NotfallG - Öffentliche Anhörung

  • Ich habe mich insgesamt sehr über die Ausrichtung der Fragen gewundert.

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702

  • Durchaus wild.
    Manche Ansätze der Beantwortung fand ich gut. Ob damit die Frage beantwortet war anderes Thema.
    Und der bayrische AFD Vertreter war äußerst Strange.

  • Ich fand den Vertreter von Mobile Retter e.V. auch extrem merkwürdig. Egal welche Frage man ihm gestellt hat, es ging ihm irgendwie nur um die „Motivationserhaltung“ der Ersthelfer 😅

  • Nun ein neuer Versuch. Der NotfallG-Entwurf der aktuellen Bundesregierung wird Mittwoch im Gesundheitsausschuss diskutiert. Der DBRD ist auch dort geladen und vertreten.


    https://www.bundestag.de/aussc…hoerungen/1205988-1205988

    Hier findet man den aktuellen Entwurf, Stellungnahmen dazu (da werden noch welche hochgeladen über den Tag), Änderungsanträge, und am Mittwoch kann man die Anhörung verfolgen.



    In eigener Sache: Diese Gesetzestexte sind immens aufwendig zu verstehen, da sie ja Änderungen an anderen Texten vorsehen, und man den Kontext der anderen Texte erstmal überprüfen und begreifen muss. Und dann gedanklich simulieren muss, wie die gewünschte Änderung nun in der Praxis aussieht. Und sollte man eine Änderung wünschen, muss man auch noch simulieren, wie die Änderung der Änderung sich auswirken würde. Dieses Spiel machen wir ja nun schon eine ganze Weile mit verschiedenen Versionen einer Reform, da schon die Ampel (und davor sogar schon die CDU unter BMG Spahn) entsprechende Entwürfe hatte. Jede Version hat aber Unterschiede zur Vorversion, und jedes mal muss man neu durchdenken was da geändert wird und welche Auswirkung das hat. Nicht ohne Grund hat die aktuelle Stellungnahme des GKV Spitzenverbands 100 Seiten.

    Und das ist das nächste, wenn man es gut machen will, dann liest man natürlich auch aufmerksam die Stellungnahmen der anderen Interessengruppen, um Gemeinsamkeiten zu unterstreichen, oder ggf. einen aus eigener Sicht unstrittigen Punkt zu untermauern.

    Das frisst unfassbar Zeit und auch mentale Kapazitäten, und ist zuweilen auch unfassbar frustrierend, wenn (wie in diesem Fall) seit zwei Jahren an dem Gesetz herumgearbeitet wird. All das mit recht knappen Fristen, ich kann schon verstehen, warum andere Organisationen politische Referenten haben und hauptamtliche Vorstände (und das ist ja nun ein Gesetz auf Bundesebene. In der selben Zeit haben wir Stellungnahmen für Landesgesetze abgegeben, für Änderungen im BtMG und BtMVV, für das Suizidpräventionsgesetz, für das Bundesverfassungsgericht, usw.).

    "Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

    VGH München, Beschluss v. 21.04.2021 – 12 CS 21.702