Prozess gegen NA in BaWü

  • Ein NA stelle 2023 bei einem Patienten den Tod nach einer Suizidhandlung fest.

    Als die Polizei eintraf stellten diese Lebenszeichen fest.


    https://www.faz.net/aktuell/ge…l9eGYg#Echobox=1722959697

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ich könnte mir höchstens eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen vorstellen. Eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen dürfte ausscheiden mangels Kausalitätsnachweis.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Das ist ja wieder so ein Fall, wo man mit dem Strafrecht nicht weit kommt. Den sollte man besser zusammen mit seinem Kollegoiden aus dem Parallelthread, der den Patienten mit Leichenstarre reanimiert, für ein Wochenende in eine Fortbildung über Todesfeststellung setzen.

  • Wobei natürlich wieder viel Info fehlt. Mich würde vor Allem interessieren, was der/die NotSan so gesagt hat.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Schwäbische


    Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft wohl wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Ich sehe mich da wieder bestätigt: keine sicheren Todeszeichen, kein Schein. Auch, wenn die Polizei darum bittet oder drängelt. Wenigstens müssen sie dann nicht zum Psychologen.

  • Wo soll denn da der Tatbestand des 323c StGB erfüllt sein? Unterlassene Hilfeleistung setzt Vorsatz voraus, wenn ich mich nicht täusche…

    Ja, das sagte ich meiner Frau auch, als sie mir den von Captain Joy verlinkten Artikel vorgelesen hat. :S

    Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft wohl wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

    Stimmt, wenn man genau liest, ist es das. Das würde auch Sinn machen (genau wie die Fehlerfassung als "unterlassene Hilfeleistung", die danach niemand mehr in der EDV korrigiert hat, weshalb sie als Verfahrensbetreff bleibt).

  • Ein NA stelle 2023 bei einem Patienten den Tod nach einer Suizidhandlung fest.

    Als die Polizei eintraf stellten diese Lebenszeichen fest.

    Hatte ich auch schon (Tabletteneinnahme statt Kopfschuss, sicheres Todeszeichen "Leichenstarre"). Als derselbe RTW und derselbe NA wieder nachgefordert wurden, weil die Kriminalpolizei im Rahmen der Leichensachbearbeitung Lebenszeichen feststellte, müssen wohl einige erstaunte Gesichter zu sehen gewesen sein.

  • Vermutlich gabs keine Obduktion?


    Und dann wird ein Gutachter retrospektiv anhand der Laborparameter des KH und der Patientenakte feststellen,dass der Patient auch bei sofortigen Maßnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstorben wäre.


    Dann wirds wohl eingestellt.

  • Mal ganz dumm gefragt: es ist nicht mehr üblich bei einem so aufgefundenen Patienten ein EKG abzuleiten und auszudrucken und dies der Einsatzdokumentation abzuheften?

    Sollen hier Elektroden und Papier eingespart werden - ist es Faulheit oder einfach isso?

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Mal ganz dumm gefragt: es ist nicht mehr üblich bei einem so aufgefundenen Patienten ein EKG abzuleiten und auszudrucken und dies der Einsatzdokumentation abzuheften?

    Sollen hier Elektroden und Papier eingespart werden - ist es Faulheit oder einfach isso?

    Muss man heutzutage ja nicht mal mehr ausdrucken.. dafür ist es schwerer die guten alten 15min Streifen zu konservieren XD

  • ich kenne das auch so, dass noch eine nullinie über längere zeit abgeleitet wird. Nicht als Kriterium für den Tod, jedoch hatte ich im Fall einer Wohnungsöffnung, wo wir uns sicher waren, dass Livores vorliegen noch eine Herzaktion im Sinne eines bradycarden Ersatzrhythmus, der bei der unter Würdigung aller Umstände durchgeführten abwartend/palliativen Behandlung schließlich sistierte.

    Der betiligte Notarzt erklärte das Phänomen durch die Minderversorgung der aufliegenden Flächen durch die lange Liegezeit, Hypothermie und Hyperfusion/Zentralisation.

  • Vermutlich gabs keine Obduktion?

    Es ist überaus fernliegend, dass in einer solchen Konstellation keine Obduktion angeordnet werden würde. Aber welche Erkenntnisse im Hinblick auf die Vermeidbarkeit des Todes bei sofortiger medizinischer Versorgung soll eine Obduktion erbringen?

    Und dann wird ein Gutachter retrospektiv anhand der Laborparameter des KH und der Patientenakte feststellen,dass der Patient auch bei sofortigen Maßnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verstorben wäre.

    Was man alles anhand von Laborparametern erkennen kann ..


    Glücklicherweise (für beschuldiges medizinisches Personal) ist es allerdings andersherum: die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass der Patient bei sofortigen Maßnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte. Dass dieser Nachweis gelingt, ist eher selten.

  • Aber welche Erkenntnisse im Hinblick auf die Vermeidbarkeit des Todes bei sofortiger medizinischer Versorgung soll eine Obduktion erbringen?

    Wenn durch den Schuss primär so schwere Hirn-Verletzungen entsandten sind, dass auch eine schnelle medizinische Behandlung sehr wahrscheinlich erfolglos gewesen wäre, dann wäre dem NA kein Vorwurf zu machen. Allerdings sind auch Verletzungen denkbar, die sich erst sekundär im Verlauf als letal fortgesetzt haben. Denkbar wären zum Beispiel Blutungen oder ein sich vergrößerndes Hirnödem.

    Auch sind natürlich länger fortgesetzte Zeiten einer unzureichenden Sauerstoffversorgung wenig förderlich für das Outcome.