Schlimmste Nacht des Jahres für Berliner Feuerwehr

  • Dann handelt es sich entweder um einen Notfall, so dass ein RTW zum Einsatz kommt, oder um einen Fehlanruf. Ich sehe das Problem immer noch nicht.

    das Problem haben die Patient:innen, die auch ohne vorliegen eines Notfalles Leidensdruck haben können, der in Deiner Betrachtung keine Versorgung findet.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • thh


    Danke für die Erläuterungen. Ich glaub das war der Fall aber ich hatte die genau Sachlage nicht mehr parat. Da sind ja dann doch mehrere Dinge schief gelaufen.

    Ich hatte diesen Fall als Beispiel von einem Leitstellenkollegen genannte bekommen, als ich die exzessive NEF Alarmierung an diesem Tag "hinterfragte"😅

  • Da Bourke es angesprochen hatte: Wie sieht das eigentlich in Baden-Württemberg mit der Amtshaftpflicht aus, mit Leitstellen, die durch Hilfsorganisationen betrieben werden?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Jo, danke.


    Beispiel: Baden-Württemberg

    • Die Rettungsleitstellen handeln hoheitlich. Aus diesem Grund haftet das Land für Fehler bei der Vermittlung der Einsätze des Rettungsdienstes (sog. Amtshaftung)

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • das Problem haben die Patient:innen, die auch ohne vorliegen eines Notfalles Leidensdruck haben können, der in Deiner Betrachtung keine Versorgung findet.

    Das betrifft zu den normalen Arbeitszeiten den Hausarzt und ist ansonsten vom Sicherstellungsauftrag der KV umfasst. Die Versorgung ist mithin gesichert.

  • Patientin ist nicht gestorben, Ärger gab es trotzdem:


    https://kreisfeuerwehrverband.…leistung-vor-gericht.html

    Soweit sich das ableiten lässt durchaus zu Recht. Ich sehe jedenfalls nach der Beschreibung nicht, dass die sich aufdrängenden Fragen zum Ausschluss eines Notfalls gestellt worden wären. Freilich lässt sich das schwer beurteilen, weil der Großteil der Berichterstattung in diesem Artikel letztlich irrelevante Fakten betrifft.

    Da Bourke es angesprochen hatte: Wie sieht das eigentlich in Baden-Württemberg mit der Amtshaftpflicht aus, mit Leitstellen, die durch Hilfsorganisationen betrieben werden?

    Sollte es nicht mehr geben, weil alle Leitstellen mittlerweile Integrierte Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst sein sollten. Dessen ungeachtet ist die Leitstellentätigkeit eine hoheitliche Tätigkeit, so dass die Grundsätze der Amtshaftung eingreifen. (https://thomas-hochstein.de/do…chtsfragen-leitstelle.pdf, Folien 20-22)

  • Sollte es nicht mehr geben, weil alle Leitstellen mittlerweile Integrierte Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst sein sollten.

    Ich meine, dass ich in den letzten Monaten öfters Stellenausschreibungen von Leitstellen in Baden-Württemberg gesehen zu haben, die vom DRK waren. Daher kam bei mir die Frage auf.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich meine, dass ich in den letzten Monaten öfters Stellenausschreibungen von Leitstellen in Baden-Württemberg gesehen zu haben, die vom DRK waren. Daher kam bei mir die Frage auf.

    Es gibt auch ILS im Ländle die durch HiOrg betrieben werden. Träger ist dann die HiOrg, welche teilweise noch durch Feuerwehrler unterstützt werden.

    "Beste" Lösung dafür gibt es im LK Tübingen, da stehen die Dispotische RD beim DRK und Dispotische FW bei der FW. Ist aber organisatorisch eine ILS die vom DRK geführt wird.

  • Ich meine, dass ich in den letzten Monaten öfters Stellenausschreibungen von Leitstellen in Baden-Württemberg gesehen zu haben, die vom DRK waren. Daher kam bei mir die Frage auf.

    Ja, zu den Trägern der ILS gehört regelmäßig auch das DRK, das dafür auch Personal stellt; ansonsten kommt das Personal von der Feuerwehr (BF, wo vorhanden, sonst hauptamtliche Kräfte einer FF, soweit ich das überblicken kann). Die Arbeitsaufteilung ist ... gefühlt bei jeder ILS anders. Manche trennen in Calltaker und Disponent, manche nicht; bei manchen macht jeder alles, bei anderen die einen Feuwehr und die anderen Rettungsdienst; usw. usf.

    Es gibt auch ILS im Ländle die durch HiOrg betrieben werden. Träger ist dann die HiOrg, welche teilweise noch durch Feuerwehrler unterstützt werden.

    "Beste" Lösung dafür gibt es im LK Tübingen, da stehen die Dispotische RD beim DRK und Dispotische FW bei der FW. Ist aber organisatorisch eine ILS die vom DRK geführt wird.

    Soweit ich informiert bin befindet sich auch die ILS Tübingen in gemeinsamer Trägerschaft (zumindest) von DRK und dem Landkreis Tübingen.

  • Leider war der Akku der Absaugpumpe leer, ein Protokoll über den Fahrzeugcheck nach Übernahme war nicht eingeführt und daher nicht existent;

    Na ich hoffe man muss jetzt ein zusätzliches Stück Papier unterschreiben, dann sollte das Problem gelöst sein.