Notfallreform - öffentlichen Anhörung Notfallversorgung Mittwoch, 6. November 2024 - Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung

  • Moin,


    zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung liegen bereits einige Stellungnahmen vor. Es wird immer klarer, welche Zielrichtung die lieben Kassen auch hier weiterhin verfolgen. Schade. Neben einigen inhaltlich guten Ansätzen kommt es immer wieder zur Trennung von Vorhalte- und Betriebskosten bzw. Teilfinanzierung des Rettungsdienstes.


    https://www.bundestag.de/dokum…notfallversorgung-1025482


    Aus den dort verlinkten Stellungnahmen:


    GKV-Spitzenverband, Seite 60: […] Finanzierung von Leistungen des Rettungsdienstes


    Die Versorgung durch den Rettungsdienst vor Ort sollte unabhängig vom Transport in die Klinik vergütet werden, um unnötige Rettungsfahrten zu vermeiden. Auch ist es sinnvoll, die Betriebskosten des Rettungsdienstes in leistungsbezogene Finanzierung und Vorhaltefinanzierung aufzuteilen,also analog den Vorschlägen der Regierungskommission zur Krankenhausreform zu gestalten. Eine Teilfinanzierung des Rettungsdienstes aus den Beiträgen der GKV-Versicherten hat aber zur Bedingung, dass bundeseinheitliche Struktur- und Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Auf dieser bundeseinheitlichen Grundlage kann die Vergütung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringenden ausgehandelt werden. Daneben muss klargestellt sein, dass die Länder ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen[…]


    Anmerkung von der Küste: Kennt jemand aktuell Länder, die dazu in der Lage wären? Rückmeldungen gerne an mich direkt....



    AOK Bundesverband:

    Seite 48: […] Aktuell erhalten Rettungsdienste oft nur dann eine Vergütung, wenn sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus transportieren. Dieser Fehlanreiz muss durch Anpassung der Regelungen im SGB V beseitigt werden. Die qualifizierte Erstversorgung vor Ort ist als eigenständige Leistung zu vergüten[…]


    Anmerkung von der Küste: Wo sollte das denn noch so sein?


    BKK Dachverband

    Seite 11: […] Der vorliegende Entwurf zur Notfallversorgung geht in die richtige Richtung, greift jedoch einen zentralen Baustein nicht umfassend auf: den Rettungsdienst. Die Betriebskrankenkassen fordern nachdrücklich, dass eine wirksame Notfallversorgung nur im Zusammenspiel mit einer umfassenden Reform des Rettungsdienstes möglich ist. Erste Ansätze im Entwurf deuten zwar auf Veränderungswillen hin, bleiben aber deutlich hinter dem notwendigen Umfang zurück.


    Der Rettungsdienst bildet das Rückgrat der Notfallversorgung – ohne eine grundlegende strukturelle und organisatorische Neuausrichtung wird das gesamte System ineffizient und schwerfällig bleiben. Dringend erforderlich sind konkrete Maßnahmen zur Stärkung der personellen und finanziellen Ressourcen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Einsatzkräfte. Eine nachhaltige Finanzierung und klare Zuständigkeitsregelungen sind unverzichtbar, um den Rettungsdienst auf die steigenden Herausforderungen vorzubereiten.


    Es ist zudem unabdingbar, dass der Rettungsdienst stärker in die sektorenübergreifende Versorgung eingebunden wird. Das bedeutet, dass Schnittstellen zwischen Rettungsdienst, Notaufnahmen und ambulanter Versorgung fließend gestaltet werden müssen, damit Patienten reibungslos und bedarfsgerecht versorgt werden können. Die Betriebskrankenkassen fordern daher eine klare politische Verpflichtung zur Reform des Rettungsdienstes. Nur so kann die Notfallversorgung zukunftsfähig aufgestellt und den steigenden Anforderungen der Gesundheitsversorgung gerecht werden […]


    Anmerkung von der Küste.: Klingt ja wirklich gut. Ich bin echt sehr begeistert. Steht dummerweise aber im völligen Widerspruch zum Statement des GKV-Spitzenverbandes. Da die Betriebskrankenkassen Mitglied im GKV-Spitzenverband sind, kann man leider nur spekulieren, warum hier eine so erheblich abweichende Position zum Spitzenverband vertreten wird....


    Und wenn jetzt auch noch die Krankenkassen und die Steiger Truppe gemeinsame Sache machen, dann kann es ja nur gut werden......


    https://www.vdek.com/presse/pr…ern-steiger-stiftung.html



  • [...]Daneben muss klargestellt sein, dass die Länder ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen[…]


    Anmerkung von der Küste: Kennt jemand aktuell Länder, die dazu in der Lage wären? Rückmeldungen gerne an mich direkt....

    Du meinst, so gut wie diese sich um die Krankenhäuser und den Katastrophenschutz kümmern? :D Aus Sicht des Steuerzahlers würde ich sagen, dass der Staat genug Geld hat. Es ist die Frage, wie hoch die Motivation ist, dieses zu verteilen (oder wie viel ganz unten, bei den Kommunen und Kreisen übrig bleibt). Und nun aus Sicht des Krisen- und Katastrophenfuzzies: Prävention erschafft keine Helden.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich versteh immer noch nicht, warum Fehlfahrten nicht bezahlt werden sollten. Ist der rettungsdienst nur in Baden-Württemberg budgetiert und wird in anderen Bundesländern wirklich nur jeder Transport bezahlt? Da müssten, in der Covid 19 Flaute, ja einige RD Bereiche Zahlungschwierigkeiten gehabt haben, bei 30 % Fahrten Rückgang. Oder wo ist mein Denkfehler?

  • Ich habe keine Zahlen im Kopf, aber zu mindestens auf dem RTW habe ich von einem Einsatzrückgang nichts bemerkt. In der Krankentransportdisposition kam es auch nicht wirklich zu einem Rückgang, da sich nahezu jeder Dialysepatient irgendwann angesteckt hat und so zusätzliche Patienten ins System gespült hatten. Wir hatten sogar mehr KTW in Dienst genommen, in der Zeit.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • Während der Corona-Zeit gab es Zuschüsse für den erhöhten Hygieneaufwand. Und trotzdem hatten in der Zeit und auch danach viele RDs große Mehrausgaben.

    Hat ja mit meinem Grundverständis Problem nichts zu tun. Die Kosten für den Rettungsdienst werden doch über Kostenstellen wie Personal, Material, Fzg etc. errechnet. Je weniger Fahrten, desto besser für die Leistungserbringer.

  • Das war Inhaltlich zu erwarten. Ändern wird diese gemeinsame Stellungnahme auch nichts mehr, ausser vielleicht an meiner Mitgliedschaft im DRK.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Wo findet man denn die Stellungnahmen (damit ich nicht so lange suchen muss)?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hat ja mit meinem Grundverständis Problem nichts zu tun. Die Kosten für den Rettungsdienst werden doch über Kostenstellen wie Personal, Material, Fzg etc. errechnet. Je weniger Fahrten, desto besser für die Leistungserbringer.

    Nein. Je weniger Fahrten, desto teurer wird der einzelne Einsatz, da die Rechnung ja lautet: (Gesamtkosten RD / Anzahl der Fahrten) = Einsatzpreis. Wenn du so möchtest, ist auch dies eine Form der Budgetierung, die Frage ist ja nur, wie sich das Budget über die einzelnen Kassen verteilt. Über- oder Untereinnahmen eines Jahres (idR über Änderungen der Einsatzzahlen) werden üblicherweise über das Folgejahr als Aufwuchs oder Abwuchs der Gesamtkosten neutralisiert.

  • Je weniger Fahrten, desto teurer wird der einzelne Einsatz, da die Rechnung ja lautet: (Gesamtkosten RD / Anzahl der Fahrten) = Einsatzpreis.


    Wenn jetzt also die Gesamtkosten RD sinken, wird nichts teurer. ;-)


    wenn auf einer Wache mit vier RTW aufgrund geringer Einsatzzahlen zukünftig zwei RTW stehen, dann sinken Personalkosten. Wenn es in einer Stadt statt 30 NEF nur noch 15 gibt, sinken Personalkosten. Und wenn in ganz abgelegenen Gebieten statt eines RTW ein REF (nach LK NF Modell) steht, dann braucht es keine entlegene Wache mehr, weniger Personal, günstigere Fahrzeuge. Auch dann können Gesamtkosten sinken.


    Nebenbei macht ein Rückgang von Einsatzzahlen Dinge wie Erweiterungsanbau, neue Standorte aufmachen, mehr Fahrzeuge kaufen unnötig, und verhindert Mehrausgaben.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Wie sich die Kosten auf die einzelnen Krankenkassen verteilen, weiß ich auch nicht.

    Aber ambulante Versorgungen sollten im Budget eingepreist sein. Bei mehr Transporten würde es im Gesamten nicht mehr Geld geben, nur weniger pro einzelner Fahrt.

    An sinkende Einsatzzahlen glaub ich in naher Zukunft nicht.

    Dafür liegt die medizinische Grundversorgung über Hausärzte und den ärztlichen Bereitschaftsdienst, zu sehr am Boden.

  • Wenn jetzt also die Gesamtkosten RD sinken, wird nichts teurer. ;-)


    wenn auf einer Wache mit vier RTW aufgrund geringer Einsatzzahlen zukünftig zwei RTW stehen, dann sinken Personalkosten. Wenn es in einer Stadt statt 30 NEF nur noch 15 gibt, sinken Personalkosten. Und wenn in ganz abgelegenen Gebieten statt eines RTW ein REF (nach LK NF Modell) steht, dann braucht es keine entlegene Wache mehr, weniger Personal, günstigere Fahrzeuge. Auch dann können Gesamtkosten sinken.


    Nebenbei macht ein Rückgang von Einsatzzahlen Dinge wie Erweiterungsanbau, neue Standorte aufmachen, mehr Fahrzeuge kaufen unnötig, und verhindert Mehrausgaben.

    Das alles hat mit Bourkes Frage so richtig gar nichts zu tun.


    Die Frage war lediglich der Zusammenhang von Budgetierung und Fahrtaufkommen. Dass sich Rettungsdienstkosten aufgrund der Vorhalteänderungen nicht lienar, sonder treppenstufenförmig rauf- oder runterentwickeln, ist ein ganz anderes Thema.

  • Das alles hat mit Bourkes Frage so richtig gar nichts zu tun.

    das war auch nicht mein Ziel, darum habe ich Bourke ja nicht zitiert. Du hast das ja schon ausgeführt.


    Ich wollte nur für weitere Lesende ausführen, warum es gesamtgesellschaftlich sparsamer ist, wenn es weniger Einsätze gibt. In deiner Ausführung könnte es so wirken, als wären die Kosten fürs System immer gleich.


    Ich hoffe, das ist ok für dich.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Ob das gesamtgesellschaftlich Geld spart, ist vermutlich noch eine andere Frage. Der Interventionsbedarf verschwindet ja nicht zwingend, wenn er nicht mehr dem RD zugewiesen ist.

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.