DRK Reformtarifvertrag "Dienstleistungspauschale"

  • Hallo,


    im DRK Reformtarifvertrag gibt es folgenden Passus:

    Zitat

    Beschäftigte, für die eine verlängerte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit angeordnet oder mit denen eine solche vertraglich vereinbart ist, erhalten für jede innerhalb der geleisteten dienstplanmäßigen Schicht (mindestens 6 Stunden Arbeitszeit) eine Dienstpauschale von 12,00 €.


    Jetzt stellt sich hier die Frage, was bedeutet "dienstplanmäßige Schicht"?


    Unsere Geschäftsführung ist der Meinung, dass eine "dienstplanmäßige Schicht" nur eine Schicht nach dem Regeldienstplan ist und wenn nun Jemand kurzfristig einen ungeplanten Einspringdienst zusätzlich übernimmt, sei dies keine "dienstplanmäßige Schicht" und somit wird für diesen zusätzlich geleisteten Dienst diese 12€ nicht bezahlt.


    Stimmt diese Auslegung der GL?


    Irgendwie finde ich es fraglich, denn der Dienst der da geleistet wird, ist ja ursprünglich einem Kollegen aus dem Regeldienstplan zugeordnet gewesen und dieser Kollege hätte dafür ja die 12€ bekommen und nur weil dieser Kollege z.B. ausgefallen ist oder wegen Personalmangels, wurde dieser Dienst ja als zusätzlicher Dienst ausgeschrieben und von einem Kollegen dann zusätzlich übernommen.

    Deswegen finde ich es schon etwas dreist, hier dann die 12€ nicht auszubezahlen und sich darauf zu berufen, dass dieser Dienst für den einspringenden Kollegen ja keine "dienstplanmäßige Schicht" sei.


    Mit solchen Aktionen zermürbt man die Mitarbeiter immer weiter, denn man macht extra einen Zusatzdienst und wird dafür dann sozusagen noch "bestraft", weil man in diesem Fall die 12€ nicht bekommt - Willkommen im Team "der Menschlichkeit". :cursing:

  • Dann würde ich solche Dienste einfach nicht übernehmen

    Sehe ich genauso, doch du kennst die Kollegen die in den Hilfsorganisationen arbeiten, sie werden immer wieder sich zu Zusatzdiensten hinreisen lassen, denn leider ist das wohl die Mentatlität dieser Menschengruppe, die in solchen Berufen arbeitet, ihre Gutmütigkeit und dem Wille zum Wohle des Menschen zu arbeiten und das wird im Gesundheitswesen ja seit Jahrzehnten schamlos ausgenutzt.

    Wenn hier nur mal alle Mitarbeiter an einem Strang ziehen würden, doch leider gibt es halt immer wieder den einen, der dann doch den Karren wieder aus dem Dreck zieht und seine Gutmütigkeit ausgenutzt wird.

  • Meine Schüler: innen haben mir erzählt, das sie, wenn sie einspringen, ihren Stundenlohn als Azubi und nicht als RS kriegen, also 7,.. €.

    Hat die Bereitschaft einzuspringen eher negativ beeinflusst.

  • Meine Schüler: innen haben mir erzählt, das sie, wenn sie einspringen, ihren Stundenlohn als Azubi und nicht als RS kriegen, also 7,.. €.

    Sieht bei uns genauso aus, Azubis bekommen ihren Stundensatz statt der Qualifikationsstufe die sie ersetzen. Der Unterschied ist aber, dass sie für nen 24-Stunden-Dienst umgerechnet mind. 550Euro brutto bekommen.
    Eigentlich schade in Zeiten des Personalmangels.

  • Bei der nächsten Anfrage, ob ein Dienst übernommen werden, wird der Herr Geschäftsführer wohl selbst den RTW besetzen müssen. Und es gibt Ecken von Deutschland, da juckt das keinen Mitarbeiter mehr, wenn ein KTW, NKTW oder RTW stehen bleibt. Zwar wird auch viel eingesprungen, aber nicht genug. Die Autos bleiben trotzdem stehen (das passiert hier täglich).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • ....kann man vielleicht so machen.

    .... ist aber halt blöd.

    ....sorgt dafür,dass keiner mehr einspringt.

    ....und dann die Mitarbeiter aus dem NachbarKV als Zeitarbeiter angeheuert werden müssen.

    ... während die eigenen Mitarbeiter im NachbarKV als Zeitarbeiter einspringen gehen.

    ... im Resultat zahlen beide KVs dann drauf.

    ... Man könnte den annähernd selben Betrag den man drauf zahlt auch an die eigenen MA vergeben.

    ... Das würde wirken. Binnen eines Monats.


    (Jegliche Ähnlichkeiten mit echten Gegebenheiten sind zufällig)

  • Meine Schüler: innen haben mir erzählt, das sie, wenn sie einspringen, ihren Stundenlohn als Azubi und nicht als RS kriegen, also 7,.. €.

    Hat die Bereitschaft einzuspringen eher negativ beeinflusst.

    Wieso sollten sie als RS bezahlt werden? Sie haben einen Arbeitsvertrag als Azubis. Ein NotSan wird ja auch nicht plötzlich in eine andere Tarifgruppe gesteckt wenn er einspringt. Hinzu kommt, dass Azubis eigentlich nur sehr begrenzt einspringen dürfen.

    So oder so aber wieder ein Punkt, wo eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft helfen würde...

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag als Azubis.

    Aber das Einspringen ist nicht Teil der ausbildungsvertraglichen Pflichten des Auszubildenden.

    You know as well as I do decisions made in real time are never perfect. Don't second-guess an operation from an armchair. [Noah Vosen]

  • Das bestätigt ja meine Aussage. Wieso sollten Azubis dann plötzlich anders bezahlt werden? Abgesehen davon, dass es recht dämlich ist dies im Arbeitsvertrag nicht zu regeln, sie aber trotzdem zu fragen...

  • Das bestätigt ja meine Aussage.

    Finde ich nicht. Bei einem Ausbildungsvertrag handelt es sich ja nicht um einen klassischen Arbeitsvertrag, bei dem der Austausch Geld gegen Leistung im Vordergrund steht. Beim Ausbildungsvertrag steht die Ausbildung der Auszubildenden im Vordergrund. Die Erbringung einer Arbeitsleistung ist nicht von zentraler Bedeutung - auch nicht beim sogenannten bedarfsdeckenden Einsatz am Ende des zweiten und im dritten Lehrjahr, um den es ja hier geht. Das sieht man unter anderem daran, dass dieser bedarfsdeckende Einsatz laut APrV nur dann erfolgen darf, wenn er aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheint. Ob er das tut, entscheiden die Praxisanleiter, die ja auch geeignete Besatzungen vorzuschlagen haben, mit denen der/die Auszubildende eingesetzt werden kann. Bei einem Ausfall dürfte es doch aber so sein, dass die Leistungserbringung der eigentliche Zweck ist. Ich vermute mal, dass sich die Anfrage, ob ein Azubi einspringen kann oder nicht, zwischen der Wachenleitung und dem/der Azubi abspielt. Ich denke nicht, dass die PALs jedes Mal gefragt werden, ob dieser Einspringe-Einsatz pädagogisch sinnvoll ist oder nicht. Folglich verlassen wir in diesem Fall das Feld des Ausbildungsvertrages und nähern uns einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis, bei dem der Zweck ist, dass der RettSan-Platz besetzt ist und nicht, dass der Azubi ausgebildet wird. Folglich gilt: Es muss ein RettSan-Ersatz her, der einen RettSan-Platz auf dem RTW besetzt, damit dieser gemäß Landesrettungsdienstgesetz fahren kann. Folglich ist der Azubi in diesem Fall als RettSan zu bezahlen.

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  • Ich glaube auch nicht, dass die PAL gefragt werden, welche Besatzungsmitglieder geeigent wären oder ob der Einsatz pädagogisch sinnvoll ist. Ist das in der APrV so genau geregelt? Bin da nicht der Spezialspezialist für, würde mich aber durchaus interessieren.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • § 3 Absatz 2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:


    Praxisanleitende Personen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 haben zudem Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter oder Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten vorzuschlagen, die die Schülerinnen und Schüler während ihrer Teilnahme an regulären, dienstplanmäßigen Einsatzdiensten im Sinne des § 13 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes betreuen


    § 13 Absatz 2 Notfallsanitätergesetz:


    (2) Den Schülerinnen und Schülern dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck und dem Ausbildungsstand entsprechen; die übertragenen Aufgaben sollen den physischen und psychischen Kräften der Schülerinnen und Schüler angemessen sein. Während der praktischen Ausbildung an einer genehmigten Lehrrettungswache können die Schülerinnen und Schüler auch zu regulären, dienstplanmäßigen Einsatzdiensten herangezogen werden, wenn die Teilnahme am Einsatzdienst dem Zweck der Ausbildung dient und sich der Ausbildungsträger nach einer Überprüfung ihrer Kompetenz vergewissert hat, dass die Schülerin oder der Schüler dazu in der Lage ist.

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  • ...

    Folglich gilt: Es muss ein RettSan-Ersatz her, der einen RettSan-Platz auf dem RTW besetzt, damit dieser gemäß Landesrettungsdienstgesetz fahren kann. Folglich ist der Azubi in diesem Fall als RettSan zu bezahlen.

    Dann müsste ein neuer Arbeitsvertrag her, den der Ausbildungs-Vertrag deckt das ja nicht ab. Damit wären es dann auch keine Überstunden mehr. Weiterhin ist die Frage ob zwei Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber so ohne weiteres gehen.

    Ich glaube auch nicht, dass die PAL gefragt werden, welche Besatzungsmitglieder geeigent wären oder ob der Einsatz pädagogisch sinnvoll ist. Ist das in der APrV so genau geregelt? Bin da nicht der Spezialspezialist für, würde mich aber durchaus interessieren.

    Wird bei uns eigentlich getan. Der / die PAL wird eigentlich vorher immer angerufen bzw. es gibt hier ein generelles ok, was gemeinsam so zwischen Azubis, PAL und Dienstplaner so festgelegt wurde.

  • Dann müsste ein neuer Arbeitsvertrag her, den der Ausbildungs-Vertrag deckt das ja nicht ab. Damit wären es dann auch keine Überstunden mehr. Weiterhin ist die Frage ob zwei Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber so ohne weiteres gehen.

    Das sind tatsächlich interessante Fragen, die sich aus Sicht der APrV aus der geschilderten Praxis ergeben. Sinnfällig wird das bei einem bestimmten Vorgang: Ein Auszubildender mit bestandener Äquivalenzprüfung wird herangezogen, um einen RTW-Dienst zu besetzen. Transportführer ist ein RettAss. Das ist gemäß der Rettungsdienstgesetze möglich (gewesen), widerspricht aber der APrV. Eine solche RTW-Schicht konnte folglich nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden. Passiert es es trotzdem. Welche rechtlichen Konsequenzen daraus resultieren, ist eine gute Frage.

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  • Dann müsste ein neuer Arbeitsvertrag her, den der Ausbildungs-Vertrag deckt das ja nicht ab. Damit wären es dann auch keine Überstunden mehr. Weiterhin ist die Frage ob zwei Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber so ohne weiteres gehen.

    Wird bei uns eigentlich getan. Der / die PAL wird eigentlich vorher immer angerufen bzw. es gibt hier ein generelles ok, was gemeinsam so zwischen Azubis, PAL und Dienstplaner so festgelegt wurde.


    Dies ist seit einer entsprechenden Rechtsprechung aus dem Jahre 2022 möglich.


    Ein Azubi kann neben seiner Ausbildung im gleiche Betrieb einen GfB-Arbeitsvertrag erhalten.

    Link zu Haufe


    Dies wird in vielen Ecken bereits praktiziert.

  • Ein Azubi kann neben seiner Ausbildung im gleiche Betrieb einen GfB-Arbeitsvertrag erhalten.

    Wenn ein Auszubildender auf eine RettSan-Position einspringt, entsteht vielleicht sogar ein solcher Vertrag von ganz allein.

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  • Und zur Ursprungsfrage:


    Ich habe den genauen Wortlaut aus dem RTV nicht zur Hand, aber in der praktischen Umsetzung läuft es eigentlich so (zumindestens dort wo mit KLN gearbeitet wird):

    Im Rahmen der KLN Verhandlungen werden die Dienstantrittsprämien direkt mit in die Personalkosten eingerechnet. Der Betrieb erhält also in seinem Budget für jede im Bereichsplan festgelegte Postion auf einem Rettungsmitte pro Schichte diese Pauschale in Höhe von 12 Euro.


    Um es sich einfach zu machen, hinterlegt man diese Pauschale wiederum im Dienstplanprogramm und verknüpft sie mit den Schichten.


    Beim Monatsabschluss rechnet das Programm dann die tatsächlich geleisteten Schichten mal die 12€ und zahlt sie dem Mitarbeiter mit aus.


    Wird dies Pauschale dem "Einspringer" nicht ausgezahlt, steckt der Betrieb sich das Geld also offensichtlich in die eigene Tasche...