Moin,
zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung liegen bereits einige Stellungnahmen vor. Es wird immer klarer, welche Zielrichtung die lieben Kassen auch hier weiterhin verfolgen. Schade. Neben einigen inhaltlich guten Ansätzen kommt es immer wieder zur Trennung von Vorhalte- und Betriebskosten bzw. Teilfinanzierung des Rettungsdienstes.
https://www.bundestag.de/dokum…notfallversorgung-1025482
Aus den dort verlinkten Stellungnahmen:
GKV-Spitzenverband, Seite 60: […] Finanzierung von Leistungen des Rettungsdienstes
Die Versorgung durch den Rettungsdienst vor Ort sollte unabhängig vom Transport in die Klinik vergütet werden, um unnötige Rettungsfahrten zu vermeiden. Auch ist es sinnvoll, die Betriebskosten des Rettungsdienstes in leistungsbezogene Finanzierung und Vorhaltefinanzierung aufzuteilen,also analog den Vorschlägen der Regierungskommission zur Krankenhausreform zu gestalten. Eine Teilfinanzierung des Rettungsdienstes aus den Beiträgen der GKV-Versicherten hat aber zur Bedingung, dass bundeseinheitliche Struktur- und Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Auf dieser bundeseinheitlichen Grundlage kann die Vergütung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringenden ausgehandelt werden. Daneben muss klargestellt sein, dass die Länder ihrer Pflicht zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen[…]
Anmerkung von der Küste: Kennt jemand aktuell Länder, die dazu in der Lage wären? Rückmeldungen gerne an mich direkt....
AOK Bundesverband:
Seite 48: […] Aktuell erhalten Rettungsdienste oft nur dann eine Vergütung, wenn sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus transportieren. Dieser Fehlanreiz muss durch Anpassung der Regelungen im SGB V beseitigt werden. Die qualifizierte Erstversorgung vor Ort ist als eigenständige Leistung zu vergüten[…]
Anmerkung von der Küste: Wo sollte das denn noch so sein?
BKK Dachverband
Seite 11: […] Der vorliegende Entwurf zur Notfallversorgung geht in die richtige Richtung, greift jedoch einen zentralen Baustein nicht umfassend auf: den Rettungsdienst. Die Betriebskrankenkassen fordern nachdrücklich, dass eine wirksame Notfallversorgung nur im Zusammenspiel mit einer umfassenden Reform des Rettungsdienstes möglich ist. Erste Ansätze im Entwurf deuten zwar auf Veränderungswillen hin, bleiben aber deutlich hinter dem notwendigen Umfang zurück.
Der Rettungsdienst bildet das Rückgrat der Notfallversorgung – ohne eine grundlegende strukturelle und organisatorische Neuausrichtung wird das gesamte System ineffizient und schwerfällig bleiben. Dringend erforderlich sind konkrete Maßnahmen zur Stärkung der personellen und finanziellen Ressourcen sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Einsatzkräfte. Eine nachhaltige Finanzierung und klare Zuständigkeitsregelungen sind unverzichtbar, um den Rettungsdienst auf die steigenden Herausforderungen vorzubereiten.
Es ist zudem unabdingbar, dass der Rettungsdienst stärker in die sektorenübergreifende Versorgung eingebunden wird. Das bedeutet, dass Schnittstellen zwischen Rettungsdienst, Notaufnahmen und ambulanter Versorgung fließend gestaltet werden müssen, damit Patienten reibungslos und bedarfsgerecht versorgt werden können. Die Betriebskrankenkassen fordern daher eine klare politische Verpflichtung zur Reform des Rettungsdienstes. Nur so kann die Notfallversorgung zukunftsfähig aufgestellt und den steigenden Anforderungen der Gesundheitsversorgung gerecht werden […]
Anmerkung von der Küste.: Klingt ja wirklich gut. Ich bin echt sehr begeistert. Steht dummerweise aber im völligen Widerspruch zum Statement des GKV-Spitzenverbandes. Da die Betriebskrankenkassen Mitglied im GKV-Spitzenverband sind, kann man leider nur spekulieren, warum hier eine so erheblich abweichende Position zum Spitzenverband vertreten wird....
Und wenn jetzt auch noch die Krankenkassen und die Steiger Truppe gemeinsame Sache machen, dann kann es ja nur gut werden......
https://www.vdek.com/presse/pr…ern-steiger-stiftung.html