NotfallG - Öffentliche Anhörung

  • Ich finde diese Art Politik über Gerichte zu machen mittlerweile echt kritisch. Man macht keine soliden Gesetze mehr, sondern man verabschiedet Murks - sollten die Gerichte das doch gerade biegen.

    Das hat primär nichts mit den Lobbyisten oder Interessengemeinschaften zu tun, sondern durch Standesdünkel seitens der Politik. Schwierig.

    Ich finde du stellst das in diesem Fall nicht fair dar. Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat (siehe Gutachten von Prof. di Fabio, Stellungnahme Prof. Pitz, oder Wissenschaftlicher Dienst Bundestag). Bei unterschiedlichen Auslegungen von Recht, entscheiden nun mal ultimativ Gerichte.


    Der Bund will in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen hineinbestimmen, die diese dann umzusetzen und vor allem zu finanzieren haben.

    Das SGB ist ein Bundesgesetz, ob das also Zuständigkeit der Länder ist, ist diskutabel (s.O.). Im Bereich Rettungsdienst ist nicht mit Mehrausgaben zu rechnen, sehr wohl aber wäre eine Wuerfinanzierung von FW innerhalb einer BF schwieriger. Das würde evtl. sogar Kassen entlasten.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Das SGB ist ein Bundesgesetz, ob das also Zuständigkeit der Länder ist, ist diskutabel (s.O.).

    Ich habe Zweifel, dass die angestrebte Neuregelung im SGB V dazu führt, dass die Länder und Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) einschließlich der zugehörigen Leitstellen zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. (Die Tatsache, dass die stationäre Versorgung im SGB V geregelt ist, führt ja auch nicht dazu, dass die Länder und Kommunen sich nicht mehr um Krankenhäuser Gedanken machen müssten.)

  • Ist ja auch nachvollziehbar. Der Bund will in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen hineinbestimmen, die diese dann umzusetzen und vor allem zu finanzieren haben. Selbst hält er sich aber zurück. Gilt genauso für die Reform der Kliniken. Auch hier zahlen nur die Länder und die gesetzlich Versicherten. Der Bund und Privatversicherte sind davon nicht betroffen.

    Das die Länder und kreisfreien Städte und Landkreise hier dann ihr Veto einlegen ist doch nicht verwunderlich. Es gab solche Gesetzesvorhaben in der Vergangenheit immer wieder (z B. "Gute Kitagesetz"), nur war die wirtschaftliche Situation damals eine andere, bzw. hatte der Bund Gelder zur Umsetzung in Aussicht gestellt.

    Hätten die Bundesländer in den vergangenen 15 Jahren ihren Job ordentlich gemacht, dann bräuchten wir diesen Reformgedanken heute vielleicht nicht. Das Mitleid gegenüber den Bundesländern hält sich bei mir in Grenzen. Denn die Länder wurden immer wieder davor gewarnt, was schief läuft.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich finde du stellst das in diesem Fall nicht fair dar.

    ...

    Es geht mir hier nicht explizit um den DBRD und dessen Arbeit bzw. vielleicht auch Nicht - Arbeit.

    Ich finde den Trend grundsätzlich bedauerlich, dass es, zumindest mal gefühlt, keine Einigung mehr gibt, sondern erst mal beschlossen wird und man gekonnt an Gerichte verweist zwecks Lösung. Konsens erzielen und Dinge im Vorfeld gemeinsam solide regeln ist und als Gesellschaft leider abhanden gekommen.

  • Es geht mir hier nicht explizit um den DBRD und dessen Arbeit bzw. vielleicht auch Nicht - Arbeit.

    Ich finde den Trend grundsätzlich bedauerlich, dass es, zumindest mal gefühlt, keine Einigung mehr gibt, sondern erst mal beschlossen wird und man gekonnt an Gerichte verweist zwecks Lösung. Konsens erzielen und Dinge im Vorfeld gemeinsam solide regeln ist und als Gesellschaft leider abhanden gekommen.


    Zum einen: ich hab schon verstanden, worum es dir grundsätzlich ging. Das kann ich auch gut nachvollziehen. Ich wollte nur ausführen, warum das hier nunmal nicht passt meiner Meinung nach.

    Zum anderen: mir ist unklar, was der DBRD hier noch hätte tun können. Wir sind & waren in engem Kontakt mit der Politik, wir haben am Expertenpapier der Bertelsmannstiftung mitgearbeitet, dazu noch eine Stellungnahme veröffentlicht. Wir haben an der Stellungnahme vom Bündnis Pro Rettungsdienst mitgearbeitet, wir haben eine fundierte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf (NotfallG) und den Änderungsanträgen veröffentlicht, wir waren bei der Anhörung in Berlin (wo auch Flurgespräche stattfinden). Wir haben Anfang Oktober in einem Podcast unsere Sicht auf den Stand der Dinge veröffentlicht.


    Ich bin da echt interessiert, was da gefehlt hat, gefühlt haben wir uns da wirklich sehr reingehängt, von vielen anderen Baustellen die ebenfalls laufen abgesehen.

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  • Außer bei den Bundesländern. Die stinken seit Wochen massiv dagegen an.

    nicht nur die Bundesländer...Die so ”intransparenten Kommunen” (gem. 1. Änderungsantrag der Ampel) und zahlreicher Statements der Krankenkassen auch....


    Für Schleswig-Holstein ist die Sache mit der Transparenz jedenfalls seit Jahren geklärt....


    Beispiel gefällig?: https://www.kiel.de/de/politik…DNR=1000780&refresh=false


    dort die Anlagen durchstöbern....Und wenn man sich dann im 1. Änderungsantrag der Ampel den Entwurf des § 133 Abs. 1-3 SGB V (neu) und auch die Begründung dazu so ansieht, dann war der über Jahre andauernde Streit über die Kosten für Fehleinsätze lediglich ”Kindergeburtstag” gegen die Streitigkeiten, die die Änderungen der Refinanzierung so mit sich gebracht hätten.

  • Die so ”intransparenten Kommunen” (gem. 1. Änderungsantrag der Ampel) und zahlreicher Statements der Krankenkassen auch....

    Welche KK sind das?

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  • Welche KK sind das?

    ALLE. Vertreten durch den GKV-Spitzenverband, dort dem ”John Wayne” aus der 7. Kavallerie (Abteilung Attacke) mit bürgerlichem Namen W. Leber:


    https://www.bibliomedmanager.d…unte-welt-der-leitstellen


    […] Die Krankenkassen sollten nicht gezwungen werden, die Finanzierung der Feuerwehrfeste zu übernehmen.[…]


    Nur weil man transparent dargestellte Dinge nicht versteht, müssen die dargestellten Dinge nicht intransparent sein....


    2. Beispiel: Die Stellungnahme der IKKe.V. (Ausschussdrucksache 20(14)230(26, Seite 18 von 21 unten: […] Das Festhalten am Status Quo und eine Festlegung rein durch Gebührenverordnungen führt – wie seit Jahren erkennbar ist – zu immer größeren Kostensteigerungen, die die Solidargemeinschaft belasten, ohne dass die Krankenkassen Einfluss auf die Bedarfsplanung oder Wirtschaftlichkeit geplanter Strukturänderungen nehmen können. Es muss ausgeschlossen werden, dass es zu einer Kostenverlagerung von staatlichen Aufgaben in Richtung Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) kommt. Aufgrund der derzeit herrschenden Intransparenz ist unklar, in welchem Umfang Länder und Kommunen die Investitionskosten für den Rettungsdienst übernehmen oder inwieweit sie diese Kosten in die von den Krankenkassen zu tragenden Entgelten bzw. Gebühren einfließen lassen. Schließlich ist auch die Leitstellenfinanzierung ungeregelt und regional stark variierend.[…]


    Anmerkung: Staatliche Aufgaben gibt es nirgendwo in Deutschland ”umsonst”......Leider ist das ein weit verbreiteter Irrglaube....

  • Vielleicht missverstehe ich dich.
    Harris sagte, die Bundesländer stinken massiv gegen die Reform (das NotfallG) an.
    Du sagtest, dass tun die Krankenkassen (auf Nachfrage: alle!) auch.


    Aber die IKK Stellungnahme ist ja nicht gegen die Reform, sondern explizit dafür! Dein zitierter Text sagt doch aus, dass es AKTUELL undurchsichtig ist, was die Kassen alles finanzieren, wenn sie Fahrten bezahlen. Darum wären die Kassen ja ebenfalls für eine Aufnahme des RD als eigenen Bereich im SGB V.


    Es gibt eine Stellungnahme vom Spitzenverband der Krankenkassen, eine Stellungnahme von der AOK (bei weitem die meisten Versicherten), eine vom Verband der Ersatzkassen (vdek), und eine von der IKK. Aus allen Stellungnahmen lese ich, dass die Krankenkassen sowohl die Reform grundsätzlich befürworten, wie auch, dass der RD als eigener Leistungsbereich aufgenommen wird.

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  • Vielleicht missverstehe ich dich.

    nee, tuste nicht. Ich habe das tatsächlich missverständlich formuliert....Die Kommunen sind auch dagegen. Die Kassen sind -überwiegend wegen der gewünschten Änderung der Finanzierung natürlich dafür....Die Kommunen können die ewigen, unbelegten Behauptungen der Intransparenz einfach nicht mehr hören.....Mit den Reformvorschlägen können die Kommunen weitestgehend auch leben. Nur die schleichend - im 1. Änderungsantrag der Ampel eingebaute völlige Umstellung der Refinanzierung geht so überhaupt nicht und würde schweren Schaden anrichten...

  • Im ursprünglichen Gesetzentwurf steht:


    https://dserver.bundestag.de/btd/20/131/2013166.pdf


    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Bund, Länder und Kommunen

    Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Haushalte der Länder und Kommunen können allenfalls geringfügige Kosten entstehen.


    Und nun vergleiche gerne diesen vorstehenden Satz mit den Formulierungen im 1. Änderungsantrag, dort § 133 Abs. 1-3 und die jeweiligen Begründungen dazu. Passt definitiv nicht zusammen.

  • nee, tuste nicht. Ich habe das tatsächlich missverständlich formuliert....Die Kommunen sind auch dagegen. Die Kassen sind -überwiegend wegen der gewünschten Änderung der Finanzierung natürlich dafür....Die Kommunen können die ewigen, unbelegten Behauptungen der Intransparenz einfach nicht mehr hören.....Mit den Reformvorschlägen können die Kommunen weitestgehend auch leben. Nur die schleichend - im 1. Änderungsantrag der Ampel eingebaute völlige Umstellung der Refinanzierung geht so überhaupt nicht und würde schweren Schaden anrichten...

    Ah jetzt verstehe ich.

    Ja ich glaube das kommt auch sehr auf die Kommune drauf an. Wie sauber eine Berufsfeuerwehr etwa ihre Kosten trennt zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst sei mal dahingestellt.

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  • Bund, Länder und Kommunen

    Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Haushalte der Länder und Kommunen können allenfalls geringfügige Kosten entstehen.

    Das ist - fast - immer so. Ganz gleich, ob offenkundig millionenschwere Investitionen nötig sind oder hunderte neuer Stellen, es entstehen (folgt man dem Gesetzentwurf) fast nie relevante Kosten. Es wäre lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

  • Ich sehe die Neuwahlen auf Bundesebene eher als Vorteil. So hat man Zeit die Sache durchzubringen ohne das es einen Parteiwechsel gibt. Man kann mit einem fertigem Vorschlag am Tag 1 die richtige Türe öffnen und die zuständigen Personen überzeugen und diese hätten dann auch tatsächlich eine reale Zeit um das ganze durchzubringen.


    In meinen Augen nichts negatives, eher etwas positives.

  • Ich sehe die Neuwahlen auf Bundesebene eher als Vorteil. So hat man Zeit die Sache durchzubringen ohne das es einen Parteiwechsel gibt. Man kann mit einem fertigem Vorschlag am Tag 1 die richtige Türe öffnen und die zuständigen Personen überzeugen und diese hätten dann auch tatsächlich eine reale Zeit um das ganze durchzubringen.


    In meinen Augen nichts negatives, eher etwas positives.

    Vor allem kann man ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchführen, was man durch die fehlende Zeit diesmal nicht mehr machen konnte. Dabei würden dann auch die Länder und Kommunen im Vorfeld angehört. Das würde dann auch offenen Fragen bzgl. der Kosten klären. Und mal schauen, ob der Satz "Für die Haushalte der Länder und Kommunen können allenfalls geringfügige Kosten entstehen" so weiter Bestand hat.