Angespannte Situation beim Rettungsdienst in Bayern

  • Ohh, das ist interessant.

    Ich bin gespannt was passiert, wenn es einen Schaden gibt durch mangelhafte Behandlung eines RTW Team welcher durch 2 RS besetzt wurde.

  • Ohh, das ist interessant.

    Ich bin gespannt was passiert, wenn es einen Schaden gibt durch mangelhafte Behandlung eines RTW Team welcher durch 2 RS besetzt wurde.


    Ich frage mich wie das in der Praxis funktioniert .. So bald es eine ernsthafte Indikation für einen Rettungswagen (und damit einhergehend vielleicht invasiven Maßnahmen) wird dann ein echter Rettungswagen nachgefordert? Oder wie funktioniert das?

  • Ich frage mich wie das in der Praxis funktioniert .. So bald es eine ernsthafte Indikation für einen Rettungswagen (und damit einhergehend vielleicht invasiven Maßnahmen) wird dann ein echter Rettungswagen nachgefordert? Oder wie funktioniert das?

    Hier gibt es mit zwei RS besetzte NKTW, die durchaus auch mal zu einem r0 fahren. Wenn die dann etwas schwerwiegendes feststellen, wird ein RTW oder Gemeindenotfallsanitäter hinzugezogen

    Do your job right – Treat people right – Give all out effort – Have an all in attitude.

    ~ Mark vonAppen

  • Vorneweg bemerkt: Das Bayerische Rettungsdienstgesetz lässt diese Möglichkeit ausdrücklich (noch) zu eigentlich gar nicht mehr zu - es wird davon jedoch keineswegs regelmäßig Gebrauch gemacht. Zumindest für meinen Rettungsdienstbereich kann ich sagen, dass es (im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung) vielleicht einmal pro Jahr vorkommt und dann auch nur, um die Zeit bis zum Eintreffen eines qualifizierten Betreuers zu überbrücken.

    Die ILS ist darüber informiert und disponiert den RTW zwischenzweitlich mit dem Einsatzwert eines KTW, d.h. entweder wird bei einem Notfall gleich ein RTW und/oder NEF parallel alarmiert oder die Möglichkeit zur Nachforderung wird widerspruchsfrei angenommen.

    Ich halte die Pressemitteilung übrigens persönlich für sehr unglücklich.

  • Vorneweg bemerkt: Das Bayerische Rettungsdienstgesetz lässt diese Möglichkeit ausdrücklich (noch) zu - es wird davon jedoch keineswegs regelmäßig Gebrauch gemacht.

    Gilt das eigentlich nicht nur beim Sonderbedarf, also z.B. Hintergrund-Dienst?

  • Ohh, das ist interessant.

    Ich bin gespannt was passiert, wenn es einen Schaden gibt durch mangelhafte Behandlung eines RTW Team welcher durch 2 RS besetzt wurde.

    Dazu muss der Patient überhaupt ersteinmal erfahren, dass er ein schlechter besetztes Rettungsmittel bekommen hat.

  • Jeder Fachanwalt für Medizinrecht wird sich die Infos über beide Kollegen auf dem Auto anfordern.

    Ich würde heute selbst bereits jede RA/NFS Urkunde überprüfen lassen. Nachdem ich mehrfach im direkten Umfeld gehört habe, dass es Kollegen gab welche damals keine Urkunde als RA angefordert haben und somit nicht zum NFS gehen konnten ("wie? Das hat mein Dienstherr nicht gemacht??") oder ich selbst gefälschte Zeugnisse und Urkunden vorgelegt bekommen habe, traue ich niemanden mehr wirklich.


    Und spätestens da wird dann herausgefunden, dass das Rettungsmittel nicht adäquat besetzt war.

    Ich rate jedem Kollegen: seid ihr nicht als RTW qualifiziert, fahrt nur als FirstResponder und fordert nach.

  • Ich rate jedem Kollegen: seid ihr nicht als RTW qualifiziert, fahrt nur als FirstResponder und fordert nach.

    Wenn ich mich recht entsinne, enhält das bayerische Rettungsdienstgesetz aber eine Ausnahmeregelung dergestalt, dass das Fahrzeug geringer qualifiziert besetzt werden kann, wenn es sonst nicht zum Einsatz kommen könnte. Wurde das abgeschafft?

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Wenn ich mich recht entsinne, enhält das bayerische Rettungsdienstgesetz aber eine Ausnahmeregelung dergestalt, dass das Fahrzeug geringer qualifiziert besetzt werden kann, wenn es sonst nicht zum Einsatz kommen könnte. Wurde das abgeschafft?

    Ja, seit Mai 2022 durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und des Bayerischen Krankenhausgesetzes vom 22. April 2022.


    Damit wurde zum einen zusätzlich zum Patientenbetreuer auch die Qualifikation des RTW-Fahrers explizit vorgeschrieben (RettSan), und die Ausnahmeregelung in Abs. 3 lautet jetzt: "Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 3 kann bei Fahrzeugen des Sonderbedarfs im Sinn des Art. 13 Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 abgewichen werden." (Abs. 1 S. 3 ist die Regelung über die personelle Besetzung von RTW) Dieser "Sonderbedarf" dürfte, wenn ich Art. 13 Abs. 2 S. 3 ff. richtig verstehe, dem Aufwuchs für Großschadenslagen dienen.


    Vorher lautete Abs. 3 tatsächlich: "Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug nicht zum Einsatz kommen könnte."

  • Tempora mutantur.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Also wird nun der Sonderbedarf alarmiert, da die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist und ab da an dürfen die RTW wieder mit RS besetzt werden...


    Mal abwarten, wird aber kommen. Wetten?

  • Sonderbedarf kann zwar auch für Spitzen der Regelrettung eingesetzt werden - das ist auch so gedacht.

    Aber da hängt hinten ein riesen Meldeweg dran,der bis ins StMI reicht.

    Wenn ein Leistungserbringer den Sonderbedarf alarmiert weil er den Regelbedarf nicht besetzt kann ist er ggf. ganz schnell kein Leistungserbringer mehr. Das wurde selbigen auch wohl sehr direkt mitgeteilt.

  • Die Medienstrategie des BRKs die große Panik auszurufen, hat nu zumindest für de Geldbeutel der Mitarbeiter doch einen deutlichen Vorteil:


    https://www.skverlag.de/rettun…ng-der-tarifentgelte.html


    Von solchen Lohnsteigerungen hätte man vor 10Jahren nur träumen könne im Rettungsdienst der BRD. Schön zu sehen, dass sich zumindest hier etwas, wenn auch langsam, bewegt.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Sonderbedarf kann zwar auch für Spitzen der Regelrettung eingesetzt werden - das ist auch so gedacht.

    Aber da hängt hinten ein riesen Meldeweg dran,der bis ins StMI reicht.

    Wenn ein Leistungserbringer den Sonderbedarf alarmiert weil er den Regelbedarf nicht besetzt kann ist er ggf. ganz schnell kein Leistungserbringer mehr. Das wurde selbigen auch wohl sehr direkt mitgeteilt.

    Der war gut.... wer ersetzt denn dann ab morgen die Organisationen in meinem Bereich?

    Nicht böse gemeint, aber wenn es aktuell so wäre wie Du schreibts würde hier wohl ab morgen vielleicht noch der örtliche Kirchenchor irgendwas durchführen aber nicht mehr BRK und co.. 8o

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw: