NotfallG - Öffentliche Anhörung

  • Heute fand die erste öffentliche Anhörung zum NotfallG im Ausschuss für Gesundheit beim Deutschen Bundestag statt.


    Die Anhörung kann man sich anschauen, die vielen Stellungnahmen (u.a. des DBRD) lesen, und die Zusammenfassung ebenfalls lesen:

    https://www.bundestag.de/dokum…notfallversorgung-1025482


    (Man kann die Wiedergabegeschwindigkeit einstellen, was ein nachschauen angenehmer gestalten kann).

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Leider.

    Durch das Primat der CDU regierten Ländern,insb. da ja LT Wahlen bzw. Neuwahlen anstehen, wird das als Minderheitsregierung kaum durchsetzbar sein.


    Und die Union geht da ja schon lange voll in die Opposition gegen das Gesetz. Und auf Abweichler aus der FDP (Lindner wird garantiert gegen alles stimmen lassen) und der Linken/BSW zu hoffen ist utopisch.

  • Kommt dann so schnell alles vermutlich doch nicht nach dem Ampel-Aus, oder?!

    sieht so aus. Sehr frustrierend, nicht nur für die Politiker:innen und deren Büros die am Gesetz gesessen haben, sondern auch für uns als DBRD (und viele andere Sachverständige).


    Solche Gesetze zu durchlesen & durchdenken, die sehr kurzfristigen Änderungsanträge zu beachten, und dann noch kohärent was dazu zu formulieren & zu konsentieren kostet echt Zeit und Nerven. Das tut man natürlich, weil man die Chance sieht beizutragen am demokratischen Prozess, und weil man die Änderungen grundsätzlich als notwendig erachtet, und weil man als Vertreter des RFP diese auch gut vertreten möchte. Jemanden mal eben kurzfristig nach Berlin schicken an nem Mittwoch Mittag ist auch nicht ohne.


    Sehr schade, dass das jetzt erstmal für die Katz war. Schauen wir mal was noch kommt. Einige Stellungnahmen bieten immerhin interessante Anknüpfungspunkte für weitere Diskussionen mit anderen Stakeholdern.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • . Jemanden mal eben kurzfristig nach Berlin schicken an nem Mittwoch Mittag ist auch nicht ohne.

    Volle Zustimmung!

    Nur einen kleinen Seitenhieb kann ich mir hier nicht verkneifen: Das kann doch für einen Verbandsvertreter nicht schwieriger sein als für das ganz normale Mitglied, für die Mitgliederversammlung des Verbands durch die halbe Republik zu fahren!

  • Einen Unterschied macht mMn. der Vorlauf in der Planung. Und wir haben es ja geschafft. :)

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

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  • Verklagen kann man ja viel, was nachher und allen Instanzen rum kommt ist die andere Frage.

  • Ich fürchte auch, dass da in Berlin jetzt erstmal vieles andere weiter oben auf der Agenda steht als die gesetzliche Neuregelung eines prinzipiell funktionierenden Systems.

    Das kann jedoch auch eine Chance sein, indem es Möglichkeiten für kreative Insellösungen bietet, die vielleicht Vorbildcharakter haben können. Changing the system from within und so…

    Die Länder pochen doch so sehr auf ihre Regelungskompetenz in Sachen Rettungsdienst. Dann sollen sie die aber bitte auch ausagieren.

    Leider fehlt in NRW immer noch eine Experimentierklausel im Rettungsgesetz, sodass momentan gar nichts anderes möglich ist, als Vorhalteerweiterung auf Vorhalteerweiterung folgen zu lassen.

  • Das kann jedoch auch eine Chance sein, indem es Möglichkeiten für kreative Insellösungen bietet, die vielleicht Vorbildcharakter haben können.

    Kreative Insellösungen gibt es hier und da ja schon (GemeindeNotSan, Tele-NA, NKTW, usw.). Aber alles im Einzelnen, nicht im großen Ganzen. Da verpufft die Wirkung nahezu.


    Die Länder pochen doch so sehr auf ihre Regelungskompetenz in Sachen Rettungsdienst. Dann sollen sie die aber bitte auch ausagieren.

    Die motzen lieber auf die Reformempfehlungen bzw. den Bund und prophezeien den Untergang der AbendLÄNDER, wenn diese nicht mehr tun können was sie wollen. Ich habe die Tage einen LinkedIn Beitrag eines (ehemaligen) Landtagsabgeordneten verfolgt. Dieser hat von so vielen Seiten Feuer bekommen, weil ihm die Fachleute nicht zustimmen wollten, dass er nach dem Shitstorm sich nun gar nicht mehr zu Wort meldet. Ich glaube, dass er damit nicht gerechnet hat.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Hab es denn berechtigte Hoffnungen, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch gehen würde? Und hätte der Bundesrat dann nicht sowieso noch ein Veto gehabt?

  • Hab es denn berechtigte Hoffnungen, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch gehen würde? Und hätte der Bundesrat dann nicht sowieso noch ein Veto gehabt?

    Wenn ich mir die Wunschgesetze der SPD anschaue, die die noch verabschieden wollen, denke ich nicht, das da was passiert. Vor allem da es Kritik von den Ländern und Kommunen gibt. Um das zu klären fehlt die Zeit.

  • Hab es denn berechtigte Hoffnungen, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch gehen würde? Und hätte der Bundesrat dann nicht sowieso noch ein Veto gehabt?

    Ja gab es definitiv. Darum haben auch so viele so viel Arbeit reingesteckt. Eigentlich alle Interessengruppen haben Änderungsbedarf gesehen, und die Stimmung war konstruktiv.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Eigentlich alle Interessengruppen haben Änderungsbedarf gesehen, und die Stimmung war konstruktiv.

    Außer bei den Bundesländern. Die stinken seit Wochen massiv dagegen an.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • OH JA. Es hätte umgekehrt genauso Klagen vor dem BVerfG gegeben, das war aber auch allen klar. Sowohl Bayern als auch BW,RLP und Hessen haben das ja mit unterschiedlicher Intensität angekündigt.

  • Das war der Plan.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Das war der Plan.

    Ich finde diese Art Politik über Gerichte zu machen mittlerweile echt kritisch. Man macht keine soliden Gesetze mehr, sondern man verabschiedet Murks - sollten die Gerichte das doch gerade biegen.

    Das hat primär nichts mit den Lobbyisten oder Interessengemeinschaften zu tun, sondern durch Standesdünkel seitens der Politik. Schwierig.

  • Außer bei den Bundesländern. Die stinken seit Wochen massiv dagegen an.

    Ist ja auch nachvollziehbar. Der Bund will in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen hineinbestimmen, die diese dann umzusetzen und vor allem zu finanzieren haben. Selbst hält er sich aber zurück. Gilt genauso für die Reform der Kliniken. Auch hier zahlen nur die Länder und die gesetzlich Versicherten. Der Bund und Privatversicherte sind davon nicht betroffen.

    Das die Länder und kreisfreien Städte und Landkreise hier dann ihr Veto einlegen ist doch nicht verwunderlich. Es gab solche Gesetzesvorhaben in der Vergangenheit immer wieder (z B. "Gute Kitagesetz"), nur war die wirtschaftliche Situation damals eine andere, bzw. hatte der Bund Gelder zur Umsetzung in Aussicht gestellt.