Auch in BW ist der Personalmangel durch die Sommerwelle momentan echt krass.
Das Innenministerium hat nun in einem Schreiben vom 29.7 folgende Sonderregeln bis zum 31.10.22 verkündet:
- NEF dürfen, auch dienstplanmäßig, mit erfahrenen RS inkl. NotSan ab dem 2LJ die bereits RS sind oder -ausschlieslich auf freiwilliger Basis- NotSanSchülerInnen im 3LJ besetzt werden.
- wie bereits in der Vergangenheit greift die Pandemie-Ausnahme zur Besetzung durch geeignete RettAss wieder, sprich der Einsatz von RettAss als medizinisch verantwortliche ist damit wieder möglich.
- NotSan SchülerInnen ab dem 1LJ dürfen,solange dies das Lernziel nicht gefährdet, und sie bereits vorher RS waren, als Fahrer am RTW eingesetzt werden.
- Im Rahmen von akuten Ausfallen können erfahrene Rettungshelfer als Fahrer am RTW eingesetzt werden.
- Von der Fortbildungspflicht kann abgewichen werden wenn die letzte Fortbildung nicht mehr als 2 Jahre zurück liegt.
- Auf den Leitstellen können angelernte RS als Notrufsachbearbeiter bis zum Verhältnis 1:1 eingesetzt werden. So frei werdende RettAss und NotSan sollen RTW besetzen.
Die Nutzung dieser Sonderbestände muss gemeldet werden.