Baden-Württemberg plant Reform des Rettungsdienstgesetzes

  • Das System Rettungsdienst ist bundesweit aus den gleichen Gründen am Limit und die medizinische Versorgung ist immer vom Personal abhängig. Da kann man überall mehr oder weniger Glück haben.

    Spannend wird die juristische Einschätzung, ob das neue RD Gesetzt nicht gegen höhere Rechtsgüter verstößt.

    Dazu braucht es keine vereinzelten, subjektiven Insider Berichte.

    Das mag sein. Dennoch wer ins Gutachten von Di Fabio blickt, stellt fest , dass der Staat sich eben die Mühe machen muss, ausreichende Rahmenbedingungen zu schaffen damit das verfassungsrechtlich geforderte Mindestmaß aus Art. 1 Abs.1, Art. 2 Abs. 2 GG nicht unterschritten wird. Absolute Gleichheit wird in der Realität nie eintreten. Aber das Staat muss wenigstens ausreichende Rahmenbedingungen dafür schaffen.


    Eine juristische Bewertung setzt im Übrigen immer einen überzeugenden Sachverhalt voraus, ohne den läuft man ins Nirwana. Hier hilft der bloße Verweis auf allgemein bekannte Probleme eben nicht. Erst durch konkrete Berichte konkreter Personen kann ein ausreichendes Bild gezeichnet werden. Nichts anderes macht auch der SWR Beitrag, in dem er verschiedene Menschen aus dem Rettungsdienst interviewt hat, die von diesen allgemein bekannten Problemen nochmals für alle berichten.

  • Nachdem hier einiges geschrieben wurde und hier sich jeder ja auch der Problematik bewusst ist, kann ich nur nochmals dazu aufrufen:


    Wer aktiv werden möchte und einen Beitrag GEGEN das neue RDG BW leisten möchte, kann mich jederzeit entweder hier über die Konversations-Funktion oder über angelrdg@web.de kontaktieren. Voraussetzung ist allein, dass er/sie im Rettungswesen in BW tätig ist/war und bereit ist Erlebnisse aus dem eigenen Rettungsdienstalltag zu teilen. Vorerst gerne anonym. Gebt den Aufruf gerne an Freunde und Kollegen weiter.


    P.S.: Ich weiß die Probleme bestehen bundesweit. Das RDG BW bietet nun aber derzeit DIE Möglichkeit aktiv zu werden. Und das geschieht derzeit bereits auf vielfältigste Weise, wobei eben nicht alles nach außen kommuniziert werden kann.

  • Deshalb fordert / schlussfolgert Udo di Fabio in seinem Gutachten ja, dass der Staat (hier: der Bund) einheitliche Mindeststandards definieren muss. Auf den Konflikt zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz hat ja auch Andreas Pitz schon seit einiger Zeit hingewiesen.

    Zu recht, wie ich finde. Die einheitlichen Mindeststandards sind dringend notwendig. Aber wir erinnern uns: „Die Landkreise machen einen hervorragenden Job beim Rettungsdienst, die Länder regeln alle Einzelheiten in ihren Rettungsdienstgesetzen."

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zu recht, wie ich finde. Die einheitlichen Mindeststandards sind dringend notwendig. Aber wir erinnern uns: „Die Landkreise machen einen hervorragenden Job beim Rettungsdienst, die Länder regeln alle Einzelheiten in ihren Rettungsdienstgesetzen."

    Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigt. Ich sehe das wie angelrdg, dass die Novellierung in Ba-Wü einen guten Anlass dafür bietet.

  • Wie gut oder schlecht die „Rettung“ vor Ort ist, hängt also von ganz vielen Faktoren ab, auf die weder das Land noch die Landkreise und Kommunen direkten Einfluss haben - im Kleinen wie im Großen. Ein Beispiel: Wenn Rettungsmittel, die laut Bereichsplänen vorgehalten werden müssen, mehr oder weniger häufig aufgrund von Personalmangel oder Managementversagen nicht besetzt werden, hat das genau keine Konsequenzen, außer dass dem versagenden Leistungserbringer bei statistischem Unterschreiten der Hilfsfrist beim nächsten Mal noch mehr Rettungsmittelvorhaltung zugesprochen wird.

    Das ist doch in Ländern, in denen die Länder höchstselbst (z. B. Berlin und auch HH) oder die Kommunen selbst (z. B. NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und auch noch andere...) die Leistungen selbst erbringen, überhaupt nicht anders....

  • Das ist doch in Ländern, in denen die Länder höchstselbst (z. B. Berlin und auch HH) oder die Kommunen selbst (z. B. NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und auch noch andere...) die Leistungen selbst erbringen, überhaupt nicht anders....

    Das meinte ich beispielsweise mit meinem Beitrag #98. Ein typischer Landkreis hat in der Regel reine Verwaltungsmenschen in der Verwaltung und Führung der Trägerverwaltung. Der ÄLRD ist oft der einzige, der wirklich Ahnung vom Rettungsdienst hat. Wenn man Glück hat. Denn auch der ÄLRD wird oft für wenig medizinische Inhalte missbraucht. Hier und da kümmert sich dieser auch um Bekleidung des Personal im Landkreis, um die Beklebung der Fahrzeuge, usw. Es ist noch gar nicht lange her, da wurde viel Geld für Firmen ausgegeben, die Bedarfsplanungen für die Landkreise machen sollten (und auch gemacht haben), weil das Verwaltungspersonal die notwendigen Skills dafür nicht hatten. Heute gibt es immer mehr Software, die das per Knopfdruck machen kann. Ohne den entsprechenden Kompetenzen passiert eben auch nicht viel. Oder wenn man es mit einem Leitstellenspruch es kurz formulieren will: Schickste Scheiße, bekommste Scheiße.


    Lichtblicke gibt es aber auch: Ein langer Weggefährte, mit dem ich als kleiner RettSan bei einer HiOrg vor 26 Jahren meine Laufbahn gemeinsam begonnen habe, mit dem ich zusammen in der Leitstelle tätig war, mit dem ich zusammen studiert habe, usw. - der ist letztes Jahr Leiter des Rettungsdienstes geworden. Notfallsanitäter, auch immer noch als HEMS tätig, B4/B5, PAL und ein richtig prima Kerl. Der richtige Mann für den Job. Leider gibt es das noch nicht überall. Die gute Mischung aus Kompetenzen und Erfahrungen, die richtigen Visionen und Ziele sowie der richtige Personalschlüssel um seinen Aufgaben auch qualitativ nachkommen zu können.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das ist doch in Ländern, in denen die Länder höchstselbst (z. B. Berlin und auch HH) oder die Kommunen selbst (z. B. NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und auch noch andere...) die Leistungen selbst erbringen, überhaupt nicht anders....

    Ich finde es schon ziemlich bemerkenswert, dass in Baden-Württemberg die Kostenträger selbst entscheiden, welche Leistung angemessen und ausreichend ist, und die Leistungserbringer selbst darüber befinden, wie gut sie das machen.

    Und es ist auch ein erheblicher Unterschied, ob eine Gebietskörperschaft eine Leistung selbst schlecht erbringt oder ob sie überhaupt nicht beeinflussen kann, wie ein privater Verein (oder mehrere) diese Leistung erbringt. Zumal, wenn sie am Ende doch irgendwie dafür verantwortlich sein soll (Stichwort Gefahrenabwehr). Wenn die Kommune das schlecht macht, kann ich die Verantwortlichen zumindest theoretisch auf demokratischem Wege beeinflussen oder im Extremfall abwählen. In Baden-Württemberg habe ich als Bürger (noch dazu als PKV-Versicherter) überhaupt keinen Einfluss auf den Rettungsdienst, noch nicht einmal theoretisch.

  • Das ist doch in Ländern, in denen die Länder höchstselbst (z. B. Berlin und auch HH) oder die Kommunen selbst (z. B. NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und auch noch andere...) die Leistungen selbst erbringen, überhaupt nicht anders....

    Das trifft auf Berlin so nicht zu.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Mir wurde zB erzählt (nicht aus dem Rettungssystem aber dem System nahestehende Personen), dass die Medikamentenausstattung in den Rettungsdienstbereichen unterschiedlich sein kann,

    Natürlich kann sie das. Sie wird sich in Einzelfällen auch unterscheiden; das liegt in der Natur der Sache und ist kein Spezifikum des Rettungsdienstes (und erst recht nicht des Rettungsdienstes in einem einzelnen Bundesland).

    sodass etwa ein Notfallpatient in dem einem RDB ein entscheidendes Medikament bekommen kann, während der andere dies nicht bekommt und damit im schlimmsten Fall nicht überlebt.

    Dass "entscheidende" Arzneimittel fehlen, was dazu führt, dass Patienten versterben, erscheint mir außerordentlich fernliegend.

    Das ist derzeit kaum recherchierbar/belegbar, ein Beteiligter im Rettungssystem könnte das aber ggf. bestätigen.

    Das wäre anekdotische Evidenz ohne jeden Beweiswert. Und selbstverständlich ließen sich Medikamentenlisten recherchieren, vergleichen und bewerten; das sind ja keine Staatsgeheimnisse. Eine systematische Erwerbung wäre allerdings Aufwand, den man natürlich vermeiden kann, wenn man stattdessen lieber anonyme Anekdötchen sammelt, und ein Vergleich und eine Bewertung würde Fachkenntnisse erfordern, deren Vorhandensein sich bisher nicht aufdrängt.

    Vielleicht ist dieser Versuch ein sehr naives Vorgehen

    Den Eindruck vermittelt es ein wenig, ja.

    Worauf beziehst du dich mit Hören Sagen? Eigens Erlebtes ist kein Hören Sagen.

    Für den, der es erlebt hat, nicht. Für den, dem es erzählt wird, schon, es sei denn, die Erzählung würde kritisch geprüf. Wie das möglich sein sollte, bleibt offen; geplant scheint es nicht zu sein..

    Letztlich geht es darum mit den verschiedenen Aussagen aus dem Rettungssystem ein Bild zu zeichnen, das nur den Schluss zulässt, dass wir es hier mit einem Systemversagen zu tun haben (und es sich nicht um bloße Einzelfälle handelt).

    Verschiedene ungeprüfte Anekdoten zeichnen kein tragfähiges Bild und ermöglichen auch keine Schlüsse.

    Es ging bei dem Beispiel vielmehr darum, zu zeigen, dass es keinen einheitlichen Mindeststandard gibt, den der Gesetzgeber vordefiniert. In BW gibt es 35 RDB, die im Rahmen ihrer "Selbstverwaltung" so vor sich hinwerkeln.

    Der Gesetzgeber gibt durchaus diverse Standards vor. Das RDG enthält allerdings keine Medikamentenlisten; das wäre wohl auch ein denkbar ungeeignetes Vorgehen.

    Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Rettungsdienstbereiche nicht nur in Baden-Württemberg; das scheint mir vielmehr Regel-, nicht Ausnahmefall zu sein. Ebenfalls ist es eher Regel als Ausnahme, dass diese Rettungsdienstbereiche unterschiedliche Fahrzeuge mit unterschiedlichen Ausstattungen zum Einsatz bringen und auch ansonsten unterschiedliche Konzepte und Vorgaben verfolgen. "One size fits all" ist allerdings nicht unbedinht eine bessere Lösung, zumal eine Vereinheitlichung nicht zwingend Bedeutung, dass man sich auf die beste Lösung einigt - oder dass man auch nur sicher sagen könnte, welche denn die beste Lösung ist.

    Die Wurzel aller Probleme im baden-württembergischen Rettungsdienst ist die Selbstverwaltung. Der Staat (also das Land) gibt nicht nur die Durchführung des Rettungsdienstes komplett in private Hand (HiOrg), sondern auch die Planung. Die Lobby der HiOrgs ist dermaßen groß, dass selbst eine vermeintliche Novellierung (/Modernisierung) des Rettungsdienstgesetzes (wie gerade passiert) inhaltlich von den Organisationen (anscheinend sogar im Wortsinn) diktiert wird. Eine Fachaufsicht über den Rettungsdienst gibt es nicht (außer sehr bedingt bei den Leitstellen), eine Rechtsaufsicht nur theoretisch, weil bei den entsprechenden Behörden (Regierungspräsidien) kein Interesse daran besteht, diese auszuüben, und insbesondere auch keine Expertise vorgehalten wird. Die haben keine Ahnung davon und wollen es auch nicht.

    Mir erscheint die Annahme, eine staatliche Verwaltung - also die Kommunen oder vielleicht die Feuerwehren - hätten zwingend mehr Ahnung, mehr Interesse oder mehr Expertise, eher blauäugig.

  • PKV-Versicherter

    Das wäre ja auch noch schöner.....Kennt jemand in diesem Forum jemanden, der jemals einen PKV-Vertreter in den real existierenden Entgeltverhandlungen gesehen hat? Bei uns fallen PKV-Versicherte eigentlich nur dann auf, wenn sie nach einem Notfalleinsatz bemerken, die erbrachte Leistung wäre als Krankentransport um einiges billiger gewesen.....Standardvorwürfe in der Regel, erst zu spät und dann zu teuer....Glücklicherweise aufgrund des Anteils am Aufkommen sehr wenige Fälle...

  • Es sei übrigens angemerkt,dass es landesweit einheitliche Vorgaben für die Mindestbestückung mit Medikamenten gibt, ebenso für die Atemwegsausrüstung, der Rest soll folgen.


    Diese Listen sind nicht ideal, aber sicherlich ausreichend - ich hätte tatsächlich auf manche Sachen verzichtet.

  • Es sei übrigens angemerkt,dass es landesweit einheitliche Vorgaben für die Mindestbestückung mit Medikamenten gibt, ebenso für die Atemwegsausrüstung, der Rest soll folgen.


    Diese Listen sind nicht ideal, aber sicherlich ausreichend - ich hätte tatsächlich auf manche Sachen verzichtet.

    Und trotzdem sterben Menschen an auf dem RTW fehlenden Medikamenten. Da sieht man mal!

  • Und trotzdem sterben Menschen an auf dem RTW fehlenden Medikamenten. Da sieht man mal!

    Es wird immer von fehlenden Medikamenten gesprochen, aber keiner nennt sie? Welche sollen dies sein?

    Ich kann nur für meine zwei RDB sprechen, aber ich wüsste jetzt kein Medikament welches fehlen würde?


    Menschen in BW sterben weil der Hauptleistungserbringer immer mehr Autos haben will, die anderen Hiorgs diese besetzen könnten und dieser Hauptleistungserbringer sie aber zugesprochen bekommt, aber diese nicht mal besetzten können …

    Einmal editiert, zuletzt von Dulex () aus folgendem Grund: Rechtschreibung… 🙈

  • Ich glaube kaum, dass irgendeine Hilfsorganisation aktuell das Personal für zusätzliche Fahrzeuge hat.



    Und Ironie ist manchmal so ne Sache...

  • Ich glaube kaum, dass irgendeine Hilfsorganisation aktuell das Personal für zusätzliche Fahrzeuge hat.



    Und Ironie ist manchmal so ne Sache...

    naja… wir fahren NFS und NFS zu 50%, mein Arbeitgeber würde gern NFS haben, nur auch für den Fall der Fälle von Erweiterungen und Azubis bleiben im Haus.
    Nicht überall wird missgewirtschaftet und ist doch nicht alles so schlecht intern, sicher ist nicht alles Gold, aber man kann dort gut und angenehm arbeiten… wenn es bei dir nicht so ist, tut mir das leid…


    Fazit: wir kehren hier alle RDB über einen Kamm, vergessen aber auch das es RDB gibt, wo es doch einigermaßen klappt und man sich an Verordnungen und Regeln hält… und man sich nicht vor anderen Regionen verstecken muss…

  • Guten Tag.




    Heute habe ich einen Textauszug bekommen, der offenbar aus einem neuen Kommentar zum jüngst in Kraft getretenen Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg stammt. Daraus zitiere ich:


    "Die Vorabdelegation kann als mittelbar ärztliche Entscheidung Vorrang vor der eigenverantwortlichen Ausübung heilkundlicher Maßnahmen durch die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nach § 2a NotSanG beanspruchen."


    Kann mir jemand sagen, aus welchem Kommentar dieser Textauszug stammt? Das muss ja brandneu sein. Googlen hat mir nicht weitergeholfen. Ich interessiere mich vor allem für den Autor.


    Was haltet Ihr von der Aussage an sich?



    Beste Grüße

    CJ



    Ergänzung



    In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei den ärztlichen Verantwortlichen im Sinne des Gesetzes um Privatpersonen handelt, gehe ich davon aus, dass ein Untersagen von Maßnahmen im Wege der Vorabdelegation, zu denen ich gemäß §2a NotSanG berechtigt (und verpflichtet) bin, nicht in Frage kommt. Wie seht Ihr das?

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Ich habe vage in Erinnerung, dass es innerhalb von Gesetzen ebenfalls eine Rangfolge/Hierarchie gibt. Also das §1 höher gewertet ist als §2.

    Oder eben in deinem Beispiel §2a vor §4. Und dort dann eben Nr. 1c vor Nr. 2c.

    Aber ist mit Vorsicht zu genießen und nur als Meinung anzusehen, da ich es nicht belegen kann.

  • Die SQR-BW erhebt zwar Daten, allerdings nicht die entscheidenden. Was mit diesen Daten passiert, also zu welchen Entwicklungen deren Erhebung führt, bleibt unklar.

    Hat schon mal jemand der SQR-BW erklärt, wie die ihren Job machen sollen? Untersuchen die etwa Sachen, die sie sich selbst ausgedacht haben? Wie und warum ist denn die SQR-BW entstanden?

  • Untersuchen die etwa Sachen, die sie sich selbst ausgedacht haben?

    Im Prinzip schon. Ich sehe mir ja hin und wieder den Jahresbericht an, was zeitlich streng limitiert ist, weil man dabei schnell einschläft. Aber sie ziehen ihre Daten hauptsächlich daraus, was das Personal selbst dokumentiert. Und innerhalb dieser Daten gehen sie auf die Suche. Beispiel: Wenn man als Tracer-Diagnose SHT ankreuzt, dann schauen die sich an, ob der Patient in eine geeignete Klinik befördert wurde. Wenn ja: Prima. Das ist aber natürlich ein sinnloses Unterfangen. Ich erkläre es mal mit einer Metapher.


    Ich will untersuchen, wie viele Personen auf der Bananenschale ausrutschen. Dazu schaue ich mir die Protokolle an. Wenn jemand eine Bananenschale dokumentiert hat, denn sehe ich nach, ob er darauf ausgerutscht ist. Ergebnis: Reichlich wenige Leute, die die Bananenschale dokumentiert haben, sind auch darauf ausgerutscht. Chapeau! Aber wäre es nicht viel interessanter, sich anzusehen, wie viele Leute ausgerutscht sind, weil sie die Bananenschale nicht erkannt haben? Sprich: Wie viele Patienten wurden mit SHT in eine ungeeignete Klinik befördert, weil das SHT nicht erkannt wurde? Dazu hat die SQR BW aber keine Daten.


    Was mich auch immer wieder wundert: Ich habe jahrelang unter "Aufsicht" (?) der SQR BW gearbeitet und die dabei mit Hunderten, wenn nicht Tausenden Protokollen gefüttert. Die Zahl der Fälle, in denen ich eine Rückmeldung bekommen habe: 0 (Null). Wie soll QM funktionieren, wenn das arbeitende Volk keine Rückmeldung bekommt?


    Meiner Meinung nach ist die SQR BW eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]