Freigabe Analgesie für NFS in BaWü ab morgen

  • Vielleicht war Selbstverwaltung nicht der richtige Begriff. Ich meinte die bekanntermaßen ausschließlich in BW vorherrschende Wahrnehmung des RD durch die Hilfsorganisationen als Leistungsträger (§ 2 Abs. 1 und 2 RDG BW) quasi ohne staatliche Aufsicht im Gegensatz zu etwa § 3 Abs. 1 SHRDG mit den daraus resultierenden Besonderheiten. Eben unter anderem der oben genannte LARD, in dem überwiegend die Kosten- und Leistungsträger "allgemeine Grundsätze und Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes und für die Struktur der Benutzungsentgelte sowie für die einheitliche Dokumentation festlegen" und das IM erst eingreifen würde, wenn man sich untereinander nicht anders einigt.

    Extra für dich daher mal wieder dieser schöne Link:

    https://www.notfallrettung-stu…ie_Rettungsmonokratie.pdf

    Genau das ist mit „Selbstverwaltung“ gemeint. In anderen Worten: „Macht mal, ihr macht das schon! Irgendwie.“

  • Genau das ist mit „Selbstverwaltung“ gemeint. In anderen Worten: „Macht mal, ihr macht das schon! Irgendwie.“

    In baden-württembergischen RD-Kreisen ist das klar. Aber "Selbstverwaltung" als Begriff wird natürlich auch anders verwendet. Hier aus dem SHRDG zB:

    § 3 SHRDG – Aufgabenträgerschaft

    (1) Aufgabenträger sind die Kreise und kreisfreien Städte (Rettungsdienstträger) für den jeweiligen Bezirk (Rettungsdienstbereich); sie nehmen die Aufgaben als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr.

  • Da die NotSan regelmäßig "rezertifiziert" werden sollen, sollen die ärztlichen Kapazitäten deutlich ausgebaut werden, die Größenordnung 4h pro NotSan im Jahr ist da ganz richtig. Müssen halt noch Ärzte gefunden werden, die das auch machen.


    Nicht nur die ärztlichen Kapazitäten müssen entsprechend geschaffen werden, auch die Ausbildung/Schulung der SAA/BPR in Form der jährlichen Pflichtfortbildung muss bewältigt werden. Daneben werden sich die Ärztlichen Verantwortlichen auch regelmäßig den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern bedienen müssen, um eine wie auch immer gestaltete Überprüfung der Kompetenzen der NotSan gewährleisten zu können. Denn eine solche wird wohl eine zwingende Voraussetzung für die Delegation sein.
    Die Kosten für die ÄVRD sind übrigens Kosten des Rettungsdienstes; es handelt sich dabei also um kein Ehrenamt. Hierzu müssen demnach zunächst Verträge zwischen Leistungsträgern und den jeweiligen ÄVRD geschlossen werden (auch hinsichtlich der Haftung).

    Alles in Allem eine riesen große Baustelle, zumindest für die Rettungsdienste, die bislang noch keine oder kaum entsprechende Strukturen haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Deshalb sehe ich auch noch keinen flächendeckenden Erfolg in naher Zukunft. Wahrscheinlich wird es eher der übliche fadenscheinige Flickenteppich.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!