Hallo,
im DRK Reformtarifvertrag gibt es folgenden Passus:
ZitatBeschäftigte, für die eine verlängerte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit angeordnet oder mit denen eine solche vertraglich vereinbart ist, erhalten für jede innerhalb der geleisteten dienstplanmäßigen Schicht (mindestens 6 Stunden Arbeitszeit) eine Dienstpauschale von 12,00 €.
Jetzt stellt sich hier die Frage, was bedeutet "dienstplanmäßige Schicht"?
Unsere Geschäftsführung ist der Meinung, dass eine "dienstplanmäßige Schicht" nur eine Schicht nach dem Regeldienstplan ist und wenn nun Jemand kurzfristig einen ungeplanten Einspringdienst zusätzlich übernimmt, sei dies keine "dienstplanmäßige Schicht" und somit wird für diesen zusätzlich geleisteten Dienst diese 12€ nicht bezahlt.
Stimmt diese Auslegung der GL?
Irgendwie finde ich es fraglich, denn der Dienst der da geleistet wird, ist ja ursprünglich einem Kollegen aus dem Regeldienstplan zugeordnet gewesen und dieser Kollege hätte dafür ja die 12€ bekommen und nur weil dieser Kollege z.B. ausgefallen ist oder wegen Personalmangels, wurde dieser Dienst ja als zusätzlicher Dienst ausgeschrieben und von einem Kollegen dann zusätzlich übernommen.
Deswegen finde ich es schon etwas dreist, hier dann die 12€ nicht auszubezahlen und sich darauf zu berufen, dass dieser Dienst für den einspringenden Kollegen ja keine "dienstplanmäßige Schicht" sei.
Mit solchen Aktionen zermürbt man die Mitarbeiter immer weiter, denn man macht extra einen Zusatzdienst und wird dafür dann sozusagen noch "bestraft", weil man in diesem Fall die 12€ nicht bekommt - Willkommen im Team "der Menschlichkeit". ![]()