Rettungsassistent, aber nur in bestimmten Bundesländern?

  • Aus aktuellem Gesprächsanlass möchte ich einmal insbesondere die Land-Hessen-Kundigen fragen: gibt es seitens des RP Darmstadt eine Ausnahmeregelung für Rettungsassistenten-Kurse von 2014-2016 etwa, die es Teilnehmenden gestattet, lokal begrenzt (in der konkreten Geschichte: Hessen, Bayern, RLP) als RettAss zu agieren, in allen anderen Bundesländern aber lediglich als RettSan, sofern der Kurs zu dem Zeitpunkt aufgrund des Inkrafttretens des NotSanG organisatorisch abgebrochen werden musste?


    Ich hörte davon heute zum ersten Mal - und das wundert mich gerade. Derzeit tendiere ich dazu, das Ganze als "Geschichte" einzuordnen.

  • Als Hesse ist mir so ein Quatsch nicht bekannt, ebenso nicht dass RettAss Kurse abgebrochen wurden aufgrund des NotSan.

  • Gäbe es für sowas eine Rechtsgrundlage?

    Das hatte ich mich auch gefragt, da mir das absolut unlogisch vorkäme. Mir konnte keine genannt werden. Da auch weitere nachprüfbare Aussagen inhaltlich vollkommener Unsinn waren, tendiere ich dazu, dass man uns hier einen großen Bären aufbinden will.


    (Oder ist jemandem der Feldrettungsassistent als (nicht-)zivile Ausbildung geläufig?)

  • (Oder ist jemandem der Feldrettungsassistent als (nicht-)zivile Ausbildung geläufig?)

    Stadtrettung, Landrettung, Feldrettung?

    Do your job right – Treat people right – Give all out effort – Have an all in attitude.

    ~ Mark vonAppen

  • Fw ist ein Rang, mehr als eine Qualifikation, oder?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Fw ist ein Rang, mehr als eine Qualifikation, oder?

    Im weiteren Sinne umfasst die Bezeichnung „Feldwebel“ sogar eine ganze Dienstgradgruppe, die sogenannten „Unteroffiziere mit Portepee“, also Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel. Quasi der mittlere Dienst der Bundeswehr.

    Mit der fachlichen Qualifikation hat das tatsächlich nur indirekt zu tun, wenn diese mit dem Dienstgrad korreliert.

    Das kann für den Laien auch durchaus Potenzial für Missverständnisse bieten, so ist ein „Sanitätsoffizier“ z.B. grundsätzlich Arzt, ein „Offizier im Sanitätsdienst“ aber nicht.

  • Fw ist ein Rang, mehr als eine Qualifikation, oder?

    Jein. Es ist ein Rang, dass ist korrekt.

    Da der SanFw aber eben die Zugehörigkeit zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes haben muss beinhaltet dies auch eine Qualifizierung und damit Qualifikation.

  • Jein. Es ist ein Rang, dass ist korrekt.

    Da der SanFw aber eben die Zugehörigkeit zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes haben muss beinhaltet dies auch eine Qualifizierung und damit Qualifikation.

    Wobei es meines Wissens durchaus auch noch ältere SanFw gibt, die nicht Rettungsassistenten sind.

  • Jein. Es ist ein Rang, dass ist korrekt.

    Da der SanFw aber eben die Zugehörigkeit zur Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes haben muss beinhaltet dies auch eine Qualifizierung und damit Qualifikation.

    aber nicht zwingend NotSan / RettAss? Sondern auch PFP oder Ergotherapeuten, etc… ?

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Genau. NotSan, OTA, PTA, GuKpfl, Medizintechnik, etc.. Muss halt nur ein qualifizierter Beruf in dem Bereich sein. Entweder als Ausbildung bei der Bundeswehr oder als Einsteiger mit Berufsausbildung.

  • Aus aktuellem Gesprächsanlass möchte ich einmal insbesondere die Land-Hessen-Kundigen fragen: gibt es seitens des RP Darmstadt eine Ausnahmeregelung für Rettungsassistenten-Kurse von 2014-2016 etwa, die es Teilnehmenden gestattet, lokal begrenzt (in der konkreten Geschichte: Hessen, Bayern, RLP) als RettAss zu agieren, in allen anderen Bundesländern aber lediglich als RettSan, sofern der Kurs zu dem Zeitpunkt aufgrund des Inkrafttretens des NotSanG organisatorisch abgebrochen werden musste?


    Ich hörte davon heute zum ersten Mal - und das wundert mich gerade. Derzeit tendiere ich dazu, das Ganze als "Geschichte" einzuordnen.

    Schon allein "seitens RP Darmstadt" und "Bayern, RLP" klingt sehr fragwürdig. Ich glaube nicht, dass es ein Bayer für relevant erachtet, was das RP Darmstadt sagt.

  • Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass es irgendwo ominöse Kurse gab, bei denen seeehr großzügig der Beginn eines Rettungssanitäterkurses als Beginn des Rettungsassistentenkurses gerechnet wurde und darüber dann der Kurs noch außerhalb der normalen Zeit begonnen, ähm fortgesetzt, wurde. Das stand damals ziemlich in der Kritik. Ob es etwas mit dieser Behauptung zu tun hat, bin ich unsicher.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Gäbe es für sowas eine Rechtsgrundlage?


    Ich habe jetzt zumindest mit Nachdenken keine gefunden. Entweder man hat eine Erlaubnis nach dem RettAssG, oder man hat keine. Auch die Idee, dass das RP Darmstadt eine "Sondergenehmigung" für andere Bundesländer ausstellt, erscheint mir mysteriös.


    Insgesamt eher eine Geschichte.

  • Ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass es irgendwo ominöse Kurse gab, bei denen seeehr großzügig der Beginn eines Rettungssanitäterkurses als Beginn des Rettungsassistentenkurses gerechnet wurde und darüber dann der Kurs noch außerhalb der normalen Zeit begonnen, ähm fortgesetzt, wurde. Das stand damals ziemlich in der Kritik. Ob es etwas mit dieser Behauptung zu tun hat, bin ich unsicher.

    Die waren doch im tollsten Bundesland Deutschlands ganz offiziell von der/den Behörden auf Landesebene erlaubt, oder täusche ich mich?

  • Johannes D.: wenn der Beginn des Rettungshelfer-Lehrgangs vor dem Stichtag 31.12.2014 lag und der RettSan erfolgreich absolviert wurde, konnte man dank Ausnahmegenehmigung den RettAss-Lehrgang absolvieren. So bin auch ich zu meinem RettAss gekommen.
    (Mit etwas Vorlauf war auch die Ausnahmegenehmigung der Ausnahmegenehmigung möglich, ein oder mehrere (weiß ich nicht mehr, ist schon so lange her) Mitschüler haben ihren Rettungshelfer-Lehrgang erst 2015 gemacht.)


    @ 98-83-1: Wenn du NRW meinst, dann ja.