https://www.steiger-stiftung.d…-land-baden-wuerttemberg/
direkt von der BSS.
https://www.steiger-stiftung.d…-land-baden-wuerttemberg/
direkt von der BSS.
https://www.skverlag.de/rettun…r-stiftung-abgelehnt.html
„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde der Björn-Steiger-Stiftung gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen das Land Baden-Württemberg, dass der Bund seiner Aufgabe, die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, nur unzureichend nachkomme, abgelehnt (1 BvR 656/25). Sie sei in weiten Teilen unzulässig und die Beschwerdeführer hätten die Anforderungen an die Begründung nicht erfüllt, heißt es darin.“
…
„Der Kern der Beschwerde, die Verfassungskonformität des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg, bleibt jedoch offen und wird vom Bundesverfassungsgericht weiterhin geprüft. Das Gericht hat damit den wichtigsten Streitpunkt nicht entschieden und die grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen zur Organisation des Rettungsdienstes in Deutschland vorerst nicht abschließend geklärt. Dies wird von der Björn-Steiger-Stiftung in einer Pressemitteilung als „Bestätigung“ ihrer Position interpretiert…“.
Zur Beschwerde der Björn-Steiger-Stiftung beim BVG:
Zur Beschwerde der Björn-Steiger-Stiftung beim BVG:
Hier lohnt auch mal ein Blick drauf:
Stellungnahme der BRAK zur Verfassungsbeschwerde 1. des Herrn (…), 2. der Frau (…), 3. des Herrn (…), 4. des Herrn (…), 5. des Herrn (…),
gegen das Gesetz über den Rettungsdienst des Landes Baden-Württemberg vom 25.7.2024 (Rettungsdienstgesetz – RDG), Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 66
Az. des BVerfG: 1 BvR 656/25
Quelle: https://www.brak.de/fileadmin/…ahme-der-brak-2026-02.pdf
Vielleicht eine kleine Zusammenfassung, weil es nicht so ganz durchsichtig ist.
Verschiedene Kläger (fünf natürliche Personen, eine gemeinnützige Stiftung) haben beim BVerfG geklagt, dass das neue RDG BW gegen Grundrechte verstößt (weil die Hilfsfrist verlängert wurde). Zum einen, weil die natürlichen Personen, wohnhaft in BaWü, akut die Auswirkungen erleben würden, zum anderen, weil einige der klagenden natürlichen Personen als Notärzte in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden, weil sie schlechter Arbeiten müssen, wenn sie später eintreffen.
Außerdem wurde sich über den Bund beschwert, er käme seinen Regelungspflichten (legislatives Unterlassen) und somit seinen Schutzpflichten nicht nach. Die Beschwerde gegen den Bund wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Auch wurde die Beschwerdeführerin zu 6. (gemeinnützige Stiftung) nicht als Beschwerdeführerin angenommen, da diese wohl ihre Beschwerdebefugnis nicht ausreichend aufzeigen konnte. Hier nachzulesen: https://www.bundesverfassungsg…k20250820_1bvr065625.html
Das BVerfG befasst sich also nach wie vor mit der Frage, ob das aktuelle RDG BaWü ausreichend Schutz bietet mit der neuen Hilfsfristregelung. (Und ob die Notärzte in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden, wobei wohl niemand so recht davon ausgeht, dass das berücksichtigt wird. Auch die BRAK sieht das so.)
Dazu hatten bis Anfang Dezember verschiedene Organisationen Gelegenheit Stellung zu vier Fragen zu beziehen. Die Fragen kann man der BRAK Stellungnahme entnehmen. Die Organisationen waren:
1) BV ÄLRD e.V.
2) ASB e.V.
3) Bundesverband privater Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.
4) BAND e.V.
5) DGINA e.V.
6) DGRN e.V.
7) DIVI e.V.
8. Deutscher Anwaltverein e.V.
9) DBRD e.V.
10) Deutscher Landkreistag e.V.
11) Deutscher Städtetag
12) Deutscher Städte - und Gemeindebund e.V.
13) DRK e.V.
14) JUH e.V.
15) MHD e.V.
16) Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Die Stellungnahmen sind bisher überwiegend nicht öffentlich. Insofern ist die Einsicht in die BRAK Stellungnahme für mich sehr spannend.
Es hat mich natürlich sehr gefreut, dass auch der DBRD befragt wurde, das Thema zu bearbeiten war aber nicht trivial, und hat ordentlich Zeit in Anspruch genommen.
Hatten wir dieses Interview aus letztem Jahr schon?
https://www.sueddeutsche.de/ge…land-standards-li.3216602
Hatten wir dieses Interview aus letztem Jahr schon?
https://www.sueddeutsche.de/ge…land-standards-li.3216602
Ich glaube schon.