Baden-Württemberg plant Reform des Rettungsdienstgesetzes

  • Statt dessen könnte er mal dafür Sorge tragen, dass die Staatsanwaltschaften nicht reihenweise Strafverfahren mangels öffentlichen Interesses einstellen, wenn Rettungskräfte Anzeige erstattet haben.

    Kann er wohl eher nicht. Nennt man in einem Rechtsstaat auch landläufig Gewaltenteilung.


    Quelle: https://www.bundestag.de/resou…a0ee5/WD-7-081-23-pdf.pdf


    Wir legen im echten Norden jedenfalls regelmäßig Beschwerde -bei Einstellung des Verfahrens wegen mangelndem öffentlichen Interesse- bei den zuständigen Stellen ein. Das nervt die Staatsanwaltschaften schon ordentlich und so langsam kommen die auch aus dem Quark.....

  • Kann er wohl eher nicht. Nennt man in einem Rechtsstaat auch landläufig Gewaltenteilung.

    Ich habe mich bewusst für den Begriff "Sorge tragen" entschieden. Und dazu stehen einem Innenminister einige Möglichkeiten zur Verfügung. Dass der Innenminister kein Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften hat, liegt schlicht und einfach daran, dass das in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums fällt. Die Staatsanwaltschaften sind Teil der Exekutive und somit weisungsgebunden.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

    Einmal editiert, zuletzt von Captain Joy ()

  • Der Innenminister Baden-Württembergs sagt öffentlich, dass sich die Menschen wie eine Kette vor die Rettungskräfte stellen müssen, wenn diese angegriffen werden. Er verurteilt Gewalt gegen Rettungskräfte auf das Schärfste. Statt dessen könnte er mal dafür Sorge tragen, dass die Staatsanwaltschaften nicht reihenweise Strafverfahren mangels öffentlichen Interesses einstellen, wenn Rettungskräfte Anzeige erstattet haben.

    Der Innenminister hat - glücklicherweise - mit Staatsanwaltschaften nichts zu tun, denn die gehören zur Justiz und unterstehen daher der Justizministerin.


    In Baden-Württemberg liegt dabei der Personaldeckungsgrad bei den Staatsanwaltschaften im höheren Dienst im Schnitt etwas über 80% (teilweise aber aich deutlich darunter). Es fehlen also (anhand des Personalbedarfsberechnungssystems, das nicht die optimale Fallbearbeitung, sondern den status quo zum Erhebungszeitpunkt abbildet) im Schnitt 20% an Personal. Daraus ergibt sich, dass (mehr als) 20% der Verfahren so ressourcenschonend wie nur möglich erledigt werden müssen, damit die Arbeit geschafft werden kann, was primär Opportunitätseinstellungen mit maximal kurzer textbausteinhafter Begründung bedeutet.

    Wir legen im echten Norden jedenfalls regelmäßig Beschwerde -bei Einstellung des Verfahrens wegen mangelndem öffentlichen Interesse- bei den zuständigen Stellen ein. Das nervt die Staatsanwaltschaften schon ordentlich und so langsam kommen die auch aus dem Quark.....

    Ich habe Zweifel, dass das die Staatsanwaltschaften "nervt"; eher wird es die vorgesetzten Behörden nerven, die über die Beschwerden zu entscheiden haben.


    Die Zeit für die Beschwerdevorlagen fehlt dann aber natürlich woanders und muss durch effiziente Erledigungen reingeholt werden ...

  • Ich persönlich war damals ehrlich gesagt sehr angetan von dieser Idee. Ich selbst hatte eine gelinde gesagt ambivalente Einstellung zur Leistung der ILS Rhein-Neckar (das hat sich inzwischen geändert) und habe - aufgrund meiner bisherigen Vita - einige Hoffnung in eine ILS gesetzt, die unter Leitung einer Berufsfeuerwehr steht.

    Ich habe vor einiger Zeit zumindest große Teile der Belegschaft der ILS Rhein-Neckar im Rahmen von Fortbildungen kennengelernt und hatte (in Kenntnis der Gründe für die Einrichtiung der ILS Mannheim und der Diskussionen insbesondere hier) keine besonders hohen Erwartungen, muss aber sagen, dass ich (meistens; es gibt überall solche und solche) einen sehr positiven Eindruck mitgenommen habe.

    Man mag vom Rettungsdienst durch Feuerwehren halten, was man will - Integrierte Leistellen unter BF-Regie leisten meiner persönlichen Erfahrung nach durchaus gute und vor Allem systematische und strukturierte Arbeit.

    Da, wo ich das differenzieren kann, habe ich mit mit Entscheidungen von ILS-Disponenten mit Feuerwehrhintergrund im rettungsdienstlichen Bereich eher Erlebnisse der ... besonderen Art gehabt. Das gilt auch für Berufsfeuerwehren, die ja in BW und RLP in der Regel nicht am Rettungsdienst beteiligt sind. Ich bin mir daher im Zweifel, ob eine starke personelle Beteiligung der Feuerwehr die Leitstellenarbeit verbessert. Von außen ist das freilich immer nur bedingt zu beurteilen.

  • https://www.staatsanzeiger.de/…hleinsaetze-grosses-thema

    Zitat


    Interview: Winfried Plötze

    „Im Rettungsdienst sind die Fehleinsätze großes Thema“

    Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer Baden-Württemberg, sieht viele Ansätze, um den Rettungsdienst zu entlasten. Allem voran, setzt er sich dafür ein, die Zahl der Fehleinsätze zu reduzieren.

  • Da, wo ich das differenzieren kann, habe ich mit mit Entscheidungen von ILS-Disponenten mit Feuerwehrhintergrund im rettungsdienstlichen Bereich eher Erlebnisse der ... besonderen Art gehabt. Das gilt auch für Berufsfeuerwehren, die ja in BW und RLP in der Regel nicht am Rettungsdienst beteiligt sind. Ich bin mir daher im Zweifel, ob eine starke personelle Beteiligung der Feuerwehr die Leitstellenarbeit verbessert. Von außen ist das freilich immer nur bedingt zu beurteilen.

    Ist ja auch nicht so, dass es nun mit oder ohne Feuerwehr besser ist. Wenn einem die Erfahrung in einem Bereich fehlt, dann disponiert man da halt auch nicht so super. Bei uns merkt man auch deutlich, ob nun der Angestellte mit RD-Hintergrund gerade die Feuerwehreinsätze abarbeitet oder der Feuerwehrmann ohne Bock auf Rettungsdienst (und noch schlimmer, auch noch mit wenig Ahnung) da mal wieder Grütze zusammengeklickt hat.

    Do your job right – Treat people right – Give all out effort – Have an all in attitude.

    ~ Mark vonAppen

  • Die Sache mit der Gesetzesbegründung hat thh ja schon erklärt. Inhaltlich ergibt sich diese Aussage aus § 2a NotSanG, weil in der Regel die Erforderlichkeit regelmäßig fehlen dürfte, wenn eine einschlägige SOP vorliegt.


    Siehe im Übrigen § 20 Abs. 3 des neuen RettG BW. Der räumt den Ärztlichen Verantwortlichen die entsprechende Befugnis ausdrücklich ein. Die handeln also auch nicht als Privatpersonen.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Neupert ()

  • Die Sache mit der Gesetzesbegründung hat thh ja schon erklärt. Inhaltlich ergibt sich diese Aussage aus § 2a NotSanG, weil in der Regel die Erforderlichkeit regelmäßig fehlen dürfte, wenn eine einschlägige SOP vorliegt.

    Und wie sieht das aus, wenn die Generaldelegation entweder nicht geeignet ist, um den eintritt der Generaldelegation zu definieren (Diagnose statt Symptome), oder wenn die SOP vorliegt aber nicht geeignet ist den Schaden abzuwenden?

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • In Baden-Württemberg liegt dabei der Personaldeckungsgrad bei den Staatsanwaltschaften im höheren Dienst im Schnitt etwas über 80% (teilweise aber aich deutlich darunter). Es fehlen also (anhand des Personalbedarfsberechnungssystems, das nicht die optimale Fallbearbeitung, sondern den status quo zum Erhebungszeitpunkt abbildet) im Schnitt 20% an Personal. Daraus ergibt sich, dass (mehr als) 20% der Verfahren so ressourcenschonend wie nur möglich erledigt werden müssen, damit die Arbeit geschafft werden kann, was primär Opportunitätseinstellungen mit maximal kurzer textbausteinhafter Begründung bedeutet.

    Zusammenfassend könnte man also sagen, dass der Innenminister Baden-Württembergs die Sicherheit der Rettungskräfte öffentlich heraushebt, während die Staatsanwaltschaften nicht in der Lage sind, einen strafrechtlichen Schutz zu gewährleisten. Empfinde nur ich das als zynisch?

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  • Und wie sieht das aus, wenn die Generaldelegation entweder nicht geeignet ist, um den eintritt der Generaldelegation zu definieren (Diagnose statt Symptome), oder wenn die SOP vorliegt aber nicht geeignet ist den Schaden abzuwenden?

    Die Frage verstehe ich nicht, sorry.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Rettungsdienst schön denken!

    Danke für die Erläuterung. Wer in diesem Forum kennt einen Rettungsdienst auf dieser -eigentlich schönen - Welt, der so funktioniert, wie es sich viele hier im Forum wünschen? In Schleswig-Holstein versucht man gerade den Aufbau einer kleiner Schwester zur SQR-BW. Seit 2017. Alles klar?