Mannheimer Stadträte und Ärzte rügen Rettungsdienstplan des Landes / Normenkontrollverfahren beim VGH Baden-Württemberg

  • Sie sehen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt, weil der Rettungsdienst in Baden-Württemberg „nicht leistungsfähig“ sei: So begründen sieben Stadträte und mehrere Ärzte einen Antrag, den sie jetzt beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht haben. Ihr Normenkontrollantrag richtet sich gegen das Land und den Landesausschuss für den Rettungsdienst. Unterzeichnet haben ihn Holger Schmid (ML), Volker Beisel (FDP), Dennis Ulas (LiParTie), Stefan Höss (SPD) sowie Gerhard Fontagnier, Markus Sprengler und Chris Rihm (alle Grüne) sowie sechs Ärzte, die nicht genannt werden wollen.


    https://www.mannheimer-morgen.…landes-_arid,2008153.html

  • ArtikelKommentar Das Rettungsdienst-System in Baden-Württemberg muss hinterfragt werden

    Es ist eine sehr interessante, vielfältige und breite Koalition, die da gemeinsam zum höchsten Gericht des Bundeslandes marschiert ist: Stadträte von – fast – allen Parteien haben trotz aller sonstigen Unterschiede den Antrag eingereicht, den Rettungsdienstplan des Landes zu stoppen. Nur die CDU fehlt – denn dieser Partei gehört der Innenminister an, dessen Haus das Papier verfasst und als „Verbesserung“ bejubelt hat. Dass es das de facto nicht ist, weiß man auch an der CDU-Basis, will aber dem eigenen Minister nicht schaden. Die drei Stadträte der Grünen sind da mutiger – immerhin stellt ihre Partei den Ministerpräsidenten.


    https://www.mannheimer-morgen.…werden-_arid,2008177.html

  • Leider beide Artikel hinter einer Paywall.
    kannst du bitte etwas mehr sagen, wie die Antragsteller ihren Antrag begründen?

    Normalerweise müssten einzelne Artikel trotz Paywall lesbar sein.


    Pitz argumentiert in seinem Antrag, wenn ein Mensch erst einmal in Lebensgefahr oder in kritischem Gesundheitszustand auf den Rettungsdienst angewiesen sei, könne er nicht mehr klagen oder auf sein Recht pochen. Daher müsse der Rettungsdienst jederzeit so organisiert sein, dass der Schutzpflicht des Staates für das menschliche Leben gleich Genüge getan werde. Die Antragsteller warnen vor einem „rechtswidrigen Zustand mit massiven Auswirkungen auf die Bevölkerung“, wenn die von ihnen nun juristisch angegriffenen Regelungen „nicht schnellstmöglich außer Vollzug gesetzt werden“, so Pitz in dem 54-seitigen Antrag.




    Zunächst kritisieren die Antragsteller das, so Pitz, „ungewöhnliche Konstrukt“ in Baden-Württemberg. Hier regelt, anders als in allen anderen Bundesländern, eine Arbeitsgemeinschaft aus Krankenkassen und Hilfsorganisationen in sogenannter „Selbstverwaltung“ das Rettungsdienstsystem, obwohl beide in erster Linie wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgten. Obwohl jeder Bürger von den Entscheidungen dieser „Selbstverwaltung“ betroffen sei, seien die Mitglieder dieser Selbstverwaltung den Bürgern nicht bekannt. Sie tage hinter verschlossenen Türen, veröffentliche ihre Entscheidungen nicht, und der Staat nehme nur eine Rechtsaufsicht wahr, „so dass die fachlichen Entscheidungen keiner staatlichen Kontrolle unterliegen“. Der neue Rettungsdienstplan weite die Kompetenzen dieser „Selbstverwaltung“ noch aus, die ohnehin nur geringfügig vorhandene kommunalen Kontrolle werde ganz ausgeschaltet. Das betrifft Mannheim insofern aktuell, als hier demnächst Entscheidungen für die Gründung einer weiteren Rettungswache und den Einsatz von mindestens einem, eventuell mehreren zusätzlichen Rettungswagen anstanden – das darf nun aber nicht stattfinden, weil das landesweite Gremium erstmal alle Entscheidungen an sich gezogen hat. Das bedeute „über Jahre hinweg einen Stillstand im Rettungsdienst“, der Krankenkassen wegen der Kostenersparnis und Hilfsorganisationen wegen des Fachkräftemangels gleichermaßen entgegenkomme. Den Menschen indes werde ein gesetzmäßiger Rettungsdienst verwehrt, wenn als notwendig erachtete zusätzliche Fahrzeuge nicht angeschafft werden.



    Zudem rügen die Antragsteller die Neuregelung der Hilfsfrist. Zuletzt hieß es, der Rettungsdienst solle „möglichst nicht mehr als zehn Minuten, höchstens 15 Minuten“ brauchen – laut Rettungsdienstgesetz. Schon das werde, so Pitz, „flächendeckend nicht eingehalten“, da die Selbstverwaltung von sich aus – und vom Staat ungerügt – den Anspruch aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heruntergeschraubt habe auf „höchstens 15 Minuten in 95 Prozent der Fälle“. So werde die Statistik „aufgehübscht“, aber selbst diese niedrigere Zielmarke in weiten Teilen des Landes verpasst.



    Der dritte Punkt in dem Antrag richtet sich dagegen, dass der Rettungsdienstplan den Notfallsanitätern ohne staatliche und ärztliche Aufsicht weitere Kompetenzen als „Vorabdelegation“ zuweist – also ohne dass der Arzt den Patienten kennt und selbst eine Diagnose gestellt hat. Dafür fehle jegliche rechtliche Grundlage, das könne nicht einfach per Erlass geschehen und suggeriere Sanitätern Rechtssicherheit, die es nicht gebe. Zudem plane das Land ein Telenotarztsystem, obwohl dem deutschen Medizinrecht „ein derartiges Modell fremd ist“

  • Wie die jüngsten Gutachten zum Rettungsdienst in Mannheim geht auch die Ansicht des Prof. Dr. Pitz an der Realität des hiesigen Rettungsdienstes vorbei. Die RTW sind in ausreichender Zahl vorhanden - sie sind nur fehldisponiert. Dies ist unter Anderem darauf zurückzuführen, dass bei der Einrichtung der ILS Mannheim gravierende Fehler passiert sind. Diese ILS disponiert beispielsweise nur die Notfallrettung - nicht den qualifizierten Krankentransport, der weiterhin von der ILS Rhein-Neckar disponiert wird. Dies führt dazu, dass jeder Einsatz mindestens mit einem RTW beschickt wird - ob er nun indiziert ist oder nicht. Inzwischen handelt es sich bei einem wesentlichen Teil der Einsätze um schlichte Bagatellen, die auch von 116 117 oder einem KTW bearbeitet werden könnten.


    Die Forderung nach mehr RTW ist also Unsinn. Was fehlt, sind KTW, die auch als solche eingesetzt werden (und nicht nur zu ärztlich angeordneten Fahrten) und eine ILS, die nicht zu jeder Bagatelle einen RTW schickt. Mehr RTW könnten bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt auch gar nicht besetzt werden, nachdem die Organisationen ja schon jetzt ihre Schichten nicht mehr vollständig besetzen können - ich kann die ganzen Schichtausfälle schon nicht mehr zählen.


    Die Ansicht, dass wir in Ba-Wü alles können außer Rettungsdienst, teile ich aber vollumfänglich. Das Innenministerium Baden-Württemberg unternimmt nur unkoordinierte, halbgare Schritte zur Verbesserung der Situation, die insgesamt - wenn überhaupt - einen bescheidenen Effekt haben dürften. So gibt es in Ba-Wü fast neun Jahre nach dem NotSanG noch immer keine Regelung, ob eine Vorabdelegation stattfindet oder nicht. Das IM möchte, dass "ärztliche Verantwortliche" dieses Thema in Angriff nehmen. Diese sollen aber durch die Organisationen aufgeboten werden, und wir alle wissen vermutlich, was das bedeutet. Bis der letzte DRK-Ortsverband eine funktionierende Vorabdelegation auf die Beine gestellt hat - so er das denn überhaupt möchte - dürften noch Jahre oder Jahrzehnte ins Land ziehen.


    Ein typisches Beispiel für solche halbgaren Schritte ist auch die SQRBW, die Stelle für Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg. Das Land brüstet sich mit dieser Stelle, weil sie bundesweit einzigartig ist - sie misst aber alles Mögliche - nur nicht die Qualität des Rettungsdienstes und stellt damit eine reine Alibi-Veranstaltung dar.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Oldschool EMS. The Gold Standard of Ass Kickin'!

  • Wie die jüngsten Gutachten zum Rettungsdienst in Mannheim geht auch die Ansicht des Prof. Dr. Pitz an der Realität des hiesigen Rettungsdienstes vorbei. Die RTW sind in ausreichender Zahl vorhanden - sie sind nur fehldisponiert. Dies ist unter Anderem darauf zurückzuführen, dass bei der Einrichtung der ILS Mannheim gravierende Fehler passiert sind. Diese ILS disponiert beispielsweise nur die Notfallrettung - nicht den qualifizierten Krankentransport, der weiterhin von der ILS Rhein-Neckar disponiert wird. Dies führt dazu, dass jeder Einsatz mindestens mit einem RTW beschickt wird - ob er nun indiziert ist oder nicht. Inzwischen handelt es sich bei einem wesentlichen Teil der Einsätze um schlichte Bagatellen, die auch von 116 117 oder einem KTW bearbeitet werden könnten.


    Die Forderung nach mehr RTW ist also Unsinn. Was fehlt, sind KTW, die auch als solche eingesetzt werden (und nicht nur zu ärztlich angeordneten Fahrten) und eine ILS, die nicht zu jeder Bagatelle einen RTW schickt. Mehr RTW könnten bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt auch gar nicht besetzt werden, nachdem die Organisationen ja schon jetzt ihre Schichten nicht mehr vollständig besetzen können - ich kann die ganzen Schichtausfälle schon nicht mehr zählen.

    Aber das ist doch gar nicht Thema und Inhalt der Normenkontrollklage, sondern allenfalls ein Beispiel!?

  • Ich beziehe mich explizit auf die Forderung nach mehr RTW. Der Rest ist eine Ausschmückung der Tatsache, dass wir in BaWü alles können außer Rettungsdienst.


    Ich bin auch der Meinung, dass wir den Rettungsdienst in Baden-Württemberg vollständig unter staatliche Aufsicht stellen müssen.

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  • Ich beziehe mich explizit auf die Forderung nach mehr RTW. Der Rest ist eine Ausschmückung der Tatsache, dass wir in BaWü alles können außer Rettungsdienst.


    Ich bin auch der Meinung, dass wir den Rettungsdienst in Baden-Württemberg vollständig unter staatliche Aufsicht stellen müssen.

    Aber diese vermeintliche Forderung ist ja gar nicht das Thema, sondern die generelle Intransparenz der „Hinterzimmergremien“ LARD und Bereichsausschüsse und deren fehlende Kontrolle durch das Land, fehlende Durchgriffsmöglichkeiten durch vermeintliche Aufsichtsbehörden und schwammige Gesetzgebung auf Erlassebene.

  • Habe ich das Gegenteil behauptet? Ich habe den Thread als Anlass genommen, meine Meinung bezüglich des Rettungsdienstes in BaWü in Teilen darzustellen, die auch den derzeitigen Rettungsdienstplan betrifft. Das hängt doch unmittelbar zusammen.

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  • Die Ansicht, dass wir in Ba-Wü alles können außer Rettungsdienst, teile ich aber vollumfänglich. Das Innenministerium Baden-Württemberg unternimmt nur unkoordinierte, halbgare Schritte zur Verbesserung der Situation, die insgesamt - wenn überhaupt - einen bescheidenen Effekt haben dürften. So gibt es in Ba-Wü fast neun Jahre nach dem NotSanG noch immer keine Regelung, ob eine Vorabdelegation stattfindet oder nicht. Das IM möchte, dass "ärztliche Verantwortliche" dieses Thema in Angriff nehmen. Diese sollen aber durch die Organisationen aufgeboten werden, und wir alle wissen vermutlich, was das bedeutet. Bis der letzte DRK-Ortsverband eine funktionierende Vorabdelegation auf die Beine gestellt hat - so er das denn überhaupt möchte - dürften noch Jahre oder Jahrzehnte ins Land ziehen.

    Und auch hier ist das Problem ja nicht, ob die Leistungserbringer vor Ort „ärztliche Verantwortliche“ finden (es steht ja angeblich jeden Tag ein Dummer auf), sondern ob dieses Modell überhaupt auf einem gangbaren rechtlichen Konstrukt fußt. Daran gibt es ja wohl erhebliche Zweifel, wobei am Ende womöglich der Letzte in der Nahrungskette (also der Notfallsanitäter) der Dumme ist - oder halt (siehe oben) der Vorletzte, der etwas in guten Glauben „delegiert“ hat.

  • Sie sehen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt, weil der Rettungsdienst in Baden-Württemberg „nicht leistungsfähig“ sei [...]"

    Das stelle ich in Abrede. Der Rettungsdienst ist leistungsfähig, er ist nur fehlgesteuert. Deshalb geht die Begründung des Antrags an dieser Stelle fehl. In meinem Beitrag habe ich ausgeführt, warum ich das so sehe.

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  • Das stelle ich in Abrede. Der Rettungsdienst ist leistungsfähig, er ist nur fehlgesteuert. Deshalb geht die Begründung des Antrags an dieser Stelle fehl. In meinem Beitrag habe ich ausgeführt, warum ich das so sehe.

    Das wäre ja mal interessant, anhand festgeschriebener Parameter unabhängig zu begutachten und transparent zu machen. Im Moment beklüngeln das eben „Hinterzimmergremien“ aus abhängigen Beteiligten, nämlich Durchführende und Kostenträger.

    Ich fühle mich da als Bürger jedenfalls nicht ausreichend vertreten oder auch nur informiert.

  • Diese Ansicht teile ich zu 100%. Man könnte einen ersten Überblick gewinnen, indem man die Leerfahrten-Quote betrachtet. Die ist in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen und liegt in vielen meiner Schichten bei 50% oder mehr.

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  • Diese Ansicht teile ich zu 100%.

    Und das Normenkontrollverfahren wendet sich, wenn ich es richtig verstanden habe, genau gegen diese Praxis bzw. deren theoretische Grundlage. Einzelbeispiele, die besseres oder schlechteres Funktionieren von vor Ort illustrieren, lenken da nur ab, finde ich.

  • Die Idee dahinter ist gut. Selbstverwaltung muss aufhören!

    Die Probleme welche als Beispiel genannt werden für Mannheim sind eben Captain Joy schreibt falsch.

    Auf abstrakter Ebene ist das eben nicht falsch. Abstrakt blockiert der LARD jetzt sogar Entscheidungen des Bereichsausschusses und damit jegliche Fortentwicklung. Ob die konkret blockierten Entscheidungen richtig oder falsch sind bzw. wären, steht dann ja auf einem anderen Blatt.

  • Die Frage die man auch stellen darf:

    Wird hier die Normenkontrollklage der anderen Punkte genutzt um die unliebsame Delegationsgeschichte aus der Welt zu schaffen, sozusagen als Beifang?


    Ich habe ein wenig den Beigeschmack so wie das alles formuliert ist.

  • Wie die jüngsten Gutachten zum Rettungsdienst in Mannheim geht auch die Ansicht des Prof. Dr. Pitz an der Realität des hiesigen Rettungsdienstes vorbei. Die RTW sind in ausreichender Zahl vorhanden - sie sind nur fehldisponiert. Dies ist unter Anderem darauf zurückzuführen, dass bei der Einrichtung der ILS Mannheim gravierende Fehler passiert sind. Diese ILS disponiert beispielsweise nur die Notfallrettung - nicht den qualifizierten Krankentransport, der weiterhin von der ILS Rhein-Neckar disponiert wird. Dies führt dazu, dass jeder Einsatz mindestens mit einem RTW beschickt wird - ob er nun indiziert ist oder nicht. Inzwischen handelt es sich bei einem wesentlichen Teil der Einsätze um schlichte Bagatellen, die auch von 116 117 oder einem KTW bearbeitet werden könnten.

    War nicht gerade eine eigene Leitstelle in Mannheim Forderung der Stadt (und zumindest partiell derselben Akteure)? :/

  • Die Frage die man auch stellen darf:

    Wird hier die Normenkontrollklage der anderen Punkte genutzt um die unliebsame Delegationsgeschichte aus der Welt zu schaffen, sozusagen als Beifang?


    Ich habe ein wenig den Beigeschmack so wie das alles formuliert ist.

    Vielleicht will man das auch nur auf sichere Beine stellen. Im Moment ist das ja alles mehr als wacklig…

  • War nicht gerade eine eigene Leitstelle in Mannheim Forderung der Stadt (und zumindest partiell derselben Akteure)? :/

    Ja. Und ich war in meiner Naivität auf der Seite der Befürworter. Zum damaligen Zeitpunkt war die Performance der ILS Rhein-Neckar - nun, sagen wir interpretierbar. Ich fand den Gedanken, eine ILS Mannheim unter der Leitung der Berufsfeuerwehr einzuführen, unter Anderem deshalb attraktiv, weil die Beamtenschaft eine klare und handhabbare Struktur hat. Die Einrichtung der ILS Mannheim erfolgte auch unter der Maßgabe, dass die Leitstellen vernetzt sein würden, sodass jede ILS die Fahrzeuge der anderen sehen und einsetzen könnte.


    Tatsächlich hat es sich aber ganz anders entwickelt. Die ILS Mannheim wurde als gGmbH ausgelagert und hat damit meiner Meinung nach auf eine transparente Führungsstruktur verzichtet. Die Kompatibilität der beiden Leitstellen war nie gegeben (woran auch immer das liegt), sodass es seither immer wieder zu gravierenden Schnittstellenproblemen kommt, weil alles über klassische Telefonate läuft. Dazu ist die Performance der ILS Mannheim meinem subjektiven Eindruck nach im Durchschnitt unterirdisch. Es gibt auch gute DisponentInnen dort, keine Frage, aber die Fehlerquote ist inakzeptabel.


    Dazu das Problem, dass die ILS Mannheim nicht über den Krankentransport verfügt. Offenbar ist das Verhältnis zwischen den Leitstellen auch nicht das beste (auch nur mein subjektiver Eindruck), sodass die Kommunikation teils eher zurückhaltend und sparsam gestaltet wird. Wenn ich als Transportführer eines RTW feststelle, dass keine RTW-, sondern eine KTW-Indikation vorliegt, ist es im Normalfall nicht möglich, in absehbarer Zeit einen KTW heranzuziehen. Auf diese Weise hat Mannheim durch die Hintertür wieder ein Mehrzwecksystem eingeführt, und es werden regelmäßig, systematisch und vorsätzlich RTWs zu Krankentransporten missbraucht, die dann für hilfsfristpflichtige Einsätze nicht zur Verfügung stehen, was natürlich auch all die anderen Folgeprobleme generiert wie die Abnahme der Skill exposure und die systematische Frustration der NotSan, die ihre 3jährige Ausbildung nicht für Krankentransporte absolviert haben.


    Die genannten Mechanismen führen zu einem rasanten Anstieg der Gesamt-Zahl der RTW-Einsätze (wobei die zunehmende Hilflosigkeit der Bevölkerung dazukommt, die immer schneller die 112 wählt). Dabei dürfte niemand Klarheit darüber haben, wie oft RTWs zu Krankentransporten eingesetzt werden, da dies meines Wissens nach statistisch nicht erfasst wird. Und hier sehe ich die Lösung des Problems. Wir müssen dafür sorgen, dass die RTWs wieder überwiegend RTW-Einsätze fahren und dass die anderen Einsatzindikationen anderweitig abgearbeitet werden, sei es über KTWs oder Gemeindenotfallsanitäter etc.. Wenn ich nur mehr RTWs fordere, weil ich glaube, dass die auf der Straße real fehlen, mache ich gemäß Paul Watzlawick die Lösung zum Problem.

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