Kein Anbieter irgendwelcher Apps muss sich an irgendwelche Normen halten, wenn er das nicht will.
Wenn die Anbieter der Apps den Austausch ermöglichen wollen, könnten sie das tun.
Das Problem ist ja in Ba-Wü vielmehr, dass selbst wenn das Land Vorgaben macht (zB „eine einheitliche App-Lösung“), trotzdem jeder Rettungsdienstbereich macht, was er will. Damit hat man ja die gute Erfahrung gemacht, dass es niemanden interessiert. Fachaufsichten existieren nicht und Rechtsaufsichten nur theoretisch.