeih mir, aber das trifft nicht meine Realität - im selben Bundesland.


    Es gibt gemeinsame Algorithmen für die Notfallsanitäterausbildung. Diese werden verbindlich von allen Rettungsdienstschulen für die Ausbildung genutzt. Und ja, meines Wissens basieren die meisten Algorithmen im Land auf diesen. Die anderen wurden anhand dieser angepasst. Aber die Algorithmen der RKiSH, der Stadt Neumünster, der Stadt Kiel, der Kreise Plön, Ostholstein, Nordfriesland und des Herzogtums Lauenburg unterscheiden sich sicher. Müssen sie auch, denn sie Ausstattungen (auch medikamentös) tun dies ebenfalls.


    Eine einheitliche Dokumentation gibt es auch nicht, insbesondere weil nicht die gleichen Protokolle und nicht die gleichen Protokollsysteme genutzt werden (unterschiedliche analoge und digitale Lösungen).


    Die Bindung des Notarztes daran ist ebenfalls nicht richtig. Zum einen Verstieße eine verpflichtende Bindung gegen die Therapiefreiheit des Arztes, die gesetzlich geregelt ist. Als freier Beruf verantwortet der Arzt einen erheblichen Teil seiner (gesetzlich verpflichtenden) Dokumentation selbst, und wer etwas rechtlich verantwortet entscheidet auch erheblich darüber mit. Hier können sicherlich Vorgaben gemacht werden, aber nicht entfernt in dem absoluten Umfang, den du hier schilderst. Es besteht auch nur relativ selten ein echtes Anstellungsverhältnis zwischen dem Rettungsdienstbetreiber und dem Notarzt. In den meisten Fällen sind es Notärzte, die in Rahmen einer Personalüberlassung oder freiberuflich als Honararärzte tätig werden. Da besteht nicht der gleiche disziplinarische Druck, als wenn der Hauptarbeitgeber etwas anordnet. Aber auch da bleibt der Arzt am Ende des Tages ein freier Beruf.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • ...

    Mich tatsächlich auch. Da der Einsatz um 7:58 begann, sollte es doch aber nicht noch die Nacht-Besatzung gewesen und zumindest einer der beiden ausgeruht gewesen sein oder man schon 5 weitere "unnötige" Alarmierungen auf dem Buckel gehabt haben?

    Ist bei denen vielleicht um 8 Uhr Schichtwechsel?

  • Kuestenretter Stehst Du irgendwie in Verbindung zu dem Einsatz, Kollegen oder dem Rettungsdienstbereich? Ich meine, dass ich zwischen den Zeilen etwas Emotionen erkennen kann.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Moin Harris,


    nein, ich stehe (glücklicherweise) in keinerlei Verbindung zu dem Einsatz, den Kollegen und/oder dem Rettungsdienstbereich.


    Meine Emotion? Wenn ich solche Einsatzbeschreibungen wahrnehme, könnte und möchte ich mich immer wieder nur einfach in Grund und Boden schämen. Mit meiner Berufsauffassung hat eine solche Patientenversorgung nichts zu tun.

  • Ich finde es immer schwierig, mir ein vermeintlich objektives Bild über einen Einsatz zu machen, bei dem ich nicht dabei war und bei dem nur so dürftige Informationen vorliegen.


    Darum will ich nur die Eckpunkte, die sich aus der vorliegenden Dokumentation ergeben aufgreifen.


    Grundsätzlich muss der Grundsatz doch sein, dass wenn ich einen Patienten nicht mitnehme, ich alle Vitalparameter dokumentiere und mir gerade bei einer Patientin dieses Lebensalters und einem internistischem Krankheitsbild die Zeit für ein 12-Kanal-EKG nehme. Dafür gibt es meiner Meinung nach nur wenige zulässige Ausnahmen (Pat. flüchtig, Pat. nicht compliant etc.), ansonsten bringt mir halt auch der schön geschriebene Text im Protokoll und eine unterschriebene Transportverweigerung wenig bis nichts.


    Im Zweifel muss ich halt in den sauren Apfel beißen und die Patientin transportieren. Man war ja auch hier offenbar der Meinung, dass ein behandlungsbedürftiges Problem besteht, sonst hätte man ja nicht die Schwester und die Patientin genau instruiert , unbedingt ins Krankenhaus zu fahren und bei den offenbar angenommenen muskulären Problemen trotzdem den Infarkt noch als mögliches Risiko dokumentiert.


    BTW: warum ist der Kopf des Protokolls mit den Einsatzdaten gedruckt und der Rest handschriftlich, weiß das zufällig jemand?

  • BTW: warum ist der Kopf des Protokolls mit den Einsatzdaten gedruckt und der Rest handschriftlich, weiß das zufällig jemand?

    Wissen nein....hatte letztens selber den Fall das wir 12h nach einem RTW zum gleichen Patienten kamen. Das Protokoll der Kollegen war sehr mau und sie haben vor dem Drucken aus dem NiDa ihre Namen entfernt.....entweder stehe ich zu meiner Arbeit oder nicht.

  • Moin Johannes,


    wer die Verantwortung für die Handlungen oder Nichthandlungen der Notärztinnen und Notärzte in Schleswig-Holstein trägt, ist spätestens seit dem 30.10.2006 durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az.: 4 U 133/05) geklärt:


    Tenor:


    Leitsatz

    Das Handeln des im Rettungsdiensteinsatz tätigen Notarztes ist in Schleswig-Holstein auf Grund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) vom 29. November 1991 (GVOBl. 1991, 579) nach Amtshaftungsgrundsätzen zu beurteilen.



    https://www.gesetze-rechtsprec…ramfromHL=true#focuspoint


    Daher kann ich den Ausführungen von Johannes im 3. Absatz seines Beitrages auch nicht wirklich folgen und halte sie für die NA auch für sehr riskant.


    […] Als freier Beruf verantwortet der Arzt einen erheblichen Teil seiner (gesetzlich verpflichtenden) Dokumentation selbst, und wer etwas rechtlich verantwortet entscheidet auch erheblich darüber mit. Hier können sicherlich Vorgaben gemacht werden, aber nicht entfernt in dem absoluten Umfang, den du hier schilderst[…]


    Der Träger des Rettungsdienstes haftet ALLEIN gegenüber den Patientinnen und Patienten (sog. Außenverhältnis). Sollten eingesetzte NA eigenen Therapievorstellungen folgen, die sich unbegründet weitab der vorgegebenen Leitlinien bewegen, könnte es im Nachgang zu interessanten Auseinandersetzungen zwischen Träger Rettungsdienst und Notarzt kommen (Stichwort Regress, Innenverhältnis). Da sollte man als ”freier” NA vor Aufnahme der Tätigkeit über die Höhe der eigenen Haftpflichtversicherung genauesten orientiert sein. Die anerkannten Leitlinien spielen auch in Haftungsprozessen eine immer größere Rolle.

  • Wissen nein....hatte letztens selber den Fall das wir 12h nach einem RTW zum gleichen Patienten kamen. Das Protokoll der Kollegen war sehr mau und sie haben vor dem Drucken aus dem NiDa ihre Namen entfernt.....entweder stehe ich zu meiner Arbeit oder nicht.

    Den letzten Teil sehe ich tatsächlich anders.

    Das beim Patienten verbleibende Protokoll muss/sollte keinen Namen enthalten,erst Recht nicht von nicht an der Dokumentation beteiligten Besatzungsmitgliedern.

    Das sind am Ende Datenschutz relevante Daten für deren Verwendung die ich als Entscheider auch eine schriftliche Einwilligung bräuchte.

    Gerade in Zeiten in denen wirre Gestalten auch RD Personal immer mal wieder bedrohen und verfolgen würde ich mir das gut überlegen.

    Ich hatte es schon,dass Patienten privat bei mir vorstellig wurden, kein so geiles Gefühl.


    Ich habe daher früher grundgehend die Besatzung manuell im NIDA-Ausdruck geschwärzt, mittlerweile kann man ja automatisch die Besatzung auslassen.

  • Zitat

    Als freier Beruf verantwortet der Arzt einen erheblichen Teil seiner (gesetzlich verpflichtenden) Dokumentation selbst, und wer etwas rechtlich verantwortet entscheidet auch erheblich darüber mit.

    Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor. Die freien Berufe zählen nicht als Gewerbe, und unterliegen deshalb weder Gewerberecht noch Gewerbesteuer. Das trifft aber AFAIK natürlich nur zu, wenn die Berufe in (arbeitsrechtlicher) Selbstständigkeit durchgeführt werden. Wer als Angestellter arbeitet, ist nicht frei. Und ob es dann rechtens ist die NA Protokolle zuhause zu lagern stelle ich in frage (da die Archivierung, Schutz vor unerlaubtem Zugriff, sowie Zerstörung nach 10 Jahren Aufgabe des AG sein dürfte).


    und natürlich kann ich als Auftraggeber auch dem Freelancer vorgeben in welchem Korridor er handeln darf. Das passiert ständig durch Festlegung der Materialien auf dem Fahrzeug, und immer häufiger auch durch SOP die verbindlich sind für alle.

    (Wie immer schließt eine SOP keine Ausnahmehandlung aus, aber regelhaft was anderes machen ist halt nicht drin.)

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.