Todesfall nach dialysebedingter Antikoagulation nach Rippenserienfraktur im Rahmen eines Unfalls bei nicht-qualifiziertem Krankentransport

  • Google schlug mir heute einen Artikel über ein erstinstanzliches Urteils gegen zwei Angestellte eines nicht-qualifizierten Krankentransportunternehmens vor.


    In den Artikel ging es um einen Unfall mit Verletzung eines Patienten, der nicht ordnungsgemäß angeschnallt war. Er erlitt eine nicht erkannte Rippenserienfraktur, sowie eine nicht näher definierte Oberschenkelverletzung mit Einblutung und eine Zustandsverschlechterung nach der Antikoagulation in Rahmen der Dialyse. Diese wurde abgebrochen und der Patient in die Notaufnahme transportiert. Der Patient verstarb schließlich an den Verletzungsfolgen, es verblieb unklar, ob eine Rettung bei schnellerem Handeln möglich gewesen wäre.


    Insgesamt war eine kausale Schuld aus Sicht der Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht nachweisbar, beide forderten Freispruch. Das Gericht verurteile die beiden Beschuldigten, die laut Artikel über keine medizinische Ausbildung verfügten, zu 30 Tagesätzen a 50 Euro, da deine Sorgfaltspflichtverletzung bei der Patientensicherung als ursächlich für die Verletzung angesehen wurde.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Die spannende Frage ist nun, ob Taxifahrer* lernen, wie man mobilitätseingeschränkte / pflegebedürftige / erkrankte Personen richtig sichert?


    *Auch wenn der Artikel ein Rettungsdienstfahrzeug zeigt sowie von einem Krankentransport spricht, gehe ich eher davon aus, dass eine Krankenfahrt gemeint war.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    2 Mal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • *Auch wenn der Artikel ein Rettungsdienstfahrzeug zeigt sowie von einem Krankentransport spricht, gehe ich eher davon aus, dass eine Krankenfahrt gemeint war.

    Das Bild ist als "Symbolbild" gekennzeichnet, hat also mit dem Beitrag nichts zu tun, sondern soll nur als Titel- und Vorschaubild in Social Media gut aussehen. Dem Bericht nach handelt es sich um eine Krankenfahrt.

  • Das stimmt. Aber wird das der Laie beachten, verstehen und umsetzen? Eher nicht. Und genau das ist das Problem. Der Vorfall wird nun mit dem Rettungsdienst in Verbindung gebracht, nicht mit einem Taxi-/Personenbeförderungsunternehmen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das stimmt. Aber wird das der Laie beachten, verstehen und umsetzen? Eher nicht. Und genau das ist das Problem. Der Vorfall wird nun mit dem Rettungsdienst in Verbindung gebracht, nicht mit einem Taxi-/Personenbeförderungsunternehmen.l

    Und was daran ist das Problem?

  • Es wird zumindest explizit im Artikel geschrieben, dass keiner der beiden Besatzungsmitglieder eine medizinische Ausbildung hatte.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
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  • Die Reputation?

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  • Die spannende Frage ist nun, ob Taxifahrer* lernen, wie man mobilitätseingeschränkte / pflegebedürftige / erkrankte Personen richtig sichert?


    Zitat


    Dabei war der immerhin 133 Kilogramm schwere Patient aus seinem Sitz im Fahrzeug nach vorn gestürzt, weil er nicht ordnungsgemäß angeschnallt war.

    https://www.nordkurier.de/regi…rhaelt-geldstrafe-3020031


    Es handelt sich um einen sitzenden Transport. Jeder Taxifahrer (und auch LKW Fahrer) lernt wie man sich anzuschnallen und Transportgut zu sichern ist. Ich kann mir hier den klassiker auch im KTP vorstellen: Patient wird nicht mit dem Fahrzeuggurt gesichert, denn er ist ja auf dem Stuhl schon angeschnallt. Und das dies nicht richtig ist, darf ich bei einer ordnungsgemäßen Einweisung in das Fahrzeug voraussetzen.

  • Patient wird nicht mit dem Fahrzeuggurt gesichert, denn er ist ja auf dem Stuhl schon angeschnallt. Und das dies nicht richtig ist, darf ich bei einer ordnungsgemäßen Einweisung in das Fahrzeug voraussetzen.

    Als ehemaliger Taxi-Nebenjobber kann ich das so bestätigen. Da ist keine rollstuhlpflichtige Person unangeschnallt transportiert worden.

    Die einzige Sorge war da gelegentlich die Person, die auf Antrag von der Gurtpflicht befreit war. :D

  • Als ehemaliger Taxi-Nebenjobber kann ich das so bestätigen. Da ist keine rollstuhlpflichtige Person unangeschnallt transportiert worden.

    Die einzige Sorge war da gelegentlich die Person, die auf Antrag von der Gurtpflicht befreit war. :D

    Aber dann könnte man dem Transporteur nach meinem Rechtsverständnis keinen Vorwurf mangelnder Sicherung machen. Blöd ist es natürlich dennoch.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Es wird zumindest explizit im Artikel geschrieben, dass keiner der beiden Besatzungsmitglieder eine medizinische Ausbildung hatte.

    genau daher finde ich die weitere Begründung auch seltsam

    Zitat


    Denn der Patient, der bereits eine Reihe von Vorerkrankungen hatte, hatte damals wohl äußerlich nur geringe Verletzungen bei dem Sturz davongetragen. Deshalb brachten ihn die Angeklagten dann doch erst zur Dialyse statt gleich in die Notaufnahme eines Krankenhauses.


    letztendlich haben sie ihn zu einem Arzt gefahren. Kann ein nicht-qualifizierter Taxifahrer einschätzen, dass eine DialysePraxis nicht Traumafolgen ausschließen kann?


    und letztendlich war der Patient auch noch dabei. Dieser hätte intervenieren und zum Krankenhaus gefahren werden wollen oder bei der Dialyse auf das vorangegangene Trauma hinweisen können.
    und zudem hätte man auch Blutungshinweise vor Applikation des Heparins abfragen können/müssen - insbesondere da der Patient auch äußerlich (wenn nur leicht) verletzt war. Offenbar ist er ja nicht alleinig durch die Rippenfrakturen, sondern erst in Kombination mit der kontraindizierten Antikoagulation verstorben…


    da haben mehrere Stellen (Transportteam, Praxis und Patient) mit einem Loch im Käse zu

    Dem Verlauf beigetragen.

  • Meine Nieren funktionieren meines Wissens noch ganz gut, daher keine Erfahrungen aus erster Hand: Es wird wohl nicht standardmäßig vor jeder Dialyse eine Aufklärung/Anamnese abgefragt. Müsste?

    Ich will den schwarzen Peter gar nicht weiterreichen, aber an der Stelle hätte das passende Gespräch vielleicht den vorher stattgefundenen Murks wieder ausgebügelt.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Meine Nieren funktionieren meines Wissens noch ganz gut, daher keine Erfahrungen aus erster Hand: Es wird wohl nicht standardmäßig vor jeder Dialyse eine Aufklärung/Anamnese abgefragt. Müsste?

    Ich will den schwarzen Peter gar nicht weiterreichen, aber an der Stelle hätte das passende Gespräch vielleicht den vorher stattgefundenen Murks wieder ausgebügelt.

    Wenn das ein "Dauer-Patient" gewesen ist, dann muss nicht jedes Mal eine erneute Aufklärung erfolgen. Dies müsste nur dann geschehen, wenn sich Änderungen beim Patienten oder beim Prozedere ergeben sollten, da dann eine neue Situation zu den vorherigen Eingriffen vorliegt.

    Ob dies der Fall ist, wird vermutlich so abgefragt, ob sich zur letzten Dialyse etwas beim Patienten geändert habe oder "etwas Wichtiges" vorgefallen sei. Dezidiert nach einer eventuellen Notbremsung unter unzureichender Sicherung und möglicher Rippenfrakturen während der Anfahrt zur Dialyse wird sicher nicht erfolgt sein und kann sicherlich auch nicht verlangt werden.

  • Ob dies der Fall ist, wird vermutlich so abgefragt, ob sich zur letzten Dialyse etwas beim Patienten geändert habe oder "etwas Wichtiges" vorgefallen sei.

    Wenn der Patient das - unrichtig - verneint und zu diesem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, unterbricht das die Kausalität für die Mitarbeiter im Krankenfahrdienst?

  • Wenn der Patient das - unrichtig - verneint und zu diesem Zeitpunkt noch hätte gerettet werden können, unterbricht das die Kausalität für die Mitarbeiter im Krankenfahrdienst?

    Laut Artikel sind die Mitarbeiter deswegen verurteilt worden, weil sie den Sturz nicht durch eine adäquate Sicherung verhindert hatten. Dieser Umstand ändert sich dadurch nicht, dass im Verlauf andere vielleicht etwas übersehen haben.