Zivil- und Katastrophenschutzausbildung in der Ausbildung

  • Ich benötige wieder mal das Schwarmwissen:


    Ist jemanden ein Ausbildungskonzept einer Katastrophenschutzbehörde bekannt, die zusammen mit den Berufsfachschulen (Rettungsdienst und Pflege) und Multiplikatoren in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammen einheitliche Inhalte entwickeln, was die Bevölkerungsschutzinhalte in der Ausbildung betrifft?


    Grundlage dazu:


    und

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hey,


    Einheitliche Konzepte innerhalb der Pflege ist mir nicht bekannt. Auch ist in meiner Zeit an der Schule nicht bekannt, dass jemand aus der Pflegeschule bei uns diesbezüglich Unterrichte gebucht hat.


    Innerhalb der NFS Ausbildung existierten bei uns entsprechende Inhalte. Meist kombiniert im Bereich Zusammenarbeit mit Dritten als auch im durchgeführten GF-RD, welche die Strukturen in Rahmen der Landeskonzepte entsprechend beleuchtet.


    Die Pflege ist meiner Meinung nach zumindest im Rahmen der Krankenhausalarmplanung u.w. zu befähigen. Es handelt sich hier ja um eine klare kritische Infrastruktur, welche zu diesen Ereignissen besondere Anforderungen bedarf.

  • Wie Rene P. schon geschrieben hat, ist die Schulung der Klinikmitarbeiter Aufgabe der Klinikträger. Die Koordination liegt bei den Katastrophenschutzbehörden. Einschlägig dürften die Katastrophenschutzgesetze sein. Zumindest in Bayern ist es der Art. 6 Abs. 1 BayKSG.

  • Für die Pflege müssen im Bereich der klinischen Pflege eigentlich schon immer entsprechende Ausbildungsinhalte im Rahmen der Praxiseinsätze ausgebildet werden.


    Für die Altenpflege ist das ganze Thema jetzt mit der MuG deutlich präsenter und die Anforderungen sind massiv gestiegen.


    ABER: Wir bieten für beide Bereiche Schulungskonzepte in verschiedenen Ausprägungen, vom E-Learning bis zur Übung.

    Das Interesse ist bei den Ausbildungsbetrieben und Betreibern eher gering bis gar nicht vorhanden - auch wenn gesetzlich anderes gefordert wird.

  • Das Interesse ist bei den Ausbildungsbetrieben und Betreibern eher gering bis gar nicht vorhanden

    Das überrascht mich nicht, ...

    auch wenn gesetzlich anderes gefordert wird.

    ...vermutlich weil dieses durch die KatS-Behörde nicht kontrolliert wird.

    ABER: Wir bieten für beide Bereiche Schulungskonzepte in verschiedenen Ausprägungen, vom E-Learning bis zur Übung.

    Selbstständig entwickelt oder hat da der zuständige Kreis / das zuständige Land seine Finger mit im Spiel gehabt?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Selbstständig entwickelt oder hat da der zuständige Kreis / das zuständige Land seine Finger mit im Spiel gehabt?

    Ich bin als Beratungsunternehmen überall/europaweit tätig, es handelt sich daher hierbei aber nicht um ein fixes Kurskonzept sondern um einen "Rahmen" der dann den lokalen Gegebenheiten angepasst wird - alleine schon deswegen weil sich Gefahrenpotentiale, etc. lokal zu sehr unterscheiden. Idealerweise wird man sowas auch in Anschluss an eine Beratung und Konzepterstellung - wir machen ja als Kerngeschäft eigentlich die Beratung und Erstellung dieser Pläne.

  • Okay, ich werte das mal als nein. Mal abgesehen von den übrigen gesetzlichen Vorgaben (Baurecht, VB, usw.). Danke.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Es ist ein Jein.

    In vielen Bereichen ja, in manchen nein, liegt immer an der Ecke.

  • Mir geht es konkret um die Zivilschutz (bspw. ABC-Waffenwirkung) und KatS-Inhalte (Infrastrukturausfall Strom, Wasser, Gas oder auch Pandemie, usw.). Nicht um die üblichen Erste Hilfe Schulungen und Brandschutzerziehung / VB. Bleibt es da trotzdem beim Jein? Gibt es da KatS-Behörden, die mit euch konkret zusammenarbeiten und ein Ausbildungskonzept zusammengestellt haben (einheitlich, für einen Kreis bspw.)?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wir bieten keine EH-Schulungen oder Brandschutzerziehung an.


    Es geht bei diesen Schulungen um die Maßnahmen im Rahmen der Klinikalarm- und Einsatzplanung beziehungsweise im Bereich der Pflegeheime der Maßnahmen die in Deutschland im Sinne des "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellungsowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements" (MuG) Punkts 7 erfolgen. Diese sind abgestuft nach Funktionsträger Stab, Ad-hoch EL, Verantwortungsträger Linienorganisation und allgemeines Personal.


    Die Hoheit über den Kern und das Ausmaß und den Umfang dieser Ausbildungen und Konzepte haben (in Deutschland) - wie über den gesamten Klinikalarm- und Einsatzplan immer die Leistungserbringer selber, nicht die lokalen KatS-Behörden. (Ja, ich weiß, NDS ist hier durch die Zweiteilung in Notfallplan (Intern) und Alarm- und Einsatzplan etwas schwieriger.) Im Bereich der internen Schadenslagen und des Innenbetriebes ist durch die untere und obere KatS Behörde nicht gegeben.

    Wir sind in unserer Rolle daher eher auf Seite des Trägers zu suchen - wir stellen die Fachkompetenz (und Arbeitskraft) auf dessen Seite. Das kann wie angesprochen auch die Einbeziehung und Abstimmung mit den lokalen Behörden umfassen, kann aber eben auch bedeuten, dass wir Schulungen anhand des vorher bereits vom Kunden abgestimmten Konzeptes erstellen und durchführen.


    Eine Vorlage der Ausbildungskonzepte auf Pflegeebene bei den Behörden kommunal wie auf Landesebene erfolgt nicht, muss nicht erfolgen und macht ehrlicher Weise auch keinen Sinn - Das sind Dinge die hochgradig auf die Gefahrenanalyse und das Konzept des Hauses zugeschnitten werden, die in selbigem auch praktisch beübt werden müssen und vor allem: Es ist ein ungeliebtes Kind. Wir haben sowieso schon Probleme die Träger, gerade in Zeiten der Kostenkrise, dazu zu überzeugen wenigstens ihre Führungskräfte entsprechend den Empfehlungen von DAKEP und BBK zu schulen. Wenn hier noch Hürden auf behördlicher Seite entstehen oder unflexible Konzepte diktiert werden kann ich dir genau sagen was passiert: Zukünftig gar nichts mehr.


    Man muss dazu auch klar sagen:

    Auf Seiten der unteren KatS Behörden ist mit wenigen Ausnahmen wenig bis keinerlei Sachkompetenz für die Thematik vorhanden und oftmals dementsprechend viel Interesse - insb. wenn es nicht um "Krankenhaus brennt" und vielleicht noch "Pandemie" geht sind viele schon nicht mehr interessiert.

  • Ah, okay. Jetzt weiß ich worauf Du Dich konkret beziehst. Die MuG Punkt 7 Sache hatten wir hier im Forum schon vor einigen Wochen mal diskutiert. Hier sind wir da auch tätig. Jedoch war ich auf einen ganz anderen, eher allgemeinen Punkt aus, den die Ausbildung von Pflegekräften selbst betrifft. Da geht es gar nicht explizit um eine einzelne Klinikalarmplanung, sondern eher um die allgemein gehaltende Themenfindung im Bevölkerungsschutzbereich für die Ausbildung, wie diese obenen in den Gesetzten und Prüfungsordnungen genannt wurden. Diese findet hier auch schon statt, jedoch macht hier jeder was er will (Schule wird selbst tätig, KatS-HiOrg kommt in die Schule, VB kommt in die Schule, oder auch gar nix passiert). Und: Nicht alle KatS-Behörden sind da lustlos... ;)

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Der Punkt ist: Der oben zitierte §4 c) der Anlage 2 ist genau darüber abgebildet und der Kompetenzerwerb soll über die fachpraktische Ausbildung im Rahmen des praktischen Einsatzes erfolgen. (Jedenfalls nach Meinung des BMG)

  • Dann bin ich ja mal gespannt, was die examinierte Kollegin dem Schüler/der Schülerin auf der Pflegestation so alles über Krisen- und Katastrophensituationen zu erzählen hat. Der Dienstplan, die Arbeitsbedingungen, ... :D

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Dann bin ich ja mal gespannt, was die examinierte Kollegin dem Schüler/der Schülerin auf der Pflegestation so alles über Krisen- und Katastrophensituationen zu erzählen hat. Der Dienstplan, die Arbeitsbedingungen, ... :D

    Das soll nicht auf der Station sondern im Rahmen der vor Ort durchzuführenden Grundfortbildung analog den Einweisungen, etc. stattfinden. Ich weiß. ich lache auch immer.


    Wobei man tatsächlich sagen muss: Ich habe auch einen Kunden bei dem es genau so läuft. Die Auszubildenden werden geschult und fungieren mittlerweile Multiplikator bei den restlichen Kräften.


    Das Problem ist hier einfach die Finanzlage - die Häuser haben tlw. nur vollkommen unzureichende oder veraltete Konzepte, auch und gerade weil die Häuser die hierfür notwendige Kompetenz und Erfahrung gar nicht aufbauen können weil die Fluktuation vorher zuschlägt. Es bringt wenig ein Konzept zu schulen, dass unzureichend ist. Wir versuchen hier anzusetzen, als erster Schritt. Danach dann Schulung Top-Down und Beübung.

    Die Zertifizierung für die Klinikalarm und Einsatzpläne ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber viel zu wenig verbreitet (afaik einstellige Zahl in DE)


    Wir bieten hier ja theoretisch den gesamten Workflow an, von der Planaktualisierung/Erstellung über Schulung (ggf. auch per E-Learning/Blended) bis hin zur Vollübungsausrichtung. Aber in DE ist die Finanzlage vielere Kliniken dermaßen katastrophal, dass viele aktuell schon Probleme haben die Stromrechnung zu zahlen.

  • Wobei ich nun schon wieder das Gefühl habe, dass wir aneinander vorbei reden. Schulungen, Informationsrunden und das Einfordern von Einsatzplänen von KRITIS-Betreibern (Krhs, Pflegeheime, usw.) aufgrund von Baurecht, BrandSG, KatSG und §113 SGB (7 MiK) laufen extra. Der Unterricht der Pflegeschüler gemäß der Ausbildungsgesetze und der Prüfungsordnungen (und früher auch der Hebammenschüler) ist gemeint. Da macht bisher jeder was er will. Da ist die Idee anzusetzen. Da geht es (auch bisher) nicht zwingend um interne Alarmplanungen, sondern um allgemeine Dinge des Bevölkerungsschutzes. Das läuft bisher auch schon seit Jahrzehnten, nur nicht einheitlich und inhaltlich nicht besonders befriedigend.

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  • Wir reden nicht aneinander vorbei, du hast nur die Sicht KatS - die hier nicht richtig ist.


    Die Anlagen 1 -4 2 Abs. 4 c) fordern konkret:

    Zitat

    erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplanes und der Notfall-Evakuierung

    Wir haben aufgrund der etwas unklaren Situation über einen Kunden beim BMG nachgefragt - ich kann diese hier nicht zitieren, aber in etwa wiedergeben:


    Die Kompetenzforderung fordert explizit, dass sich der Kompetenzerwerb auf Basis der vorhandenen Notfallplanungen der Einrichtung beziehen muss.

    Das Curriculum sieht hier wenn überhaupt nur einen Ausblick auf die außerhalb des Betrieb befindlichen Akteure vor, der Focus muss auf der Einrichtungs-internen Rolle liegen. Die Vermittlung muss im Bereich der theoretischen Grundlagen im Rahmen des mehrfach aufgegriffenen Lernfelds "In Akutsituationen sicher handeln" in den Schulen vermittelt werden, die Hauptlast liegt aber bei den Einrichtungen die den praktischen Einsatz durchführt.


    Da macht bisher jeder was er will. Da ist die Idee anzusetzen. Da geht es (auch bisher) nicht zwingend um interne Alarmplanungen, sondern um allgemeine Dinge des Bevölkerungsschutzes.

    Dieses "jeder macht was er will ist aber genau der Wunsch des Gesetzgebers und steht so wie oben genannt auch genau so in der Verordnung. Und wie angesprochen: Es macht aus meiner Sicht auch verdammt viel Sinn - wenn man vorher die Pläne in Ordnung bringt und nicht mit Plänen von 1992 die Leute schult. (Been there...)


    Eine Änderung der Curricula für eine nicht in den Anlagen geforderte Kompetenz ist kaum möglich und aus meiner Sicht auch nicht sinnvoll - wir haben bereits mit dem bisherigen Kompetenzrahmen in dem Bereich Probleme, hier Inhalte ohne berufsrelevanz einzufügen ist schlicht ineffektiv, Inhalte die nach hinten raus nicht ständig beübt werden sind verschenkte Zeit (und in den Pflegeausbildungen haben wir eh schon genug Probleme mit der Wissenserhaltung). Wenn bei euch wild der Bevölkerungsschutz vorbei kommt und Pflegeschüler schult ist das a) in allen mir bekannten Curricula nicht abgedeckt b) sinnlos c) einfach ein Weg für die Schulen und Träger sich Ausbildung in einem teuren Spezialgebiet zu sparen.

  • Gut, ich nehme das mal so hin. Danke erst mal so weit. Bisher scheinst Du auch der einzige zu sein, die da aktiv werden. Vermutlich liegt das an Deiner Firma, die aktiv von Kliniken aufgesucht wird. Andere Rückmeldungen direkt von Behörden gibt es wohl so nicht.


    Ist es möglich, mir das Schreiben des BMG per PN zukommen zu lassen?

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  • Es gibt noch zwei andere Firmen in DE, aber ja, ist ein absolutes Spartenthema. Selbst die in der DAKEP aktiven Kliniken sind leider oft hinten raus in der MA Schulung, insb. der nicht-ärztlichen, nicht ideal aufgestellt.


    Ehrlicher Weise fallen mir aktuell nur 5-10 Kliniken in DE ein die wirklich gute Konzepte mit MA Schulung haben.

  • Irgendwer aus Niedersachsen dabei?

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