Vielleicht war Selbstverwaltung nicht der richtige Begriff. Ich meinte die bekanntermaßen ausschließlich in BW vorherrschende Wahrnehmung des RD durch die Hilfsorganisationen als Leistungsträger (§ 2 Abs. 1 und 2 RDG BW) quasi ohne staatliche Aufsicht im Gegensatz zu etwa § 3 Abs. 1 SHRDG mit den daraus resultierenden Besonderheiten. Eben unter anderem der oben genannte LARD, in dem überwiegend die Kosten- und Leistungsträger "allgemeine Grundsätze und Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes und für die Struktur der Benutzungsentgelte sowie für die einheitliche Dokumentation festlegen" und das IM erst eingreifen würde, wenn man sich untereinander nicht anders einigt.
Extra für dich daher mal wieder dieser schöne Link:
Genau das ist mit „Selbstverwaltung“ gemeint. In anderen Worten: „Macht mal, ihr macht das schon! Irgendwie.“